Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Funkgeräte in Produkten, die keine Funkgeräte sind Funk-Fachtagung 2016 Lucio Cocciantelli 21. Januar 2016 Einleitung Funkgeräte werden vermehrt in andere Produkte integriert ohne die Primärfunktion der anderen Produkte zu ändern. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 2 Einführung • • Dieser Vortrag gibt einen Einblick in die für Produkte, die in Funkanlagen integriert werden, anwendbaren Anforderungen gemäss der neuen Verordnung vom 25. November 2015 über die Fernmeldeanlagen (FAV). Diese: • ersetzt die Verordnung vom 14. Juni 2002 über Fernmeldeanlagen; • kann ab dem 13. Juni 2016 angewendet werden; • muss ab dem 13. Juni 2017 angewendet werden; • setzt u.a. die EU Richtlinie 2014/53/EU um; Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 3 Prinzip • Jedes Produkt, das eine Funkanlage integriert, unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV). • In diesem Fall finden die Bestimmungen der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) und der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) keine Anwendung mehr! Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 4 Definition einer Funkanlage (FAV vom 25. November 2015) Funkanlage • ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das per Funkwellen bewusst Informationen sendet oder empfängt, oder ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das Zubehör, wie eine Antenne, benötigt, damit es per Funkwellen bewusst Informationen senden oder empfangen kann; Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 5 Definition einer Funkanlage (FAV vom 14. Juni 2002) Funkanlage • ein oder mehrere Sender oder Empfänger, eine Gruppe von Sendern und Empfängern, einschliesslich der Zusatzeinrichtungen, oder ein wesentliches Bauteil (Modul), die zum Senden oder Empfangen von Informationen über Funk oder für bestimmte Zwecke der Radioastronomie an einem gegebenen Ort erforderlich sind; Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 6 Geltungsbereich FAV und Konformitätserklärung FAV KE FG Funkgerät (FG) Wann ist eine Splittung möglich ? Was muss ich unter Neues „Funkgerät“ verstehen ? NichtFG Funkgerät (NFG) Funkgerät FAV KE FG + NFG Geltungsbereich FAV Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli + VEMV/NEV KE NFG IVB 7 Geltungsbereich FAV und Konformitätserklärung (FG) FAV KE FG + + VEMV/NEV KE NFG NFG FG FAV KE FG + NFG NFG Geltungsbereich FAV IVB Die FAV sagt uns, gegenüber welchen grundlegenden Anforderungen die Konformität zu bewerten ist, aber nicht wie eine solche Bewertung zu erfolgen hat. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 8 R&TTE-D Leitfaden (2009) • 1.2.2 “Radio Equipment“: […] When a product includes a radio or telecommunications terminal component, the component or, if it cannot be separated, the whole product is subject to the provisions of the R&TTE Directive. So, for example, a PC that incorporates a WLAN falls within the scope of the Directive but in the case of a separate WLAN card attached to a PC the PC is not covered by the Directive (while the WLAN card naturally is covered by the Directive). In any event, the manufacturers’ instructions must be respected when components or separate modules are connected. R&TTE-D Guide written by ADCO and confirmed by the EU Commission Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 9 Wesentliche Änderung der neue FAV (Umsetzung der RE Richtlinie) Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 10 Konformitätsvermutung EMV und elektrische Sicherheit • Die Konformitätsvermutung einer Norm ist nur möglich wenn diese Norm unter die entsprechende Verordnung bezeichnet worden ist. • Unter VEMV und NEV bezeichnete Normen geben keine Konformitätsvermutung gegenüber den FAV grundlegenden Anforderungen, ausser diese Normen sind auch unter FAV bezeichnet. • Anwendung von nicht bezeichnete Normen = Ergänzung der technischen Unterlagen Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 11 Konformitätsbewertungsverfahren Grundlegende Anforderungen der FAV El. Sicherheit + Gesundheit (Art. 7.1.a) EMV (Art. 7.1.b) Funk + zusätzlichen (Art. 7.2 + 7.3) JA Anwendung HS ? NEIN Anhang 2: Modul A oder Anhang 3: Modul B (mit NB) oder Anhang 4 : Modul H (mit NB) Anhang 3 : Module B (mit NB) oder Anhang 4 : Module H (mit NB) A: interne Fertigungskontrolle HS : harmonisierten Standard B: Baumusterprüfung mit anschliessender Prüfung der Konformität NB : Bennante Stelle (Notified Body) mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle C: umfassende Qualitätssicherung Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 12 Technische Unterlagen (1) Die technischen Unterlagen müssen die Konformitätsbewertung sowie die Konformität der Funkanlage nach den grundlegenden Anforderungen erlauben und folgendes umfassen: • eine allgemeine Beschreibung der Funkanlage; • bei der Anwendung des Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang 3: • eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung • eine Kopie der Baumusterprüfbescheinigung • • • Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.; Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie des Betriebs der Funkanlage erforderlich sind; eine Kopie der Konformitätserklärung; Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 13 Technische Unterlagen (2) • • • • • eine Aufstellung, welche durch das BAKOM bezeichneten technischen Normen vollständig oder in Teilen angewendet worden sind, und, wenn diese Normen nicht angewendet wurden: • eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den grundlegenden Anforderungen entsprochen wurde; • eine Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewendet wurden; • ggf. Angabe über die angewendeten Teile; die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.; die Prüfberichte; eine Erklärung dass die Geräte mindestens in der Schweiz oder in einem EWR Mitgliedstaat betrieben werden dürfen; eine Erklärung, dass die notwendigen Informationen auf der Verpackung angebracht worden sind. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 14 Konformitätsbewertung der elektrischen Sicherheit • Gemäss FAV, muss der Hersteller die Konformität des Produktes gegenüber der elektrischen Sicherheit und Gesundheit sicherstellen, auch wenn es mit Spannungen unter 50 V oder über 1000 V Wechselspannung (75 V und 1500 V Gleichspannung) arbeitet. • Nur die technischen Normen, die vom BAKOM bezeichnet sind, ziehen eine Konformitätsvermutung mit sich. • Die technischen Normen, die vom Bundesamt für Energie gemäss NEV bezeichnet sind, ziehen keine Vermutung der Konformität für die elektrische Sicherheit und Gesundheit mit sich. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 15 Konformitätsbewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit • Es bestehen folgende möglichen Szenarien: • Das Funkteil kann durch den Benutzer ein- und ausgesteckt werden (z.B. USB WLAN Stecker) • Das Funkteil wird durch den Hersteller integriert: • Integration eines Moduls eines anderen Herstellers in ein bestehendes Produkt • Integration des Funkteils im Produkt Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 16 Funkteil kann durch den Benutzer einund ausgesteckt werden • Einfaches Szenario • «Normales Konformitätsbewertungsverfahren» für jedes Produkt • Angaben über besondere Vorkehrungen, die bei Montage, Installation, Wartung oder Nutzung der Geräte zu treffen sind, damit bei deren Benutzung die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind • Beispiel: Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 17 Integration des Funkteils im Produkt • Einfaches Szenario • «Normales Konformitätsbewertungsverfahren» für das komplette Produkt (gemäss FAV) Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 18 Integration eines Moduls eines anderen Herstellers in ein bestehendes Produkt • Ein Hersteller hat ein elektrisches Produkt ohne Funkteil auf den Markt gebracht. • Die technischen Unterlagen, die die Konformität zu den grundlegenden EMV Anforderungen beweisen, bestehen • Der Hersteller sieht jetzt eine Integration eines Funkteils in seinem Produkt vor • Funkteil ist auf dem Markt und die technischen Unterlagen, die die Konformität an den grundlegenden EMV Anforderungen beweisen, bestehen. • Was muss der Hersteller machen ? Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 19 Gleichungen …. + ? = Nicht unbedingt … Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 20 Notwendige Konformitätsbewertungsverfahren • Der Hersteller muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren für das neue Produkt durchlaufen. • Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren heisst noch nicht, dass der Hersteller alle Messungen neu durchführen muss • Der Hersteller kann Teile der zwei bestehenden technischen Unterlagen wieder nutzen. • Der Hersteller muss das Delta zwischen den angewendeten Normen und die an zuwendeten Normen für das komplett Produkt identifizieren und abdecken. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 21 Zusammenfassung Equipment under the RE-D Conformity Assessment Procedure(s) (CAP) available Reference available to demonstrate conformity with Art. 3.1b and 3.2 of the RE-D RE-D CAP (for the RP) ETSI EMC and Radio HS RE-D CAP (for the RP) EMC-D CAP (for the NRP) ETSI EG 203 367 Δ (for the combination) RE-D CAP (for the combination) ETSI EMC and Radio HS Δ is an assessment of the combination. An assessment need not necessarily lead to testing. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 22 Technische Normen • ETSI arbeitet zur Zeit an die Ergänzung der bestehenden EU harmonisierten Normen für den EMV Bereich von Funkanlagen. • Die EN 301 489 – xx Familie wird entsprechend revidiert. • Es können weitere EMV spezifischen Normen erarbeitet werden. • Zeitdruck ist enorm. Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 23 Fragen Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 24 Kontakt Lucio Cocciantelli Sektionschef Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Sektion Marktzugang und Konformität Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel Tel. +41 58 460 55 59 (direkt) Tel. +41 58 460 55 11 (Zentrale) Fax +41 58 463 18 24 [email protected] www.bakom.admin.ch Funk-Fachtagung - 21. Januar 2016 Lucio Cocciantelli 25
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