STADT LANGENZENN Niederschrift über die 11. Sitzung des Stadtrates Vorbehaltlich der Genehmigung Sitzungsdatum: Beginn: Ende Ort, Raum: Donnerstag, den 11.06.2015 19:00 Uhr 20:40 Uhr Sitzungssaal des "Alten Rathauses" in Langenzenn, Prinzregentenplatz 1 Zur Sitzung anwesend: 1. Bürgermeister Habel, Jürgen 2. Bürgermeister Ammon, Erich 3. Bürgermeister Roscher, Klaus Stadtratsmitglieder Ell, Christian Heeren, Bernhard Dr. Krippner, Hans-Peter Meyer, Hans Osswald, Birgit Plevka, Melanie Reuther, Christoph Roscher, Lena Schäfer, Bernhard Schlager, Anni Schönfelder, Roland Schwämmlein, Gerd Sieber, Christian Spano, Stefan Ströbel, Rainer Tiefel, Stefan Vogel, Markus Ziegler, Thomas Schriftführer Feiler, Anne von der Verwaltung Kreß, Christian Lampert, Ralph Meier, Anton Vogel, Daniela Wittmann, Michael Zessinger, Gudrun bis 20:20 Uhr; TOP 7 Gäste/Referenten Krach, Horst Abwesend / Entschuldigt: 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 1 von 13 Stadtratsmitglieder Barz, Andrea Durlak, Manfred Franz, Irene Ritter, Margit 1. Bürgermeister Habel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrats fest. Dazu TOP 7 –öffentliche Sitzung- und TOP 9 – nichtöffentliche Sitzung- Herr Krach vom Ingenieurbüro Christofori als Referent eingeladen wurde, bittet er, die beiden Tagesordnungspunkte vorzuziehen. Die beiden Tagesordnungspunkte werden vor dem Tagesordnungspunkt 1 behandelt. Mit der Änderung derTagesordnung besteht Einverständnis. Die Protokollierung erfolgt in der Reihenfolge der Tagesordnung. Öffentlicher Teil 1. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet zur Windkraftnutzung im Ortsteil Kirchfembach Sachverhalt: Dem Stadtrat liegen ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans für Windkraftanlagen im Bereich Kirchfembach, innerhalb des vom Regionalen Planungsverband ausgewiesenen Vorranggebietes WK 41 vor. Es sollen dort zwei Windenergieanlagen entstehen, für die aufgrund der sogenannten 10HRegelung nun eine Bauleitplanung durch die Stadt notwendig ist. Der Antrag liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei. Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 dem Stadtrat mit 8 : 0 Stimmen folgenden Beschluss empfohlen: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Stadtrat Langenzenn beschließt die 7. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Windpark Kirchfembach“. Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: • im Süden durch die Fl.-Nr. 524, 526, 527, jeweils Gemarkung Kirchfembach, • im Osten durch die Kreisstraße FÜ 11 (Fl. Nr. 459 der Gemarkung Kirchfembach) • im Westen durch die Fl.-Nr. 528 der Gemarkung Kirchfembach, • im Norden durch die Fl.-Nrn. 522, 550, 551, 555, jeweils Gemarkung Kirchfembach, sowie durch die die Fl.-Nrn. 279/2 und 333 der Gemeinde Emskirchen, Gemarkung Pirkach. Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befinden sich folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 540, 541, 542, 547, 548, 549, jeweils Gemarkung Kirchfembach. Der Planbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei. 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 2 von 13 Ziel ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergie. Das Plangebiet wird in der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie dargestellt bzw. festgesetzt. Das planungsrechtliche Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB). Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro Team4, Nürnberg beauftragt. Der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) fortzuführen. Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sowie die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Planungskosten etc.) sowie eventuell weitere im Zusammenhang mit dem Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. einstimmig beschlossen Dafür: 21 Dagegen: 0 Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Kirchfembach Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 66 „Sondergebiet Windpark Kirchfembach“ beschlossen. Die Aufstellung beinhaltet eine Überplanung der nachfolgend definierten Flächen. Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: • im Süden durch die Fl.-Nrn. 524, 526, 527, jeweils Gemarkung Kirchfembach, • im Osten durch die Fl.-Nrn. 521, 522, 523, jeweils Gemarkung Kirchfembach, • im Westen durch die Fl.-Nrn. 534, 537, 539, 543, 544, 545, 546, jeweils Gemarkung Kirchfembach sowie durch die die Fl.-Nr. 275/4 Gemeinde Emskirchen, Gemarkung Pirkach, • im Norden durch die Fl.-Nrn. 522, 550, 551, 555, jeweils Gemarkung Kirchfembach, sowie durch die die Fl.-Nrn. , 279/2 und 333 der Gemeinde Emskirchen, Gemarkung Pirkach. Im Geltungsbereich der Neuaufstellung befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 459 (Teilfläche), 528 (Teilfläche.), 540, 541, 542, 547, 548, 549, jeweils Gemarkung Kirchfembach. Der Planbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergie. Das Plangebiet wird in der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windenergie dargestellt bzw. festgesetzt. 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 3 von 13 Das planungsrechtliche Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB). Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro Team4, Nürnberg beauftragt. Der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) fortzuführen. Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sowie die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Planungskosten etc.) sowie eventuell weitere im Zusammenhang mit dem Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Langenzenn nimmt Kenntnis. einstimmig beschlossen Dafür: 21 Dagegen: 0 2. 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 65 "Feuerwehrhaus Langenzenn" im Parallelverfahren 2.1. 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 65 "Feuerwehrhaus Langenzenn" im Parallelverfahren; hier: Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachverhalt: Der Stadtrat der Stadt Langenzenn hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 sowie am 15.01.2015 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Feuerwehrhaus Langenzenn“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Ausarbeitung der Planungsunterlagen wurde durch das Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg vorgenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes fand gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Öffentliche Auslegung der Planung vom 07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 19.03.2015. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen bis zum 08.05.2015 abgegeben werden sollen. 2.2. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Feuerwehrhaus Langenzenn" im Parallelverfahren; 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 4 von 13 hier: Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachverhalt: Die eingegangen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurden unter Tagesordnungspunkt 2.1 beraten, abgewogen und hierüber im Einzelnen beschlossen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Langenzenn beschließt über die eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan entsprechend der vorausgehenden Beratung, Abwägung und Beschlussfassung. Das Planblatt sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in den beschlossenen Punkten entsprechend geändert (Änderungen sind in der Fassung vom 13.05.2015 bereits enthalten). Der Stadtrat der Stadt Langenzenn fasst den Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 13.05.2015. Die Planunterlangen sind dem Landratsamt Fürth zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB vorzulegen. Nach Erteilung der Genehmigung ist diese ortsüblich bekanntzumachen (§ 6 Abs. 5 BauGB). einstimmig beschlossen 3. Dafür: 21 Dagegen: 0 Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer 2016 (Hebesatzung) Sachverhalt Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2015 mit den Ausgaben sowie Aufgaben in den nächsten Jahren befasst und dabei das Thema der Steuereinnahmen diskutiert. Die von 5,14 Millionen € im Jahr 2013 über 4,42 Millionen € im Jahr 2014 voraussichtliche weitere Verringerung der Gewerbesteuereinnahmen auf ca. 3,8 Millionen € im Jahr 2015 bewirkt dabei, dass im Jahr 2015 kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Aus welchen Gründen diese Verringerung trotz anhaltend guter Konjunktur in Deutschland / Bayern stattfindet und ob sich dies bald wieder ändert bleibt Spekulation. Gleichzeitig hat die Stadt durch Beschlüsse des Stadtrates seit einigen Jahren viele über das Maß einer normalen Verwaltung hinausgehende Aufgaben, die es früher nicht oder in dieser Ausprägung nicht gab. Die Infrastruktur, Leistungsfähigkeit und der Service der Stadt für sowohl Bürger als auch Unternehmen wurde deutlich erhöht, was natürlich zu einem deutlichen finanziellen Mehraufwand führt. Neu in den letzten Jahren sind z.B.: - Einrichtung und Bereitstellung eines Bürgerhauses Verwaltung des Bürgerhauses Anschaffung eines Bürgerbusses (mittlerweile zwei Stück) Förderung energiesparender Haushaltsgeräte 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 5 von 13 - Unterstützung von Windkraft- und PV-Anlagenbau Naturamt mit zahlreichen Veranstaltungen und umweltverbessernden Initiativen Neubürgerempfang Zwei Regionalmärkte mit tausenden Gästen aus der Region Optimierung der Feuerwehr-Ausrüstung auf sehr hohes Niveau Fair-Trade-Stadt Beschäftigung / Bezahlung von mittlerweile vier Sozialpädagogen in Schulen und Jugendhaus Nutzbarmachung des Kulturhof-Areals Systematische Kanal- und Straßensanierungen mit hohem Standard Handwerkermarkt im Kulturhof Hobby- und Künstlermarkt im Kloster Unterstützung der neu eingerichteten Tafel Einrichtung und Grundausstattung der Bürgerstiftung Jährliche finanzielle Unterstützung der Bürgerstiftung Verwaltung der Bürgerstiftung durch die Stadt Ausstattung der Schulen auf sehr hohes Niveau Aufbau eines neuen Stadt-Logos Aufbau eines Corporate Design der städtischen Betriebe und Töchterfirmen Bearbeitung und Teilnahme am Leader-Förderprogramm Aufbau einer Freiwilligenbörse Einrichtung eines Büros für den Seniorenrat Erschließung des Baugebietes am Klaushofer Weg Umstellung auf eigenes Reinigungspersonal in den öffentlichen Gebäuden mit verbesserter Reinigungsleistung aber auch deutlichen Mehrkosten Neubau einer Skate-Anlage Förderung des Breitband-Ausbaus mit mehreren hunderttausend Euro Durchführung des Firmenlaufs Altstadtsanierung: Sanierung von Oberem Markt, Hindenburgstraße Teil 1, Försterallee mit hochwertigem Spielplatz und Biergarten Erneuerung zahlreicher Fahrzeuge im Bauhof (Winterdienst etc.)auf ein sehr hohes Niveau Erneuerung der Homepage Teilnahme am Projekt „Essbare Stadt“ Einrichtung eines „Friedwalds“ Einrichtung von anonymen und teilanonymen Bestattungsmöglichkeiten Kostenlose bzw. günstige Zurverfügungstellung städtischer Gebäude für zahlreiche Vereine Verschönerung der Friedhöfe Trödelmarkt in der Altstadt Reaktivierung und Nutzbarmachung brachliegender / leerstehender / problematischer Flächen in der Innenstadt Unterstützt werden mit großem Personal- und Mitteleinsatz auch und vor allem Unternehmen und Gewerbetreibende, leider auch, weil der Gewerbeverband Langenzenn eine sehr passive und inaktive Rolle einnimmt. Unterstützung erfolgt z.B. mit - Der Organisation verkaufsoffener Sonntage, Der monatlichen Ausrichtung von Unternehmertreffs, Vorstellung von Unternehmen, Unternehmensvernetzung, Unterstützung der Langenzenner Firmen bei Anfragen, Einrichtung einer Buslinie ins Gewerbegebiet Mühlsteig, Ansiedlungsunterstützung für Firmen, 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 6 von 13 - Vermittlung von Leerständen, Unterstützung bei Immobilienanfragen, - Unterstützung von Arbeitssuchenden und Betrieben durch eine Stellenbörse, - Informationsverteilung an Gewerbetreibende, - Bewerbung der Betriebe mit einer Handwerkerbroschüre, - Organisation gemeinsamer Werbeaktionen (z.B. „Schatzkästchen Innenstadt“ etc.) Es konnten seit 2007 über 300 zusätzliche Arbeitsplätze nach Langenzenn geholt werden. Es werden/wurden entsprechend der Beschlüsse des Stadtrats mit teilweise Millionenaufwand Sanierungen und Neubauten angegangen / durchgeführt: - Neubau der Realschule - Sanierung der Grundschule - Sanierung / Neubau der Mittelschule - Sanierung des Kinderhorts - Sanierung des Evangelischen Kindergartens Pusteblume - Sanierung des Katholischen Kindergartens St. Marien - Neubau einer Kinderkrippe am städtischen Kindergarten - Sanierung und Erweiterung des Evangelischen Kindergartens Regenbogen - Sanierung des Bauhofs - Sanierung des Jugendhauses Weiter erfolgte die Sanierung und energetische Sanierung von Gebäuden, von z.B. - ehemaligem Rathaus am Klaushofer Weg, jetzt wieder Schulgebäude ehemaligem Amtshaus, jetzt Hortgebäude ehemaligem Archiv Obere Ringstraße, jetzt Hort- und Mittagsbetreuungsgebäude ehemaligem Hospital, jetzt Rathaus und Bürgerhaus ehemaligem Wohnhaus am Oberen Markt, jetzt Yogurteria Darüber hinaus soll die Stadt nach dem Willen des Stadtrates sich unter anderem um Folgendes kümmern: - Sicherung und Erweiterung des Haus- und Facharztangebotes Ermöglichung eines Ärztehauses möglichst nahe oder in der Altstadt Verbesserung der Grünanlagen- und Spielplatzpflege auch in den Außenorten Fortsetzung der Altstadtsanierung (Hindenburgstraße, Friedrich-Ebert-Straße) Erweiterung des Heimatmuseums Unterbringung der VHS in städtischem Gebäude in der Altstadt Weiterer Glasfaser-/Breitbandausbau in Langenzenn und den Gewerbegebieten Förderung und Durchführung von sozialem Wohnungsbau Grundversorgungsansiedlung auf nicht stadteigenen Flächen in der Innenstadt Unterstützung der Einrichtung einer Zenngrund-Naturbühne Weiterentwicklung des Kulturhof-Areals Ansiedlung eines Hotels in der / nahe der Innenstadt Erneuerung der Ortseingangstafeln Einführung eines innerörtlichen Beschilderungssystems Bessere Ausschilderung der Gewerbegebiete Beschilderung der Gewerbebetriebe an den Eingängen mit Firmenhinweisen Ordnung und Vermarktung der Stadt-/Keller-/Kirchen-/Turmführungen für inzwischen viele Besucher von außerhalb Generierung weiterer Fördermittel für die vielen bestehenden / geplanten Aktivitäten und Projekte Verbesserung der Unterbringung der Stadtwerke (Verwaltung und Technik) Ausbau und Umgestaltung von mehreren Kreuzungen, z.B. Schwaiger, Nürnberger Straße, Obere Ringstraße, Denkmalplatz 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 7 von 13 - Neubau eines Hallenbades Ausarbeitung des ILEK-Förderprogramms Ausbau eines Dorfplatzes in Lohe Verstärkte und intensivere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Weitere Verschönerung der Friedhöfe Hochwertige Innenstadtbegrünung Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen, wie z.B. Consumenta, Bayern Rundfahrt, Burgenstraße, Criminale etc. Zusammenführung der städtischen Archivgebäude zur Sicherung des Archivbestandes Errichtung eines Einkaufszentrum im Westen der Stadt Sanierung des nicht stadteigenen Bahnhofs Ausbau weiterer Parkmöglichkeiten in der Altstadt Mehr Presseinformationen für die Bürger Langenzenns Erwerb, Sanierung und Sicherstellung einer hochwertigen Nutzung altstadtrelevanter Gebäude Ansiedlung eines Hospiz Durchführung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt Neubau eines Feuerwehrhauses Energetische Ertüchtigung sämtlicher städtischer Gebäude Ansiedlung eines weiteren Pflegeheimes Die Liste ließe sich sicher noch um etliche Projekte und Wünsche/Anträge des Stadtrates erweitern. - Es sollen für ansiedlungswillige Firmen ständig ausreichend Gewerbegrundstücke bereitgehalten werden, in Langenzenn sollen Baugebiete bereitstehen und in den Außenorten soll die Stadt dafür sorgen, dass für bauwillige Einheimische stets ausreichend bebaubare und erschwingliche Grundstücke zur Verfügung stehen. - Weitere zahlreiche Wünsche wie z.B. Büroflächen für den Gewerbeverband werden von außen an die Stadt herangetragen und sollen ebenfalls berücksichtigt werden. - Den Vereinen als gesellschaftstragendes Rückgrat von Langenzenn sollen stets große finanzielle Zuschüsse für Aktivitäten und Investitionen bereitgestellt werden. Für all dies soll die Verwaltung stets alle notwendigen Verfahren benennen, vorbereiten, durchführen und nachbereiten, dafür sorgen, dass die notwendigen Grundstücke zur Verfügung stehen und ausreichend Arbeitskapazitäten und Geld vorhanden sind. Die Erbringung dieser Leistungen ist nur mit erhöhtem Personal- und Sachaufwand und damit mit der Erhöhung der Einnahmen – begründet durch eine höhere Leistung zu Gunsten von Bürgern und Unternehmen – möglich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat neben Einsparmöglichkeiten und Verschiebungen und Streichung von Aufgaben die Erhöhung der Hebesätze diskutiert. Die Verwaltung schlägt vor, alle Hebesätze auf einheitlich 400 Punkte anzuheben. Die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer erfolgt regelmäßig in der Haushaltssatzung. Damit eine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2016 in Kraft treten kann, ist der Erlass einer Hebesatzung mit den geänderten Hebesätzen erforderlich. 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 8 von 13 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen folgende Hebesatzänderungen zur Beschlussfassung empfohlen: Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) Grundsteuer B (für die Grundstücke) Gewerbesteuer von 300 % auf 360 % von 315 % auf 380 % von 330 % auf 380 % Nach Ansicht von Stadtrat Ströbel sollten die Steuererhöhungen moderater ausfallen. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt im Landkreis bei 350 – 360 %. Die Stadt Langenzenn sollte den Standortvorteil nicht durch einen zu großen Schritt bei den Steuererhöhungen schwächen. Die Firmen haben in den letzten Jahren nach der Finanzkrise viel in moderne Technik investiert, auch deshalb sollte von der Auflegung größerer Steuerlasten abgesehen werden. Stadträtin Osswald schließt sich den Ausführungen an. Zwar muss die Stadt Langenzenn sich bemühen, die entstandene Lücke bei den Gewerbesteuereinnahmen zu schließen. Eine Steuererhöhung auf 380 bzw. 400 % macht Langenzenn als Standort für Gewerbeneuansiedlungen im Landkreis jedoch unattraktiv, die bisherigen Standortvorteile schwinden dadurch. Seitens der SPD-Fraktion wird festgestellt, dass in den Haushaltsberatungen die vorgesehenen Ausgaben für Grunderwerbe zurückgefahren werden konnten und daher eine Anhebung der Hebesätze nicht mehr in dem in den Vorberatungen vorgeschlagen Umfang erforderlich ist. Es wird als Mittelweg vorgeschlagen, alle Hebesätze auf einheitlich 360 % festzulegen. Stadtrat Spano mahnt an, sich künftig mehr auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren und andere, nicht dringende Ausgaben, insbesondere für Grunderwerbe, zu reduzieren. Stadtrat Krippner spricht sich dafür aus, dass über die Parteigrenzen hinweg eine einstimmige Festlegung auf die Höhe der Steuersätze erfolgen sollte. Die hohen Steuererträge der vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit, die Hebesätze von Zeit zu Zeit anzupassen, verdeckt. Aufgrund der derzeitigen Situation muss der Stadtrat zur Erlangung eines ausgeglichenen Haushalts von dem gewünschten Ziel, ohne Steuererhöhungen auszukommen, abrücken. Eine Erhöhung aller Hebesätze auf 360 % wird für vertretbar gehalten. 2. Bürgermeister Ammon führt aus, dass im Sachvortrag die lange Liste der abgeschlossenen, begonnenen und künftigen Maßnahmen der Stadt Langenzenn vorgestellt wurde. Insgesamt wurde und wird die Stadt damit zukunftsfähig gemacht. Die Steuereinnahmen kommen allen Bürgern zugute. Er stimmt der Anhebung der Hebesätze auf 360 % daher ebenfalls zu. Stadtrat Meyer stellt als Stiftungsmitglied des Gewerbeverbandes fest, dass Steuererhöhungen beim Verband und in der Bevölkerung noch nie beliebt waren, nachdem hiervon aber jahrelang abgesehen wurde, müssen die Steuern nun erhöht werden, dass es in der Stadt Langenzenn weiter voran gehen kann. Stadtrat Dr. Heeren fasst zusammen, dass die Stadträte es sich in den vorangegangenen Haushaltsberatungen in keinster Weise leicht gemacht haben, es waren in der Vergangenheit entstandene Investitionsstaus aufzulösen. Große finanzielle Anstrengungen sind für die Investitionen in Bildungseinrichtungen und Infrastruktur erforderlich. Manche notwendigen Unterhaltsmaßnahmen mussten schon aufgeschoben werden. Die Stadt Langenzenn kann aber nur vernünftig wirtschaften, wenn die entsprechenden Steuereinnahmen da sind. 1. Bürgermeister Habel erinnert daran, dass alle Grunderwerbe und freiwilligen Leistungen vom Stadtrat beschlossen wurden, um diese Ausgaben finanzieren zu können, muss eine stetige gute Einnahmesituation gegeben sein. Vom Stadtrat wurde eine von der Verwaltung bereits im Jahr 2011 vorgeschlagene Hebesatzerhöhung auf 360 % abgelehnt. 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 9 von 13 1. Bürgermeister Habel bittet im Gremium um Abstimmung über einen Antrag zur Geschäftsordnung, dem anwesenden Vorsitzenden des Gewerbeverbandes, Herrn Gsänger, Gelegenheit zu einer Stellungnahme des Verbandes zu geben. Dem Antrag wird stattgegeben. Herr Gsänger führt zunächst aus, dass aufgrund einer Internetrecherche von aktuell nicht mehr zutreffenden Daten zu den Hebesätzen der Nachbargemeinde Cadolzburg ausgegangen wurde, dies hat zu einer fehlerhaften Darstellung in der Presse geführt. Herr Gsänger bedauert dies. Die angekündigten Steuererhöhungen haben bei den Mitgliedern des Gewerbeverbandes zu einer erheblichen Planungsunsicherheit geführt. Zu bedenken ist, dass auf die Betriebe über die Gewerbesteuer hinaus auch für die auf die Geschäftsgrundstücke entfallende Grundsteuer, die ebenfalls erhöht werden soll, größere Lasten zukommen. Ausdrücklich begrüßt werden von ihm die Aktivitäten der Stadt Langenzenn in die Infrastruktur und Belebung des Stadtbildes. Dies ist in der Zukunft wohl ohne Steuererhöhungen nicht machbar. Dass im Stadtrat Einigkeit besteht von den Erhöhungen im geplanten Umfang abzusehen und eine maßvolle Steuererhöhung angestrebt wird findet die Zustimmung des Gewerbeverbandes. Herr Gsänger bedankt sich, dass ihm Gelegenheit gegeben wurde dem Gremium die Bedenken des Gewerbeverbandes zu den Steuererhöhungen aufzuzeigen. Aufgrund der Beratung wird die Anhebung der Hebesätze nunmehr wie folgt zur Abstimmung gebracht: Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) Grundsteuer B (für die Grundstücke) Gewerbesteuer von 300 % auf 360 % von 315 % auf 360 % von 330 % auf 360 % Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer 2016 (Hebesatzung) mit nachfolgenden Hebesätzen als Satzung: Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) Grundsteuer B (für die Grundstücke) Gewerbesteuer 360 % 360 % 360 % Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Der Entwurf der Satzung liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei einstimmig beschlossen 4. Dafür: 21 Dagegen: 0 Zuschussantrag der Sportfreunde Laubendorf für einen Anbau an das Sportheim Sachverhalt: Die Sport- und Sängerfreunde Laubendorf e.V. beantragen mit Schreiben vom 23.04.2015 einen Zuschuss der Stadt Langenzenn zum Anbau an das bestehende Sportheim. Ursprünglich war ein Umbau der überdachten Terrasse zu einem Jugendraum vorgesehen. Für diesen Umbau hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2015 eine Förderung von 30 % als Zuschuss zur Investitionsmaßnahme bewilligt. Der Zuschuss hätte nach der Kostenschätzung 4.500,- Euro betragen. Vom Verein wurde nun festgestellt, dass die Maßnahme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Stattdessen hat der Verein sich entschlossen, an das Sportheim anzubauen, damit Räume entstehen, die auch dauerhaft nutzbar sind. Der Anbau soll sich an das bestehende Sportheim angleichen, so dass im Erdgeschoss und im Obergeschoss zusätzlicher Raum entsteht. Im Erdgeschoss soll ein Jugend- 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 10 von 13 raum eingerichtet werden, der von außen gesondert zugänglich ist und damit von den Jugendlichen unabhängig von den Öffnungszeiten des Sportheimes genutzt werden kann. Der Raum soll so gestaltet werden, dass er barrierefrei zugänglich ist. Hierzu muss eine Aufzugsanlage angebaut werden, da es zwischen der Erdgeschossebene und dem Gelände einen Höhenunterschied von einigen Stufen gibt. Zusätzlich soll im Erdgeschoss auch eine behindertengerechte Toilette untergebracht werden. Im Obergeschoss sollen Umkleidekabinen und ein Geräteraum für den bestehenden Gymnastikraum geschaffen sowie Toiletten vorgesehen werden. Die Nettobaukosten liegen bei 165.000,- Euro. Hinzu kommen Nebenkosten und die Aufzugsanlage, die Gesamtkosten werden auf ca. 230.000,- Euro geschätzt. Der Verein bittet bei der Entscheidung über eine Zuschussgewährung zu berücksichtigen, dass insbesondere die Barrierefreiheit des Jugendraumes erhebliche Kosten verursacht, nicht nur beim Bau sondern auch bei der späteren Wartung der Aufzugsanlage. Im Interesse einer gelebten Inklusion legt der Verein Wert auf die Umsetzung der Barrierefreiheit und bittet um Unterstützung über das normale Maß hinaus. Der ursprüngliche Zuschussantrag aus dem Jahr 2014 für den Umbau der überdachten Terrasse wird zurückgezogen. Ein kommunales Mitnutzungsrecht ist für die beabsichtigte Beantragung von Fördermitteln beim Landessportverband (BLSV) nach dessen Aussage förderschädlich; Anlagen die gefördert werden, dürfen demnach nicht durch Dritte genutzt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 230.000,- Euro und einer Förderung von 30 % würde ein Investitionskostenzuschuss der Stadt Langenzenn 69.000,- Euro betragen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat am 21.05.2015 mit 7:1 Stimmen empfohlen, den beantragten Zuschuss zu gewähren. Zuvor hatte der Verwaltungs- und Finanzausschuss in derselben Sitzung einstimmig empfohlen, die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer auf 360 % (A), 380 % (B) und 380 % (Gewerbesteuer) zu erhöhen, da nur damit in den Haushaltsjahren 2016 – 2019 eine „freien Spitze“ vorhanden ist, die die Auszahlung eines freiwilligen Zuschusses ermöglicht. Da der Stadtrat entgegen der Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 21.05.2015 die Hebesätze in seiner Sitzung am 11. Juni 2015 nicht in dem empfohlenen Ausmaß erhöht hat, ist auf Grund der Mindereinnahmen aus heutiger Sicht nicht mit einer freien Spitze in den Jahren 2016 und 2017 zu rechnen. Die Stadt kann deshalb keine Zusage über einen Zuschuss machen, da dessen Finanzierung nicht gesichert ist. Beschluss: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Im Rahmen der Beratung über die freiwilligen Leistungen soll dies nach der Sommerpause erneut diskutiert werden. Der Verein soll die geplante Baumaßnahme im Ausschuss nochmals vorstellen und die Pläne genauer erläutern. einstimmig beschlossen 5. Dafür: 21 Dagegen: 0 Mittelschulverbund Dillenberg-Zenngrund; hier: Stellungnahme der Stadt Langenzenn zur geplanten Auflösung der Mittelschule Veitsbronn Sachverhalt: 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 11 von 13 Die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Fürth haben mit Datum 30.04.2015 der Stadt Langenzenn ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet, in dem eine Stellungnahme zur geplanten Auslösung der Mittelschule Veitsbronn angefordert wird. Der Wortlaut des Schreibens liegt dem Gremium vor. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen folgenden Beschluss empfohlen: Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Die Stadt Langenzenn stimmt der Auflösung der Mittelschule Veitsbronn zu. 2. Die Stadt Langenzenn stimmt zu, dass der Einzugsbereich der Mittelschule Veitsbronn, bestehend aus den Gemeinden Veitsbronn, Obermichelbach, Puschendorf und Tuchenbach dem Einzugsbereich der Mittelschule Langenzenn zugeordnet wird. 3. Die Stadt Langenzenn stimmt zu, dass der Sprengel der Mittelschule Langenzenn erweitert wird und nunmehr das Gebiet der Stadt Langenzenn und der Gemeinden Veitsbronn, Obermichelbach, Puschendorf und Tuchenbach umfasst. 4. Die Stadt Langenzenn stimmt grundsätzlich einer Umbenennung der Mittelschule Langenzenn zu, schlägt aber vor, dass die Schule künftig „Zenngrund-Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn“ benannt wird. 5. Die Stadt Langenzenn geht davon aus, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 17.05.2013 zwischen dem Schulverband Veitsbronn und der Stadt Langenzenn weiterhin Anwendung findet bzw. im Falle einer Auflösung des Schulverbandes Veitsbronn ersatzweise die an diesem Verband beteiligten Gemeinden der Vereinbarung beitreten. 6. Die Stadt Langenzenn stimmt zu, dass künftig nur noch die Mittelschule Cadolzburg und die (Zenngrund-)Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn den „Mittelschulverbund Dillenberg-Zenngrund“ bilden. 7. Die Stadt Langenzenn stimmt zu, dass der Sprengel des Mittelschulverbundes unverändert bleibt und das Gebiet der Stadt Langenzenn, der Märkte Ammerndorf und Cadolzburg und der Gemeinden Seukendorf, Veitsbronn, Obermichelbach, Puschendorf und Tuchenbach umfasst. 8. Die Stadt Langenzenn stimmt zu, dass die dargestellten Änderungen ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft treten. einstimmig beschlossen 6. Dafür: 21 Dagegen: 0 Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 7. Sonstiges 7.1. Sanierung der Fahrbahn Hindenburgstraße/Friedrich-Ebert-Straße Sachverhalt: 1. Bürgermeister Habel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Krach vom Ingenieurbüro Christofori. Herr Krach informiert, dass im Zuge der Vorbereitung der Sanierung der Fahrbahn eine Bemessung des Aufbaus vorgenommen wurde. Untersucht wurde auch die Tragfähigkeit des 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 12 von 13 Untergrundes. Ursächlich für das Schadensbild ist nach den Untersuchungen nicht die Verkehrsbelastung, sondern Wasser, welches durch die Rollbewegungen der Fahrzeuge nach oben gepumpt wird. Vorgesehen ist bei der Sanierung eine neue Polstergründung einzuarbeiten. Als Tragschicht soll 14 cm Drain-Asphalt aufgebracht werden. Das Pflaster soll anschließend diagonal verlegt werden, dies macht die Überrollgeräusche leiser. Angesprochen wird im Gremium, ob statt des Pflasters eine Asphaltierung der Straße vorgenommen werden sollte. Herr Krach schätzt die Kostenersparnis hierfür auf ca. 10 %. Betroffen wäre eine Fläche von 550 m². Zu bedenken ist allerdings, dass die Pflastersteine bereits vorhanden sind und dann überflüssig wären. Das Betonpflaster muss konstruktionsbedingt immer unterhalten werden, Einkehrarbeiten sind zwei Mal jährlich vorzusehen. Bei einer Asphaltierung der Straße besteht auch das Risiko, bereits ausbezahlte Städtebauförderungsmittel zu verlieren. Ob und in welcher Höhe Fördermittel zurückzuzahlen wären müsste bei der Regierung erfragt werden. Es ist zweifelhaft, ob eine konkrete Bezifferung möglich ist. Festgestellt wird, dass beim weiteren Ausbau der Hindenburgstraße die Fahrbahndecke asphaltiert wurde und dies nicht förderschädlich war. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Sanierung wie vorgeschlagen vorzunehmen und das vorhandene Pflaster wieder zu verlegen. Eine Asphaltierung der Straßenfläche soll nicht erfolgen. einstimmig beschlossen 7.2. Dafür: 21 Dagegen: 0 Bahnübergang Laubendorf Sachverhalt: Der jüngste Unfall am Bahnübergang Laubendorf wird vom Stadtrat zum Anlass genommen, die Stadt Langenzenn aufzufordern, sich bei der DB AG nachdrücklich für eine Beschrankung des Bahnüberganges einzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob die Möglichkeit besteht Blinklichter zu installieren oder Schwellen zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße anzubringen. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Bahn bereits seit längerem die Zusage gegeben hat eine Beschrankung anzubringen. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor die drei anderen im Stadtgebiet befindlichen Bahnübergänge erneuert und hergerichtet worden sind. Die Verwaltung wird gebeten, nochmals eindringlich bei den zuständigen Stellen darauf einzuwirken, dass diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Beschluss: zur Kenntnis genommen 11. Sitzung des Stadtrates vom 11.06.2015 Seite 13 von 13
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