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Die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes
verlängern den Vertrag zur Abwehr aller Angriffe in
Glaubenssachen um weitere zehn Jahre
Signatur:
ThHStAW, EGA, Urkunden Nr. 1722
Datierung:
29. September 1536
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Wichtige Orte:
Straßburg, Augsburg, Frankfurt am Main,
Konstanz, Ulm, Esslingen am Neckar,
Reutlingen, Memmingen, Kempten
(Allgä u), Lindau (Bodensee), Biberach an
der Riß, Isny im Allgä u, Magdeburg,
Bremen, Braunschweig, Goslar, Hannover,
Gö ttingen, Einbeck, Hamburg, Lü beck,
Minden (Westf), Schmalkalden
Verweis auf andere
Schaufensterdokumente:
Der Fußfall des Landgrafen Philipp
von Hessen in Halle a.d. Saale
Wichtige Personen:
Johann Friedrich <Sachsen, Kurfürst, I.> (* 1503 † 1554)
Philipp <Hessen, Landgraf, I.> (* 13. November 1504 † 31. März 1567)
Johann Ernst <Sachsen-Coburg, Herzog> (* 1521 † 1553)
Philipp <Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.> (* 1476 † 1551)
Ernst <Braunschweig-Lüneburg-Celle, Herzog> (* 26. Juni 1497 † 11. Januar 1546)
Franz <Braunschweig-Lüneburg-Celle, Herzog> (* 1508 † 1549)
Ulrich <von Württemberg> (* 15. Februar 1487 † 06. November 1550)
Barnim <Pommern, Herzog, IX.> (* 1501 † 1573)
Philipp <Pommern-Wolgast, Herzog, I.> (* 14. Juli 1515 † 14. Februar 1560)
Wolfgang <Anhalt-Zerbst, Fürst> (* 01. August 1492 † 23. März 1566)
Johann <Anhalt, Fürst, IV.> (* 04. September 1504 † 04. Februar 1551)
Georg <Anhalt, Fürst, III.> (* 15. August 1507 † 17. Oktober 1558)
Joachim <Anhalt-Dessau, Fürst> (* 07. August 1509 † 06. Dezember 1561)
Mansfeld, Gebhard von (* 1478 † 13. September 1558)
Mansfeld, Albrecht von (* 18. Juni 1480 † 05. März 1560)
Karl <Heiliges Römisches Reich, Kaiser, V.> (* 24. Februar 1500 † 21. September 1558)
Verweis auf andere Quellen:
Ekkehart Fabian, Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1524/29-1531/35. Brück, Philipp von
Hessen und Jakob Sturm. Darstellung und Quellen mit einer Brück-Bibliographie. (Schriften zur Kirchen- und
Rechtsgeschichte, Heft 1.) Zweite, aufgrund neuer Quellen vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Tübingen 1962,
S. 347-353 [Edition des ersten Schmalkaldischen Bundesvertrages vom 27.02.1531 mit Vorbemerkungen zu den
vorhandenen Vorlagen].
Historische Einordnung:
Im Jahr 1530 berief Kaiser Karl V. einen Reichstag in Augsburg ein. Auf diesem sollten unter anderem auch konfessionelle
Standpunkte und Probleme diskutiert werden. Daher erhoffte sich die protestantische Seite von diesem Reichstag positive
Entwicklungen. Diese Hoffnungen wurden jedoch enttäuscht, als der Kaiser das ihm vorgelegte Augsburger Bekenntnis, die
wichtigste Bekenntnisschrift der evangelischen Stände, ablehnte und mit der gewaltsamen Durchsetzung des Wormser
Edikts drohte. Dieses war bereits 1521 vom Kaiser über Martin Luther erlassen, aber in der Folge nicht konsequent
durchgesetzt worden. Mit dem Wormser Edikt wurde die Reichsacht über Luther und seine Anhänger verhängt und diese
damit für rechtlos erklärt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen trafen sich gegen Ende des gleichen Jahres etliche protestantische Fürsten und
Städtevertreter in Schmalkalden, um sich gemeinsam zu beraten. Da in nächster Zeit die Anerkennung ihres Glaubens auf
Reichsebene nicht mehr wahrscheinlich und ein gewaltsames Vorgehen des Kaisers gegen die Anhänger des
protestantischen Glaubens nicht auszuschließen war, schien ein politisches Bündnis zur Sicherung der eigenen Position
notwendig. Nachdem im Dezember 1530 die Bündnisverhandlungen bereits erfolgreich verlaufen waren, wurden diese im
Frühjahr 1531 besiegelt. Mit dem Abschluss des sogenannten Schmalkaldischen Bundes, der vorerst auf sechs Jahre befristet
war, versprachen sich die Bündnispartner, sich gegenseitig im Falle eines militärischen Angriffs in Glaubenssachen
beizustehen. An der Spitze des Bündnisses standen die beiden protestantischen Mächte Hessen und Kursachsen. Unter den
weiteren Gründungsmitgliedern des Bundes waren Braunschweig-Lüneburg, Braunschweig-Grubenhagen, Anhalt-Bernburg,
Mansfeld sowie die Städte Straßburg, Ulm, Konstanz, Reutlingen, Memmingen, Lindau, Biberach, Isny, Lübeck, Magdeburg
und Bremen.
Die protestantischen Fürsten und Städte konnten fürs Erste ihre Position gegenüber dem Kaiser behaupten. Da Karl V.
finanzielle und militärische Unterstützung von allen Reichsständen zur Abwehr der Türken benötigte, musste dieser
konfessionelle Zugeständnisse machen und konnte nicht gegen den Bund vorgehen. Zudem war er in Auseinandersetzungen
mit Frankreich verwickelt. So konnte sich die reformatorische Bewegung im Reich auch weiterhin ausbreiten. Gleichzeitig
gewann der Schmalkaldische Bund zunehmend an Bedeutung. Bis 1532 schlossen sich ihm mit Braunschweig, Göttingen,
Esslingen, Goslar und Einbeck weitere Mitglieder an und auch außerhalb des Heiligen Römischen Reiches wurde er als
möglicher Bündnispartner wahrgenommen. Dass die Mitglieder des Bündnisses den Schmalkaldischen Bund am 29.
September 1536 um weitere zehn Jahre verlängerten, scheint insofern nicht überraschend. Erneut bekräftigt wurde hierbei,
dass das Bündnis im Falle eines noch andauernden Krieges aus Glaubensgründen nicht abrupt nach Ablauf der
Vertragslaufzeit hinfällig sein sollte, sondern die Bündnispartner sich bis zum Ende des Krieges beistehen würden. Neben
den Gründungsmitgliedern unterschrieben und besiegelten die Fürsten von Württemberg und Pommern und die Städte
Augsburg, Frankfurt am Main, Esslingen, Kempten, Braunschweig, Goslar, Hannover, Göttingen, Einbeck, Hamburg und
Minden den Vertrag.
Seit Beginn der 1540er Jahre gab es zwischen den Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes jedoch vermehrt
Auseinandersetzungen über territorialpolitische, organisatorische, finanzielle und andere bündnisinterne Fragen, sodass eine
weitere Verlängerung des Bündnisses immer unwahrscheinlicher wurde. Gleichzeitig konnte sich der Kaiser nach einem
Waffenstillstand mit den Türken und einem Friedensvertrag mit Frankreich seit 1544 wieder stärker den innenpolitischen
Fragen im Reich und damit auch der Religionspolitik zuwenden. Nachdem er zuvor bereits Kriegsvorbereitungen getroffen
hatte, verhängte er 1546 die Reichsacht über Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, die
beiden Hauptpersonen des Schmalkaldischen Bundes. Die folgenden militärischen Auseinandersetzungen mit den
Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes konnte der Kaiser 1547 schließlich für sich entscheiden. Der Schmalkaldische
Bund wurde aufgelöst.
Literatur:
Gerd Dommasch, Die Religionsprozesse der rekusierenden Fürsten und Städte und die Erneuerung des Schmalkaldischen
Bundes 1534-1536. (Schriften zur Kirchen- und Rechtsgeschichte. Darstellungen und Quellen, Heft 28.) Tübingen 1961.
Peter Handy/Karl-Heinz Schmöger, Fürsten, Stände, Reformatoren. Schmalkalden und der Schmalkaldische Bund. Gotha
1996.
Nachweis früherer Editionen:
Reiner Groß/Manfred Kobuch/Ernst Müller (Red.), Martin Luther 1483-1546. Dokumente seines Lebens und Wirkens. Weimar
1983, Nr. 210, S. 385-386 [mit Auslassungen].
Bearbeiter:
Scherer, Annette
Zugehörige Dokumente:
übergeordnete Akte | Die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes verlängern den Vertrag zur Abwehr aller
Angriffe in Glaubenssachen um weitere zehn Jahre.
Nr.:
ThHStAW, EGA, Urkunden Nr. 1722
Titel:
Die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes verlängern den Vertrag zur Abwehr aller Angriffe in Glaubenssachen um
weitere zehn Jahre.
Zitieransicht:
Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, ThHStAW, EGA, Urkunden Nr. 1722
Laufzeit:
1536