NMS-Richtlinien

GP‐UNTIS 2016 / NMS 17.09.2015
Neue Mittelschule
Eingaberichtlinien gültig ab 1.9.2015
Grundlagen:
NMS-Umsetzungspaket 2015, BGBl. II Nr. 174/2015
Erlass des BM:BF vom 23.06.2015, GZ: 687/0009-III/Pers.Controlling/2015
BM:BF Handreichung UNTIS2015, Kapitel: 38, Seite 735
Allgemeine Informationen:
 Kontingent des Bundes für zusätzlichen Lehrpersoneneinsatz: 6 (Real-)Stunden je NMS-Klasse
o Ein „zusätzlicher“ Lehrpersoneneinsatz liegt vor, wenn eine stundenplanmäßig vorgesehene Unterrichtsstunde
einen Personaleinsatz von mehr als einer Lehrer-Wochenstunde aufweist
o für Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie eines an
der NMS vorhandenen (schulautonomen) Schwerpunktbereiches
o Dieser Unterricht ist durch für das Fach geprüfte Lehrpersonen zu halten.
o Verwendung für die nach § 31a (2) SchUG vorgesehenen pädagogischen Fördermaßnahmen:
 Individualisierung des Unterrichts
 Differenzierter Unterricht in der Klasse
Begabungs- einschließlich Begabtenförderung
Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität
temporäre Bildung von SchülerInnengruppen
Bildung von Förder- oder Leistungskursen
 unterrichten im Lehrpersonenteam (Teamteaching)
Ergänzung nach Rücksprache mit MR Mag. Krenthaller: im Schuljahr 2015/16 darf die „Übergangsregelung“ letztmalig
angewandt werden. D.h. Lehrer, die schon an einer NMS tätig waren und fälschlicherweise in anderen als den
differenzierten Pflichtgegenständen eingesetzt waren, dürfen diese letztmalig und nur in der 4. Klasse der NMS auf
Kosten der 6 Bundesstunden unterrichten.
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
Auch das ist möglich:
o Übernahme eines Ordinariats, wenn Tätigkeit an NMS >= 11 Stunden
o Projektwochenteilnahme (mit eigenen Klassen) – gegf. mit Auffüllung auf volle Lehrverpflichtung
o Übernahme von Spezialfunktionen der Lehrpersonen im „pädagogischen Dienst“ (zählen nicht auf das
Zusatzkontingent!)
 Berufsorientierungskoordination
 Lerndesign „NMS“
 Qualifizierte Beratungstätigkeit

Das darf nicht sein:
o Überschreitung des Zusatzkontingentes je Schule
o Überschreitung der 6 Stunden in einer Klasse durch Verminderung in einer anderen Klasse
o Verwendung von Bundesstunden für Verwaltungstätigkeiten
o Verwendung für (zusätzliche) Freigegenstände bzw. für Unverbindliche Übungen
o Übernahme eines Kustodiats
o LehrerInnen, die die Qualifikation für den Einsatz an einer Pflichtschule aufweisen, mittels Sondervertrag an
einer AHS bzw. BMHS zum Zwecke eines Einsatzes an einer NMS anzustellen.
LSR-spezifische GP-UNTIS bzw. PM-UPIS Anleitungen
NMS
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GP‐UNTIS 2016 / NMS 
Ein Einsatz an einer NMS kann nur im Rahmen einer „echten“ Mitverwendung erfolgen. Das heißt, dass jeder NMSLehrer tatsächlich auch an einer Bundesschule im regulären Unterricht eingesetzt sein muss. Ein Zusatzkontingent für
die Erreichung dieser Vorgabe steht nicht mehr zur Verfügung.

Reisebewegungen: Die im Zusammenhang mit der NMS entstehenden Reisekosten werden von der Stammanstalt
vorfinanziert
und
gegen
Ende
eines
Kalenderjahres
durch
das
BM:BF
refundiert:
In der Reiseabrechnung (ESS) ist dazu unbedingt im Feld „Grund“ der Reisebewegung das Präfix „NMS“ zu verwenden!
UNTIS-Datenbringung für NMS am Pflichtschulstandort:

Jede Bundesschule verwaltet die Mitverwendung ihrer Lehrpersonen an NMS selbst (auch wenn keine offizielle
„Partnerschule“)

Schulorganisation: (Regelung mit Vorbehalt; noch keine Genehmigung für den LSR-Vorschlag durch das BM:BF erhalten!)
o Je NMS eine Fremdschulklasse anlegen
 „FSNx_U“ mit Schulstufe „5“
Die Schulstufenangabe ist zwingend notwendig für die automatische Ermittlung von Ansprüchen der
Lehrer des PD-Schemas!
o Schulformen: 0830 – 0839 (bitte siehe unten!)

Stammdaten - Fächer:
o alle zugelassenen Fächer auf allen Schulstufen mit Präfix „NM“!
o Wertigkeit der Gegenstände:
Deutsch sowie Lebende Fremdsprache: LVG I;
Mathematik: LVG II (unabhängig von der Stammschule!)
Fächer des Schwerpunktbereiches: entsprechend der Wertigkeit auf Sekundarstufe I

Unterricht
o Unterrichtsgegenstand erfassen! Alle Unterrichte getrennt erfassen
o Keine Schülerzahlen erfassen
o Im Feld „Erlasszahl“: Klassenname(n) eintragen.
o UPIS-Kennzeichen, wenn zutreffend
o „ORD“ mit Klasse FSNx_y angeben
o Förderkurse: nur X-Förderkurs mit Vormerkung anhand schriftlicher Meldung der NMS

Stundenplan
o Stunden ev. im Stundenplan abbilden

Abrechnung
o Supplierungen für entfallende Bundesstunden haben in erster Linie durch den Personalstand der NMS zu
erfolgen!
Für Ausnahmefälle:
 Supplierungen: datumsgenau in der Wertkorrektur erfassen (Art „V“) + Erläuterung im „Text“
 U-Supplierungen ebenso in der Wertkorrektur erfassen (Art „U“) + Erläuterung im „Text“
o Zur korrekten Abrechnung steht ein Musterformular zur Verfügung, welches monatlich für jeden Lehrer von der
NMS zu übermitteln ist.
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GP‐UNTIS 2016 / NMS NMS an AHS-Standort

Schulorganisation:
o Normale Klassenbezeichnung, keine FSNxx
o zur Verfügung stehende Schulform: 0840 – 0842 (bitte siehe unten!)
o Schulstufe erfassen

Stammdaten - Lehrer:
o Bundeslehrer: „normale“ Stammdaten
o Landeslehrer: ohne SV- und Personalnummer, im Statistikfeld „D“

Stammdaten - Fächer:
o Fachabkürzung: NMxx (nur für die 6 zusätzlich zur Verfügung gestellten Stunden sowie die weiteren 6
Stunden aus dem Zuschlag „Individualisierung an der AHS-Unterstufe“

Unterricht:
o Die 6 Stunden aus dem Zuschlag „Individualisierung an der AHS-Unterstufe sind im Feld Zeiletext-2
zusätzlich durch Eingabe von “7“ als „Zuschlagsstunden“ erkenntlich zu machen
o Über das zusätzlich zugeteilte Ausmaß (aus dem eigenen Kontingent) verwendete WE haben keine „NMx“Fachabkürzungen, aber es ist im Feld „Erlasszahl“ die Kennung „NMS“ (an ersten drei Stellen)“ zu erfassen!

Abrechnung
o Supplierungen bzw. Vertretungen haben in erster Linie durch den Personalstand der Bundesschule zu erfolgen!
Schulformen: (Stand 14.8.2013)
Am NMS-Standort:
0830
Neue Mittelschule
0831
Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Musik-NMS)
0832
Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sport-NMS)
0833
Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der schisportlichen Ausbildung (Schi-NMS)
0836
Neue Mittelschule, Schulversuche mit Schulstufenauflösung
0837
Neue Mittelschule mit ungarischer oder deutscher und ungarischer Unterrichtssprache
0838
Neue Mittelschule mit slowenischer oder deutscher und slowenischer Unterrichtssprache
0839
Neue Mittelschule mit kroatischer oder deutscher und kroatischer Unterrichtssprache
Am AHS-Standort:
0840
Neue Mittelschule
0841
Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sport-NMS)
0842
Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Musik-NMS)
Gegenstandsabkürzungen:
Aktuelle Auswertungen können im PM-UPIS erstellt werden, fehlende Gegenstandsabkürzungen im LSR anfordern.
Überblick über die erforderlichen Eingaben:
(siehe nächste Seite!)
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GP‐UNTIS 2016 / NMS Überblick über die erforderlichen Eingaben:
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