Einsammeln und Transportieren von elektrischen Haushaltsgeräten

Öffentliche Ausschreibung
Einsammeln und Transportieren von Gartenabfällen 2016
Vergabe - Nr.: AEV-16-038
Landkreis Elbe-Elster und Landkreis Oberspreewald Lausitz
a)
Anschrift: Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, Hüttenstraße 1c, 01979 Lauchhammer
b)
Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Abschnitt 1
c)
Form der Einreichung der Angebote: Postweg
d)
Art der Leistung: Leistungsgegenstand ist das Einsammeln und Transportieren von Gartenabfällen im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“. Die
Gartenabfälle werden zu angegebenen Terminen an Sammelpunkten zur Abholung von
Bürgern bereitgestellt. Die Bereitstellung findet in Form von Laubsäcken und Bunden statt.
Die bereitgestellten Gartenabfälle sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu einer
zugewiesenen Kompostanlage bzw. Annahmestelle zu transportieren.
e)
Aufteilung in Lose: Die Leistung Einsammeln und Transportieren von Gartenabfällen ist in
10 Lose, abhängig von den Sammelterminen und den Sammelgebieten, aufgeteilt.
f)
Zulassung von Nebenangeboten: ja
g)
Leistungszeitraum: März bis Dezember 2016
h)
Verdingungsunterlagen: Die Verdingungsunterlagen können unter folgender Adresse abgefordert werden: Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, Hüttenstraße 1c, 01979
Lauchhammer, Herr Naumann, Tel.-Nr.: 0 35 74/ 46 77 - 131, Fax-Nr.: 0 35 74/ 46 77 201, E-Mail: [email protected]
i)
Angebotsfrist: 29.02.2016, 15:00 Uhr,
Binde- und Zuschlagsfrist: 07.03.2016
j)
Sicherheitsleistungen: keine
k)
Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen
l)
Nachweise und Bescheinigungen: Vereinbarung zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz; Erklärung, dass die Voraussetzungen
nach § 6 Nr.5 VOL/A nicht vorliegen; Anzeige über die Tätigkeit Befördern gemäß § 53
Abs. 1 KrWG oder stattdessen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder eine bereits bestehende Transportgenehmigung (§ 72 Abs. 5 und 6 KrWG); Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine Berechtigung nach § 6 GüKG zur Durchführung der
Beförderung von Gartenabfällen mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben; Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbezentralregister; Nachweis der Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister; Eigenerklärung des Bewerbers, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist; Nachweis über Haftpflichtversicherung (erst bei Auftragserteilung nachzuweisen); Übersicht über zur Verfügung stehende Fahrzeugtechnik; Referenzen zur Ausführung von ähnlichen Transportleistungen.
m) Vervielfältigungskosten: keine
n) Zuschlagskriterien: siehe Verdingungsunterlagen