"Schulvermeidung" als pdf-Datei - Staatliche Schulberatung in Bayern

Schulvermeidung
Dienstbesprechung für
Schulpsychologinnen/Schulpsychologen und
Beratungslehrkräfte
Staatliche Schulberatungsstelle München, Beate Kotonski, Ulrike Röthlingshöfer
Begriffsklärung
Schulvermeidung
Schulabsentismus
Schulschwänzen
Angstbedingte
Schulvermeidung
Zurückhalten vom
Schulbesuch
Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.
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Ergebnisse aus Studien – Zahlen
Verhaltensformen bei mehr als 20 % der Jugendlichen
Vorläufer in der GS
Einstiegsalter der aktiven Schulverweigerung mit
ca.12 – 14 Jahre
4% – 7% der Schülerschaft sind Schulverweigerer
Verweigerung bei Mädchen und Jungen etwa gleich häufig;
bei Totalausstieg sind Jungen überrepräsentiert
2 645 polizeilich erfasste Fälle von Schulschwänzen
(2000 – 2008 in München von ca. 120.000 Schülern insgesamt)
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Schulabsente Verhaltensweisen –
Vorformen
Häufig fehlende Hausaufgaben, Materialien, Mitarbeit
Geplantes Zuspätkommen
Verlassen des Klassenzimmers für kurze Zeit (erlaubt oder
unerlaubt)
Fernbleiben in Randstunden, beim Sportunterricht, beim
Nachmittagsunterricht
Provozierter Ausschluss vom Unterricht
Schule ist für diese Gruppe ein wichtiger sozialer
Kontaktraum, aber der Ausstieg aus der Schule als Lernort
beginnt.
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Schulschwänzen
Wiederholtes Fernbleiben vom Unterricht ohne Wissen der
Sorgeberechtigten
Keine Angst vor bestimmten Schulsituationen
Anstelle des Unterrichts angenehmere Tätigkeiten
Meist Teil eines problematischen Sozialverhaltens
Vermeiden einer unlustgetönten Leistungssituation zu
Gunsten befriedigenderen Verhaltensweisen außerhalb der
Schule
Beginn eines Totalausstiegs
Prädiktor für Kriminalität und abweichendes Verhalten im
Erwachsenenalter
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Schulschwänzen
häufig verbunden mit
weiteren problemverschärfenden Verhaltensweisen
Bezügen zu Erziehungsproblemen
schulischem Lern- und Leistungsversagen
Distanzierung von Schule und Familie
sozialer Verstärkung durch die peer-group oder Cliquen
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Angstbedingte Schulvermeidung –
Schulangst
Auslöser sind reale Anlässe
soziale Situation
Leistungsanforderung
Bewährungssituation
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Angstbedingte Schulvermeidung –
Schulangst
häufig verbunden mit
körperlichen Beschwerden wie Kopf- und
Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
Fernbleiben mit Wissen der Eltern
Besserung bis Verschwinden der Symptome in den Ferien
und am Wochenende
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Trennungsangst
Schulphobie – soziale Phobie
Symptome einer Trennungsangst
4-12 Jährige
10,8 % der Diagnosen bei angstbedingter
Schulvermeidung in der Heckscher Klinik
Symptome einer sozialen Phobie
Jugendliche
3,2 % der Diagnosen bei angstbedingter
Schulvermeidung in der Heckscher Klinik
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Kinder- und jugendpsychiatrische
Diagnosen
Bei angstbedingter Schulvermeidung
Depression
Trennungsangst
Oppositionelle Störung
Störung des Sozialverhaltens
Soziale Phobie
Generalisierte Angst
Einfache Phobie
13,9 %
10,8 %
5,6 %
5,0 %
3,2 %
2,2 %
2,1 %
(Quelle: Vortrag der Heckscher Klinik 10/2012)
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Kinder- und jugendpsychiatrische
Diagnosen
Bei Schulschwänzen:
Störung des Sozialverhaltens
Oppositionelle Störung
Depression
Substanzabusus
14, 8 %
9,7 %
7,5 %
4,9 %
(Quelle: Vortrag der Heckscher Klinik 10/2012)
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Zurückhalten vom Schulbesuch
Kulturelle oder religiöse Differenzen
Schulkritische Haltung der Eltern
Missbrauch, Verwahrlosung
Kinderarbeit
Krankheiten, psychische Störungen eines Elternteils
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System Schule
Schulleitung
Fachlehrkräfte
Beratungslehrkraft
Schulpsychologe
Schüler
Schülerin
Klassenlehrkraft
…….
Schulärzte
Jugendbeamte
Polizei
Schulsozialarbeit
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System Schule
Wer kümmert sich um den Fall und ist dafür
verantwortlich?
Welche Kooperationspartner werden hinzugezogen?
Wer kann was leisten?
Wer muss was leisten?
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Vorgehen in der Schule - Prävention
Mobbingprävention und Mobbingintervention
Wahrnehmen „Stiller und lauter Verweigerer“
Klärung der Bedingungsstruktur von Fehltagen
Klare Regelungen für den Umgang
o
o
mit unentschuldigten Schülern und Schülerinnen
mit Sorgeberechtigten und deren Kinder mit vielen Fehlzeiten
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Möglichkeiten und Aufgaben der
Schulpsychologie
bei angstbedingter Schulvermeidung
Diagnostik im Rahmen der schulpsychologischen Beratung
Motivation, einen Facharzt bzw. eine Klinikambulanz
aufzusuchen
Information über Beratungsangebote und deren Profile
Psychoedukation der unterrichtenden Lehrkräfte
KOOPERATION!
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Möglichkeiten und Aufgaben der
Schulpsychologie
bei psychosomatisch bedingten, häufigen Fehlzeiten
Klärung der Zusammenhänge mit dem wahrgenommenen
Klassenklima und der gefühlten Lehrer-Schüler-Beziehung
Klärung der gefühlten Belastung durch
Leistungsanforderungen
Veränderungen der Schulsituation
Modifikation der Eltern – Kind – Beziehung und des
Erziehungsverhaltens
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Möglichkeiten und Aufgaben aller
Beratungskräfte
Bei Zurückhaltung vom Schulbesuch:
Aufbau von Vertrauen zum Schüler, zur Schülerin
behutsame Nachforschungen im Umfeld der Schüler_innen
Besprechung mit dem zuständigen SBH / Jugendamt,
zunächst anonym
Offizielle Meldung beim SBH / Jugendamt besonders bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a
SGB VIII
Achtung!
Eltern verhalten sich meist korrekt im formalen Umgang mit der Schule.
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Vorgehen der Schule beim „Schwänzen“
Eltern als Ratsuchende:
Schulpsychologische oder pädagogische Beratung der
Eltern
Klassenlehrkraft oder Schulleitung als Auftraggeber:
schulrechtliche Aspekte
schulrechtliche Möglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen - BayEUG
Art. 56
(4) Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, am
Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen
verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.
Art. 57
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist…für die
Überwachung der Schulpflicht verantwortlich; …
Art. 76
Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass
minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig
teilnehmen….
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Rechtliche Grundlagen - BayEUG
Art. 31
(1) Die Schulen arbeiten… mit den Jugendämtern…
zusammen.
Sie sollen das Jugendamt unterrichten, wenn Tatsachen
bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das
Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft
gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen
der Jugendhilfe notwendig sind.
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Maßnahmen zur Durchsetzung der
Schulpflicht
Art. 118 BayEUG Schulzwang
(1) Nimmt der Schulpflichtige ohne berechtigten Grund
am Unterricht nicht teil, so kann die Schule bei der
Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des
Schulzwangs beantragen.
(3) Ein Schulpflichtiger, aus dessen Verhalten sich
Hinweise auf eine mögliche Erkrankung ergeben, die die
Schulbesuchsfähigkeit beeinträchtigt, ist nach
Aufforderung durch die Schule verpflichtet, sich durch
den öffentlichen Gesundheitsdienst untersuchen zu
lassen…….
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Schulzwang
Art. 118 (3)
Entfällt, wenn der Schulpflichtige der Schule nachweisen
kann, dass er
von einem Facharzt oder
einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder
einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie
hinsichtlich dieser Verhaltensauffälligkeit untersucht worden
ist oder behandelt wird.
Vor der Aufforderung sind die zuständigen schulischen
Beratungsfachkräfte zu hören.
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Schulzwang
Art. 118 (4)
Kommen Erziehungsberechtigte und Schulpflichtige diesen
Verpflichtungen ohne berechtigten Grund nicht nach, so
kann die Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag der
Schulaufsichtsbehörde Schulpflichtige durch ihren
Beauftragten dem Gesundheitsamt zwangsweise zuführen.
Polizei leistet Vollzugshilfe.
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Rechtliche Grundlagen - BayEUG
Art 119 Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
2. nicht dafür sorgt, dass minderjährige Schulpflichtige am
Unterricht regelmäßig teilnehmen…
4. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger am Unterricht
…vorsätzlich nicht teilnimmt,…
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Schulordnungen – Teilnahme am Unterricht
GrSO § 30
MSO § 39
VSO-F § 42
RSO § 39
GSO § 37
(1) …aus zwingenden Gründen verhindert….Schule
unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.
…fernmündliche Verständigung …schriftliche Mitteilung
innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
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Schulordnungen – Teilnahme am Unterricht
(2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann
die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
verlangen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder
bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die
Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses
verlangen;
wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als
unentschuldigt.
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Polizeiliche Unterstützung
im Vorfeld
Aufgriffe bei Kontrollen und Schwerpunkteinsätzen,
Unterstützung von Schulen
Vollzugshilfe bei der Durchführung des Schulzwanges
Information der Jugendhilfe bei möglicher Gefährdung
Zusammenarbeit Jugendbeamte mit Jugendhilfe
(Schulsozialarbeit)
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Landeshauptstadt München
Vereinbarung zum Thema Schulversäumnisse
Kooperation von
Schule
Jugendhilfe
Schulärztinnen
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Pädagogische Kunstfehler
Nichts tun – gewähren lassen
Bagatellisieren
Schule zu vermeiden unterstützen z. B. durch
Hausunterricht
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Literatur und Informationen
Ricking, Heinrich (2014).
Schulabsentismus. Berlin: Cornelsen
Landeshauptstadt München, Sozialreferat (20134).
Schulversäumnisse.
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-undUmwelt/Gesundheitsfoerderung/Kinder_und_Jugendliche/Schulaerztliche_Sprechstunde.html
Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Borken (2015).
Schulabsentismus verstehen und wirksam begegnen.
www.rsb-borken.de
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