Umwelt Grünschnitt-Annahmestelle bei der ARA ab Freitag wieder geöffnet Entsorgung von Gartenabfällen in Bächen und im Uferbereich von Flüssen ist illegale Abfallentsorgung Öffnungszeiten Grünmüll-Annahmestelle: Freitag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr Ab Freitag, dem 18. März steht die Grünmüll-Annahmestelle bei der ARA wieder für die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie Gartenabfälle zur Verfügung: gerade rechtzeitig für den „Frühjahrsputz“ in den Dornbirner Gärten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Gartenabfälle in dem bei der Stadt erhältlichen „Gartenabfallsack“ zu entsorgen. Gartenabfälle können übrigens zu Hause auch zerkleinert und als Mulch oder Kompost verwendet werden. Nicht zulässig ist die Entsorgung von Grünmüll in Bächen und im Uferbereich von Flüssen. Bei Hochwasser oder Starkregen verstopfen solche Ablagerungen die Bachläufe und können zu Überschwemmungen führen. Die Entsorgung von Gartenabfällen auf diese Weise ist illegal und wird bestraft. Starkregen lässt kleine Bäche schnell über die Ufer treten. So gelangen am Ufer abgelagerter Grünschnitt und Gartenabfälle in den Wasserstrom und verstopfen Engstellen. Die Folge: Das Hochwasser verstärkt sich und verursacht Schäden. Ablagerungen im Uferbereich sind daher ordnungswidrig und sind mit Strafen belegt. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gartenbesitzer Äste und Zweige, den Komposthaufen oder sonstige Abfälle im Uferbereich von Bächen deponieren. Dadurch steigt das Risiko von Hochwasser und Hochwasserschäden. Denn während und nach Starkregenereignissen steigt der Wasserstand selbst in sonst sehr kleinen Bächen an. Wasser tritt über die Ufer. Von der starken Strömung mitgerissen, verstopft das Treibgut Engstellen, wie Durchlässe an Brücken, Rechen und Verrohrungen. Das Wasser sucht sich andere Fließwege und verursacht zum Teil große Schäden. Die Stadt Dornbirn setzt auf vorbeugenden Hochwasser- und Gewässerschutz und bittet Gartennutzer, alle Ablagerungen in Gewässernähe rasch zu entfernen. Die Entsorgung von Grünabfällen, Baum- und Strauchschnitt ist bei der Grünmüllannahmestelle neben der ARA, über den Gartenabfallsack sowie über die Biotonne möglich. Das Einbringen oder Lagern von Stoffen, wie beispielsweise Grünabfälle, Baum- und Strauchschnitt in Gewässern und deren Uferbereichen ist eine illegale Abfallentsorgung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Interesse der Allgemeinheit werden von der Gewässeraufsicht die Gewässer zukünftig stärker kontrolliert. 20160317 Grünschnitt Annahmestelle wieder geöffnet -2Die Stadt Dornbirn ist in Sachen Hochwasserschutz schon seit Jahren in vielen Bereichen aktiv. An der Dornbirner Ach, am Fallbach und an anderen Gewässern wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz realisiert, die Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser bieten. Schutzprojekte sind derzeit am Steinebach und am Küferbach in der Umsetzung oder wie für den Fischbach und den Haselstauderbach in der Planung, um größere Wassermassen sicher durch unser Stadtgebiet zu leiten.
© Copyright 2024 ExpyDoc