Taktisch-Technische Betriebsstelle Kreisverwaltungsbehörde (TTB-KVB) Stadt und Landkreis Landshut TTB-KVB Stadt- und Landkreis Landshut Niedermayerstraße 6 84028 Landshut TTB-KVB Stadt / Landkreis Landshut Telefon: 0871 965 772 00 Telefax: 0871 965 772 05 E-Mail: [email protected] Ihre Nachricht vom Ihre Zeichen Bitte bei Antwort angeben Unsere Zeichen Landshut TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte (Stand: 13.7.2015, Version: 1.0) 1. Funkgeräte sind immer inklusive Erstprogrammierung (entsprechend der beim Hersteller hinterlegten Vorgaben des ZRF Landshut) zu bestellen! Die Geräte sind zwar nach Lieferung und Einbringung der BOS- Sicherheitskarte sofort einsatzbereit, dürfen allerdings bis zur Erstschulung nicht verwendet werden – dafür haftet die Kommune bzw. der Kommandant! 2. Beim Einbau ist auf die Einhaltung und vor allem auf die Insassensicherheit zu achten. der einschlägigen Vorschriften 3. Ein externer Kartenleser für die BOS Sicherheitskarte ist unbedingt zu verbauen. Dies erleichtert die Inbetriebnahme der Geräte durch die TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut und reduziert den Auf-wand für den Gerätewart, wenn Fahrzeuge z.B. zur Wartung in die Werkstatt gebracht werden müssen. Dabei muss künftig die Sicherheitskarte immer entfernt werden, damit das Funkgerät unbrauchbar gemacht wird. 4. Das im Paket enthaltene Programmierkabel für ein Fahrzeugfunkgerät (MRT) muss unbedingt angeschlossen werden und der Anschluss ist an einem gut zugänglichen Ort herauszuführen. Ebenso muss die GPS-Antenne des MRT’s angeschlossen werden. 5. Es wird gebeten, die Lage des externen Kartenlesers (Ziffer 3) und der Anschluss des Programmierkabels (Ziffer 4) in einem einfachen Plan einzuzeichnen. Dieser Plan sollte dann entweder in den Fahrzeugpapieren oder im Handschuhfach mitgeführt werden. Hierdurch soll im Falle eines Updates oder einer Außerbetriebnahme durch die TTB-KVB das Auffinden dieser Systemteile erleichtert werden. 6. Die zusätzlichen Verbraucher müssen in der Energiebilanz des Fahrzeuges berücksichtigt werden. 7. Es sollte, wenn noch nicht vorhanden, ein Funkhauptschalter eingebaut werden, um sicherzustellen, dass das Funkgerät nach dem Ausschalten nicht die Fahrzeugbatterie entlädt. Wenn dies nicht möglich ist, raten wir zum Einbau eines Batteriewächters. Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte Revision: 0 Stand: 13.07.2015 Seite 1 von 2 8. Digitalfunkgeräte müssen sich beim Ausschalten immer im Netz abmelden. Daher ist bei Verwendung des Funkhauptschalters darauf zu achten, dass die Spannungsversorgung nicht abrupt unterbrochen wird, sondern das Funkgerät ordnungsgemäß abgemeldet wird. Zu diesem Zweck ist der Einsatz eines verzögert abfallenden Zeitrelais sinnvoll. 9. Der Einbau der Komponenten sollte so erfolgen, dass ein einfacher Austausch der einzelnen Komponenten im Fehlerfall möglich ist. 10. Der Einbau eines Spannungswandlers (12/24 V) ist für das MRT zu berücksichtigen. 11. Um Störungen zu vermeiden, wird der Einbau eines Entstörfilters zur Filterung der Stromversorgung von Funkgeräten im Kfz dringend empfohlen. 12. Alle Sicherungen sollten gut zugänglich, fest verbaut (keine „fliegenden“ Sicherungen) und unverwechselbar beschriftet werden. 13. Im Fahrerhaus ist ein in der Lautstärke regelbarer Lautsprecher sinnvoll. Es muss sichergestellt sein, dass dieser nicht versehentlich auf „0“ Lautstärke gedreht werden kann (Mindestlautstärke). 14. Für den Mannschaftsraum ist ein eigener Lautsprecher sinnvoll. Auch dafür sollte eine Lautstärkenregelung vorgesehen werden. 15. Am Pumpenbedienstand sollte der Lautsprecher schaltbar und/oder regelbar ausgeführt werden. 16. Hinweis: Vor dem Einbau der/des Digitalfunkgeräte(s) sollte der Fehlerspeicher des Fahrzeuges ausgelesen werden. Auch nach dem Einbau sollte dies geschehen, um eine Beeinträchtigung des Fahrzeuges durch den Digitalfunk auszuschließen. Wenn der Fehler erst nach einiger Zeit festgestellt wird (z.B. bei der nächsten Inspektion) ist die Ursache schwer nachzuweisen. 17. Der bisherige Analogfunk darf nicht vollständig aus den Fahrzeugen ausgebaut werden. Eine ordnungsgemäße Abwicklung von Einsätzen gemäß Feuerwehrdienstvorschrift muss bis auf weiteres parallel zum Digitalfunk jederzeit auch mit dem Analogfunk (Fahrzeug und ausreichende Anzahl an Handsprechfunkgeräten) sichergestellt sein. Nach dem die Technik, insbesondere die Software der Funkgeräte, regelmäßig weiterentwickelt wird, beziehen sich diese Hinweise lediglich auf den genannten Stand. Etwaige relevante Änderungen und Ergänzungen werden durch die TTB-KVB Stadt und Landkreis Landshut mitgeteilt. Landshut, 13.7.2015 Wolfgang Metz Funk-KBM Florian Kriegl TTB Stadt und Landkreis Landshut Thomas Loibl Kreisbrandrat Sascha Hofstetter, Landratsamt Landshut Hinweise zum Einbau der digitalen BOS Funkgeräte Revision: 0 Stand: 13.07.2015 Seite 2 von 2
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