Wettbewerbsreglement der Triennale UNIL / Kunst auf dem Campus Präambel Die zweite Ausgabe der Veranstaltung «Triennale UNIL/Kunst auf dem Campus» findet von September 2016 bis Juni 2019 statt – im Freien, auf dem DorignyCampus der Universität Lausanne (UNIL) in Ecublens, Kanton Waadt. Artikel 1 – Ziele Mit dieser Veranstaltung sollen folgende Ziele erreicht werden: 1. Das landschaftlich geprägte Dorigny-Gelände aufwerten 2. Mit der Eröffnung eines neuen Ausstellungsgeländes einen Beitrag zur stärkeren öffentlichen Wahrnehmung von Schweizer Kunstschaffenden aus den Bereichen Bildhauerei, Land-Art und Plastik leisten 3. Die universitäre Gemeinschaft in direkten Kontakt mit zeitgenössischen Kunstwerken bringen 4. Einen Beitrag zur Bildung der Studierenden in Kunstgeschichte leisten Artikel 2 – Ablauf der Veranstaltung In dieser zweiten Ausgabe findet die Triennale UNIL in zwei Phasen statt: Erste Phase: Januar 2016 bis September 2017 Die Jury im Wettbewerb wählt maximal zwanzig Kunstschaffenden für die Gruppenausstellung. Wahl der Preisträgerin oder des Preisträgers durch dieselbe Jury und Verleihung des Preises Triennale UNIL (dotiert mit CHF 10'000.–) im Oktober 2016. Für die erste Phase ist folgender Zeitplan vorgesehen: • 22. Januar 2016 bis 7. März 2016: Ausschreibung • 7. März 2016: Bewerbungsfrist • 9.-10. März 2016: Jurywahl der maximal 20 Kunstschaffenden für die Gruppenausstellung • 12. März 2016, ab 18.00 Uhr: Bekanntgabe der maximal 20 ausgewählten Kunstschaffenden auf der Website unil.ch/triennale • Juli bis August 2016: Transport der Kunstwerke und Installation auf dem Ausstellungsgelände • September 2016: Eröffnung • Oktober 2016: Verleihung des Triennale UNIL Preises • September 2017: Ende der ersten Phase, und mögliche Verleihung des UNIL Publikumspreises, wie in Artikel 8 unten benannt; Abbau und Rücktransport der nicht prämierten Kunstwerke. Das Werk des Preisträgers oder der Preisträgerin (gegebenenfalls die Werke der beiden Preisträger) verbleibt bzw. verbleiben im Prinzip am Ort zwischen den beiden Phasen. Zweite Phase: März 2018 bis Juli 2019 Einzelausstellung von maximal 20 Kunstwerken des Preisträgers oder der Preisträgerin von Oktober 2016. Für die zweite Phase ist folgender Zeitplan vorgesehen: • März 2018: Transport der Kunstwerke des Triennale UNIL Preisträgers oder Preisträgerin und Installation auf dem Ausstellungsgelände. • Juli 2019: Ende der zweiten Phase, Abbau und Rücktransport der Kunstwerke aus der Einzelausstellung. Artikel 3 – Teilnahmebedingungen Für die Teilnahme am Wettbewerb sind von den Kandidatinnen und Kandidaten folgende Bedingungen zu beachten: 1. Die Teilnahme am Auswahlverfahren steht allen professionellen Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Bildhauerei, Land-Art und Plastik offen, und sie müssen volljährig sowie in der Schweiz wohnhaft sein. 2. Es werden nur Kunstwerke berücksichtigt, die für die Präsentation im Freien geeignet sind, nicht bewacht werden müssen und deren Unterhalt von den Kunstschaffenden gewährleistet werden kann. 3. Die Organisatoren finanzieren die Konzeption, die Realisierung und die Installation des Werkes bis zu einem Beitrag von höchstens CHF 3000.--; von dieser Summe können maximal CHF 1000.-- als Entschädigung für den Künstler bzw. die Künstlerin verstanden werden. Artikel 4 – Einreichung der Bewerbung Künstlerinnen und Künstler, die im Rahmen der Veranstaltung Triennale UNIL 2016 am Wettbewerb teilnehmen, müssen dem Organisationskomitee eine Bewerbung zukommen lassen. Diese ist auf der Website UNIL.ch/triennale hochzuladen und beinhaltet folgende Unterlagen: – Curriculum Vitae – Textliche Beschreibung des Projekts – Skizze oder Fotomontage des künstlerischen Vorhabens - Angabe von drei bevorzugten Standorten, die innerhalb des DorignyCampus zur Verfügung stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 7. März 2016 um Mitternacht. Über diesen Wettbewerb wird ausschliesslich mit den maximal 20 von der Jury ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern korrespondiert. Per Post eingereichte Bewerbungen werden nicht an die Absenderadresse zurückgesandt. Artikel 5 – Verpflichtungen der Teilnehmenden 1. Die Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich dazu, sich für einige Veranstaltungen – zum Teil im Rahmen von eventuellen Masterarbeiten – zur Verfügung zu stellen. 2. Die Künstlerin oder der Künstler verpflichtet sich, genügend Kunstwerke für eine Einzelausstellung bereitzustellen (mindestens 6, maximal 20) – für den Fall, dass er oder sie den Triennale UNIL Preis gewinnt. 3. Die von der Jury ausgewählten Künstlerinnen und Künstler sind damit einverstanden, dass ihre Namen von der UNIL publiziert werden. 4. Die Künstlerin oder der Künstler ist damit einverstanden, für den Fall sie/er den Triennale UNIL Preis bekommt, dass ihre/seine Werke zusammen mit den Werken des UNIL Publikum Preisträgers ausgestellt werden. Artikel 6 – Verpflichtungen und Rechte der UNIL 1. Die UNIL hat das alleinige Nutzungsrecht sämtlicher auf dem Ausstellungsgelände entstandenen Bilder. 2. Sie erstellt einen Online-Katalog über die ausgestellten Werke. 3. Die ausgestellten Kunstwerke sind gegen Sachbeschädigung und Diebstahl im Wert von maximal CHF 10'000.– pro Kunstwerk durch die UNIL versichert. Artikel 7 – Jury Die Jury besteht aus sechs Mitgliedern, mit darunter mindestens zwei Mitgliedern die nicht zur universitären Gemeinschaft von Lausanne gehören, und aus einem Vertreter der UNIL-Direktion. Die UNIL Vertreter können im Fall von technischen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Erwägungsgründen von einem Vetorecht Gebrauch machen. Die Jury hat folgende Kompetenzen: 1. Wahl der maximal 20 Kunstschaffenden, deren Werke ausgestellt werden sollen. Die Jury entscheidet dabei anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen und behandelt die Daten vertraulich. 2. Verleihung des Triennale UNILPreises. Artikel 8 – UNIL Publikumspreis Die Direktion der UNIL behält sich das Recht vor, parallel zum Triennale Preis, einen «UNIL Publikumspreis» auf der Grundlage einer Konsultation der Mitglieder der universitären Gemeinschaft zu organisieren und zu vergeben. Dieser Preis unterliegt den im Anhang dieses Reglements beigefügten Modalitäten. Das mit dem UNIL Publikumspreis prämierte Werk bleibt im Prinzip am Ort zwischen den beiden Phasen der Triennale UNIL. Artikel 9 – Triennale UNIL Preis Der besagte Preis ist mit einem einmaligen Betrag von CHF 10'000.—dotiert und wird von der UNIL gestiftet. Die Jury entscheidet gemäss Artikel 7 darüber, welchem Künstler oder welcher Künstlerin der Preis zugesprochen wird. Artikel 10 – Änderung des Reglements Das vorliegende Reglement kann jederzeit geändert werden. Artikel 11 – Inkrafttreten, Dauer und Erneuerung Das vorliegende Reglement tritt ab 22.01.2016 für eine anfängliche Dauer von vier Jahren in Kraft. Es kann für eine weitere Periode erneut Gültigkeit erlangen. Die Direktion der UNIL hat dieses Reglement in ihrer Sitzung vom 18. Januar 2016 verabschiedet.
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