40 bis -60 Mio. EUR

Bewertung des vom Freistaat Sachsen
am 29.10.2015 vorgestellten Investitionsprogramms
für die Sächsischen Kommunen
– „Brücken in die Zukunft“ –
aus Sicht der kreisfreien Städte
Dresden, 02. November 2015
Landeshauptstadt
Dresden
Aus der Presseerklärung des Freistaates Sachsen vom
29.10.2015:
„Der Freistaat Sachsen, die Landkreise und Kommunen
haben ein mehrjähriges zukunftsfestes Investitionspaket
zur weiteren Stärkung der kommunale Gestaltungskraft auf
den Weg gebracht.“
„Brücken in die Zukunft“
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Presseüberschriften vom 30.10.2015
„Sachsen legt Milliarden-Programm bis 2020 auf“
„Eine große Hausnummer!“
„800 Millionen Euro! Geldregen für Sachsens Gemeinden!“
„800-Millionen-Spritze für Sachsens Kommunen“
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Richtig aus Sicht der kreisfreien Städte ist:
• Im Wesentlichen fasst der Freistaat Sachsen nur Gelder zusammen, welche
den sächsischen Kommunen ohnehin zustehen. Der eigentliche Eigenanteil
des Freistaates Sachsen liegt nur bei 40 Prozent.
• Der eigentliche Zweck des Investitionspaketes besteht darin, dass in seinem
Windschatten eine massive strukturelle Umverteilung von Geldern des
sächsischen Kommunalen Finanzausgleiches von den kreisfreien Städten
hin zu den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen vorgenommen
wird mit einer Wirkung weit über das Jahr 2020 hinaus.
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Ist dies überhaupt ein Investitionsprogramm des Freistaates Sachsen oder wie viel
Landesgeld steckt eigentlich darin?
Der auf Sachsen entfallende Anteil der Bundesmittel aus dem
156 Mio. EUR Bund Bundesprogramm zur Stärkung finanzschwacher Kommune.
800
Mio.
EUR
322 Mio. EUR
Kommunale Mittel
FAG
322 Mio. EUR
Freistaat Sachsen
Herausgelöst aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2017
bis 2020, d. h. Gelder, die ohnehin den Kommunen in dieser
Phase zustehen
322 Mio. EUR: Originäre Landesmittel aus der im November
erwarteten Auswirkung der positiven Steuerschätzung auf
den sächsischen Haushalt.
Fazit: Im Wesentlichen reicht der Freistaat Sachsen nun endlich die Bundesmittel an die Kommunen
durch und „verkauft“ den Kommunen deren eigene Mittel als Landesinvestitionsprogramm.
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Eigentlich reden wir also nur über ein 322-Millionen-Euro-Investitionsprogramm des
Landes für die Kommunen von 2017 bis 2020.
Verteilung in Sachsen
322 Mio. EUR
161 Mio. EUR
kreisfreie Städte
161 Mio. EUR
DD
L
C
Landkreise und
kreisangehörige Gemeinden
2017
40,25 Mio. EUR
16,1
16,1
8,05
2017
40,25 Mio. EUR
2018
40,25 Mio. EUR
16,1
16,1
8,05
2018
40,25 Mio. EUR
2019
40,25 Mio. EUR
16,1
16,1
8,05
2019
40,25 Mio. EUR
2020
40,25 Mio. EUR
16,1
16,1
8,05
2020
40,25 Mio. EUR
64,4
64,4
32,2
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Das Irreführende ist allerdings, dass das Investitionspaket vom Freistaat mit einer
Nebenabrede verknüpft wird.
Inhalt der verlangten Nebenabrede: Umverteilung von jährlich 40 bis 60 Mio. EUR im Kommunalen
Finanzausgleich (FAG) zu Lasten der kreisfreien Städte und zu Gunsten der Landkreise und kreisangehörigen
Gemeinden
Landkreise und
kreisangehörige Gemeinden
kreisfreie Städte
2017
-40 bis -60 Mio. EUR
2017
+40 bis 60 Mio. EUR
2018
-40 bis -60 Mio. EUR
2018
+40 bis 60 Mio. EUR
2019
-40 bis -60 Mio. EUR
2019
+40 bis 60 Mio. EUR
2020
-40 bis -60 Mio. EUR
2020
+40 bis 60 Mio. EUR
Summe: -160 bis -240 Mio. EUR
Summe: +160 bis 240 Mio. EUR
Die genaue Summe soll noch gutachterlich ermittelt werden.
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Was bedeutet dies konkret an Verlusten für die kreisfreien Städte?
Ziel: Umverteilung 40 bis 60 Mio. EUR, hier rechnerisch unterstellt 50 Mio. EUR
gesamt
Dresden
Leipzig
Chemnitz
2017
- 50 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 10 Mio. EUR
2018
- 50 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 10 Mio. EUR
2019
- 50 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 10 Mio. EUR
2020
- 50 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 20 Mio. EUR
- 10 Mio. EUR
2017 bis 2020
- 200 Mio. EUR
- 80 Mio. EUR
- 80 Mio. EUR
- 40 Mio. EUR
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Wie wirken Investitionsprogramm und Umverteilung aus der Nebenabrede zusammen
auf die kreisfreien Städte?
Dresden
Leipzig
Chemnitz
gesamt
positiver Effekt aus
„Brücken für die Zukunft“
+ 64,4 Mio. EUR
+ 64,4 Mio. EUR
+ 32,2 Mio. EUR
+ 161 Mio. EUR
Effekt aus struktureller
Umverteilung im FAG
aus der Nebenabrede
- 80 Mio. EUR
- 80 Mio. EUR
- 40 Mio. EUR
- 200 Mio. EUR
Unterstützung kreisfreie Städte
für Hartz IV (5 Mio. EUR p.a.)
+ 8 Mio. EUR
+ 8 Mio. EUR
+ 4 Mio. EUR
+ 20 Mio. EUR
(Negativer) Gesamteffekt
- 7,6 Mio. EUR
- 7,6 Mio. EUR
- 3,8 Mio. EUR
- 19 Mio. EUR
Fazit: Die faktische Wirkung von „Brücken in die Zukunft“ für die Landeshauptstadt Dresden
beträgt pro Jahr ca. - 2 Mio. EUR.
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Die eigentliche Dramatik entwickelt sich für die kreisfreien Städte aber erst mit voller
Wucht nach 2020.
Wirkung auf die Landeshauptstadt Dresden
gesamt
2021
2022
2023
2024
2025
2026
positiver Effekt aus
„Brücken für die Zukunft“
0
0
0
0
0
0
positiver Effekt Hartz IV
0
0
0
0
0
0
negativer Effekt aus struktureller
Umverteilung im FAG
- 20 Mio.
EUR
- 20 Mio.
EUR
- 20 Mio.
EUR
- 20 Mio.
EUR
- 20 Mio.
EUR
- 20 Mio.
EUR
- 100 Mio.
EUR
Kreisfreie Städte insgesamt
- 50 Mio.
EUR
- 50 Mio.
EUR
- 50 Mio.
EUR
- 50 Mio.
EUR
- 50 Mio.
EUR
- 50 Mio.
EUR
- 250 Mio.
EUR
Fazit: Statt „Brücken in die Zukunft“ zu bauen, werden die Weichen gestellt, um eine massive
Umverteilung zu Lasten der kreisfreien Städte zu exekutieren.
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Der Freistaat lässt die kreisfreien Städte bei deren Herausforderung zur Bewältigung
ihres demografischen Wandels allein.
Stichwort:
Finanzierung der
infrastrukturellen
Folgekosten (z.B.
Schulhausbau)
Infolge des
Geburtenbooms und der
Zuwanderung (ohne
Flüchtlinge) wird die
Zahl der Schüler an
allgemeinbildenden
Schulen um 60 Prozent
gegenüber dem
Tiefpunkt aus dem Jahr
2008 steigen.
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Zur Schaffung der notwendigen Schulhaus- und Sporthallenkapazitäten für die Schulen
musste Dresden ein beispielloses Investitionsprogramm auflegen.
Angaben in Mio. EUR
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Anstatt sich stärker mit Fördermitteln am Neubau von Schulen bzw. deren Sanierung zu
beteiligen, kürzt das Land sein Engagement weiter.
2013
und
2014
40 Mio. EUR p.a.
2015
und
2016
0 EUR
2017
10 Mio. EUR
bis
2020
4 Mio. EUR
Dresden
4 Mio. EUR
Leipzig
2 Mio. EUR
Chemnitz
Einrichtung eines Sonderinvestitionsprogramms
„Schulhausbau für kreisfreie Städte“
Streichung des Schulhausbaubudgets für kreisfreie Städte
Neuausrichtung eines Minibudgets „Schulhausbau für
kreisfreie Städte“
(Da auch diese Mittel aus dem FAG entnommen
werden, also auch zum Beispiel von der
Landeshauptstadt Dresden indirekt mitfinanziert sind,
beträgt der Netto-Effekt nur 2,28 Mio. EUR p.a.)
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Fazit:
Das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ ist nur dann ein wirklich
überzeugendes sächsisches Investitionsprogramm, wenn auch die rund
1,3 Mio. EUR Sächsinnen und Sachsen aus den kreisfreien Städten hiervon
profitieren können.
Das heißt, die sog. „Nebenabrede“ zur Umverteilung von Geldern aus dem
Finanzausgleich muss ersatzlos entfallen!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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