Schulvermeidung Dienstbesprechung für Schulpsychologinnen/Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte Staatliche Schulberatungsstelle München, Beate Kotonski, Ulrike Röthlingshöfer Begriffsklärung Schulvermeidung Schulabsentismus Schulschwänzen Angstbedingte Schulvermeidung Zurückhalten vom Schulbesuch Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 2 Ergebnisse aus Studien – Zahlen Verhaltensformen bei mehr als 20 % der Jugendlichen Vorläufer in der GS Einstiegsalter der aktiven Schulverweigerung mit ca.12 – 14 Jahre 4% – 7% der Schülerschaft sind Schulverweigerer Verweigerung bei Mädchen und Jungen etwa gleich häufig; bei Totalausstieg sind Jungen überrepräsentiert 2 645 polizeilich erfasste Fälle von Schulschwänzen (2000 – 2008 in München von ca. 120.000 Schülern insgesamt) Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 3 Schulabsente Verhaltensweisen – Vorformen Häufig fehlende Hausaufgaben, Materialien, Mitarbeit Geplantes Zuspätkommen Verlassen des Klassenzimmers für kurze Zeit (erlaubt oder unerlaubt) Fernbleiben in Randstunden, beim Sportunterricht, beim Nachmittagsunterricht Provozierter Ausschluss vom Unterricht Schule ist für diese Gruppe ein wichtiger sozialer Kontaktraum, aber der Ausstieg aus der Schule als Lernort beginnt. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 4 Schulschwänzen Wiederholtes Fernbleiben vom Unterricht ohne Wissen der Sorgeberechtigten Keine Angst vor bestimmten Schulsituationen Anstelle des Unterrichts angenehmere Tätigkeiten Meist Teil eines problematischen Sozialverhaltens Vermeiden einer unlustgetönten Leistungssituation zu Gunsten befriedigenderen Verhaltensweisen außerhalb der Schule Beginn eines Totalausstiegs Prädiktor für Kriminalität und abweichendes Verhalten im Erwachsenenalter Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 5 Schulschwänzen häufig verbunden mit weiteren problemverschärfenden Verhaltensweisen Bezügen zu Erziehungsproblemen schulischem Lern- und Leistungsversagen Distanzierung von Schule und Familie sozialer Verstärkung durch die peer-group oder Cliquen Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 6 Angstbedingte Schulvermeidung – Schulangst Auslöser sind reale Anlässe soziale Situation Leistungsanforderung Bewährungssituation Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 7 Angstbedingte Schulvermeidung – Schulangst häufig verbunden mit körperlichen Beschwerden wie Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen Fernbleiben mit Wissen der Eltern Besserung bis Verschwinden der Symptome in den Ferien und am Wochenende Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 8 Trennungsangst Schulphobie – soziale Phobie Symptome einer Trennungsangst 4-12 Jährige 10,8 % der Diagnosen bei angstbedingter Schulvermeidung in der Heckscher Klinik Symptome einer sozialen Phobie Jugendliche 3,2 % der Diagnosen bei angstbedingter Schulvermeidung in der Heckscher Klinik Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 9 Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnosen Bei angstbedingter Schulvermeidung Depression Trennungsangst Oppositionelle Störung Störung des Sozialverhaltens Soziale Phobie Generalisierte Angst Einfache Phobie 13,9 % 10,8 % 5,6 % 5,0 % 3,2 % 2,2 % 2,1 % (Quelle: Vortrag der Heckscher Klinik 10/2012) Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 10 Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnosen Bei Schulschwänzen: Störung des Sozialverhaltens Oppositionelle Störung Depression Substanzabusus 14, 8 % 9,7 % 7,5 % 4,9 % (Quelle: Vortrag der Heckscher Klinik 10/2012) Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 11 Zurückhalten vom Schulbesuch Kulturelle oder religiöse Differenzen Schulkritische Haltung der Eltern Missbrauch, Verwahrlosung Kinderarbeit Krankheiten, psychische Störungen eines Elternteils Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 12 System Schule Schulleitung Fachlehrkräfte Beratungslehrkraft Schulpsychologe Schüler Schülerin Klassenlehrkraft ……. Schulärzte Jugendbeamte Polizei Schulsozialarbeit Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 13 System Schule Wer kümmert sich um den Fall und ist dafür verantwortlich? Welche Kooperationspartner werden hinzugezogen? Wer kann was leisten? Wer muss was leisten? Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 14 Vorgehen in der Schule - Prävention Mobbingprävention und Mobbingintervention Wahrnehmen „Stiller und lauter Verweigerer“ Klärung der Bedingungsstruktur von Fehltagen Klare Regelungen für den Umgang o o mit unentschuldigten Schülern und Schülerinnen mit Sorgeberechtigten und deren Kinder mit vielen Fehlzeiten Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 15 Möglichkeiten und Aufgaben der Schulpsychologie bei angstbedingter Schulvermeidung Diagnostik im Rahmen der schulpsychologischen Beratung Motivation, einen Facharzt bzw. eine Klinikambulanz aufzusuchen Information über Beratungsangebote und deren Profile Psychoedukation der unterrichtenden Lehrkräfte KOOPERATION! Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 16 Möglichkeiten und Aufgaben der Schulpsychologie bei psychosomatisch bedingten, häufigen Fehlzeiten Klärung der Zusammenhänge mit dem wahrgenommenen Klassenklima und der gefühlten Lehrer-Schüler-Beziehung Klärung der gefühlten Belastung durch Leistungsanforderungen Veränderungen der Schulsituation Modifikation der Eltern – Kind – Beziehung und des Erziehungsverhaltens Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 17 Möglichkeiten und Aufgaben aller Beratungskräfte Bei Zurückhaltung vom Schulbesuch: Aufbau von Vertrauen zum Schüler, zur Schülerin behutsame Nachforschungen im Umfeld der Schüler_innen Besprechung mit dem zuständigen SBH / Jugendamt, zunächst anonym Offizielle Meldung beim SBH / Jugendamt besonders bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII Achtung! Eltern verhalten sich meist korrekt im formalen Umgang mit der Schule. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 18 Vorgehen der Schule beim „Schwänzen“ Eltern als Ratsuchende: Schulpsychologische oder pädagogische Beratung der Eltern Klassenlehrkraft oder Schulleitung als Auftraggeber: schulrechtliche Aspekte schulrechtliche Möglichkeiten Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 19 Rechtliche Grundlagen - BayEUG Art. 56 (4) Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Art. 57 (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist…für die Überwachung der Schulpflicht verantwortlich; … Art. 76 Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen…. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 20 Rechtliche Grundlagen - BayEUG Art. 31 (1) Die Schulen arbeiten… mit den Jugendämtern… zusammen. Sie sollen das Jugendamt unterrichten, wenn Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig sind. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 21 Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht Art. 118 BayEUG Schulzwang (1) Nimmt der Schulpflichtige ohne berechtigten Grund am Unterricht nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. (3) Ein Schulpflichtiger, aus dessen Verhalten sich Hinweise auf eine mögliche Erkrankung ergeben, die die Schulbesuchsfähigkeit beeinträchtigt, ist nach Aufforderung durch die Schule verpflichtet, sich durch den öffentlichen Gesundheitsdienst untersuchen zu lassen……. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 22 Schulzwang Art. 118 (3) Entfällt, wenn der Schulpflichtige der Schule nachweisen kann, dass er von einem Facharzt oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie hinsichtlich dieser Verhaltensauffälligkeit untersucht worden ist oder behandelt wird. Vor der Aufforderung sind die zuständigen schulischen Beratungsfachkräfte zu hören. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 23 Schulzwang Art. 118 (4) Kommen Erziehungsberechtigte und Schulpflichtige diesen Verpflichtungen ohne berechtigten Grund nicht nach, so kann die Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag der Schulaufsichtsbehörde Schulpflichtige durch ihren Beauftragten dem Gesundheitsamt zwangsweise zuführen. Polizei leistet Vollzugshilfe. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 24 Rechtliche Grundlagen - BayEUG Art 119 Ordnungswidrigkeiten (1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer 2. nicht dafür sorgt, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen… 4. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger am Unterricht …vorsätzlich nicht teilnimmt,… Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 25 Schulordnungen – Teilnahme am Unterricht GrSO § 30 MSO § 39 VSO-F § 42 RSO § 39 GSO § 37 (1) …aus zwingenden Gründen verhindert….Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. …fernmündliche Verständigung …schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 26 Schulordnungen – Teilnahme am Unterricht (2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 27 Polizeiliche Unterstützung im Vorfeld Aufgriffe bei Kontrollen und Schwerpunkteinsätzen, Unterstützung von Schulen Vollzugshilfe bei der Durchführung des Schulzwanges Information der Jugendhilfe bei möglicher Gefährdung Zusammenarbeit Jugendbeamte mit Jugendhilfe (Schulsozialarbeit) Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 28 Landeshauptstadt München Vereinbarung zum Thema Schulversäumnisse Kooperation von Schule Jugendhilfe Schulärztinnen Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 29 Pädagogische Kunstfehler Nichts tun – gewähren lassen Bagatellisieren Schule zu vermeiden unterstützen z. B. durch Hausunterricht Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 30 Literatur und Informationen Ricking, Heinrich (2014). Schulabsentismus. Berlin: Cornelsen Landeshauptstadt München, Sozialreferat (20134). Schulversäumnisse. www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-undUmwelt/Gesundheitsfoerderung/Kinder_und_Jugendliche/Schulaerztliche_Sprechstunde.html Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Borken (2015). Schulabsentismus verstehen und wirksam begegnen. www.rsb-borken.de Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. 31
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