Marix ◊ Piercing&PermanentMake-up◊ KemptenerStr.58◊ 88131Lindau Permanent Make-up - Vertrag zwischen Marix -Piercing&PermanentMake-up und Vor-undNachname: Geborenam: StraßeundHaus-Nr.: PLZundWohnort: TelefonoderMobil: in: 1.GegenstanddesVertrages Gegenstand des Vertrages ist das Einsetzen farbiger Pigmente mittels feiner Nadeln (Pigmentiermaschine) in die obersten Hautschichten im Gesichtsbereich. 2.LeistungenvonMarix–Piercing&PermanentMake-up Marix verpflichtet sich, das von der Kundin gewünschte Permanent Make-up ordnungsgemäß und nach den hygienischen Vorschriften, an der vereinbarten Körperstelle vorzunehmen. Körperstelle: _______________________ Farbton: _______________________ 3.Vergütung Die von der Kundin zu entrichtende Vergütung betragt _________ €uro. Diese ist unmittelbar nach Abnahme des Permanent Make-ups durch die Kundin fällig. Die Anzahlung betrug _______€uro und wurde bereits am ___.___. 20___ entrichtet. 4.Abnahme Die Abnahme des neuen Permanent Make-ups hat unmittelbar nach Durchführung der Pigmentierung von Marix und der Kundin zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Besonderheiten sind jeweils in der Abnahme festzuhalten. 5.Gewährleistung Eine Gewährleistung für Verträglichkeit und oder Heilprozess der Pigmentierung kann in keinem Fall gegeben werden, da die Pflege und der Umgang des Permanent Make-ups, nach verlassen des Studios, allein in Verantwortung der Kundin liegt. Eine Rückgabe der Vergütung ist nicht möglich. Marix haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz und schließt jegliche Haftung für falsche oder falsch verstandene Nachsorge des Permanent Make-ups aus. 6.AufklärungdesKunden Die Kundin ist von Marix über die spezifischen Gefahren, die mit der von Marix zu erbringenden Leistung ausführlichst informiert worden. Insbesondere wurde die Kundin auf folgende Gefahren hingewiesen: 6.1 Es kann beim Pigmentieren, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt und Vorschriften, zu Verletzungen kommen. Die Kundin wurde über die speziellen Gefahren und Risiken hinsichtlich der von ihr gewünschten Pigmentierung ausführlich informiert. 6.2 Es ist davon auszugehen, dass je nach Hauttyp eine effektive Haltbarkeit von drei bis fünf Jahren erreicht wird, bevor das Permanent Make-up aufgefrischt werden muss. 6.3 Da das Permanent Make-up im Allgemeinen vermehrt dem Tageslicht ausgesetzt ist, zersetzen sich die chemischen Farbstoffe unter Einfluss des UV-Lichtes deutlich schneller als eine reguläre Tattoowierung, die nicht ständigem Sonnenlicht ausgesetzt ist. Marix ◊ Piercing&PermanentMake-up◊ KemptenerStr.58◊ 88131Lindau 6.4 Das Permanent Make-up verblasst nach längerer Zeit und verändert dabei auch seine ursprüngliche Farbe. 6.3 Eine Pigmentierung benötigt eine gewisse Abheilzeit und ganz besondere Pflege. Die Dauer der Heilung ist von verschiedenen spezifischen Faktoren abhängig. Wir bitten um Beachtung der mitgegebenen Pflegehinweise. 6.4 Die Kundin wurde darüber aufgeklärt, dass ein Permanent Make-up tatbestandlich eine erhebliche Körperverletzung im Sinne §223 und §223a StGB darstellt. Die Kundin willigt, entsprechend §226a StGB ausdrücklich in diese Körperverletzungen ein und verzichtet somit auf jeglichen Anspruch von Schadensersatzforderungen. 7.ÜberarbeitungundAuffrischungeinesbestehendenPermanentMake-ups Marix ist immer bestrebt, dass best möglichste aus einer alten Pigmentierung herauszuholen. Leider ist es technisch nur selten möglich, über eine bereits bestehende Pigmentierung eine neue anzufertigen, welche die gleiche Qualität besitzt, mit einem Permanent Make-up, das an einer vorher unberührten gestochen wurde, verglichen zu werden. Das Endresultat einer Überarbeitung hängt mit vielen Faktoren zusammen wie, die vorhandenen Farbpigmente in der Haut, deren Dichte, Gesichtspartie, eventuelle Vernarbungen, etc. Die Kundin wird dahingehenden fachgerecht und ausführlich beraten und willigt mit ihrer Unterschrift dem Vorgang ein. 8.UnwirksameBestimmungen Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch diejenige Regelung ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise, dem von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausbruch gebrachten Willen am nächsten kommt. 9.FragenzuGesundheitundBefinden › Haben Sie die Pflegeanleitung gelesen und verstanden? › Wurden in den letzten 48 Std. Alkohol, Drogen oder Medikamente eingenommen? Wenn Ja, welche: _______________________ › Wurden in den letzten zwei Wochen Antibiotika eingenommen? Wenn Ja, welche: __________________________________ › Wurden in den letzten zwei Wochen Anabolika eingenommen? Wenn Ja, welche: __________________________________ › Wurden in den letzten vier Wochen Impfungen vorgenommen? Wenn Ja, welche: __________________________________ › Wurden Sie in den letzten drei Monaten unter Vollnarkose operiert? › Sind Kreislaufprobleme bekannt? › Sind Sie Diabetiker? › Sind Sie Bluter? › Sind Sie Raucher? › Sind bei Ihnen sonstige Krankheiten bekannt? Wenn Ja, welche: __________________________________ › Ist in den nächsten vier Wochen ein Krankenhausaufenthalt geplant? NurfürFrauen: › Ist eine Schwangerschaft bekannt/geplant, oder stillen Sie? Bitteankreuzen ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Ja ◊ Ja ◊ Ja ◊ Ja ◊ Ja ◊ Nein ◊ Nein ◊ Nein ◊ Nein ◊ Nein ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein ◊ Ja ◊ Nein 10.Sonderfälle Der Kundin ist bewusst, dass die vorgenommene Pigmentierung durch den vermehrten Lichteinfluss schneller verblasst und nicht von Dauer ist. Darauffolgendes ist zwar einmaliges Nachstechen Marix ◊ Piercing&PermanentMake-up◊ KemptenerStr.58◊ 88131Lindau inklusive, weiterfolgende Termine zur Wiederauffrischung jedoch kostenpflichtig. Je nach Aufwand, aber mindestens der Mindestsatz des Studio – 80,- €uro. Dieselbe Regelung tritt in Kraft wenn die Kundin sich wissentlich unter Einfluss von Medikamenten, die dass Ergebnis beeinträchtigen (z.B. Cortison), pigmentieren lässt. Die Kundin ist in jedem Fall über etwaige Nachteile beim Pigmentieren selbst oder bei der Verheilung hingewiesen worden und stimmt dem Permanent Make-up freiwillig und vollster Eigenverantwortung zu. 11. Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bewusst, dass ich mich durch Verschweigen von Informationen sowie durch falsche Angaben strafbar mache. Lindau, den ___.___. 20___ ________________________________ Kunde (Erziehungsberechtigte/-r): _______________________________ Marix 12.Abnahme Der Kunde nimmt hiermit das von Marix vorgenommene Permanent Make-up als vertragsmäßig ab. Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich folgender ersichtlicher Mängel oder Besonderheiten: ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ________________________________ Kunde (Erziehungsberechtigte/-r): _____________________________ Marix
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