Permanent Make-up - Vertrag - Studio

Marix
◊ Piercing&PermanentMake-up◊ KemptenerStr.58◊ 88131Lindau
Permanent Make-up - Vertrag
zwischen
Marix -Piercing&PermanentMake-up
und
Vor-undNachname:
Geborenam:
StraßeundHaus-Nr.:
PLZundWohnort:
TelefonoderMobil:
in:
1.GegenstanddesVertrages
Gegenstand des Vertrages ist das Einsetzen farbiger Pigmente mittels feiner Nadeln
(Pigmentiermaschine) in die obersten Hautschichten im Gesichtsbereich.
2.LeistungenvonMarix–Piercing&PermanentMake-up
Marix verpflichtet sich, das von der Kundin gewünschte Permanent Make-up ordnungsgemäß und
nach den hygienischen Vorschriften, an der vereinbarten Körperstelle vorzunehmen.
Körperstelle: _______________________ Farbton: _______________________
3.Vergütung
Die von der Kundin zu entrichtende Vergütung betragt _________ €uro. Diese ist unmittelbar nach
Abnahme des Permanent Make-ups durch die Kundin fällig.
Die Anzahlung betrug _______€uro und wurde bereits am ___.___. 20___ entrichtet.
4.Abnahme
Die Abnahme des neuen Permanent Make-ups hat unmittelbar nach Durchführung der Pigmentierung
von Marix und der Kundin zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Besonderheiten sind jeweils in der
Abnahme festzuhalten.
5.Gewährleistung
Eine Gewährleistung für Verträglichkeit und oder Heilprozess der Pigmentierung kann in keinem Fall
gegeben werden, da die Pflege und der Umgang des Permanent Make-ups, nach verlassen des
Studios, allein in Verantwortung der Kundin liegt. Eine Rückgabe der Vergütung ist nicht möglich.
Marix haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz und schließt jegliche Haftung für
falsche oder falsch verstandene Nachsorge des Permanent Make-ups aus.
6.AufklärungdesKunden
Die Kundin ist von Marix über die spezifischen Gefahren, die mit der von Marix zu erbringenden
Leistung ausführlichst informiert worden. Insbesondere wurde die Kundin auf folgende Gefahren
hingewiesen:
6.1 Es kann beim Pigmentieren, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt und Vorschriften, zu
Verletzungen kommen. Die Kundin wurde über die speziellen Gefahren und Risiken hinsichtlich der
von ihr gewünschten Pigmentierung ausführlich informiert.
6.2 Es ist davon auszugehen, dass je nach Hauttyp eine effektive Haltbarkeit von drei bis fünf Jahren
erreicht wird, bevor das Permanent Make-up aufgefrischt werden muss.
6.3 Da das Permanent Make-up im Allgemeinen vermehrt dem Tageslicht ausgesetzt ist, zersetzen
sich die chemischen Farbstoffe unter Einfluss des UV-Lichtes deutlich schneller als eine reguläre
Tattoowierung, die nicht ständigem Sonnenlicht ausgesetzt ist.
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6.4 Das Permanent Make-up verblasst nach längerer Zeit und verändert dabei auch seine
ursprüngliche Farbe.
6.3 Eine Pigmentierung benötigt eine gewisse Abheilzeit und ganz besondere Pflege. Die Dauer der
Heilung ist von verschiedenen spezifischen Faktoren abhängig. Wir bitten um Beachtung der
mitgegebenen Pflegehinweise.
6.4 Die Kundin wurde darüber aufgeklärt, dass ein Permanent Make-up tatbestandlich eine
erhebliche Körperverletzung im Sinne §223 und §223a StGB darstellt. Die Kundin willigt,
entsprechend §226a StGB ausdrücklich in diese Körperverletzungen ein und verzichtet somit auf
jeglichen Anspruch von Schadensersatzforderungen.
7.ÜberarbeitungundAuffrischungeinesbestehendenPermanentMake-ups
Marix ist immer bestrebt, dass best möglichste aus einer alten Pigmentierung herauszuholen. Leider
ist es technisch nur selten möglich, über eine bereits bestehende Pigmentierung eine neue
anzufertigen, welche die gleiche Qualität besitzt, mit einem Permanent Make-up, das an einer vorher
unberührten gestochen wurde, verglichen zu werden. Das Endresultat einer Überarbeitung hängt mit
vielen Faktoren zusammen wie, die vorhandenen Farbpigmente in der Haut, deren Dichte,
Gesichtspartie, eventuelle Vernarbungen, etc. Die Kundin wird dahingehenden fachgerecht und
ausführlich beraten und willigt mit ihrer Unterschrift dem Vorgang ein.
8.UnwirksameBestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die
Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch diejenige Regelung ersetzt, die in gesetzlich
zulässiger Weise, dem von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausbruch gebrachten
Willen am nächsten kommt.
9.FragenzuGesundheitundBefinden
› Haben Sie die Pflegeanleitung gelesen und verstanden?
› Wurden in den letzten 48 Std. Alkohol, Drogen oder Medikamente
eingenommen? Wenn Ja, welche: _______________________
› Wurden in den letzten zwei Wochen Antibiotika eingenommen?
Wenn Ja, welche: __________________________________
› Wurden in den letzten zwei Wochen Anabolika eingenommen?
Wenn Ja, welche: __________________________________
› Wurden in den letzten vier Wochen Impfungen vorgenommen?
Wenn Ja, welche: __________________________________
› Wurden Sie in den letzten drei Monaten unter Vollnarkose operiert?
› Sind Kreislaufprobleme bekannt?
› Sind Sie Diabetiker?
› Sind Sie Bluter?
› Sind Sie Raucher?
› Sind bei Ihnen sonstige Krankheiten bekannt?
Wenn Ja, welche: __________________________________
› Ist in den nächsten vier Wochen ein Krankenhausaufenthalt geplant?
NurfürFrauen:
› Ist eine Schwangerschaft bekannt/geplant, oder stillen Sie?
Bitteankreuzen
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Ja
◊ Ja
◊ Ja
◊ Ja
◊ Ja
◊ Nein
◊ Nein
◊ Nein
◊ Nein
◊ Nein
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
◊ Ja
◊ Nein
10.Sonderfälle
Der Kundin ist bewusst, dass die vorgenommene Pigmentierung durch den vermehrten Lichteinfluss
schneller verblasst und nicht von Dauer ist. Darauffolgendes ist zwar einmaliges Nachstechen
Marix
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inklusive, weiterfolgende Termine zur Wiederauffrischung jedoch kostenpflichtig. Je nach Aufwand,
aber mindestens der Mindestsatz des Studio – 80,- €uro. Dieselbe Regelung tritt in Kraft wenn die
Kundin sich wissentlich unter Einfluss von Medikamenten, die dass Ergebnis beeinträchtigen (z.B.
Cortison), pigmentieren lässt. Die Kundin ist in jedem Fall über etwaige Nachteile beim Pigmentieren
selbst oder bei der Verheilung hingewiesen worden und stimmt dem Permanent Make-up freiwillig und
vollster Eigenverantwortung zu.
11. Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bewusst, dass ich mich
durch Verschweigen von Informationen sowie durch falsche Angaben strafbar mache.
Lindau, den
___.___. 20___
________________________________
Kunde (Erziehungsberechtigte/-r):
_______________________________
Marix
12.Abnahme
Der Kunde nimmt hiermit das von Marix vorgenommene Permanent Make-up als vertragsmäßig ab.
Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich folgender ersichtlicher Mängel oder Besonderheiten:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
________________________________
Kunde (Erziehungsberechtigte/-r):
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Marix