5. Für Verlust und/ oder Beschädigung haftet der Mieter! Die Boote

LEIPZIG
vo m Wa s s e r a u s
Bootsverleih Klingerweg
entdecken!
7 Goldene Regeln des Bootsverleihs
1. Die Benutzung der Verleihboote erfolgt auf eigene Gefahr!
2. Alkoholgenuss vor und während der Fahrt ist nicht gestattet!
3. Der Mietpreis ist vor Antritt der Fahrt zu zahlen. Die Nutzung ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen
Dokuments möglich! Bei vorzeitiger Rückgabe der Verleihboote besteht kein Anspruch auf Geldrückerstattung!
4. Bei übermäßig verschmutzten Booten wird eine Reinigungspauschale von 3,00 Euro erhoben!
5. Für Verlust und/ oder Beschädigung haftet der Mieter! Die Boote sind während des Verleihs nicht versichert!
6. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Boote auf den Gewässern ist oberstes Gebot!
7. Nehmen Sie Ihren Abfall/ Müll wieder mit nach Hause oder nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse!
10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer
1. Bootstour sorgfältig planen - Beachten Sie die Befahrbarkeit der Gewässer für unterschiedliche Bootstypen. Gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer dürfen nicht befahren werden.
2. Über Gefahren informieren - Die Benutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr, evtl. Schwimmweste anlegen. Das Rechtsfahrgebot gilt auf allen Gewässern. Achten Sie auf Hinweise zum Bedienen der Schleusen und auf Strömungsverhältnisse in der Nähe von Wehren und Staustufen. Bitte Abstand halten.
3. Gewässerinformationen einholen - Bitte vor Beginn der Bootstour informieren. Informationen über Hochwasserwarnungen und Wasserstände erhalten Sie im Internet unter Landeshochwasserzentrum, beim Amt für Umweltschutz (Stadt
Leipzig), auf der interaktiven Kurskarte und an den Verleihstationen. Weiterhin warnt bei Hochwasser ein roter Ball am Mittelpfeiler des Palmengartenwehrs. Bei Hoch- bzw. Niedrigwasserständen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der
Gewässerökologie auf das Befahren der Gewässer zu verzichten.
4. Was Kanuten wissen müssen - Alle Kurse des Touristischen Gewässerverbundes sind für Kanuten befahrbar, jedoch sind besondere Naturschutzregeln der Weißen Elster zu beachten.
5. Was Motorbootnutzer wissen müssen - Motorbootverkehr ist auf Abschnitten der Weißen Elster und der Pleiße, dem Elster- und Pleißeflutbett, dem Karl-Heine-Kanal, im Lindenauer Hafen und auf bestimmten Verbindungskanälen
zwischen den Seen nur mit Genehmigung möglich. Bitte achten Sie darauf, dass Sportler wie Ruderer und Kanuten sowie erholungssuchende Bürger nicht beeinträchtigt werden.
6. Anlege- und Einsetzstellen nutzen - Nutzen Sie hierfür vorgesehene und gekennzeichnete Plätze. Meiden Sie bewachsene Uferzonen zum Schutz des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen.
7. Tiere und Pflanzen schützen - Halten Sie ausreichend Abstand von naturnahen Gewässerabschnitten bzw. Ufer, um Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
8. Saisonzeiten beim Befahren der Weißen Elster einhalten - Im Zeitraum zwischen 15.02. bis 15.05. ist auf eine Befahrung zwischen Knauthain und Wehr Großzschocher zu verzichten, so dass die Nutzung der Weißen Elster im
Einklang mit der Natur stattfinden kann. Unterhalb der Einstiegsstelle des TSV 1893 Leipzig-Wahren gilt es, das Gebot der Befahrung in geführten Gruppen ab 01. 08. eines jeden Jahres zu beachten.
9. Begrenzungen der Fahrgeschwindigkeiten einhalten - Beachten Sie bei Motorbootfahrten die generelle Geschwindigkeitsbgrenzung von 5 km/h auf Fließgewässern, Kanälen und Mühlgräben.
Auf der Weißen Elster (Pistorissteg bis Palmengartenwehr) sowie auf dem Elster- und Pleißeflutbett und auf den Tagebauseen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
10. Auf Natur und Mitmenschen Rücksicht nehmen - Es gilt generelle Rücksichtnahme auf Natur und Mitmenschen. In naturnahen Abschnitten der Gewässer fahren Sie bitte nur in kleinen Gruppen
und verhalten sich ruhig. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Das Befahren von Badebereichen der Seen, die durch Bojen gekennzeichnet sind (bspw. Cospudener See), ist nicht erlaubt.
www.bootstour-leipzig.de