Kontakt Lucio Cocciantelli

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation
Radio Monitoring und Anlagen
Funkgeräte in Produkten,
die keine Funkgeräte sind
Funk-Fachtagung 2016
Lucio Cocciantelli
21. Januar 2016
Einleitung
Funkgeräte werden vermehrt in andere Produkte integriert ohne die
Primärfunktion der anderen Produkte zu ändern.
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Lucio Cocciantelli
2
Einführung
•
•
Dieser Vortrag gibt einen Einblick in die für Produkte, die in
Funkanlagen integriert werden, anwendbaren Anforderungen
gemäss der neuen Verordnung vom 25. November 2015 über die
Fernmeldeanlagen (FAV).
Diese:
• ersetzt die Verordnung vom 14. Juni 2002 über
Fernmeldeanlagen;
• kann ab dem 13. Juni 2016 angewendet werden;
• muss ab dem 13. Juni 2017 angewendet werden;
• setzt u.a. die EU Richtlinie 2014/53/EU um;
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Prinzip
•
Jedes Produkt, das eine Funkanlage integriert, unterliegt den
Bestimmungen der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV).
•
In diesem Fall finden die Bestimmungen der Verordnung über die
elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) und der Verordnung
über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) keine
Anwendung mehr!
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Definition einer Funkanlage
(FAV vom 25. November 2015)
Funkanlage
• ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das
per Funkwellen bewusst Informationen sendet oder
empfängt, oder ein elektrisches oder elektronisches
Erzeugnis, das Zubehör, wie eine Antenne, benötigt,
damit es per Funkwellen bewusst Informationen
senden oder empfangen kann;
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Definition einer Funkanlage
(FAV vom 14. Juni 2002)
Funkanlage
• ein oder mehrere Sender oder Empfänger, eine
Gruppe von Sendern und Empfängern,
einschliesslich der Zusatzeinrichtungen, oder ein
wesentliches Bauteil (Modul), die zum Senden oder
Empfangen von Informationen über Funk oder für
bestimmte Zwecke der Radioastronomie an einem
gegebenen Ort erforderlich sind;
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Geltungsbereich FAV und
Konformitätserklärung
FAV
KE
FG
Funkgerät
(FG)
Wann ist eine
Splittung
möglich ?
Was muss ich unter
Neues
„Funkgerät“
verstehen
?
NichtFG
Funkgerät
(NFG)
Funkgerät
FAV
KE
FG +
NFG
Geltungsbereich
FAV
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+
VEMV/NEV
KE
NFG
IVB
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Geltungsbereich FAV und
Konformitätserklärung
(FG)
FAV
KE
FG
+
+
VEMV/NEV
KE
NFG
NFG
FG
FAV
KE
FG +
NFG
NFG
Geltungsbereich
FAV
IVB
Die FAV sagt uns, gegenüber welchen grundlegenden Anforderungen die Konformität
zu bewerten ist, aber nicht wie eine solche Bewertung zu erfolgen hat.
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R&TTE-D Leitfaden (2009)
• 1.2.2 “Radio Equipment“:
[…] When a product includes a radio or telecommunications
terminal component, the component or, if it cannot be
separated, the whole product is subject to the provisions of the
R&TTE Directive.
So, for example, a PC that incorporates a WLAN falls within
the scope of the Directive but in the case of a separate WLAN
card attached to a PC the PC is not covered by the Directive
(while the WLAN card naturally is covered by the Directive). In
any event, the manufacturers’ instructions must be respected
when components or separate modules are connected.
R&TTE-D Guide written by ADCO and confirmed by the EU Commission
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Wesentliche Änderung der neue FAV
(Umsetzung der RE Richtlinie)
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Konformitätsvermutung EMV und
elektrische Sicherheit
•
Die Konformitätsvermutung einer Norm ist nur möglich wenn diese
Norm unter die entsprechende Verordnung bezeichnet worden ist.
•
Unter VEMV und NEV bezeichnete Normen geben keine
Konformitätsvermutung gegenüber den FAV grundlegenden
Anforderungen, ausser diese Normen sind auch unter FAV
bezeichnet.
•
Anwendung von nicht bezeichnete Normen = Ergänzung der
technischen Unterlagen
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Konformitätsbewertungsverfahren
Grundlegende Anforderungen der FAV
El. Sicherheit + Gesundheit
(Art. 7.1.a)
EMV
(Art. 7.1.b)
Funk + zusätzlichen
(Art. 7.2 + 7.3)
JA
Anwendung
HS ?
NEIN
Anhang 2: Modul A oder
Anhang 3: Modul B (mit NB) oder
Anhang 4 : Modul H (mit NB)
Anhang 3 : Module B (mit NB) oder
Anhang 4 : Module H (mit NB)
A: interne Fertigungskontrolle
HS : harmonisierten Standard
B: Baumusterprüfung mit anschliessender Prüfung der Konformität NB : Bennante Stelle (Notified Body)
mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
C: umfassende Qualitätssicherung
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Technische Unterlagen (1)
Die technischen Unterlagen müssen die Konformitätsbewertung
sowie die Konformität der Funkanlage nach den grundlegenden
Anforderungen erlauben und folgendes umfassen:
• eine allgemeine Beschreibung der Funkanlage;
• bei der Anwendung des Konformitätsbewertungsverfahren nach
Anhang 3:
• eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung
• eine Kopie der Baumusterprüfbescheinigung
•
•
• Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen,
Baugruppen, Schaltkreisen usw.;
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser
Zeichnungen und Pläne sowie des Betriebs der Funkanlage
erforderlich sind;
eine Kopie der Konformitätserklärung;
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Technische Unterlagen (2)
•
•
•
•
•
eine Aufstellung, welche durch das BAKOM bezeichneten
technischen Normen vollständig oder in Teilen angewendet
worden sind, und, wenn diese Normen nicht angewendet wurden:
• eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den grundlegenden
Anforderungen entsprochen wurde;
• eine Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen
Spezifikationen angewendet wurden;
• ggf. Angabe über die angewendeten Teile;
die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;
die Prüfberichte;
eine Erklärung dass die Geräte mindestens in der Schweiz oder in
einem EWR Mitgliedstaat betrieben werden dürfen;
eine Erklärung, dass die notwendigen Informationen auf der
Verpackung angebracht worden sind.
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Konformitätsbewertung der
elektrischen Sicherheit
•
Gemäss FAV, muss der Hersteller die Konformität des Produktes
gegenüber der elektrischen Sicherheit und Gesundheit
sicherstellen, auch wenn es mit Spannungen unter 50 V oder über
1000 V Wechselspannung (75 V und 1500 V Gleichspannung)
arbeitet.
•
Nur die technischen Normen, die vom BAKOM bezeichnet sind,
ziehen eine Konformitätsvermutung mit sich.
•
Die technischen Normen, die vom Bundesamt für Energie gemäss
NEV bezeichnet sind, ziehen keine Vermutung der Konformität für
die elektrische Sicherheit und Gesundheit mit sich.
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Konformitätsbewertung der
elektromagnetischen Verträglichkeit
•
Es bestehen folgende möglichen Szenarien:
• Das Funkteil kann durch den Benutzer ein- und ausgesteckt
werden (z.B. USB WLAN Stecker)
• Das Funkteil wird durch den Hersteller integriert:
• Integration eines Moduls eines anderen Herstellers in ein
bestehendes Produkt
• Integration des Funkteils im Produkt
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Funkteil kann durch den Benutzer einund ausgesteckt werden
•
Einfaches Szenario
•
«Normales Konformitätsbewertungsverfahren» für jedes Produkt
•
Angaben über besondere Vorkehrungen, die bei Montage,
Installation, Wartung oder Nutzung der Geräte zu treffen sind,
damit bei deren Benutzung die grundlegenden Anforderungen
erfüllt sind
•
Beispiel:
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Integration des Funkteils im Produkt
•
Einfaches Szenario
•
«Normales Konformitätsbewertungsverfahren» für das komplette
Produkt (gemäss FAV)
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Integration eines Moduls eines anderen
Herstellers in ein bestehendes Produkt
•
Ein Hersteller hat ein elektrisches Produkt ohne Funkteil auf den
Markt gebracht.
•
Die technischen Unterlagen, die die Konformität zu den
grundlegenden EMV Anforderungen beweisen, bestehen
•
Der Hersteller sieht jetzt eine Integration eines Funkteils in seinem
Produkt vor
•
Funkteil ist auf dem Markt und die technischen Unterlagen, die die
Konformität an den grundlegenden EMV Anforderungen
beweisen, bestehen.
•
Was muss der Hersteller machen ?
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Gleichungen ….
+
?
=
Nicht unbedingt …
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Notwendige
Konformitätsbewertungsverfahren
•
Der Hersteller muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren
für das neue Produkt durchlaufen.
•
Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren heisst noch nicht,
dass der Hersteller alle Messungen neu durchführen muss
•
Der Hersteller kann Teile der zwei bestehenden technischen
Unterlagen wieder nutzen.
•
Der Hersteller muss das Delta zwischen den angewendeten
Normen und die an zuwendeten Normen für das komplett Produkt
identifizieren und abdecken.
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Zusammenfassung
Equipment under the RE-D
Conformity Assessment
Procedure(s) (CAP) available
Reference available to demonstrate conformity
with Art. 3.1b and 3.2 of the RE-D
RE-D CAP (for the RP)
ETSI EMC and Radio HS
RE-D CAP (for the RP)
EMC-D CAP (for the NRP)
ETSI EG 203 367
Δ (for the combination)
RE-D CAP (for the
combination)
ETSI EMC and Radio HS
Δ is an assessment of the combination. An assessment need not necessarily lead to testing.
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Technische Normen
•
ETSI arbeitet zur Zeit an die Ergänzung der bestehenden EU
harmonisierten Normen für den EMV Bereich von Funkanlagen.
•
Die EN 301 489 – xx Familie wird entsprechend revidiert.
•
Es können weitere EMV spezifischen Normen erarbeitet werden.
•
Zeitdruck ist enorm.
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Fragen
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Kontakt
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Sektionschef
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Sektion Marktzugang und Konformität
Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel
Tel.
+41 58 460 55 59 (direkt)
Tel.
+41 58 460 55 11 (Zentrale)
Fax
+41 58 463 18 24
[email protected]
www.bakom.admin.ch
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