Sans titre

Wettbewerbsreglement der Triennale UNIL / Kunst auf dem
Campus
Präambel
Die zweite Ausgabe der Veranstaltung «Triennale UNIL/Kunst auf dem Campus»
findet von September 2016 bis Juni 2019 statt – im Freien, auf dem DorignyCampus der Universität Lausanne (UNIL) in Ecublens, Kanton Waadt.
Artikel 1 – Ziele
Mit dieser Veranstaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:
1. Das landschaftlich geprägte Dorigny-Gelände aufwerten
2. Mit der Eröffnung eines neuen Ausstellungsgeländes einen Beitrag zur
stärkeren öffentlichen Wahrnehmung von Schweizer Kunstschaffenden aus
den Bereichen Bildhauerei, Land-Art und Plastik leisten
3. Die universitäre Gemeinschaft in direkten Kontakt mit zeitgenössischen
Kunstwerken bringen
4. Einen Beitrag zur Bildung der Studierenden in Kunstgeschichte leisten
Artikel 2 – Ablauf der Veranstaltung
In dieser zweiten Ausgabe findet die Triennale UNIL in zwei Phasen statt:
Erste Phase: Januar 2016 bis September 2017
Die Jury im Wettbewerb wählt maximal zwanzig Kunstschaffenden für die
Gruppenausstellung.
Wahl der Preisträgerin oder des Preisträgers durch dieselbe Jury und Verleihung
des Preises Triennale UNIL (dotiert mit CHF 10'000.–) im Oktober 2016.
Für die erste Phase ist folgender Zeitplan vorgesehen:
• 22. Januar 2016 bis 7. März 2016: Ausschreibung
• 7. März 2016: Bewerbungsfrist
• 9.-10. März 2016: Jurywahl der maximal 20 Kunstschaffenden für die
Gruppenausstellung
• 12. März 2016, ab 18.00 Uhr: Bekanntgabe der maximal 20 ausgewählten
Kunstschaffenden auf der Website unil.ch/triennale
• Juli bis August 2016: Transport der Kunstwerke und Installation auf dem
Ausstellungsgelände
• September 2016: Eröffnung
• Oktober 2016: Verleihung des Triennale UNIL Preises
• September 2017: Ende der ersten Phase, und mögliche Verleihung des UNIL
Publikumspreises, wie in Artikel 8 unten benannt; Abbau und Rücktransport
der nicht prämierten Kunstwerke.
Das Werk des Preisträgers oder der Preisträgerin (gegebenenfalls die Werke der
beiden Preisträger) verbleibt bzw. verbleiben im Prinzip am Ort zwischen den
beiden Phasen.
Zweite Phase: März 2018 bis Juli 2019
Einzelausstellung von maximal 20 Kunstwerken des Preisträgers oder der
Preisträgerin von Oktober 2016.
Für die zweite Phase ist folgender Zeitplan vorgesehen:
• März 2018: Transport der Kunstwerke des Triennale UNIL Preisträgers oder
Preisträgerin und Installation auf dem Ausstellungsgelände.
• Juli 2019: Ende der zweiten Phase, Abbau und Rücktransport der Kunstwerke
aus der Einzelausstellung.
Artikel 3 – Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am Wettbewerb sind von den Kandidatinnen und Kandidaten
folgende Bedingungen zu beachten:
1. Die Teilnahme am Auswahlverfahren steht allen professionellen Künstlerinnen
und Künstlern aus den Bereichen Bildhauerei, Land-Art und Plastik offen, und
sie müssen volljährig sowie in der Schweiz wohnhaft sein.
2. Es werden nur Kunstwerke berücksichtigt, die für die Präsentation im Freien
geeignet sind, nicht bewacht werden müssen und deren Unterhalt von den
Kunstschaffenden gewährleistet werden kann.
3. Die Organisatoren finanzieren die Konzeption, die Realisierung und die
Installation des Werkes bis zu einem Beitrag von höchstens CHF 3000.--; von
dieser Summe können maximal CHF 1000.-- als Entschädigung für den
Künstler bzw. die Künstlerin verstanden werden.
Artikel 4 – Einreichung der Bewerbung
Künstlerinnen und Künstler, die im Rahmen der Veranstaltung Triennale UNIL
2016 am Wettbewerb teilnehmen, müssen dem Organisationskomitee eine
Bewerbung zukommen lassen. Diese ist auf der Website UNIL.ch/triennale
hochzuladen und beinhaltet folgende Unterlagen:
– Curriculum Vitae
– Textliche Beschreibung des Projekts
– Skizze oder Fotomontage des künstlerischen Vorhabens
- Angabe von drei bevorzugten Standorten, die innerhalb des DorignyCampus zur Verfügung stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 7. März 2016 um Mitternacht.
Über diesen Wettbewerb wird ausschliesslich mit den maximal 20 von der Jury
ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern korrespondiert. Per Post eingereichte
Bewerbungen werden nicht an die Absenderadresse zurückgesandt.
Artikel 5 – Verpflichtungen der Teilnehmenden
1. Die Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich dazu, sich für einige
Veranstaltungen – zum Teil im Rahmen von eventuellen Masterarbeiten –
zur Verfügung zu stellen.
2. Die Künstlerin oder der Künstler verpflichtet sich, genügend Kunstwerke
für eine Einzelausstellung bereitzustellen (mindestens 6, maximal 20) – für
den Fall, dass er oder sie den Triennale UNIL Preis gewinnt.
3. Die von der Jury ausgewählten Künstlerinnen und Künstler sind damit
einverstanden, dass ihre Namen von der UNIL publiziert werden.
4. Die Künstlerin oder der Künstler ist damit einverstanden, für den Fall
sie/er den Triennale UNIL Preis bekommt, dass ihre/seine Werke
zusammen mit den Werken des UNIL Publikum Preisträgers ausgestellt
werden.
Artikel 6 – Verpflichtungen und Rechte der UNIL
1. Die UNIL hat das alleinige Nutzungsrecht sämtlicher auf dem
Ausstellungsgelände entstandenen Bilder.
2. Sie erstellt einen Online-Katalog über die ausgestellten Werke.
3. Die ausgestellten Kunstwerke sind gegen Sachbeschädigung und
Diebstahl im Wert von maximal CHF 10'000.– pro Kunstwerk durch die
UNIL versichert.
Artikel 7 – Jury
Die Jury besteht aus sechs Mitgliedern, mit darunter mindestens zwei Mitgliedern
die nicht zur universitären Gemeinschaft von Lausanne gehören, und aus einem
Vertreter der UNIL-Direktion. Die UNIL Vertreter können im Fall von technischen,
sicherheitstechnischen oder organisatorischen Erwägungsgründen von einem
Vetorecht Gebrauch machen.
Die Jury hat folgende Kompetenzen:
1. Wahl der maximal 20 Kunstschaffenden, deren Werke ausgestellt werden
sollen. Die Jury entscheidet dabei anhand der eingereichten
Bewerbungsunterlagen und behandelt die Daten vertraulich.
2. Verleihung des Triennale UNILPreises.
Artikel 8 – UNIL Publikumspreis
Die Direktion der UNIL behält sich das Recht vor, parallel zum Triennale Preis,
einen «UNIL Publikumspreis» auf der Grundlage einer Konsultation der Mitglieder
der universitären Gemeinschaft zu organisieren und zu vergeben. Dieser Preis
unterliegt den im Anhang dieses Reglements beigefügten Modalitäten.
Das mit dem UNIL Publikumspreis prämierte Werk bleibt im Prinzip am Ort
zwischen den beiden Phasen der Triennale UNIL.
Artikel 9 – Triennale UNIL Preis
Der besagte Preis ist mit einem einmaligen Betrag von CHF 10'000.—dotiert und
wird von der UNIL gestiftet. Die Jury entscheidet gemäss Artikel 7 darüber,
welchem Künstler oder welcher Künstlerin der Preis zugesprochen wird.
Artikel 10 – Änderung des Reglements
Das vorliegende Reglement kann jederzeit geändert werden.
Artikel 11 – Inkrafttreten, Dauer und Erneuerung
Das vorliegende Reglement tritt ab 22.01.2016 für eine anfängliche Dauer von
vier Jahren in Kraft. Es kann für eine weitere Periode erneut Gültigkeit erlangen.
Die Direktion der UNIL hat dieses Reglement in ihrer Sitzung vom 18. Januar
2016 verabschiedet.