Informationsbroschüre Junges Wohnen_

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FINANZIERUNGSÜBERSICHT
Bauvorhaben Ober-Grafendorf, JUNGES WOHNEN
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Top
Wohnfläche
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Wohnungen
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54,99
2
46,60
3
46,74
4
54,99
5
57,18
6
53,35
7
59,77
KOSTEN
Grundnebenkosten
1.722,00
1.459,00
1.464,00
1.722,00
1.791,00
1.671,00
1.872,00
EIGENMITTEL
Baukosten
Gesamtherstellkosten
Grundnebenkosten
Baukosten
Summe
EIGENMITTEL
132.463
112.253
112.590
132.463
137.739
128.513
143.978
134.185
113.712
114.054
134.185
139.530
130.184
145.850
1.722
1.459
1.464
1.722
1.791
1.671
1.872
1.893
1.605
1.609
1.893
1.969
1.837
2.059
3.615
3.064
3.073
3.615
3.760
3.508
3.931
FINANZIERUNG
MONATSFremdmittel
Eigenmittel
MIETE
Darlehen
Bank(inkl. Annuität, BK**)
fällig
Land NÖ
darlehen
EVB,VWK,UST
bei
Zuweisung exkl. Heizung***)
86.857
73.605
73.826
86.857
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84.267
94.406
43.713
37.043
37.155
43.713
45.454
42.409
47.513
3.615
3.064
3.073
3.615
3.760
3.508
3.931
474
402
403
474
493
460
515
Die gelb markierte Wohnung wird vom NÖ Wohnservice, Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung,
Landhausplatz 1 Haus 7A, 3109 St. Pölten, Telefon: Wohnbau-Hotline 02742/22133, Internet: www.noe-wohnservice.at vergeben. Bitte
melden Sie sich direkt beim NÖ Wohnservice an. Siehe beiliegendes Bewerbungsblatt.
**) Die voraussichtlichen Betriebskosten wurden unter Zugrundelegung der Betriebskostenabrechnung von
ähnlichen bereits bezogenen Wohnhausanlagen kalkuliert.
***) Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden vom Abrechnungsunternehmen direkt in Rechnung gestellt.
Der Abschluss eines Einzelwärmelieferungsvertrag ist verpflichtend erforderlich.
Für Personen/Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, frühestens ab Wohnungsbezug einen Antrag auf Wohnzuschuss zu stellen.
Damit kann sich die Monatsmiete entsprechend reduzieren. - ACHTUNG: Höherer Wohnzuschuss wegen JUNGEN WOHNEN möglich!!!
Nähere Auskünfte siehe www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Subjektfoerderungen bzw. Tel: 02742/22133.
Irrtum und Änderungen vorbehalten!
Ober-Grafendorf, am 10.07.2015
BAU- und AUSSTATTUNGSLISTE
WHA JUNGES WOHNEN, OBER-GRAFENDORF
Fundament:
Kellermauern:
Außenwände:
Tragende Innenwände:
40 cm starke Fundamentplatte (monolithisch) aus Dichtbeton
Die Fundamentplatte ist teilweise wärmegedämmt.
20 cm Betonfertigteilwände mit SikaDur Combiflex SG
Abdichtungssystem und 14 cm extrudiertem Polystyrol als
Perimeterdämmung
Betonfertigteilwände 20 cm bzw. 25 cm stark, Betongüte lt. stat.
Anforderungen
Aufgehendes Mauerwerk: 25 cm Hochlochziegel-Mauerwerk mit entsprechendem
Schallschutz
Wohnungstrennwände im OG:
zwischen den Wohnungen:Durisol-Mantelbetonsteine Dmi 25/18, 25 cm stark, mit entspr.
Schall- und Wärmeschutz ohne zusätzlicher Vorsatzschale
zwischen Wohnung
und Stiegenhaus:
Durisol-Mantelbetonsteine Dmi 20/13, 20 cm stark, mit
zusätzlicher Vorsatzschale für entspr. Schall- und Wärmeschutz
Wohnungstrennwände im DG: sowohl zwischen den Wohnungen als auch zum Stiegenhaus
in Leichtbauweise mit doppeltem Ständerwerk und FünffachGipskartonbeplankung, Wärme-, Schall- und Brandschutz lt. den
technischen Anforderungen
Zwischenwände im OG:
10 cm starke Hochlochziegel, beidseitig verputzt,
Zwischenwände im DG:
generell in Leichtbauweise mit entsprechender malfertiger
Spachtelung
Fassade:
EPS-F-Platten 16 cm stark (Polystyrolplatten) auf HochlochziegelMauerwerk geklebt, mit entsprechender Armierung und
Verspachtelung, Endbeschichtung mit Silikonharz-Kratzputz 2
mm, Farbe nach Wahl des Architekten
Giebelwände mit vorbewitteter Titan-ZinkblechFassadenverblechung
Geschoßdecken:
Stahlbetonelementdecken nach statischen Erfordernissen
oberste Geschoßdecke:
Zangendecke aus Holz mit entsprechender Wärmedämmung,
raumseitige EI60 Gipskartonbeplankung mit malfertiger
Verspachtelung. Über dieser Zangendecke befindet sich ein
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ungedämmter begehbarer Spitzboden mit unbrennbarem
Fußbodenbelag.
Verputz:
Wohngeschoße:
Kellergeschoß:
generell Kalk-Gips-Verputz
in den Feuchträumen Kalk-Zement-Putz
Kalk-Zement-Verputz
Deckenflächen:
malfertige Deckenuntersicht
Stiegen:
Stahlbetonlaufplatten mit Tritt- und Setzstufen aus Feinsteinzeug
(Stiege von KG - DG)
Kamine:
Jede Wohnung ist mit einem NOTKAMIN laut Bauordnung
(raumluftunabhängige Betriebsweise) zur Beheizung mit festen
Brennstoffen in Notzeiten ausgestattet.
Eine Verwendung ist nur in Notzeiten und unter Inbetriebnahme
durch einen Rauchfangkehrer (aber keine Kachelöfen) gestattet
und nicht als Zusatzheizung vorgesehen.
In jeder Wohnung befindet sich eine Reinigungsöffnung
(Putztürchen), sowie ein Rauchrohranschluss, der mit einer
Edelstahlabdeckung verschlossen ist. Das Kehrtürchen für den
Rauchfangkehrer befindet sich am Spitzboden über dem
ausgebauten Dachgeschoß
Dachkonstruktion:
Holzdachkonstruktion (Warmdach mit hinterlüftetem Unterdach)
als Satteldach über oberstem Geschoß, mit 29 cm
Wärmedämmung zwischen bzw. unter den Sparren
(Vollsparrendämmung)
Dacheindeckung:
Bramac-Betonstein Markant, Farbe lt. Wahl des Architekten,
Dachneigung 38°
Fenster:
Weiße Kunststofffenster mit 3-Scheiben-Isolierverglasung,
Melaminharz-Innenfensterbänke, Außenfensterbänke in Alu,
beschichtet, Farbe lt. Wahl des Architekten
Rollläden süd- und westseitig mit Gurtbedienung
nachträgliche Montage eines Insektenschutzgitters als
Sonderwunsch des Wohnungswerbers möglich
Innentüren:
Vollbautürblätter in Buche furniert, im Wohnzimmer mit
Glasausschnitt, Türzargen sind Metall-Umfassungszargen mit
Metallanstrich weiß-matt
Hauseingangstüre:
Alu Konstruktion pulverbeschichtet und wärmegedämmt
Wohnungseingangstüren: Vollbautürblatt EI 30, Ausführung in Buche natur furniert und
lackiert, einbruchhemmend mit Mehrfachverriegelung, in Stahl
Umfassungszarge montiert, Zargenanstrich weiß-matt auf OG
Wohungsseiten
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Kellertüren:
EI30C Brandschutz-Türen aus Metall mit Metalleckzargen bzw. als
Schalungselement
Zargen- und Metalltürblattanstrich lt. Architekt
Fußböden im Allgemeinbereich:
Kellergänge u. - abteile,
Allgemeinräume:
Beton geglättet, teilweise Betonversiegelung
Fußböden in Wohngeschoßen:
Stiegenhaus bzw. Gang: Feinsteinzeug geklebt
Bad/WC, Abstellräume,
Vorräume:
Feinsteinzeug geklebt
Sonstige Wohnräume:
Laminat, fußbodenheizungsgeeignet
Wandverfliesung:
In Bädern bis Zargenoberkante (ca. 2,05 m) glasierte Wandfliesen,
weiß glänzend 15/15 cm, Fuge auf Fuge verlegt, Verfugung grau,
Bordürenstreifen als vorletzte Fliesenschar (ca. 5-7 cm hoch als
Passstreifen),
Wand- u. Deckenanstriche:alle Wand- und Deckenflächen werden in allen Geschoßen mit
weißer Innendispersionsfarbe gestrichen
Metallanstriche:
Der Zargenanstrich innerhalb der Wohnung ist weiß-matt. Die
Eingangstürzarge wird stiegenhausseitig lt. Architekt gestrichen
Kellertrennwände:
aus verzinkten Stahlprofilen mit Türen aus Stahllamellen
versperrbar mit Vorhängeschloss
Sanitäre Einrichtung
laut Grundrissplan:
Bad/WC:
Hänge WC Flachspüler samt Zubehör weiß
Waschtischanlage samt Zubehör weiß mit Einhebelmischer
Stahlblechbadewanne 170 x 75 mit Wannenfüll- und
Brausegarnitur
Waschmaschinenanschluss
Küche:
Anschlussmöglichkeit für Spülbecken (Rohinstallation
abgepfropft),
ein Geschirrspüler kann an der vorbereiteten Installation des
Spülbeckens angeschlossen werden
Lüftung:
Einzelraumentlüftung der Bäder über Dach mittels Limodor,
schaltbar mit Nachlaufrelais
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Heizung und Warmwasserbereitung:
Luft-Wärmepumpe
mit
Warmwasserbereitung.
Pufferspeicher
und
hygienischer
Einzelerfassung der Heizkosten und des Warmwasserverbrauches
pro Wohnung (je Wohnung ein Wärmemengenzähler und ein
Warmwasserzähler). Zähler im Stiegenhaus
Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung.
Regelung der Heizzeiten und Temperatur über Raumthermostate
Photovoltaikanlage:
Am
Dach
werden
zwei
PV-Anlagen
(1x
für
das
Genossenschaftsbüro, 1 x für die Wohnungen) auf der Westseite
montiert. Je Anlage 5,1kWp mit je 17 Modulen a 300W.
Die Stromgewinnung erfolgt über das ganze Jahr und wird einmal
für den allgemeinen Bereich Mieter (Heizung, Warmwasser)
verwendet und einmal für (Heizung, Warmwasser) der
Genossenschaft.
Überschüssiger Strom wird in das Netz des Energieversorgers
eingespeist.
Elektroinstallationen:
Zentrale Erdung
Blitzschutzanlage Haus und Photovoltaikanlage
EVN Zuleitung vom KVS zu Hausübergangspunkt weiter zu Zählerverteiler
Fernsehverrohrung für Kabel-TV (TV, Internet und Telefonie möglich über Kabel)
Torsprechanlage mit Ruftonunterscheidung, Ansteuerung für Türöffner
Telefon-Verrohrung im Vorraum inkl. Verkabelung + Leerdose
Komplett ausgerüstete Sicherungskästen
Beleuchtung in Stiegenhaus und Kellerbereich,
Außenbeleuchtung für die Gehwege, Parkplatz
Steckdose und Deckenauslass mit Gitterleuchte im Kellerabteil
Auslass und Anschluss der Fußbodenheizung und Regler
Sicherheitsbeleuchtung nach TRVB E102 Gänge und Stiegenhaus
LED Wegeaußenbeleuchtung Steuerung über Dämmerung und Zeitschaltuhr
Hausnummernleuchte Steuerung über eigenen Dämmerungsschalter
Installation und Anschluss der Zentralgeräte für Heizung, Lüftung und Sanitär
Blitzstrom-Überspannungsableiter
Kellergeschoß:
Stiegenabgang:
Deckenauslässe Beleuchtung über HF-Sensorik nach örtlichen
Gegebenheiten
Zählerverteiler:
im EG des Stiegenhauses
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Keller u. allgem. Räume: 4 HF Sensor Leuchten zu den Kellerabteilen,
4 Notbeleuchtungen
Trockenraum:
1 Auslass
2 Deckenauslässe inkl. Feuchtraum Wannenleuchten
2 Schalter
1 Notbeleuchtung
Technikraum:
2 Deckenauslässe inkl. Feuchtraum Wannenleuchten
1 Schalter
1 Steckdose
1 Notbeleuchtung
* Installation und Anschluss der Geräte für Heizung und Sanitär
1 CEE 16A Steckdose
* Installationen Anschluss der Geräte, Fühler, Mischer für Heizung
und Sanitär
Pumpen, Heizung
Fahrrad- und
Kinderwagen-Abstellraum:1 Wandauslass HF Leuchte mit Sensorik
Müll:
überdachter Müllplatz im Freien
Stromzählung:
1 Allgemein: Stiegenhaus, Keller u. Außenlicht
1 Heizung, Photovoltaik
7 Wohnungen
Elektroinstallationen – Wohnungsausstattung
Für jede Wohnung sind 7 Stromkreise vorgesehen:
2 Stromkreise für Licht- und Schukosteckdosen
1 Stromkreis 230 V für Geschirrspüler
1 Stromkreis 230/400 V für E-Herd
1 Stromkreis 230 V für Waschmaschine
1 Stromkreis 230 V Steckdosen Küche
1 Stromkreis 230V für Fußbodenheizung
Stromzuleitung in das der Wohnung zugeteilte Kellerabteil
Vorraum:
1 bzw. 2 Deckenauslässe mit Wechsel- bzw. Kreuzschalter,
oder Taster mit Stromstoßschalter nach Erfordernis bzw.
Wohnungstype
1 bzw. 2 Schukosteckdosen nach Erfordernis bzw. Wohnungstype
1 Torsprechanlage mit Ruftonunterscheidung (Taster am Gang)
und Türöffner für Hauseingangstüre EG
1 Telefon-Verrohrung inkl. Verkabelung + Leerdose
1 Wohnungskleinverteiler
1 Auslass Fußbodenheizung Steuerventil
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Kochnische:
1 Deckenauslass mit Ausschalter,
1 Schukosteckdose für Dunstabzug
3 Doppelschukosteckdosen
1 Steckdose für Kühl/Gefrierkombination
1 Schukosteckdose für Geschirrspüler
1 E-Herdanschlussdose 230/400 V
1 Wandauslass mittig über Abwäsche
Wohnzimmer:
1 oder 2 Deckenauslässe mit Aus/Wechsel/Kreuzschalter, nach
Erfordernis bzw. Wohnungstype
9 Schukosteckdosen (2 ausgeführt als Doppelsteckdose und 1
ausgeführt als 3 fach Steckdose) 2 ausgeführt bei je unter
Schalter
1 Multimediadosen (Kabel TV = Standardausstattung, Internet und
Telefonie mit vom Kunden beigestelltem Modem möglich)
1 Auslass für Raumregler Fußbodenheizung
Zimmer:
1 Deckenauslass mit Ausschalter
3 bzw. 2 Schukosteckdosen
2 bzw. 3 Doppelschukosteckdosen
1 Multimediadose wie vor beschrieben
Bad/WC
1 Deckenauslass mit Ausschalter
1 Feuchtraumdoppelsteckdose oder 2 Einzeldosen nach
Erfordernis ca. 40cm neben Waschbecken
1 Anschluss für Waschmaschine
1 Wandauslass
* Erdung der Badewanne
1 Auslass und Anschluss des Lomodores
Abstellraum:
1 Wandauslass mit Ausschalter
1 Schukosteckdose
Nach Vertragsabschluss mit der Genossenschaft erhalten Sie genaue
Elektroinstallationspläne. Aus diesen Unterlagen ist sodann die Situierung bzw. die
Höhe der Schalter und Steckdosen ersichtlich.
Außenanlagen:
Parkplätze und Gehwege: Betonsickerpflaster in entsprechendem Splittbett
Traufenpflaster:
Rollschotterbett mit Einfassungssteinen
Freiflächen:
werden gärtnerisch gestaltet
Außenbeleuchtung:
Pollerleuchten, wo erforderlich (z.B. bei Parkplatz), Außenlicht bei
Hauseingang und Gehwegen
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Nebengebäude:
An die Wohnhausanlage ist im Eingangsbereich an der Ostseite
ein
Nebengebäude,
welches
als
Fahrradund
Kinderwagenabstellraum genutzt werden soll, angebaut. Dieses
Nebengebäude besteht aus einem ca. 30 cm hohen
Sichtbetonsockel,
auf
dem
als
Außenwand
eine
Holzriegelkonstruktion
mit
außenliegender
Max-PlattenVerkleidung aufgesetzt ist. Als Dachkonstruktion kommt ein
Pultdach mit ca. 7° Dachneigung mit Blecheindeckung zur
Ausführung, Bodenplatte aus Unterbeton
Müllplatz:
überdachter Müllplatz im Bereich der Parkplätze, Bodenplatte und
Wände aus Beton. Das Regenwasser wird zur Versickerung
gebracht.
Bitte um Beachtung!!!
Es ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte aus den Wänden erst
entweichen muss. Durch die hochwertige Wärmedämmung kann diese nach außen nur
schwer und extrem langsam abgegeben werden. Die Entfeuchtung erfolgt daher großteils
über die Raumluft. Regelmäßiges und richtiges Lüften (Stoßlüftung) und entsprechende
Beheizung ist somit Voraussetzung für einen kontinuierlichen Abtransport der Baufeuchte.
In so hochwertig gedämmten Wohnbauten wie dieser Wohnhausanlage dauert dies bis zu
2 Jahre. Daher muss von diffusionsdichten Beschichtungen und Tapezierungen, dicht
umschließenden Einbauten etc. in den ersten 6 Monaten ab Fertigstellung dringend
abgeraten werden, um Schimmelbildung durch Restfeuchte hintan zu halten.
Die Wohnungen im o. g. Bauvorhaben erhalten die angeführte Ausstattung. Wir ersuchen
jedoch um Verständnis und behalten uns vor, wenn sich auf Grund planlicher Modifikationen,
technischer Notwendigkeiten bzw. gesetzlicher, behördlicher oder baupolizeilicher
Vorschriften im Zuge der Errichtung Änderungen in der Bauausführung ergeben sollten,
diese ohne Einholung der Zustimmung der Wohnungswerber bzw. zukünftigen Mieter
durchzuführen.
WOHNUNGSÜBERGABE:
Der Wohnungswerber übernimmt eine durch den mit der Bauausführung beauftragten
Architekten bzw. den Bauherrn abgenommene, somit mängelfreie Wohnung, jedoch sind
bewusst zwecks Kostenersparnis in Kauf genommene technische Toleranzen, z.B.
Haarrisse,
Setzungsrisse
an
nicht
tragenden
Ausfachungswänden,
geringe
Spachtelunebenheiten und dergleichen nicht als Mängel zu verstehen. Silikonverfugungen
unterliegen nicht der Gewährleistung und sind vom Mieter zu warten.
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SONDERWÜNSCHE:
Sonderwünsche sind nur möglich, sofern sie nicht in Widerspruch zu den
Wohnbauförderungsbestimmungen, zur Bauordnung oder anderer behördlicher Auflagen
stehen.
Änderungswünsche in Bezug auf die Ausstattung sind prinzipiell möglich und im direkten
Kontakt mit den beauftragten Firmen abzuwickeln. Wir empfehlen Ihnen, damit
verbundene Mehrkosten in Form schriftlicher Kostenvoranschläge zu erfragen. Für die
Ausführung und Überwachung dieser Sonderwünsche sind Sie eigenverantwortlich.
Es besteht jedoch die Verpflichtung, vor Beauftragung von diesbezüglichen
Änderungswünschen die schriftliche Genehmigung und Freigabe der
Genossenschaft als Bauherrn mittels Änderungsantrag einzuholen und
anschließend den Architekten davon in Kenntnis zu setzen, welcher auf
Anfrage technische Auskunft erteilt.
Im Fall von Sonderwunschbeauftragungen ist der von uns (als Bauherr) beauftragte
Professionist (Firma) verpflichtet, Ihnen die Kosten der Normausstattung in der angebotenen
Höhe auf die Mehrkosten anzurechnen. Minderleistungen gegenüber der Normausstattung
können dem einzelnen Wohnungswerber nicht gutgeschrieben werden. Diese kommen
vielmehr im Zuge der Endabrechnung dem gesamten Bauvorhaben zugute.
Sind die Norm-Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) in der Wohnung bereits fertig
gestellt, können Änderungswünsche nur dann durchgeführt werden, wenn diese auf
die Norminstallation passen.
Räumliche Änderungen (Versetzen oder Weglassen von Zwischenwänden, Türen etc.,
Umgestaltung von Nassräumen, wie Bad, WC) oder Ausstattungswünsche, die bauliche
Veränderungen bewirken, die auf die Statik Einfluss nehmen können (z.B. Aufstellung
von schweren Öfen, größeren Aquarien etc.) sind dem Bauträger schriftlich bekannt zu
geben und bedürfen der Genehmigung durch die Genossenschaft und den planenden
Architekten.
Bitte bedenken Sie!
Jede Änderung bzw. jeder Sonderwunsch kostet Geld. Überlegen Sie daher sorgfältig,
welche Änderungen Sie als unbedingt erforderlich erachten. Einmal getroffene
Entscheidungen können nicht oder nur mit Kostenaufwand widerrufen werden. Die
örtliche Bauaufsicht übernimmt keine Gewähr für die Ausführung Ihrer
Sonderwünsche. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
Stand: 10. Juli 2015
Irrtum und Änderungen vorbehalten!
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BEWERBUNGSBLATT
für eine Neubaugenossenschaftswohnung „Junges Wohnen“ in
Ober-Grafendorf, Rudolf-Krippl-Platz
Persönliche Angaben
Vorname
_______________________
Zuname
_______________________
Straße/Hausnr.
_______________________
PLZ/Ort
_______________________
Telefon tagsüber
_______________________
E-Mail
_______________________
Geburtsdatum
_______________________
Familienstand _____________________
Staatsbürgerschaft _______________________
Beruf
Dienstgeber
monatl. Nettoeinkommen ____________
_______________________
_____________________
F a m i l i e n a n g a b e n – (Angaben zu den Personen die im künftigen Haushalt leben werden)
Name Ehegatte/in-Lebensgefährte/in
____________________________________________
Name der/s Kinder/s
____________________________________________
Geburtsdatum der/s Kinder/s
____________________________________________
Allgemeine Daten
derzeitige Wohnsituation ______________________ Größe ______ Zimmeranzahl ______
BEWERBUNG: (Preise, Pläne, Bau- und Ausstattung, Förderungsinformation etc. siehe Informationsbroschüre)
gewünschte Wohnung: Top.: ____
Alternativwunsch: Top.: ____
Hinweis: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Das Ausfüllen des Bewerbungsblattes stellt noch keinen Anspruch auf die Zuteilung der
gewünschten Wohnung dar, die Wohnungszuteilung erfolgt ausschließlich durch den Genossenschaftsvorstand. Dieses Bewerbungsblatt gilt
nicht für Wohnungen, welche vom NÖ Wohnservice vergeben werden! Hierfür gibt es ein eigenes Bewerbungsblatt, siehe Beilage!
Ort, Datum: _____________________
Unterschrift: ____________________________
An das
NÖ Wohnservice
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1
Haus 7A
3109 St.Pölten
BEWERBUNGSBLATT
BAUVORHABEN ………………………………………………………………………………………….
BAUTRÄGER
………………………………………………………………………………………….
WOHNUNG / REIHENHAUS / OBJEKT
Stiege .............
Geschoß …………. Top …………. mit ……… m² Nutzfläche
besichtigt: ja / nein (nicht zutreffendes bitte streichen)
WOHNUNGSWERBER
Zu- und Vorname: ………………………………………………………………………………………………......................
Straße, HausNr.:
……………………………………………………………………………………….................................
PLZ/Wohnort:
……………………………………………………………………………………….................................
E-mail:
……………………………................... Telefonnummer:
…………………….………..............
Geburtsdatum:
…………………………………………. Familienstand:
……………………………………….
Staatsbürgerschaft: ……………………….........................
Beruf:
……………………………................... monatl. Einkommen: € ………………...………… (netto)
WEITER IM OBJEKT WOHNENDE PERSONEN (Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder, etc.)
Zu- und Vorname
Verwandtschaftsverhältnis
Geb.-Datum
erwerbstätig
monatl. Einkommen
(Nicht zutreffendes bitte streichen)
1. ………………....…
……………
…………….
ja / nein
€ ……………………(netto)
2. ………………….…
……………
…………….
ja / nein
€ ……………………(netto)
3. ………………….…
……………
…………….
ja / nein
€ ……………………(netto)
4. ………………….…
……………
…………….
ja / nein
€ ……………………(netto)
HINWEIS: Das Land Niederösterreich behält sich vor, die persönlichen Angaben (z.B. Einkommen) zu
überprüfen und allenfalls Bestätigungen und Nachweise einzuholen.
BEGRÜNDUNG MEINER WOHNUNGSWERBUNG
……………………………………………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………..………………………..
……………………………………………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………………………………….
………………………………
………………………………
Ort, Datum
Unterschrift
Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter können bearbeitet werden
Hotline-Tel.: 02742/22133, Fax: 02742/9005-15395, Mail: [email protected]
Stand: III/2010