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"J9 0 FINANZIERUNGSÜBERSICHT Bauvorhaben Ober-Grafendorf, JUNGES WOHNEN FLÄCHEN Top Wohnfläche m² Wohnungen 1 54,99 2 46,60 3 46,74 4 54,99 5 57,18 6 53,35 7 59,77 KOSTEN Grundnebenkosten 1.722,00 1.459,00 1.464,00 1.722,00 1.791,00 1.671,00 1.872,00 EIGENMITTEL Baukosten Gesamtherstellkosten Grundnebenkosten Baukosten Summe EIGENMITTEL 132.463 112.253 112.590 132.463 137.739 128.513 143.978 134.185 113.712 114.054 134.185 139.530 130.184 145.850 1.722 1.459 1.464 1.722 1.791 1.671 1.872 1.893 1.605 1.609 1.893 1.969 1.837 2.059 3.615 3.064 3.073 3.615 3.760 3.508 3.931 FINANZIERUNG MONATSFremdmittel Eigenmittel MIETE Darlehen Bank(inkl. Annuität, BK**) fällig Land NÖ darlehen EVB,VWK,UST bei Zuweisung exkl. Heizung***) 86.857 73.605 73.826 86.857 90.316 84.267 94.406 43.713 37.043 37.155 43.713 45.454 42.409 47.513 3.615 3.064 3.073 3.615 3.760 3.508 3.931 474 402 403 474 493 460 515 Die gelb markierte Wohnung wird vom NÖ Wohnservice, Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1 Haus 7A, 3109 St. Pölten, Telefon: Wohnbau-Hotline 02742/22133, Internet: www.noe-wohnservice.at vergeben. Bitte melden Sie sich direkt beim NÖ Wohnservice an. Siehe beiliegendes Bewerbungsblatt. **) Die voraussichtlichen Betriebskosten wurden unter Zugrundelegung der Betriebskostenabrechnung von ähnlichen bereits bezogenen Wohnhausanlagen kalkuliert. ***) Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden vom Abrechnungsunternehmen direkt in Rechnung gestellt. Der Abschluss eines Einzelwärmelieferungsvertrag ist verpflichtend erforderlich. Für Personen/Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, frühestens ab Wohnungsbezug einen Antrag auf Wohnzuschuss zu stellen. Damit kann sich die Monatsmiete entsprechend reduzieren. - ACHTUNG: Höherer Wohnzuschuss wegen JUNGEN WOHNEN möglich!!! Nähere Auskünfte siehe www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Subjektfoerderungen bzw. Tel: 02742/22133. Irrtum und Änderungen vorbehalten! Ober-Grafendorf, am 10.07.2015 BAU- und AUSSTATTUNGSLISTE WHA JUNGES WOHNEN, OBER-GRAFENDORF Fundament: Kellermauern: Außenwände: Tragende Innenwände: 40 cm starke Fundamentplatte (monolithisch) aus Dichtbeton Die Fundamentplatte ist teilweise wärmegedämmt. 20 cm Betonfertigteilwände mit SikaDur Combiflex SG Abdichtungssystem und 14 cm extrudiertem Polystyrol als Perimeterdämmung Betonfertigteilwände 20 cm bzw. 25 cm stark, Betongüte lt. stat. Anforderungen Aufgehendes Mauerwerk: 25 cm Hochlochziegel-Mauerwerk mit entsprechendem Schallschutz Wohnungstrennwände im OG: zwischen den Wohnungen:Durisol-Mantelbetonsteine Dmi 25/18, 25 cm stark, mit entspr. Schall- und Wärmeschutz ohne zusätzlicher Vorsatzschale zwischen Wohnung und Stiegenhaus: Durisol-Mantelbetonsteine Dmi 20/13, 20 cm stark, mit zusätzlicher Vorsatzschale für entspr. Schall- und Wärmeschutz Wohnungstrennwände im DG: sowohl zwischen den Wohnungen als auch zum Stiegenhaus in Leichtbauweise mit doppeltem Ständerwerk und FünffachGipskartonbeplankung, Wärme-, Schall- und Brandschutz lt. den technischen Anforderungen Zwischenwände im OG: 10 cm starke Hochlochziegel, beidseitig verputzt, Zwischenwände im DG: generell in Leichtbauweise mit entsprechender malfertiger Spachtelung Fassade: EPS-F-Platten 16 cm stark (Polystyrolplatten) auf HochlochziegelMauerwerk geklebt, mit entsprechender Armierung und Verspachtelung, Endbeschichtung mit Silikonharz-Kratzputz 2 mm, Farbe nach Wahl des Architekten Giebelwände mit vorbewitteter Titan-ZinkblechFassadenverblechung Geschoßdecken: Stahlbetonelementdecken nach statischen Erfordernissen oberste Geschoßdecke: Zangendecke aus Holz mit entsprechender Wärmedämmung, raumseitige EI60 Gipskartonbeplankung mit malfertiger Verspachtelung. Über dieser Zangendecke befindet sich ein Seite 1 von 8 ungedämmter begehbarer Spitzboden mit unbrennbarem Fußbodenbelag. Verputz: Wohngeschoße: Kellergeschoß: generell Kalk-Gips-Verputz in den Feuchträumen Kalk-Zement-Putz Kalk-Zement-Verputz Deckenflächen: malfertige Deckenuntersicht Stiegen: Stahlbetonlaufplatten mit Tritt- und Setzstufen aus Feinsteinzeug (Stiege von KG - DG) Kamine: Jede Wohnung ist mit einem NOTKAMIN laut Bauordnung (raumluftunabhängige Betriebsweise) zur Beheizung mit festen Brennstoffen in Notzeiten ausgestattet. Eine Verwendung ist nur in Notzeiten und unter Inbetriebnahme durch einen Rauchfangkehrer (aber keine Kachelöfen) gestattet und nicht als Zusatzheizung vorgesehen. In jeder Wohnung befindet sich eine Reinigungsöffnung (Putztürchen), sowie ein Rauchrohranschluss, der mit einer Edelstahlabdeckung verschlossen ist. Das Kehrtürchen für den Rauchfangkehrer befindet sich am Spitzboden über dem ausgebauten Dachgeschoß Dachkonstruktion: Holzdachkonstruktion (Warmdach mit hinterlüftetem Unterdach) als Satteldach über oberstem Geschoß, mit 29 cm Wärmedämmung zwischen bzw. unter den Sparren (Vollsparrendämmung) Dacheindeckung: Bramac-Betonstein Markant, Farbe lt. Wahl des Architekten, Dachneigung 38° Fenster: Weiße Kunststofffenster mit 3-Scheiben-Isolierverglasung, Melaminharz-Innenfensterbänke, Außenfensterbänke in Alu, beschichtet, Farbe lt. Wahl des Architekten Rollläden süd- und westseitig mit Gurtbedienung nachträgliche Montage eines Insektenschutzgitters als Sonderwunsch des Wohnungswerbers möglich Innentüren: Vollbautürblätter in Buche furniert, im Wohnzimmer mit Glasausschnitt, Türzargen sind Metall-Umfassungszargen mit Metallanstrich weiß-matt Hauseingangstüre: Alu Konstruktion pulverbeschichtet und wärmegedämmt Wohnungseingangstüren: Vollbautürblatt EI 30, Ausführung in Buche natur furniert und lackiert, einbruchhemmend mit Mehrfachverriegelung, in Stahl Umfassungszarge montiert, Zargenanstrich weiß-matt auf OG Wohungsseiten Seite 2 von 8 Kellertüren: EI30C Brandschutz-Türen aus Metall mit Metalleckzargen bzw. als Schalungselement Zargen- und Metalltürblattanstrich lt. Architekt Fußböden im Allgemeinbereich: Kellergänge u. - abteile, Allgemeinräume: Beton geglättet, teilweise Betonversiegelung Fußböden in Wohngeschoßen: Stiegenhaus bzw. Gang: Feinsteinzeug geklebt Bad/WC, Abstellräume, Vorräume: Feinsteinzeug geklebt Sonstige Wohnräume: Laminat, fußbodenheizungsgeeignet Wandverfliesung: In Bädern bis Zargenoberkante (ca. 2,05 m) glasierte Wandfliesen, weiß glänzend 15/15 cm, Fuge auf Fuge verlegt, Verfugung grau, Bordürenstreifen als vorletzte Fliesenschar (ca. 5-7 cm hoch als Passstreifen), Wand- u. Deckenanstriche:alle Wand- und Deckenflächen werden in allen Geschoßen mit weißer Innendispersionsfarbe gestrichen Metallanstriche: Der Zargenanstrich innerhalb der Wohnung ist weiß-matt. Die Eingangstürzarge wird stiegenhausseitig lt. Architekt gestrichen Kellertrennwände: aus verzinkten Stahlprofilen mit Türen aus Stahllamellen versperrbar mit Vorhängeschloss Sanitäre Einrichtung laut Grundrissplan: Bad/WC: Hänge WC Flachspüler samt Zubehör weiß Waschtischanlage samt Zubehör weiß mit Einhebelmischer Stahlblechbadewanne 170 x 75 mit Wannenfüll- und Brausegarnitur Waschmaschinenanschluss Küche: Anschlussmöglichkeit für Spülbecken (Rohinstallation abgepfropft), ein Geschirrspüler kann an der vorbereiteten Installation des Spülbeckens angeschlossen werden Lüftung: Einzelraumentlüftung der Bäder über Dach mittels Limodor, schaltbar mit Nachlaufrelais Seite 3 von 8 Heizung und Warmwasserbereitung: Luft-Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung. Pufferspeicher und hygienischer Einzelerfassung der Heizkosten und des Warmwasserverbrauches pro Wohnung (je Wohnung ein Wärmemengenzähler und ein Warmwasserzähler). Zähler im Stiegenhaus Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung. Regelung der Heizzeiten und Temperatur über Raumthermostate Photovoltaikanlage: Am Dach werden zwei PV-Anlagen (1x für das Genossenschaftsbüro, 1 x für die Wohnungen) auf der Westseite montiert. Je Anlage 5,1kWp mit je 17 Modulen a 300W. Die Stromgewinnung erfolgt über das ganze Jahr und wird einmal für den allgemeinen Bereich Mieter (Heizung, Warmwasser) verwendet und einmal für (Heizung, Warmwasser) der Genossenschaft. Überschüssiger Strom wird in das Netz des Energieversorgers eingespeist. Elektroinstallationen: Zentrale Erdung Blitzschutzanlage Haus und Photovoltaikanlage EVN Zuleitung vom KVS zu Hausübergangspunkt weiter zu Zählerverteiler Fernsehverrohrung für Kabel-TV (TV, Internet und Telefonie möglich über Kabel) Torsprechanlage mit Ruftonunterscheidung, Ansteuerung für Türöffner Telefon-Verrohrung im Vorraum inkl. Verkabelung + Leerdose Komplett ausgerüstete Sicherungskästen Beleuchtung in Stiegenhaus und Kellerbereich, Außenbeleuchtung für die Gehwege, Parkplatz Steckdose und Deckenauslass mit Gitterleuchte im Kellerabteil Auslass und Anschluss der Fußbodenheizung und Regler Sicherheitsbeleuchtung nach TRVB E102 Gänge und Stiegenhaus LED Wegeaußenbeleuchtung Steuerung über Dämmerung und Zeitschaltuhr Hausnummernleuchte Steuerung über eigenen Dämmerungsschalter Installation und Anschluss der Zentralgeräte für Heizung, Lüftung und Sanitär Blitzstrom-Überspannungsableiter Kellergeschoß: Stiegenabgang: Deckenauslässe Beleuchtung über HF-Sensorik nach örtlichen Gegebenheiten Zählerverteiler: im EG des Stiegenhauses Seite 4 von 8 Keller u. allgem. Räume: 4 HF Sensor Leuchten zu den Kellerabteilen, 4 Notbeleuchtungen Trockenraum: 1 Auslass 2 Deckenauslässe inkl. Feuchtraum Wannenleuchten 2 Schalter 1 Notbeleuchtung Technikraum: 2 Deckenauslässe inkl. Feuchtraum Wannenleuchten 1 Schalter 1 Steckdose 1 Notbeleuchtung * Installation und Anschluss der Geräte für Heizung und Sanitär 1 CEE 16A Steckdose * Installationen Anschluss der Geräte, Fühler, Mischer für Heizung und Sanitär Pumpen, Heizung Fahrrad- und Kinderwagen-Abstellraum:1 Wandauslass HF Leuchte mit Sensorik Müll: überdachter Müllplatz im Freien Stromzählung: 1 Allgemein: Stiegenhaus, Keller u. Außenlicht 1 Heizung, Photovoltaik 7 Wohnungen Elektroinstallationen – Wohnungsausstattung Für jede Wohnung sind 7 Stromkreise vorgesehen: 2 Stromkreise für Licht- und Schukosteckdosen 1 Stromkreis 230 V für Geschirrspüler 1 Stromkreis 230/400 V für E-Herd 1 Stromkreis 230 V für Waschmaschine 1 Stromkreis 230 V Steckdosen Küche 1 Stromkreis 230V für Fußbodenheizung Stromzuleitung in das der Wohnung zugeteilte Kellerabteil Vorraum: 1 bzw. 2 Deckenauslässe mit Wechsel- bzw. Kreuzschalter, oder Taster mit Stromstoßschalter nach Erfordernis bzw. Wohnungstype 1 bzw. 2 Schukosteckdosen nach Erfordernis bzw. Wohnungstype 1 Torsprechanlage mit Ruftonunterscheidung (Taster am Gang) und Türöffner für Hauseingangstüre EG 1 Telefon-Verrohrung inkl. Verkabelung + Leerdose 1 Wohnungskleinverteiler 1 Auslass Fußbodenheizung Steuerventil Seite 5 von 8 Kochnische: 1 Deckenauslass mit Ausschalter, 1 Schukosteckdose für Dunstabzug 3 Doppelschukosteckdosen 1 Steckdose für Kühl/Gefrierkombination 1 Schukosteckdose für Geschirrspüler 1 E-Herdanschlussdose 230/400 V 1 Wandauslass mittig über Abwäsche Wohnzimmer: 1 oder 2 Deckenauslässe mit Aus/Wechsel/Kreuzschalter, nach Erfordernis bzw. Wohnungstype 9 Schukosteckdosen (2 ausgeführt als Doppelsteckdose und 1 ausgeführt als 3 fach Steckdose) 2 ausgeführt bei je unter Schalter 1 Multimediadosen (Kabel TV = Standardausstattung, Internet und Telefonie mit vom Kunden beigestelltem Modem möglich) 1 Auslass für Raumregler Fußbodenheizung Zimmer: 1 Deckenauslass mit Ausschalter 3 bzw. 2 Schukosteckdosen 2 bzw. 3 Doppelschukosteckdosen 1 Multimediadose wie vor beschrieben Bad/WC 1 Deckenauslass mit Ausschalter 1 Feuchtraumdoppelsteckdose oder 2 Einzeldosen nach Erfordernis ca. 40cm neben Waschbecken 1 Anschluss für Waschmaschine 1 Wandauslass * Erdung der Badewanne 1 Auslass und Anschluss des Lomodores Abstellraum: 1 Wandauslass mit Ausschalter 1 Schukosteckdose Nach Vertragsabschluss mit der Genossenschaft erhalten Sie genaue Elektroinstallationspläne. Aus diesen Unterlagen ist sodann die Situierung bzw. die Höhe der Schalter und Steckdosen ersichtlich. Außenanlagen: Parkplätze und Gehwege: Betonsickerpflaster in entsprechendem Splittbett Traufenpflaster: Rollschotterbett mit Einfassungssteinen Freiflächen: werden gärtnerisch gestaltet Außenbeleuchtung: Pollerleuchten, wo erforderlich (z.B. bei Parkplatz), Außenlicht bei Hauseingang und Gehwegen Seite 6 von 8 Nebengebäude: An die Wohnhausanlage ist im Eingangsbereich an der Ostseite ein Nebengebäude, welches als Fahrradund Kinderwagenabstellraum genutzt werden soll, angebaut. Dieses Nebengebäude besteht aus einem ca. 30 cm hohen Sichtbetonsockel, auf dem als Außenwand eine Holzriegelkonstruktion mit außenliegender Max-PlattenVerkleidung aufgesetzt ist. Als Dachkonstruktion kommt ein Pultdach mit ca. 7° Dachneigung mit Blecheindeckung zur Ausführung, Bodenplatte aus Unterbeton Müllplatz: überdachter Müllplatz im Bereich der Parkplätze, Bodenplatte und Wände aus Beton. Das Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Bitte um Beachtung!!! Es ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte aus den Wänden erst entweichen muss. Durch die hochwertige Wärmedämmung kann diese nach außen nur schwer und extrem langsam abgegeben werden. Die Entfeuchtung erfolgt daher großteils über die Raumluft. Regelmäßiges und richtiges Lüften (Stoßlüftung) und entsprechende Beheizung ist somit Voraussetzung für einen kontinuierlichen Abtransport der Baufeuchte. In so hochwertig gedämmten Wohnbauten wie dieser Wohnhausanlage dauert dies bis zu 2 Jahre. Daher muss von diffusionsdichten Beschichtungen und Tapezierungen, dicht umschließenden Einbauten etc. in den ersten 6 Monaten ab Fertigstellung dringend abgeraten werden, um Schimmelbildung durch Restfeuchte hintan zu halten. Die Wohnungen im o. g. Bauvorhaben erhalten die angeführte Ausstattung. Wir ersuchen jedoch um Verständnis und behalten uns vor, wenn sich auf Grund planlicher Modifikationen, technischer Notwendigkeiten bzw. gesetzlicher, behördlicher oder baupolizeilicher Vorschriften im Zuge der Errichtung Änderungen in der Bauausführung ergeben sollten, diese ohne Einholung der Zustimmung der Wohnungswerber bzw. zukünftigen Mieter durchzuführen. WOHNUNGSÜBERGABE: Der Wohnungswerber übernimmt eine durch den mit der Bauausführung beauftragten Architekten bzw. den Bauherrn abgenommene, somit mängelfreie Wohnung, jedoch sind bewusst zwecks Kostenersparnis in Kauf genommene technische Toleranzen, z.B. Haarrisse, Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfachungswänden, geringe Spachtelunebenheiten und dergleichen nicht als Mängel zu verstehen. Silikonverfugungen unterliegen nicht der Gewährleistung und sind vom Mieter zu warten. Seite 7 von 8 SONDERWÜNSCHE: Sonderwünsche sind nur möglich, sofern sie nicht in Widerspruch zu den Wohnbauförderungsbestimmungen, zur Bauordnung oder anderer behördlicher Auflagen stehen. Änderungswünsche in Bezug auf die Ausstattung sind prinzipiell möglich und im direkten Kontakt mit den beauftragten Firmen abzuwickeln. Wir empfehlen Ihnen, damit verbundene Mehrkosten in Form schriftlicher Kostenvoranschläge zu erfragen. Für die Ausführung und Überwachung dieser Sonderwünsche sind Sie eigenverantwortlich. Es besteht jedoch die Verpflichtung, vor Beauftragung von diesbezüglichen Änderungswünschen die schriftliche Genehmigung und Freigabe der Genossenschaft als Bauherrn mittels Änderungsantrag einzuholen und anschließend den Architekten davon in Kenntnis zu setzen, welcher auf Anfrage technische Auskunft erteilt. Im Fall von Sonderwunschbeauftragungen ist der von uns (als Bauherr) beauftragte Professionist (Firma) verpflichtet, Ihnen die Kosten der Normausstattung in der angebotenen Höhe auf die Mehrkosten anzurechnen. Minderleistungen gegenüber der Normausstattung können dem einzelnen Wohnungswerber nicht gutgeschrieben werden. Diese kommen vielmehr im Zuge der Endabrechnung dem gesamten Bauvorhaben zugute. Sind die Norm-Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) in der Wohnung bereits fertig gestellt, können Änderungswünsche nur dann durchgeführt werden, wenn diese auf die Norminstallation passen. Räumliche Änderungen (Versetzen oder Weglassen von Zwischenwänden, Türen etc., Umgestaltung von Nassräumen, wie Bad, WC) oder Ausstattungswünsche, die bauliche Veränderungen bewirken, die auf die Statik Einfluss nehmen können (z.B. Aufstellung von schweren Öfen, größeren Aquarien etc.) sind dem Bauträger schriftlich bekannt zu geben und bedürfen der Genehmigung durch die Genossenschaft und den planenden Architekten. Bitte bedenken Sie! Jede Änderung bzw. jeder Sonderwunsch kostet Geld. Überlegen Sie daher sorgfältig, welche Änderungen Sie als unbedingt erforderlich erachten. Einmal getroffene Entscheidungen können nicht oder nur mit Kostenaufwand widerrufen werden. Die örtliche Bauaufsicht übernimmt keine Gewähr für die Ausführung Ihrer Sonderwünsche. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Stand: 10. Juli 2015 Irrtum und Änderungen vorbehalten! Seite 8 von 8 BEWERBUNGSBLATT für eine Neubaugenossenschaftswohnung „Junges Wohnen“ in Ober-Grafendorf, Rudolf-Krippl-Platz Persönliche Angaben Vorname _______________________ Zuname _______________________ Straße/Hausnr. _______________________ PLZ/Ort _______________________ Telefon tagsüber _______________________ E-Mail _______________________ Geburtsdatum _______________________ Familienstand _____________________ Staatsbürgerschaft _______________________ Beruf Dienstgeber monatl. Nettoeinkommen ____________ _______________________ _____________________ F a m i l i e n a n g a b e n – (Angaben zu den Personen die im künftigen Haushalt leben werden) Name Ehegatte/in-Lebensgefährte/in ____________________________________________ Name der/s Kinder/s ____________________________________________ Geburtsdatum der/s Kinder/s ____________________________________________ Allgemeine Daten derzeitige Wohnsituation ______________________ Größe ______ Zimmeranzahl ______ BEWERBUNG: (Preise, Pläne, Bau- und Ausstattung, Förderungsinformation etc. siehe Informationsbroschüre) gewünschte Wohnung: Top.: ____ Alternativwunsch: Top.: ____ Hinweis: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Das Ausfüllen des Bewerbungsblattes stellt noch keinen Anspruch auf die Zuteilung der gewünschten Wohnung dar, die Wohnungszuteilung erfolgt ausschließlich durch den Genossenschaftsvorstand. Dieses Bewerbungsblatt gilt nicht für Wohnungen, welche vom NÖ Wohnservice vergeben werden! Hierfür gibt es ein eigenes Bewerbungsblatt, siehe Beilage! Ort, Datum: _____________________ Unterschrift: ____________________________ An das NÖ Wohnservice Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1 Haus 7A 3109 St.Pölten BEWERBUNGSBLATT BAUVORHABEN …………………………………………………………………………………………. BAUTRÄGER …………………………………………………………………………………………. WOHNUNG / REIHENHAUS / OBJEKT Stiege ............. Geschoß …………. Top …………. mit ……… m² Nutzfläche besichtigt: ja / nein (nicht zutreffendes bitte streichen) WOHNUNGSWERBER Zu- und Vorname: ………………………………………………………………………………………………...................... Straße, HausNr.: ………………………………………………………………………………………................................. PLZ/Wohnort: ………………………………………………………………………………………................................. E-mail: ……………………………................... Telefonnummer: …………………….……….............. Geburtsdatum: …………………………………………. Familienstand: ………………………………………. Staatsbürgerschaft: ………………………......................... Beruf: ……………………………................... monatl. Einkommen: € ………………...………… (netto) WEITER IM OBJEKT WOHNENDE PERSONEN (Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder, etc.) Zu- und Vorname Verwandtschaftsverhältnis Geb.-Datum erwerbstätig monatl. Einkommen (Nicht zutreffendes bitte streichen) 1. ………………....… …………… ……………. ja / nein € ……………………(netto) 2. ………………….… …………… ……………. ja / nein € ……………………(netto) 3. ………………….… …………… ……………. ja / nein € ……………………(netto) 4. ………………….… …………… ……………. ja / nein € ……………………(netto) HINWEIS: Das Land Niederösterreich behält sich vor, die persönlichen Angaben (z.B. Einkommen) zu überprüfen und allenfalls Bestätigungen und Nachweise einzuholen. BEGRÜNDUNG MEINER WOHNUNGSWERBUNG ………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………..……………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………… ……………………………… Ort, Datum Unterschrift Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter können bearbeitet werden Hotline-Tel.: 02742/22133, Fax: 02742/9005-15395, Mail: [email protected] Stand: III/2010
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