15.09.2015 Stellungnahme zur Ökodesign-Richtlinie mit Bezug auf Netztransformatoren Verordnung (EU) Nr. 548/2014 der Kommission vom 21.5.14 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren Nach Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 548/2014 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0548&rid=1) ist es bei den Herstellern und Anwendern von Netztransformatoren, die unter die DIN EN 61558 fallen, des Öfteren zu Irritationen gekommen, in wieweit den vorgenannten Transformatoren innerhalb der Ökodesign-Durchführungsverordnung Grenzwerte zugeordnet werden. In Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung findet man unter (1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Leistungstransformatoren mit einer Mindestnennleistung von 1 kVA festgelegt, die in mit 50 Hz betriebenen Stromübertragungs- und verteilungsnetzen oder in industriellen Anwendungen verwendet werden. Diese Verordnung gilt nur für nach Inkrafttreten der Verordnung beschaffte Transformatoren. und unter (2) Diese Verordnung gilt nicht für Transformatoren, die eigens für die folgenden Verwendungszwecke ausgelegt sind und eingesetzt werden: - Transformatoren mit Unterspannungswicklungen, die eigens zur Verwendung mit Gleichrichtern ausgelegt sind, um Gleichstrom zu liefern. Hieraus folgt, dass Ökodesign-Anforderungen für Transformatoren im Leistungsbereich ≥ 1 kVA festzulegen sind. Gleichzeitig wird die Gruppe der Transformatoren ausgenommen, die in Stromversorgungen eingesetzt werden, die als Ausgangsspannung eine Gleichspannung liefern. In Artikel 2 Begriffsbestimmungen heißt es: Im Sinne dieser Verordnung und ihrer Anhänge gelten folgende Begriffsbestimmungen: 2. „Kleinleistungstransformator“ bezeichnet einen Leistungstransformator mit einer höchsten Spannung für Betriebsmittel von höchstens 1,1 kV. Aufgrund der Definition des Kleinleistungstransformators im Rahmen der Begriffsbestimmung dieser Verordnung könnte die Annahme folgen, alle Transformatoren mit Betriebsspannungen ≤ 1,1 kV würden unter diese Verordnung fallen. Allerdings finden sich in den Anhängen der Verordnung – hier Anhang I – keine Grenzwerte für Transformatoren, die entsprechend der DIN EN 61558 gebaut werden und als Transformatoren mit Primärspannungen ≤ 1000 V ausgelegt werden. In den Erwägungsgründen (9) und (10) der Verordnung ist erläutert, dass Ökodesign-Anforderungen ausschließlich an Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren gestellt werden. Der Anhang I Teil 3 Anforderungen an die Produktinformationen lautet: Ab dem 1. Juli 2015 müssen die folgenden Anforderungen an die Produktinformation für Transformatoren, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen (siehe Artikel 1), in allen zugehörigen Produktunterlagen, einschließlich frei zugänglicher Internetseiten der Hersteller, berücksichtigt werden: a) Angaben zu Nennleistung, Leerlaufverlusten und Verlustleistung im Nennbetrieb sowie zur elektrischen Leistung jedes im Leerlaufbetrieb erforderlichen Kühlsystems Somit müssen ab dem 1. Juli 2015 Produktinformationen gemäß obigen Absatzes den Produktunterlagen beigefügt werden. Als Fazit lässt sich nun festhalten, dass für Netztransformatoren gemäß DIN EN 61558 in der Verordnung (EU) Nr. 548/2014 vom 21. Mai 2014 keine Grenzwerte vorgesehen sind; jedoch fallen diese Transformatoren unter die Produktinformationspflichten. Dieser Stand kann bei einer Revision der Verordnung nach drei Jahren geändert werden (entsprechend Artikel 7 Überprüfung). Die Verordnung ist im Übrigen 20 Tage nach ihrem Veröffentlichungsdatum am 11. Juni 2014 in Kraft getreten. Für Rücksprachen steht Ihnen jederzeit der Fachverband Transformatoren & Stromversorgungen (Dr. Reiner Korthauer, Fon: 069 6302 256) zur Verfügung.
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