Grünschnitt-Annahmestelle bei der ARA ab Freitag wieder geöffnet

Umwelt
Grünschnitt-Annahmestelle bei der ARA
ab Freitag wieder geöffnet
Entsorgung von Gartenabfällen in Bächen und im Uferbereich von Flüssen
ist illegale Abfallentsorgung
Öffnungszeiten Grünmüll-Annahmestelle:
Freitag von 13:00 bis 18:00 Uhr und
Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Ab Freitag, dem 18. März steht die Grünmüll-Annahmestelle bei der ARA wieder für die
Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie Gartenabfälle zur Verfügung: gerade
rechtzeitig für den „Frühjahrsputz“ in den Dornbirner Gärten. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, Gartenabfälle in dem bei der Stadt erhältlichen „Gartenabfallsack“ zu entsorgen.
Gartenabfälle können übrigens zu Hause auch zerkleinert und als Mulch oder Kompost
verwendet werden. Nicht zulässig ist die Entsorgung von Grünmüll in Bächen und im
Uferbereich von Flüssen. Bei Hochwasser oder Starkregen verstopfen solche Ablagerungen
die Bachläufe und können zu Überschwemmungen führen. Die Entsorgung von Gartenabfällen
auf diese Weise ist illegal und wird bestraft.
Starkregen lässt kleine Bäche schnell über die Ufer treten. So gelangen am Ufer abgelagerter
Grünschnitt und Gartenabfälle in den Wasserstrom und verstopfen Engstellen. Die Folge: Das
Hochwasser verstärkt sich und verursacht Schäden. Ablagerungen im Uferbereich sind daher
ordnungswidrig und sind mit Strafen belegt. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gartenbesitzer
Äste und Zweige, den Komposthaufen oder sonstige Abfälle im Uferbereich von Bächen deponieren.
Dadurch steigt das Risiko von Hochwasser und Hochwasserschäden. Denn während und nach
Starkregenereignissen steigt der Wasserstand selbst in sonst sehr kleinen Bächen an. Wasser tritt
über die Ufer. Von der starken Strömung mitgerissen, verstopft das Treibgut Engstellen, wie
Durchlässe an Brücken, Rechen und Verrohrungen. Das Wasser sucht sich andere Fließwege und
verursacht zum Teil große Schäden.
Die Stadt Dornbirn setzt auf vorbeugenden Hochwasser- und Gewässerschutz und bittet
Gartennutzer, alle Ablagerungen in Gewässernähe rasch zu entfernen. Die Entsorgung von
Grünabfällen, Baum- und Strauchschnitt ist bei der Grünmüllannahmestelle neben der ARA, über den
Gartenabfallsack sowie über die Biotonne möglich. Das Einbringen oder Lagern von Stoffen, wie
beispielsweise Grünabfälle, Baum- und Strauchschnitt in Gewässern und deren Uferbereichen ist eine
illegale Abfallentsorgung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Interesse der
Allgemeinheit werden von der Gewässeraufsicht die Gewässer zukünftig stärker kontrolliert.
20160317 Grünschnitt Annahmestelle wieder geöffnet
-2Die Stadt Dornbirn ist in Sachen Hochwasserschutz schon seit Jahren in vielen Bereichen aktiv. An
der Dornbirner Ach, am Fallbach und an anderen Gewässern wurden umfangreiche bauliche
Maßnahmen zum Hochwasserschutz realisiert, die Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser
bieten. Schutzprojekte sind derzeit am Steinebach und am Küferbach in der Umsetzung oder wie für
den Fischbach und den Haselstauderbach in der Planung, um größere Wassermassen sicher durch
unser Stadtgebiet zu leiten.