TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut Hinweise zum Einbau der

Taktisch-Technische Betriebsstelle
Kreisverwaltungsbehörde (TTB-KVB)
Stadt und Landkreis Landshut
TTB-KVB Stadt- und Landkreis Landshut
Niedermayerstraße 6
84028 Landshut
TTB-KVB Stadt / Landkreis Landshut
Telefon:
0871 965 772 00
Telefax:
0871 965 772 05
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Landshut
TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut
Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte
(Stand: 13.7.2015, Version: 1.0)
1. Funkgeräte sind immer inklusive Erstprogrammierung (entsprechend der beim Hersteller
hinterlegten Vorgaben des ZRF Landshut) zu bestellen! Die Geräte sind zwar nach Lieferung und
Einbringung der BOS- Sicherheitskarte sofort einsatzbereit, dürfen allerdings bis zur Erstschulung nicht
verwendet werden – dafür haftet die Kommune bzw. der Kommandant!
2.
Beim
Einbau
ist
auf
die
Einhaltung
und vor allem auf die Insassensicherheit zu achten.
der
einschlägigen
Vorschriften
3. Ein externer Kartenleser für die BOS Sicherheitskarte ist unbedingt zu verbauen. Dies erleichtert
die Inbetriebnahme der Geräte durch die TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut und reduziert den
Auf-wand für den Gerätewart, wenn Fahrzeuge z.B. zur Wartung in die Werkstatt gebracht werden
müssen. Dabei muss künftig die Sicherheitskarte immer entfernt werden, damit das Funkgerät
unbrauchbar gemacht wird.
4. Das im Paket enthaltene Programmierkabel für ein Fahrzeugfunkgerät (MRT) muss unbedingt angeschlossen werden und der Anschluss ist an einem gut zugänglichen Ort herauszuführen. Ebenso muss
die GPS-Antenne des MRT’s angeschlossen werden.
5. Es wird gebeten, die Lage des externen Kartenlesers (Ziffer 3) und der Anschluss des
Programmierkabels (Ziffer 4) in einem einfachen Plan einzuzeichnen. Dieser Plan sollte dann entweder
in den Fahrzeugpapieren oder im Handschuhfach mitgeführt werden. Hierdurch soll im Falle eines
Updates oder einer Außerbetriebnahme durch die TTB-KVB das Auffinden dieser Systemteile erleichtert
werden.
6. Die zusätzlichen Verbraucher müssen in der Energiebilanz des Fahrzeuges berücksichtigt werden.
7. Es sollte, wenn noch nicht vorhanden, ein Funkhauptschalter eingebaut werden, um sicherzustellen,
dass das Funkgerät nach dem Ausschalten nicht die Fahrzeugbatterie entlädt. Wenn dies nicht möglich
ist, raten wir zum Einbau eines Batteriewächters.
Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte
Revision: 0
Stand: 13.07.2015
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8. Digitalfunkgeräte müssen sich beim Ausschalten immer im Netz abmelden. Daher ist bei Verwendung
des Funkhauptschalters darauf zu achten, dass die Spannungsversorgung nicht abrupt unterbrochen
wird, sondern das Funkgerät ordnungsgemäß abgemeldet wird. Zu diesem Zweck ist der Einsatz
eines verzögert abfallenden Zeitrelais sinnvoll.
9. Der Einbau der Komponenten sollte so erfolgen, dass ein einfacher Austausch der einzelnen
Komponenten im Fehlerfall möglich ist.
10. Der Einbau eines Spannungswandlers (12/24 V) ist für das MRT zu berücksichtigen.
11. Um Störungen zu vermeiden, wird der Einbau eines Entstörfilters zur Filterung der
Stromversorgung von Funkgeräten im Kfz dringend empfohlen.
12. Alle Sicherungen sollten gut zugänglich, fest verbaut (keine „fliegenden“ Sicherungen) und unverwechselbar beschriftet werden.
13. Im Fahrerhaus ist ein in der Lautstärke regelbarer Lautsprecher sinnvoll. Es muss sichergestellt
sein, dass dieser nicht versehentlich auf „0“ Lautstärke gedreht werden kann (Mindestlautstärke).
14. Für den Mannschaftsraum ist ein eigener Lautsprecher sinnvoll. Auch dafür sollte eine
Lautstärkenregelung vorgesehen werden.
15. Am Pumpenbedienstand sollte der Lautsprecher schaltbar und/oder regelbar ausgeführt werden.
16. Hinweis: Vor dem Einbau der/des Digitalfunkgeräte(s) sollte der Fehlerspeicher des Fahrzeuges
ausgelesen werden. Auch nach dem Einbau sollte dies geschehen, um eine Beeinträchtigung des
Fahrzeuges durch den Digitalfunk auszuschließen. Wenn der Fehler erst nach einiger Zeit festgestellt
wird (z.B. bei der nächsten Inspektion) ist die Ursache schwer nachzuweisen.
17. Der bisherige Analogfunk darf nicht vollständig aus den Fahrzeugen ausgebaut
werden.
Eine
ordnungsgemäße
Abwicklung
von
Einsätzen
gemäß
Feuerwehrdienstvorschrift muss bis auf weiteres parallel zum Digitalfunk jederzeit auch
mit dem Analogfunk (Fahrzeug und ausreichende Anzahl an Handsprechfunkgeräten)
sichergestellt sein.
Nach dem die Technik, insbesondere die Software der Funkgeräte, regelmäßig weiterentwickelt wird,
beziehen sich diese Hinweise lediglich auf den genannten Stand. Etwaige relevante Änderungen und
Ergänzungen werden durch die TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut mitgeteilt.
Landshut, 13.7.2015
Wolfgang Metz
Funk-KBM
Florian Kriegl
TTB Stadt und Landkreis Landshut
Thomas Loibl
Kreisbrandrat
Sascha Hofstetter,
Landratsamt Landshut
Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte
Revision: 0
Stand: 13.07.2015
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