Seite 1 von 2 Oberösterreichische Kreditgarantiegesellschaft – KGG. Förderung durch Übernahme von Haftungen. Standardbürgschaft ANTRAGSTELLER. Unternehmungen der klein- und mittelständischen gewerblichen Wirtschaft, welche Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreichs sind. FÖRDERGEGENSTAND. Übernahme von Bürgschaften für Unternehmen, die Investitionen tätigen Betriebsmittel anschaffen oder Besicherungen für Bankgarantien benötigen. Nicht förderungsfähig sind: Bürgschaftsübernahmen für Projekte die vor Antragstellung begonnen wurden, für Umschuldungen bereits gewährter Kredite und für bestehende Kredite (Ausnahme: bei Betriebsübernahmen und für die Prolongation eines bis dato von der KGG nicht verbürgten Betriebsmittelkredites nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren. VORAUSSETZUNGEN. Vorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigung und Projektbewilligung. Geordnete rechtliche und persönliche Verhältnisse des Kreditnehmers. Hinreichend positive wirtschaftliche Kreditfähigkeit. Bestehende Sicherheiten sind bereits ausgeschöpft. HÖHE UND LAUFZEIT DER BÜRGSCHAFTSÜBERNAHME. Bis zu 80 % für Kredite ab EUR 25.000,– bis EUR 1,0 Mio. max. EUR 1,0 Mio. für Investitionskredite (materielle Investitionen) – Laufzeit max. 15 Jahre max. EUR 250.000,-- für Investitionen (immaterielle Investitionen) – Laufzeit max. 15 Jahre max. EUR 500.000,-- für Betriebsmittelkredite - Laufzeit max. 5 jahre; ab 3 ½ Jahren hj. Einschränkungen max. EUR 1,0 Mio. für Haftungskredite (für Betriebsmittelzwecke max. EUR 500.000,--) – Laufzeit max. 10 Jahre Seite 2 von 2 KOSTEN. Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1 % des verbürgten Kreditteiles (mind. EUR 500,--) Bürgschaftsprovision: 0,5 % p. a. bei Bürgschaften nach dem vereinfachten Prüfverfahren bis EUR 100.000,-0,5 % bis 1,5 % p.a. bei Bürgschaften im Standardverfahren ZINSSATZ. Banküblich bzw. entsprechend geregelter Förderaktionen Weitere Möglichkeiten der Bürgschaftsübernahme seitens KGG bestehen im Rahmen einer Konsolidierungsbürgschaft für notwendige Finanzierungen im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung im Unternehmen sowie durch eine Garantie für eingebrachtes Eigenkapital von nicht am Unternehmen beteiligte Privatpersonen bzw. Gesellschafter, deren Beteiligung nicht über 25 % liegt. WO ERHALTEN SIE WEITERE INFORMATIONEN? Für Details stehen Ihnen gerne Ihre Kundenbetreuerin bzw. Ihr Kundenbetreuer der Bank Austria sowie die SpezialistInnen der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung zur Verfügung: Tel.: +43 (0)5 05 05-44424 Fax: +43 (0)5 05 05-44490 E-Mail: [email protected] Internet: www.bankaustria.at Stand per: Juli 2015
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