Bewertung des vom Freistaat Sachsen am 29.10.2015 vorgestellten Investitionsprogramms für die Sächsischen Kommunen – „Brücken in die Zukunft“ – aus Sicht der kreisfreien Städte Dresden, 02. November 2015 Landeshauptstadt Dresden Aus der Presseerklärung des Freistaates Sachsen vom 29.10.2015: „Der Freistaat Sachsen, die Landkreise und Kommunen haben ein mehrjähriges zukunftsfestes Investitionspaket zur weiteren Stärkung der kommunale Gestaltungskraft auf den Weg gebracht.“ „Brücken in die Zukunft“ 2 Presseüberschriften vom 30.10.2015 „Sachsen legt Milliarden-Programm bis 2020 auf“ „Eine große Hausnummer!“ „800 Millionen Euro! Geldregen für Sachsens Gemeinden!“ „800-Millionen-Spritze für Sachsens Kommunen“ 3 Richtig aus Sicht der kreisfreien Städte ist: • Im Wesentlichen fasst der Freistaat Sachsen nur Gelder zusammen, welche den sächsischen Kommunen ohnehin zustehen. Der eigentliche Eigenanteil des Freistaates Sachsen liegt nur bei 40 Prozent. • Der eigentliche Zweck des Investitionspaketes besteht darin, dass in seinem Windschatten eine massive strukturelle Umverteilung von Geldern des sächsischen Kommunalen Finanzausgleiches von den kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen vorgenommen wird mit einer Wirkung weit über das Jahr 2020 hinaus. 4 Ist dies überhaupt ein Investitionsprogramm des Freistaates Sachsen oder wie viel Landesgeld steckt eigentlich darin? Der auf Sachsen entfallende Anteil der Bundesmittel aus dem 156 Mio. EUR Bund Bundesprogramm zur Stärkung finanzschwacher Kommune. 800 Mio. EUR 322 Mio. EUR Kommunale Mittel FAG 322 Mio. EUR Freistaat Sachsen Herausgelöst aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2017 bis 2020, d. h. Gelder, die ohnehin den Kommunen in dieser Phase zustehen 322 Mio. EUR: Originäre Landesmittel aus der im November erwarteten Auswirkung der positiven Steuerschätzung auf den sächsischen Haushalt. Fazit: Im Wesentlichen reicht der Freistaat Sachsen nun endlich die Bundesmittel an die Kommunen durch und „verkauft“ den Kommunen deren eigene Mittel als Landesinvestitionsprogramm. 5 Eigentlich reden wir also nur über ein 322-Millionen-Euro-Investitionsprogramm des Landes für die Kommunen von 2017 bis 2020. Verteilung in Sachsen 322 Mio. EUR 161 Mio. EUR kreisfreie Städte 161 Mio. EUR DD L C Landkreise und kreisangehörige Gemeinden 2017 40,25 Mio. EUR 16,1 16,1 8,05 2017 40,25 Mio. EUR 2018 40,25 Mio. EUR 16,1 16,1 8,05 2018 40,25 Mio. EUR 2019 40,25 Mio. EUR 16,1 16,1 8,05 2019 40,25 Mio. EUR 2020 40,25 Mio. EUR 16,1 16,1 8,05 2020 40,25 Mio. EUR 64,4 64,4 32,2 6 Das Irreführende ist allerdings, dass das Investitionspaket vom Freistaat mit einer Nebenabrede verknüpft wird. Inhalt der verlangten Nebenabrede: Umverteilung von jährlich 40 bis 60 Mio. EUR im Kommunalen Finanzausgleich (FAG) zu Lasten der kreisfreien Städte und zu Gunsten der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden Landkreise und kreisangehörige Gemeinden kreisfreie Städte 2017 -40 bis -60 Mio. EUR 2017 +40 bis 60 Mio. EUR 2018 -40 bis -60 Mio. EUR 2018 +40 bis 60 Mio. EUR 2019 -40 bis -60 Mio. EUR 2019 +40 bis 60 Mio. EUR 2020 -40 bis -60 Mio. EUR 2020 +40 bis 60 Mio. EUR Summe: -160 bis -240 Mio. EUR Summe: +160 bis 240 Mio. EUR Die genaue Summe soll noch gutachterlich ermittelt werden. 7 Was bedeutet dies konkret an Verlusten für die kreisfreien Städte? Ziel: Umverteilung 40 bis 60 Mio. EUR, hier rechnerisch unterstellt 50 Mio. EUR gesamt Dresden Leipzig Chemnitz 2017 - 50 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 10 Mio. EUR 2018 - 50 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 10 Mio. EUR 2019 - 50 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 10 Mio. EUR 2020 - 50 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 10 Mio. EUR 2017 bis 2020 - 200 Mio. EUR - 80 Mio. EUR - 80 Mio. EUR - 40 Mio. EUR 8 Wie wirken Investitionsprogramm und Umverteilung aus der Nebenabrede zusammen auf die kreisfreien Städte? Dresden Leipzig Chemnitz gesamt positiver Effekt aus „Brücken für die Zukunft“ + 64,4 Mio. EUR + 64,4 Mio. EUR + 32,2 Mio. EUR + 161 Mio. EUR Effekt aus struktureller Umverteilung im FAG aus der Nebenabrede - 80 Mio. EUR - 80 Mio. EUR - 40 Mio. EUR - 200 Mio. EUR Unterstützung kreisfreie Städte für Hartz IV (5 Mio. EUR p.a.) + 8 Mio. EUR + 8 Mio. EUR + 4 Mio. EUR + 20 Mio. EUR (Negativer) Gesamteffekt - 7,6 Mio. EUR - 7,6 Mio. EUR - 3,8 Mio. EUR - 19 Mio. EUR Fazit: Die faktische Wirkung von „Brücken in die Zukunft“ für die Landeshauptstadt Dresden beträgt pro Jahr ca. - 2 Mio. EUR. 9 Die eigentliche Dramatik entwickelt sich für die kreisfreien Städte aber erst mit voller Wucht nach 2020. Wirkung auf die Landeshauptstadt Dresden gesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 positiver Effekt aus „Brücken für die Zukunft“ 0 0 0 0 0 0 positiver Effekt Hartz IV 0 0 0 0 0 0 negativer Effekt aus struktureller Umverteilung im FAG - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 20 Mio. EUR - 100 Mio. EUR Kreisfreie Städte insgesamt - 50 Mio. EUR - 50 Mio. EUR - 50 Mio. EUR - 50 Mio. EUR - 50 Mio. EUR - 50 Mio. EUR - 250 Mio. EUR Fazit: Statt „Brücken in die Zukunft“ zu bauen, werden die Weichen gestellt, um eine massive Umverteilung zu Lasten der kreisfreien Städte zu exekutieren. 10 Der Freistaat lässt die kreisfreien Städte bei deren Herausforderung zur Bewältigung ihres demografischen Wandels allein. Stichwort: Finanzierung der infrastrukturellen Folgekosten (z.B. Schulhausbau) Infolge des Geburtenbooms und der Zuwanderung (ohne Flüchtlinge) wird die Zahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen um 60 Prozent gegenüber dem Tiefpunkt aus dem Jahr 2008 steigen. 11 Zur Schaffung der notwendigen Schulhaus- und Sporthallenkapazitäten für die Schulen musste Dresden ein beispielloses Investitionsprogramm auflegen. Angaben in Mio. EUR 12 Anstatt sich stärker mit Fördermitteln am Neubau von Schulen bzw. deren Sanierung zu beteiligen, kürzt das Land sein Engagement weiter. 2013 und 2014 40 Mio. EUR p.a. 2015 und 2016 0 EUR 2017 10 Mio. EUR bis 2020 4 Mio. EUR Dresden 4 Mio. EUR Leipzig 2 Mio. EUR Chemnitz Einrichtung eines Sonderinvestitionsprogramms „Schulhausbau für kreisfreie Städte“ Streichung des Schulhausbaubudgets für kreisfreie Städte Neuausrichtung eines Minibudgets „Schulhausbau für kreisfreie Städte“ (Da auch diese Mittel aus dem FAG entnommen werden, also auch zum Beispiel von der Landeshauptstadt Dresden indirekt mitfinanziert sind, beträgt der Netto-Effekt nur 2,28 Mio. EUR p.a.) 13 Fazit: Das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ ist nur dann ein wirklich überzeugendes sächsisches Investitionsprogramm, wenn auch die rund 1,3 Mio. EUR Sächsinnen und Sachsen aus den kreisfreien Städten hiervon profitieren können. Das heißt, die sog. „Nebenabrede“ zur Umverteilung von Geldern aus dem Finanzausgleich muss ersatzlos entfallen! 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15
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