Zahlen- Fakten - Defizite - Lösungen

Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Zahlen- Fakten - Defizite - Lösungen
Bericht zur Ausstattungssituation beim Hamburgischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit (Stand: 01.12.2015)
der Wahrnehmung des Amtes nicht mehr
1. Einleitung
besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall,
Die
Analyse
der
Ausstattung
des
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
ist gerade im Zusammenhang mit der
gegenwärtigen
Diskussion
um
dieses Amtes von großer Bedeutung. Die
Selbstständigkeit, mit der das Amt des
wahrgenommen
werden kann, hängt nicht nur von den
rechtlichen Vorgaben ab, die die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
vor
äußerer
Einflussnahme
die
Durchführung
insbesondere
anlassfreier Prüfungen und Kontrollen durch
mangelnde
Ressourcen
massiv
ein-
geschränkt wird.
eine
rechtliche Stärkung der Unabhängigkeit
Datenschutzbeauftragten
wenn
schützen.
Daneben gibt es eine materielle Dimension
der Unabhängigkeit, die in § 22 Absatz 2
Satz 1 Hamburgisches Datenschutzgesetz
Insoweit gilt es im Folgenden, die Ausstattungssituation des HmbBfDI kritisch zu
analysieren.
Hierbei
werden
sowohl
qualitative als auch quantitative Aspekte in
den Blick genommen. Veranschaulicht wird
der
folgende
Bericht
durch
konkrete
Fallbeispiele aus Sicht der zuständigen
Referate der Behörde. Sie zeigen, wie
langwierig und komplex die durch die
Dienststelle zu bearbeitenden Verfahren
sind.
(HmbDSG) gesetzlich festgeschrieben ist.
Danach
ist
dem
Aufgabenerfüllung
HmbBfDI
notwendige
die
zur
2. Das Personal
Personal-
Die Dienststelle des HmbBfDI wurde zum
und Sachausstattung zur Verfügung zu
Januar 2014 neu organisiert und besteht
stellen. Diese Vorschrift trägt der Tatsache
seitdem aus 6 Referaten. Die vorherige
Rechnung, dass ohne eine angemessene
Gliederung
Ausstattung eine freie Entscheidung über
„Öffentlich“ und „Nicht-Öffentlich“ wurde
die Art und Weise der Aufgabenerfüllung
zugunsten
der Datenschutzbehörde zum Schutz der
effektiveren Organisation aufgegeben. Viele
Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern
datenschutzrechtliche
nicht möglich ist. Fachliche Zwänge im
stellen sich sowohl im öffentlichen als auch
Personal- und Verwaltungshaushalt können
im nicht-öffentlichen Bereich, sodass eine
dazu führen, dass die Unabhängigkeit bei
organisatorische
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
in
„Verwaltung“,
einer
„Technik“,
realitätsnäheren
und
Fragestellungen
Zusammenfassung
Seite 1
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Synergien schafft. Beispielhaft seinen hier
übertragenen
die Videoüberwachung oder staatliche und
Euro für 2015, 71.769 Euro für 2016 nach
private Krankenhäuser genannt.
den PKV 2015 und 2016).
Diese 6 Referate sind momentan (Stand
Bei unveränderter Einnahmensituation und
31.10.2015) mit 22 Mitarbeiterinnen und
bei Übertragung der prognostizierten Reste
Mitarbeitern besetzt, die sich auf 18,4
sind die Deckung der Personalkosten der
Vollzeitäquivalente (VZÄ) verteilen. Von
befristeten Arbeitsverhältnisse noch für das
diesen 18,4 VZÄ sind aber nur 15,4 VZÄ
Haushaltsjahr 2016 und die Deckung der
tatsächliche Planstellen beim HmbBfDI, also
Personalkostenerstattungen
im
einschließlich
Stellenplan
aufgeführt
und in
den
Resten
2017
finanziert
(99.969
noch
gegeben.
bis
Danach
Personalkosten berücksichtigt. Im Zuge der
müsste sich der HmbBfDI von diesen
Planaufstellung
Mitarbeitern
des
Doppelhaushalts
trennen
bzw.
müsste
2013/2014 wurde dem HmbBfDI auferlegt,
Abordnungen
jährlich eine Summe von 15.000,- Euro
Finanzierung nicht mehr möglich sein wird.
einzusparen.
wurde
Die Mitarbeiter sind jedoch mit Aufgaben
dadurch erreicht, dass 0,3 VZÄ aus dem
betraut, die mit großer Gewissheit über das
bisherigen
Jahr 2016 hinaus bestehen bleiben, wie
Diese
Sparquote
Stellenbestand
gestrichen
eine
etwa
Mitarbeiter eingespart werden konnten, sind
Bearbeitung von Eingaben im Zusammen-
die tatsächlichen Personalkosten gleich
hang mit Löschanträgen bei der Google-
geblieben, sodass der
Suche.
diese
15.000,- Euro jährlich aus anderen Quellen
(Einnahmen, Reste) aufbringen muss.
Von
den
Mitarbeitern
Videoüberwachung
da
wurden. Da aber in diesem Zuge keine 0,3
HmbBfDI
die
beenden,
die
22
sind
oder
Mitarbeiterinnen
5
(4,75
die
und
VZÄ)
im
1,2 VZÄ (2 Beschäftigte) sind von anderen
„Verwaltungsreferat“ beschäftigt (siehe 4.1),
Dienststellen
Personalkosten-
sodass für die tatsächliche datenschutz-
erstattung zum HmbBfDI abgeordnet. Dafür
und informationsfreiheitsrechtliche Aufsicht
muss der HmbBfDI jährlich 70% der Kosten
und Beratung nur 17 Mitarbeiter und
einer A12-Stelle und 7,5% der Kosten einer
Mitarbeiterinnen (13,65 VZÄ) zu Verfügung
A14-Stelle
stehen.
58.290,-
gegen
erstatten
Euro
(zusammen
nach
rund
Personalkosten-
verrechnungssatz 2016 - PKV), was in den
vergangenen
Jahren
aus
3. Die Zuständigkeiten
übertragenen
Resten möglich war. Darüber hinaus hat der
Diese 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
HmbBfDI seit Januar 2015 1,5 auf zunächst
sind
1 Jahr befristete Stellen mit der Wertigkeit
Fragen für die gesamte Wirtschaft und für
E13 TV-L besetzt, von denen eine (1 VZÄ)
die gesamte Infrastruktur der Freien und
nun um ein Jahr verlängert werden soll.
Hansestadt Hamburg zuständig. Sie bilden
Diese
unter
Stellen
werden
ebenfalls
aus
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
hinsichtlich
anderem
datenschutzrechtlicher
die
datenschutz-
und
Seite 2
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
informationsfreiheitsrechtliche
Aufsichts-
haben muss, die im Rahmen ihrer Aufgaben
behörde für alle Hamburger Fachbehörden,
oder
für die Bezirksämter, die Finanzämter, die
Kunden- oder Patientendaten verarbeiten.
Schulen, die Universitäten sowie für die
Auch Behörden und Unternehmen die die
Körperschaften, insb. die Kammern der
Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
freien Berufe, Anstalten und Stiftungen der
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten
FHH. Sie sind für alle Landesbetriebe, für
lassen,
die gesamte Polizei, für die Feuerwehr, die
Datenschutzgesetze beachten. Es dürfte
Gerichte, die Staatsanwaltschaft und für das
daher kaum ein in Hamburg ansässiges
Landesamt
Verfassungsschutz
Unternehmen
die
Behörde
für
zuständig.
Sie
sind
datenschutz-
rechtliche
Aufsichtsbehörde
für
etwa
150.000 Hamburger Unternehmen und rund
1
15.000 Handwerksbetriebe .
Aus
diesen
globalen
stechen
Google
die
und
Facebook hinsichtlich des Arbeitsaufwands
wie auch der Außenwirkung hervor. Dabei
sollte aber nicht aus den Augen verloren
werden, dass Hamburg eine Medienstadt ist
und dass noch über 9.0002 weitere Internetfirmen hier ihren Sitz haben, darunter
weitere „Schwergewichte“ wie Xing oder
Parship. Datenschutz findet aber auch nicht
nur im Internet statt. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des HmbBfDI beaufsichtigen
außerdem
die
gelassenen
Ärzte
in
Hamburg
und
nieder-
Zahnärzte,
die
Krankenhäuser und Apotheken, Banken,
Versicherungen,
Geschäftsmodells
müssen
und
geben,
Mitarbeiterinnen
HmbBfDI
Bürger-,
dabei
eine
mit
Hamburgische
denen
und
die
die
Mitarbeiter
keine
17
des
dienstlichen
Berührungspunkte haben.
Unternehmen
Internetfirmen
ihres
Restaurants,
Hotels,
Nicht zuletzt deshalb sind im Jahr 2014
insgesamt
1.364
datenschutzrechtliche
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
beim HmbBfDI eingegangen. Umgelegt auf
die damals vorhandenen 16,9 VZÄ 3 des
HmbBfDI wurden also im vergangenen Jahr
etwa 80 Eingaben pro VZÄ bearbeitet.
Zum Vergleich: Im Jahr 2014 sind beim
Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit
datenschutzrechtliche
(BlnBDI)
ca.
Eingaben
1.200
einge-
gangen. Bei einem Stellenbestand von 38
VZÄ 4 bedeutet das, dass dort rund 32
Eingaben pro VZÄ bearbeitet wurden. Beim
HmbBfDI wurden im vergangenen Jahr
also deutlich mehr als doppelt so viele
Eingaben pro VZÄ bearbeitet, als es
Gaststätten, Einkaufszentren etc..
beim Berliner Datenschutzbeauftragten
Dabei bedeutet Datenschutzaufsicht aber
nicht,
dass
Unternehmen
der
HmbBfDI
und Behörden
nur
im
der Fall war.
solche
Visier
1
Internetauftritte der Handelskammer Hamburg
bzw. der Handwerkskammer Hamburg
2
„Digitaler Aufbruch“, Welt am Sonntag
(Hamburg) vom 2.2.2014, Ausgabe 5, Seite 1
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
3
Einschl. Verwaltungsreferat aber ohne die
befristeten 1,5 VZÄ, die erst 2015 eingerichtet
wurden
4
Auskunft des BlnBDI im Rahmen einer
Presseanfrage vom 18.8.2015, wobei 1 VZÄ
(nämlich die Stelle des Beauftragten, da der
keine Eingaben bearbeitet) abgezogen wurde.
Seite 3
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Im laufenden Jahr haben den HmbBfDI
Stellenplanung des HmbBfDI sowie deren
bisher
Verwaltung zuständig, prüft die Berichte der
(Stand
31.10.2015)
datenschutzrechtliche
1.312
Eingaben
von
JB
und ermittelt
und kommentiert
im
Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Wenn
Bedarfsfall die Kennzahlen. Die kleinen
sich dieser Trend fortsetzt, werden am
alltäglichen
Ende des Jahres (hochgerechnet) 1.574
Vorzimmertätigkeit, Post, Verwaltung der
Eingaben eingegangen sein. Dadurch
Eingaben
erhöht sich die Quote auf 85 Eingaben
Gebäudeangelegenheiten, Beschaffung von
pro VZÄ, obwohl der HmbBfDI in diesem
Büromaterial, Technik sowie die Durch-
Jahr 1,5 VZÄ zusätzlich zur Verfügung
führung von Veranstaltungen des HmbBfDI
hat
dem
obliegen dem Referat D1. D1 ist außerdem
Hamburgischen Transparenzgesetz nicht
auch die Pressestelle des Datenschutz-
einmal einberechnet sind.
beauftragten, koordiniert und beantwortet
und
die
Eingaben
nach
Erledigungen,
und
Registratur,
wie
Miet-
und
die über 300 Presse- und Interviewanfragen,
4. Die Referate
die den HmbBfDI pro Jahr aus dem In- und
Ausland erreichen. Dazu
4.1 Referat D1: Interner Service,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen
erstellt D1 die
und
organisiert
die
Pressekonferenz, die regelmäßig anlässlich
der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts
Das Referat D1 ist das Verwaltungsreferat
Datenschutz durchgeführt wird.
beim HmbBfDI, wobei diese Bezeichnung
Die Gestaltung sowie
die
nur
Internetauftritts des HmbBfDI, der nicht im
unzureichend beschreibt. Ein Großteil der
Rahmen von hamburg.de gelauncht ist,
tatsächlichen internen Verwaltungstätigkeit,
obliegen dem Referat D1 ebenso wie die
wie z.B. Haushaltsplanführung, Berichter-
Entwicklung, Gestaltung und Verteilung der
stattung, Personalbearbeitung und Betreu-
Druckerzeugnisse des HmbBfDI (Tätigkeits-
ung
Mit-
berichte, Broschüren, Flyer). Die Antwort-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz-
beiträge zu parlamentarischen Anfragen
behörde (JB) durchgeführt. Das Referat D1
werden von D1 erstellt oder ihre Erstellung
ist dabei das Bindeglied zu diesen Stellen
wird,
der
Drucksachenabstimmungen, vom Referat
Aufgaben
des
JB.
des
Referats
Stellenplans
Sämtliche
wird
von
personalrechtlichen
Planungen, Entscheidungen und Anträge
laufen
über
das
Referat
D1,
Stellen-
beschreibungen werden ebenso von D1
erstellt
wie
Stellenausschreibungen.
Bewerbungsverfahren werden vom Referat
D1
organisiert
Referat
D1
ist
und
für
durchgeführt.
Das
die
und
Budget-
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
ebenso
wie
die Pflege des
die
Beiträge
zu
D1 überwacht und koordiniert.
Dadurch,
dass
die
Landesdatenschutz-
beauftragten Deutschlands den HmbBfDI zu
Ihrem Vertreter auf europäischer Ebene - in
der sogenannten Art. 29-Gruppe - bestimmt
haben, sind dem Referat D1 zudem umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben im
Seite 4
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Rahmen der Koordinierung und Abstim-
berichte
mung datenschutzrechtlicher Fragen und
Hauptherausforderungen, die an die interne
Aufgabenstellungen
Verwaltung des HmbBfDI gestellt werden.
zwischen
der
nationalen und der europäischer Ebene
zugefallen. Insbesondere sind die turnusgemäßen
Sitzungen
vorzubereiten
und
in
Brüssel
anschießend
aus-
zuwerten.
sind
die
zzt.
absehbaren
Nach hiesiger Einschätzung muss das
Referat D1 mit 1,5 zusätzlichen VZÄ
ausgestattet
werden,
um
diese
neuen
Aufgaben bewältigen zu können, ohne dass
die bisherigen Aufgabengebiete maßgeblich
Zusätzlich obliegt D1 die Organisation der
vernachlässigt werden. Um gleichzeitig eine
Referendariate beim HmbBfDI sowie die
lange
weitere Aus- und Fortbildung. Das Referat
Referatsleitung zu erreichen, sollte das
D1 stellt darüber hinaus den Beauftragten
Referat D1 mit einer Stelle der Wertigkeit
für Arbeitssicherheit, zwei Ersthelfer sowie
A14
den
ausgestattet werden, die der Referats-
stellvertretenden
Geheimschutz-
geplante
(entspricht
Aufwertung
einem
der
Fachreferenten)
beauftragten.
leitung zufällt, die gleichzeitig die Stelle des
Das Referat D1 besteht momentan aus 5
Pressereferenten inne hat. Die dadurch frei
Personen (4,75 VZÄ), was bei gleich-
gewordene A12-Stelle wäre dann für die
bleibenden Aufgaben auskömmlich ist. Die
Haushaltssachbearbeitung und die stell-
Wertigkeit
A12
vertretende Referatsleitung vorgesehen. Die
(Referatsleiter und Pressereferent), A10
weitere Stelle (0,5 VZÄ) sollte die Wertigkeit
(Personal,
A11 haben. Der Stelleninhaber bzw. die
der
Stellen
Organisation
sind
und
Haushalt,
stellvertretender Referatsleiter), E10 (IT und
Stelleninhaberin
Öffentlichkeitsarbeit, stellvertretender Pres-
Organisationsaufgaben zuständig und wäre
sereferent, 0,75 VZÄ), E8 (Vorzimmer), E6
Stellvertreter/-in
(Post und Registratur).
sachbearbeiter/in. Durch die Wertigkeiten
Bei einer Stärkung der Unabhängigkeit des
soll einerseits erreicht werden, dass bereits
HmbBfDI werden absehbar mehr Aufgaben
erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
auf das Referat D1 zukommen. Selbst wenn,
für diese Stelle gewonnen werden können
wie
und dass andererseits im Referat eine klare
es
gegenwärtig
geplant
ist,
das
insbesondere
des/der
für
Haushalts-
Personalamt die Aufgaben im Bereich der
Hierarchie
Personalverwaltung übernimmt, die bisher
geschaffen wird.
von der JB wahrgenommen werden, sind
Diese zusätzlichen Stellen würden mit den
die
großen
Organisation,
Bereiche
die
zur
mit
wäre
Aufstiegsmöglichkeiten
Haushalt
und
genannten
Herstellung
der
121.821,50 Euro jährlich verursachen (PKV
Unabhängig in den Händen des HmbBfDI
Wertigkeiten
Kosten
von
2016).
bleiben müssen, eigenständig zu bearbeiten.
Planaufstellung, -bewirtschaftung, Stellenplan, Haushalts-, VZÄ- und KennzahlenHmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 5
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
den Melde- und weitere Behörden sowie
4.2 Referat D2: Technik
Das Technikreferat ist für die technischen
Fragen
des
insbesondere
Datenschutzes,
für
die
also
Prüfung
und
Begleitung von IT-Verfahren zuständig. Im
öffentlichen Bereich ist dabei ausdrücklich
geregelt,
dass
der
HmbBfDI
Auswirkungen
der
Informations-
und
zu
Nutzung
den
neuer
Kommunikations-
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen) auf
der Basis einer sog. Spiegeldatenbank
innerhalb
einer
gemeinsamen
IT-
Infrastruktur umzusetzen. In einer ersten
Information
werden
das
Zielbild
der
geplanten IT-Architektur, die Darstellung
von Gemeinsamkeiten und Unterschieden
der Länder sowie der Terminplan übermittelt.
techniken in Bezug auf den Datenschutz
Eine
Stellung
Behörden,
Projekt ergab sich dadurch, dass die
Unternehmen und weitere Stellen in diesen
Rechtsgrundlagen noch nicht vollständig
Fragen
vorlagen, in denen technische Maßnahmen
nehmen
sowie
beraten soll. Diese Aufgaben
zum
obliegen in erster Linie dem Referat D2.
Derzeit verfügt das Referat D2 über 3
Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin bei 2,4
VZÄ. Von diesen VZÄ fallen ab 2017 0,5
weg, da es sich um die oben genannte
befristete Stelle handelt, deren Befristung
nicht verlängert wird (siehe 1.). Zusätzlich
stellt
das
Referat
Datenschutzbeauftragte,
die
behördliche
einen
der
erhöhte
IT-
Beauftragten des HmbBfDI und den ITSicherheitsbeauftragten.
Schutz
Schwierigkeit
der
in
sensiblen
diesem
personen-
bezogenen Daten festgeschrieben werden
sollten. Diese gesetzlichen Vorgaben galt
es
mit
den
juristischen
Kollegen
des
Referats D4 abzustimmen und gegenüber
dem Projekt zu verdeutlichen, durch welche
technischen
und
organisatorischen
Maßnahmen sie realisiert werden könnten.
Zusätzlich war – neben den notwendigen
Abstimmungen mit der datenverarbeitenden
Stelle – der stetige Informations- und
Meinungsaustausch
unter
den
drei
Die Aufgaben des Referats D2 sind in der
beteiligten Landesdatenschutzbeauftragten
Regel technisch komplex und oft auch
erforderlich,
durch länderübergreifende Abstimmungs-
länderübergreifenden
verfahren geprägt. Ein typisches Beispiel
einheitlichen
dafür ist das Verfahren zum „Zentralen
Anforderungen und zu einer einheitlichen
Meldebestand“:
Bewertung des Verfahrens zu kommen.
Im Juni 2014 wird der HmbBfDI darüber
Ein
informiert, dass die Bundesländer Hamburg,
länderübergreifenden
Schleswig-Holstein
bereits im Rahmen der Vorabkontrolle zu
und
Sachsen-Anhalt
weiterer
da
das
Ziel
ist,
Projekten
bei
zu
datenschutzrechtlichen
zentraler
Punkt
Projekten
ist
bei
es,
beabsichtigen, die Anforderungen aus dem
klären,
neuen
für
organisatorischen Maßnahmen die strikte
Suchanfragen von bzw. Auskünften an die
Trennung der Daten der beteiligten Länder
Polizei und anderen Sicherheitsbehörden,
gewährleistet wird. Die Anforderungen dafür
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 6
Meldegesetz
(speziell
durch welche
technischen und
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
haben die Datenschutzbeauftragten des
Gerade bei komplexen Verfahren ist es
Bundes und der Länder zwar in einer
erklärtes
Orientierungshilfe
den
Echtbetrieb einer technischen Prüfung zu
datenverarbeitenden Stellen liegen aber
unterziehen. Beim IT-Verfahren Zentraler
bisher noch zu wenige Erfahrungen damit
Meldebestand ist verabredet, diese Prüfung
vor,
gemeinsam mit den anderen beteiligten
so
beschrieben,
dass
es
bei
regelmäßig
zu
Abstimmungen und Nachfragen kommt.
Trotz
vorliegender
bedurfte
es
Zentraler
also
Orientierungshilfe
auch
Meldebestand
Gesprächstermine,
Projekt
mehrerer
bis
datenschutzrechtlichen
die
beim
die
Anforderungen
Realisierungskonzepte
in
eingeflossen
sind. Dabei waren die zugrundeliegenden
Unterlagen, die vom Referat D2 studiert
werden mussten, sehr umfangreich. Allein
das wichtigste technische Dokument, das
dem HmbBfDI als Gesprächsgrundlage vom
Projekt vorab zur Verfügung gestellt wurde,
umfasst mehr als 250 Seiten. Dazu wurden
dem HmbBfDI weitere 140 Dateien mit
einem Datenvolumen von über 35 MB
Dokumente
übermittelt,
in
denen
die
technischen Details beschrieben sind.
Nach
erfolgreicher
Vorabkontrolle
der Einführungsphase regelhaft weitere im
Rahmen der vorlaufenden Tests und der
Freigabe nicht erkannte Schwierigkeiten
die
zu
Rückfragen
und
Klärungsprozessen mit dem Projekt führen.
Diese Aspekte werden sowohl von den
datenverarbeitenden
Stellen,
das
IT-Verfahren
im
Datenschutzbeauftragten durchzuführen.
Bereits im Frühjahr 2013 wurde eine
Defizitliste
der
Tätigkeiten
erstellt,
die
bereits im (damaligen) Referat D2 aufgrund
der zu geringen personellen Kapazitäten
nicht
oder
nicht
wahrgenommen
werden
ausreichend
können.
Diese
Tätigkeiten sind bei der Umstrukturierung
nicht ebenso aufgeteilt worden wie das
Personal, sondern sind fast vollständig beim
neuen Referat D2 verblieben.
So werden dem Referat D2 beispielsweise
umfangreiche
technische
Unterlagen
(Leistungsbeschreibungen bei Ausschreibung,
Realisierungskonzepte
usw.)
zur
Beratung und Beurteilung von Großprojekten, wie z.B. JUS-IT oder eJustiz,
übersandt. Aufgrund des hohen Zeitdrucks,
und
Produktivsetzung des Verfahrens werden in
offenbar,
Ziel,
von
unter dem die Projekte stehen, ergeht
regelmäßig
die
Rückäußerung.
Bitte
Um
um
dieser
kurzfristige
berechtigten
Bitte nachzugehen und da die dafür zur
Verfügung stehenden Kapazitäten gering
sind,
unterbleibt
Durchdringung
Insbesondere
Verfahren
der
bei
wie
häufig
die
jeweiligen
intensive
Materie.
länderübergreifenden
z.B.
„Zentraler
Mitarbeitern der Anwender oder auch von
Meldebestand“, „Community Cloud Mail
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an
Service“, „TKÜ-Zentrum Nord“ wäre eine
das Referat D2 herangetragen und müssen
kurzfristig aufbereitet werden.
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
intensivere Abstimmung mit den Beteiligten
erforderlich, um Datenschutzanforderungen
Seite 7
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
rechtzeitig in den Projektablauf einbringen
Hintergründe und Zusammenhänge können
zu können.
fundierte
Um auch dem Anspruch des HmbBfDI
Bewertungen
nur
schwer
vorgenommen werden.
gerecht zu werden, nicht nur Probleme
Die Aufgabe der Vorabkontrolle ist mit
aufzuzeigen und vorgelegte Konzepte aus
Bestellung der behördlichen Datenschutz-
datenschutzrechtlicher Sicht zu kritisieren,
beauftragten
sondern vielmehr Wege aufzuzeigen, wie
diese übertragen. Die behDSB sind aber
eine
fast ausschließlich rechtlich vorgebildet.
datenschutzfreundliche
aussehen
könnte,
Lösung
müssten
die
Mit-
Technischer
(behDSB)
weitgehend
Sachverstand
kaum
keit
projekt-
wenden sie sich mit Risikoanalysen, die von
datenschutzfreundlichen
den Daten verarbeitenden Stellen bei der
Lösungsmöglichkeiten haben. Die Rolle
Vorabkontrolle zu erstellen sind, an das
des Gestalters würde jedoch deutlich mehr
Referat D2 und bitten um Unterstützung
Kapazität erfordern als zur Verfügung steht.
und Stellungnahme zu den technischen
Eine
und
Ausführungen. Da wir in solche Projekte
eigenen
dann nur punktuell und nicht kontinuierlich
Datenschutz-IT-Labors zur Bewertung und
eingebunden sind, erhöht sich der Aufwand
Prüfung von IT-Lösungen (Hardware und
für die einzelne Beantwortung der an uns
Software) unterbleibt. In diesem Zusam-
herangetragenen Fragestellungen. Abhilfe
menhang
würde
Entwicklung
spezifischen
kontinuierliche
von
Nutzung
Weiterentwicklung
des
macht
sich
die
mangelnde
ggf.
Aus
regelhaft
arbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichzur
vorhanden.
ist
auf
die
Grund
Erstellung
von
Möglichkeit zur technischen Fortbildung
Arbeitshilfen
bemerkbar,
Stellen und für behördliche Datenschutz-
die
aufgrund
der
Arbeits-
für
diesem
datenverarbeitende
belastung faktisch nicht besteht. Dabei wäre
beauftragte
sie zur kenntnisreichen Beratung bzw. zur
geraumer
effektiven
IT-Projekten
flächendeckenden Bestellung der behDSB
Monolithische
hatte das Referat D2 das Ziel, die behDSB
Lösungen wie früher gibt es nicht mehr,
durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen
heute
(Checklisten etc.), die die spezifischen
Aufsicht
zwingend
von
erforderlich.
sind
alle
Ebenen
vernetzt.
schaffen,
Zeit
die
geplant
seit
Nach
der
ist.
Anwendungen sind für alle Plattformen
Gegebenheiten
erreichbar, damit muss das Wissen zur
Hamburgischen Verwaltung berücksichtigen,
Einschätzung der Wirkung von technischen
zu
Maßnahmen sehr breit angelegt sein. Aber
Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen etc., die
auch eine rechtliche Fortbildung wäre,
für Einzelfälle erstellt wurden, so aufbereitet
gerade
werden,
vor
dem
Hintergrund
neuer
der
bereits
unterstützen.
dass
die
IT
Dafür
in
der
sollten
verallgemeinerbare
datenschutzrechtlicher Regelungen, auch
Information allen behDSB zur Verfügung
für den technischen Bereich notwendig.
gestellt werden könnte. Trotz mehrfacher
Ohne Kenntnis der rechtlichen Grundlagen,
Anläufe mussten wir
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
dieses Vorhaben
Seite 8
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
abbrechen, da die Zeit für die erforderliche
Umfang bzw. im nicht-öffentlichen Bereich
Aufbereitung
fehlt.
quasi gar nicht mehr stattfinden. Damit
die
entfällt die präventive Wirkung solcher
behDSB
Prüfungen für andere Daten verarbeitende
Dadurch
der
Informationen
unterbleibt
Informationsweitergabe
hinsichtlich
an
technisch-organisatorischer
Themen, obwohl gerade in diesem Bereich
ein hoher Bedarf besteht. Dies gilt leider
auch für unsere Mitwirkung
bei
der
Erstellung von gemeinsamen Arbeitshilfen der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder. Der Arbeitskreis
Stellen.
Die Aufgabenwahrnehmung ist nur durch
die zusätzliche Bewilligung von 2 VZÄ
der Wertigkeit A13 (hD) gewährleistet ist.
Daraus entstehen jährliche Kosten von
158.010,- Euro (2 x 79.005,- nach PKV
2016).
Technik der Datenschutzbeauftragten des
Bundes
und
der
Länder
hat
bereits
zahlreiche Orientierungshilfen erstellt und
sich
dabei
auch
Bewertungsmaßstäbe
auf
einheitliche
verständigt.
Auch
wenn dabei arbeitsteilig vorgegangen wird,
setzt dieser Ansatz voraus, dass auch wir
uns an den Arbeitsgruppen beteiligen. Die
Mitarbeit
bei
der
Erstellung
solcher
Orientierungshilfen bindet aber so viele
Kapazitäten, dass wir in den letzten Jahren
immer signalisieren mussten, dass sich der
4.3 Referat D3:
Informationsfreiheit und
Videoüberwachung
Das Referat D3 besteht aus 1,7 VZÄ. Der
Referatsleiter ist gleichzeitig der Geheimschutzbeauftrage des HmbBfDI.
Besonders prekär ist die Situation im
Referat D3 deshalb, weil 0,7 VZÄ davon
durch von anderer Stelle abgeordnetes
Personal eingebracht werden. Wie bereits
unter Nr. 1 dargelegt, ist die Personal-
HmbBfDI nicht einbringen kann.
kostenerstattung voraussichtlich nur noch
Auch kommt es zu einer Vernachlässigung
von
Infrastrukturthemen,
da
die
personelle Unterbesetzung im technischen
Bereich
ausschließlich
zu
einer
anlassbezogenen Reaktion in Datenschutzfragen führt, die dann auch nur noch
oberflächlich
Grundsätzliche
geklärt
werden
können.
Infrastrukturthemen
mit
Auswirkungen für alle Bereiche werden
wegen des damit verbundenen Aufwandes
nicht in ausreichendem Maße angegangen.
Gleiches gilt für anlassfreie Prüfungen im
öffentlichen
und
nicht-öffentlichen
bis einschließlich 2017 möglich.
Das
Referat
übt
freiheitsrechtliche
die
informations-
Aufsicht
über
alle
Hamburgischen Behörden im Sinne des § 2
Absatz
3
Hamburgisches
Transparenz-
gesetz aus. Dabei ist zu beobachten, dass
das
relativ
neue
Institut
der
Informationsfreiheit mehr und mehr ins
Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
rückt. So ist die Zahl der Beschwerden beim
Hamburgischen
darüber,
Datenschutzbeauftragten
dass
Auskunftspflicht
nicht
Behörden
oder
ihrer
nicht
aus-
Bereich, die nur in einem sehr geringen
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 9
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
reichend
nachgekommen
vergangenen
Jahren
sind,
stetig
in
den
gestiegen
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist so
praktisch
nie
möglich.
Erscheinen
wir
(haben uns z.B. im Jahre 2011 insgesamt
hingegen ohne Ankündigung, so erhalten
23 solcher Beschwerden erreicht, sind es in
wir nahezu ausnahmslos die Antwort, dass
diesem Jahr bis Mitte November bereits
die einzige Person mit Zugriffsberechtigung
knapp
auf
80
Beschwerden
und
37
Auskunftsersuchen an den HmbBfDI).
datenschutzrechtlichen Belange bei der
mittlerweile
zuständig,
die
finden
kann.
überall
man
Im
Folgenden wird zur Veranschaulichung ein
konkretes
Verfahren
beschrieben,
das
(leider) typisch ist. Die darin aufgezeigten
Probleme
der
System
Geschäftsführer)
Zusätzlich ist das Referat D3 für die
Videoüberwachung
das
Sachverhaltsaufklärung
zeigen sich so oder so ähnlich in nahezu
jedem Verfahren zur Videoüberwachung im
(in
der
Regel:
momentan
nicht
anwesend ist und auch nicht geholt werden
kann. Den zeitlichen Aufwand ergebnisloser
Anreisen können wir uns nicht leisten,
weshalb
wir
praktisch
Fragebögen
zurückgreifen
denen
verantwortliche
die
immer
auf
müssen,
in
Stelle
ihr
Fehlverhalten selbst angeben müsste. Die
Nichtbeantwortung unserer Fragen stellt
eine
Ordnungswidrigkeit
dar,
die
Verhängung eines Bußgeldes ist jedoch
zeitintensiv und führt vor allem nicht zur
nicht-öffentlichen Bereich:
Beantwortung der offenen Fragen. Dadurch
Am 9.4.2014 geht eine Anzeige/Anfrage
wegen der Videoüberwachung in einem
Restaurant
beim
HmbBfDI
ein.
Videoüberwachung in der Gastronomie ist
einer
unserer
Tätigkeitsschwerpunkte
aufgrund der Vielzahl von Beschwerden.
Wir beantworten die Eingabe am 15.4.2014
kurz und verweisen auf die nun anstehende
Sachverhaltsaufklärung,
Videoüberwachungen
wobei
immer
wir
vor
bei
dem
gleichen Problem stehen: Für eine fundierte
rechtliche
Beurteilung
ist
die
Frage
entscheidend, was die Kameras zeigen.
Dies können wir ohne Zugriff auf das
System nicht klären. Kündigen wir unseren
Besuch
vor
Ort
an,
geben
wir
der
datenverarbeitenden Stelle die Möglichkeit,
die Verhältnisse schnell (im schlimmsten
Fall sogar nur für die Zeit unseres Besuchs)
gesetzeskonform
zu
machen.
Die
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
wird der datenschutzrechtswidrige Zustand
nicht beseitigt. Wir geben daher in aller
Regel mehrere Möglichkeiten, bevor wir ein
Owi-Verfahren einleiten.
In diesem Fall verschickten wir unseren
Fragebogen am 16.4.2014 an den Betreiber
des Restaurants. Es erfolgt keine Reaktion.
Am
19.5.2014
versendeten
wir
den
Fragebogen erneut. Es erfolgt wieder keine
Reaktion. Daraufhin leiteten wir ein OwiVerfahren wegen unterbliebener Auskunft
ein und verschickten am 23.6.2014 ein
Anhörungsschreiben wegen des Vorwurfs
einer Ordnungswidrigkeit. Die Zustellung
des Anhörungsschreibens scheiterte. Auf
telefonische Nachfrage erfuhren wir am
8.7.2014 von einem Betreiberwechsel.
Am
8.7.2014
versendeten
wir
den
ursprünglichen Fragebogen an die neue
Seite 10
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Inhaberin. Es erfolgte keine Reaktion. Am
Am 9.4.2015 meldete sich der Petent erneut
7.8.2014 versendeten wir den Fragebogen
und
erneut. Es erfolgte wieder keine Reaktion.
Ergebnislosigkeit. Er verlangte eine Antwort
Am 1.9.2014 leiteten wir ein erneutes Owi-
auf die Frage, warum wir bislang noch
Verfahren ein und verschickten dazu das
nichts erreicht hatten. Am 20.4.2015 wurde
Anhörungsschreiben.
Gleichzeitig
dem Petenten ausführlich geantwortet. Am
unterrichteten wir den Petenten davon, dass
22.4.2015 wurde die Verantwortliche mit
wir nach fünf Monaten noch nichts erreicht
einem
hatten.
die
herangezogen. Am 4.6.2015 ging eine
Beschuldigte telefonisch erreicht werden.
lückenhafte Auskunft ohne Datumsangabe
Sie
und
oder Unterschrift beim HmbBfDI ein. Auf der
rechtlicher
Grundlage dieser Informationen teilten wir
Erwägungen. Ihr konnte aber die Zusage
der Verantwortlichen mit Schreiben vom
abgerungen werden, sich schriftlich zu den
2.7.2015 mit, dass die VÜ in dieser Form
Fragen
rechtswidrig
Am
22.9.2014
zeigte
sich
argumentierte
zu
uneinsichtig
außerhalb
äußern,
konnte
dazu
verwies
sie
gratulierte
ironisch
zur
Verwaltungsakt
sei
und
bisherigen
zur
Auskunft
erklärten,
welche
allerdings auf ihre Geschäftsführerin. Am
Änderungen wir für erforderlich halten.
23.9.2014 meldete sich die Geschäfts-
Darauf
führerin und bat um Nachsicht. Sie wolle
Schreiben vom 19.8.2015 wiederholten wir
den Fragebogen beantworten, habe ihn
unseren Vorhalt und gaben eine letzte
aber im Rahmen eines Umzugs verloren.
Möglichkeit zur Vermeidung des Erlasses
Sie versicherte nachdrücklich, dass sie die
einer
Fragen sehr zeitnah beantworten werde.
Bis zum Ablauf der Frist am 4.9.2015
Am 25.9.2014 wurden die Fragen erneut
erfolgte keine Reaktion. 17 Monate nach
übersandt. Es erfolgte keine Antwort.
Eingang der Eingabe konnten nun endlich
Am 29.10.2014 wurde ein weiteres Owi-
aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen
Verfahren gegen die Inhaberin eingeleitet
werden. Die Verzögerung ist das Resultat
und
Anhörungs-
einer strategischen Zurückhaltung bei der
schreiben übersandt. Es erfolgte keine
Einleitung förmlicher Verfahren, weil diese
Reaktion, von der Möglichkeit der Anhörung
zeitintensiv sind und dies vom Referat nicht
wurde kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen
geleistet
des Owi-Verfahrens wurde am 4.12.2014
angemessenen
ein (verhältnismäßig hohes) Bußgeld von
des
1.500,- € für die Nichtbeantwortung der
bereits sehr viel früher eingeleitet worden
Fragebögen verhängt. Die Einspruchsfrist
und
verstrich, die Geldbuße wurde eingetrieben,
Beschuldigten hätte sich nicht ausgezahlt.
es wurde aber weiter keine Auskunft erteilt.
Aus dem personellen Mangel ergibt sich bei
Daher
der Videoüberwachung auch ein erheblicher
ein
entsprechendes
musste
nun
ein
Auskunfts-
heranziehungsbescheid erlassen werden.
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
erfolgte
keine
Reaktion.
verwaltungsrechtlichen
werden
Referats
die
kann.
personellen
wären
Mit
Anordnung.
Bei
einer
Ausstattung
derartige
Schritte
Verzögerungstaktik
der
Mangel an Verfolgungsgerechtigkeit. Bei
Seite 11
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
praktisch jeder anlassbezogenen Kontrolle
können und keine Produkte erwerben, die
werden dem HmbBfDI Dutzende andere
sie hinterher nicht einsetzen können. Die
Stellen mit dem Hinweis „Die machen das
abschlägigen Antworten des HmbBfDI, die
doch
Hinweise
ausschließlich wegen fehlender personeller
treffen in aller Regel auch zu. Bürgerinnen
Ressourcen erfolgen, sorgen vor allem
und Bürger sind über den Mangel an Schutz
dann für Ärger, wenn die Unternehmen in
ihrer
der
auch!“
genannt.
Grundrechte
Kontrolle
Diese
empört,
betroffene
von
einer
Unternehmen
Folge
aufgrund
von
Beschwerden
sind
geprüft und ggf. sogar beanstandet werden.
darüber empört, dass ausgerechnet sie
Beratungen im Vorfeld könnten helfen, das
kontrolliert
ihrer
Beschwerdeaufkommen zu senken und
Diese
würden die Zufriedenheit der Betroffenen
werden,
Konkurrenz
der
Großteil
hingegen
nicht.
Beschwerden sind berechtigt, der HmbBfDI
kann ihnen aber nicht abhelfen. Dem
Wildwuchs an Kameras kann mit dem
jetzigen Personal nicht entgegengetreten
werden
und
es
Möglichkeiten,
fehlen
mit
auch
die
technischer
Unterstützung ein System zu analysieren
und die Aussagen der verantwortlichen
Stelle kritisch zu hinterfragen. Dies könnte
nur
in
Ausnahmefällen
erfolgen.
Eine
regelmäßige Kontrolle von Aussagen, die
eine klare Entlastungsmotivation haben,
kann im Gegensatz zu Aufsichtsbehörden in
anderen Bereichen nicht erfolgen.
stärken.
Beobachtungen
geben
beispielsweise
Anlass für eine gründliche Prüfung des
gesamten
Bereichs
der
Video-
überwachung in Apotheken. Daten über
den
Einkauf
von
Medikamenten,
insbesondere deren Art, Häufigkeit des
Einkaufs, Veränderungen in der Medikation
usw. stellen sensible Gesundheitsdaten dar.
Gleichzeitig werden zahlreiche Apotheken
videoüberwacht und die Beratung findet
häufig am Tresen in direkter Anwesenheit
anderer Kunden statt. Eine grundlegende
Überprüfung am besten in Kooperation mit
Die Situation würde sich eventuell schon
der
dadurch entspannen, wenn Beratungen im
angezeigt,
Bereich Videoüberwachung für Unter-
umzusetzen.
Gleiches
nehmen angeboten werden könnten. Immer
Auswertung
der
wieder wenden sich Unternehmen mit der
überwachung. Im Zuge des Neuerlasses
Bitte um Beratung an den HmbBfDI. Dabei
von § 30 HmbDSG (VÜ durch öffentliche
handelt
um
Stellen) hat der HmbBfDI alle öffentlichen
Bereich
Stellen, also Polizei, Schulen, JVAs usw.,
es
Unternehmen
sich
in
aus
„Sicherheitstechnik“,
erster
Linie
dem
aber
nicht
aus-
Apothekerkammer
abgefragt
schließlich. Sie haben sowohl Fragen zu
sämtlichen
konkreten Systemen als auch Bitten um
zusenden
eine generelle Fortbildung, damit sie ihre
personellen
ist
wäre
aber
und
momentan
gilt
öffentlichen
sich
dringend
nicht
für
die
Video-
Informationen
zu
Videoüberwachungsanlagen
lassen.
Leider
Kapazitäten
reichen
nicht für
die
eine
Kunden technisch und rechtlich beraten
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 12
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Überprüfung. Die Unterlagen werden zum
aber leider nicht mehr angeboten werden.
Teil ungesichtet gelagert.
Dies ist besonders bedauerlich, da dadurch
Referats
zahlreiche Probleme aus den Behörden an
wirken sich dabei nicht nur auf den Bereich
den HmbBfDI herangetragen wurden und
der Videoüberwachung aus, sondern führen
gleichzeitig
auch
Behörden abgesenkt wurde, sich an den
Die
Kapazitätsprobleme
zu
Mängeln
des
im
Bereich
der
die
Hemmschwelle
für
die
HmbBfDI zu wenden und sich beraten zu
Informationsfreiheit.
lassen.
Beim Transparenzportal wäre beispielsweise, auch unabhängig von konkreten
Bürgerbeschwerden,
eine
gründliche
Überprüfung sämtlicher Unternehmen und
ihrer
Veröffentlichungspraxis
angezeigt.
Schon eine oberflächliche Sichtung zeigt
auf den ersten Blick, dass die nach § 2 Abs.
3
HmbTG
zur
Veröffentlichung
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend
erforderlich, dass die bisherige Abordnung
fest in den Stellenbestand des HmbBfDI
überführt wird, d.h. dass eine Stelle der
Wertigkeit A12 geschaffen wird. Zusätzlich
müsste das Referat mit einer A13-Stelle (hD)
ausgestattet werden.
verpflichteten Unternehmen nur verhältnis-
Diese
mäßig wenige Unterlagen veröffentlichen.
Personalkosten von 152.860,- Euro pro
Eine Überprüfung wurde vom HmbBfDI
Jahr (PKV 2016).
2
VZÄ verursachen
zusammen
bislang nur bei der Hamburger Hochbahn
Nachbereitung waren jedoch zu zeitintensiv,
4.4 Referat D4: Sicherheit,
Demokratie und
Daseinsvorsorge
als dass man dies regelmäßig wiederholen
Das Referat D4 ist aus dem ehemaligen
könnte,
alle
„Referat Datenschutzrecht“ hervorgegangen
durchführen
und ist daher noch immer das Fachreferat
AG unternommen. Die Besprechung war für
alle
Beteiligten
geschweige
betroffenen
könnte.
hilfreich,
denn
Unternehmen
Auch
im
Vor-
für
Bereich
und
des
beim
HmbBfDI,
das
hauptsächlich
im
Transparenzgesetzes wären Beratungen,
öffentlichen Bereich tätig ist und in erster
Informationen und Schulungen sicherlich
Linie die datenschutzrechtliche Aufsicht
hilfreich. Zwar hat das Umsetzungsprojekt
über die Hamburger Behörden nach dem
zahlreiche Schulungen durchgeführt, aber
Hamburgischen Datenschutzgesetz ausübt.
diese bezogen sich ausschließlich auf den
Dabei ist das Referat für so unterschiedliche
Workflow
Veröffentlichungs-
Bereiche wie Gesundheit, Soziales, Schulen
gegenstände. Es gibt daneben in den
und Hochschulen, Verkehr („Smart City“),
Behörden auch zahlreiche Fragen zum
Innere Sicherheit und Justiz zuständig. Das
Auskunftsverfahren. Aufgrund der gestie-
Referat
genen Eingabenzahlen im Bereich der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (bei 3,1
„Informationsfreiheit“ können Fortbildungs-
VZÄ, eine Mitarbeiterin ist nur noch mit 0,1
und
die
D4
spiegelt
mit
seinen
4
veranstaltungen im ZAF zum HmbTG
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 13
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
VZÄ im Referat D4 tätig, ansonsten im
verarbeitet
Referat
Erweiterung
D6)
also
fast
die
gesamte
werden.
Hinzu
des
kommt
die
auszuwertenden
Hamburger Verwaltung einschl. der Polizei
Datenmaterials
wider.
übergreifende
Informationen
Arbeitnehmer-
hinzugezogen werden sollen, z.B. von
datenschutz und die Videoüberwachung,
Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern,
sind in andere Referate verlagert worden.
aber auch von der Krankenversicherung,
Ein
Rentenversicherung und dem Krebsregister.
Nur
Themen,
bestimmte
wie
großes
z.B.
der
„Überwachungsobjekt“
des
Referats D4 ist das Universitätsklinikums
Hamburg-Eppendorf (UKE), mit dem der
HmbBfDI allein schon für ein einziges
Forschungsvorhaben über einen Zeitraum
von mehr als zwei Jahren in Kontakt stand,
um die datenschutzrechtliche Planung der
Hamburg City Health Studie zu begleiten.
Bei dieser Studie handelt es sich um eine
Beobachtungsstudie,
durch
die
ein
besseres Verständnis über Häufigkeiten,
Ursachen und Verlauf von Erkrankungen
erlangt werden soll. Zu diesem Zweck
sollen rund 45.000 Hamburgerinnen und
Hamburger im Alter von 45 bis 74 Jahren
untersucht werden, um Risikofaktoren für
die häufigsten Volksleiden (Herz-KreislaufErkrankungen, Schlaganfall, Demenz und
Krebserkrankungen) und Todesursachen zu
identifizieren. Die Studie wird umfassend
von fast 30 Kliniken und Instituten des UKE
einschließlich
Herzzentrums
des
und
Universitären
der
Martini-Klinik
durchgeführt. Neben einer Vielzahl von
medizinischen Untersuchungen gehören zu
diesem
Forschungsvorhaben
auch
die
genetischen Untersuchungen von Blut bzw.
sonstigem
Biomaterial
sowie
deren
Sammlung in einer Biomaterialbank. Über
mehrere Jahre und Jahrzehnte hinweg
sollen
hier
personenbezogene
dadurch,
auch
von
dass
dritter
Seite
In diesem Zusammenhang kooperiert das
UKE auch mit weiteren Partnern, sodass die
Daten ggf. auch international verarbeitet
werden.
Die
Begleitung
beinhaltet
Betrachtung
datenschutzrechtliche
der
verarbeitungsschritte
eine
detaillierte
einzelnen
Daten-
von
Daten-
der
erhebung über die Speicherung bis hin zur
Nutzung bzw.
Übermittlung
an andere
Stellen. Kern der datenschutzrechtlichen
Sicherung personenbezogener Daten ist ein
umfangreiches
und
weit
verzweigtes
Pseudonymisierungsverfahren, das seinerseits technisch unterstützt ist. Hier muss
sichergestellt sein, dass die Forscher auf
der Grundlage einer wirksamen Einwilligung
zwar
die
erforderlichen
Daten
nutzen
können; die jeweilige konkrete Person des
Studienteilnehmers
ist
jedoch
für
die
Forschungstätigkeit nicht von Bedeutung,
so dass hier mittels Pseudonymisierung die
Kenntnis von Namen und sonstigen direkt
identifizierenden Informationen der Studienteilnehmer
Nach
ausgeschlossen
über
zwei
sein
Jahren
muss.
intensiver
Auseinandersetzung mit dem UKE konnte
letztlich
ein
werden,
rechtlichen
das
Studiendesign
einerseits
Anforderungen
entwickelt
datenschutz-
genügt
und
Daten
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 14
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
andererseits
auch
die
Forschungs-
solche
nicht
ungewöhnlichen
Verfahren werden über lange Zeiträume
Arbeitskräfte gebunden, die naturgemäß an
anderer
Stelle
fehlen.
So
etwa
zwei
Jahre,
nicht
überschreiten darf – zu wiederholen ist,
interessen hinreichend berücksichtigt.
Durch
Höchstmaß,
plant
beispielsweise das UKE bereits seit einigen
dauert weiterhin an und geht bereits jetzt
weit über April 2015 hinaus. Es müsste also
bereits
eine
Wiederholungsprüfung
stattfinden, obwohl die erste Prüfung noch
gar nicht abgeschlossen ist.
Monaten ein sogenanntes Zuweiserportal,
Auch eine Prüfung des Statistikamtes
mit dessen Hilfe medizinische Daten der
Nord ist schon lange dringend geboten.
Patienten dem Zuweiser zur Verfügung
Grund
gestellt sollen. Die dem HmbBfDI bereits
Datenmenge, die dort verarbeitet wird.
längere
Unterlagen
Damit der HmbBfDI von der Einhaltung der
konnten aber aus Kapazitätsgründen bisher
speziellen statistikrechtlichen Datenschutz-
nicht weiter geprüft werden.
vorschriften
Zeit
vorliegenden
Auch die Überprüfung der in Hamburg
bestehenden Bio-/Datenbanken, also die in
Bio-/Datenbanken
gesammelten
in
Krankenhäusern
Gesundheitsdaten,
wurde
hierfür
ist
die
überzeugt
enorm
ist,
große
bedarf
es
insoweit dringend einer entsprechenden
Kontrollprüfung, was jedoch derzeit nicht
durchführbar ist.
Diese und weitere Defizite müssen behoben
wegen fehlender Kapazitäten bereits seit
werden,
Jahren stetig vertagt. Bio-/Datenbanken
zusätzlichen VZÄ ausgestattet wird. Dies
bilden oftmals über Jahre hinweg ein
umfasst einen Referenten/eine Referentin
gesundheitliches Profil des Betroffenen ab.
(1
Hinzu
bearbeiter/eine Sachbearbeiterin (0,5 VZÄ
kommt,
dass
die
gesammelten
indem
VZÄ
A13
Diese
das
(hD))
Referat
und
Wertigkeiten
mit
ein
1,5
Sach-
Bioproben meistens dazu geeignet sind,
A12).
verursachen
das gesamte Genom des Betroffenen und
Personalkosten von 115.932,50 Euro pro
damit einen unveränderlichen Teil seiner
Jahr (PKV 2016).
Identität zu entschlüsseln. Kommt es bei
Datenschutzverletzungen, z.B. durch den
4.5 Referat D5: Wirtschaft und
Finanzen
Zugriff Unbefugter auf die Daten und das
Das
genetische Material, dürfte es für den
Umstrukturierung
Forschungsstandort
nach § 38 BDSG“ und weitestgehend allein
dem
Betrieb
einer
Bio-/Datenbank
Hamburg
zu
extrem
negative Auswirkungen haben.
Die (erste) Prüfung der Antiterrordatei,
die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04.2013 in angemessenen
Abständen - deren Dauer ein gewisses
Referat
verantwortlich
für
D5
war
die
„Aufsichtsbehörde
den
bis
zur
nicht-öffentlichen
Bereich. Viele Aufgabenbereiche aus dieser
Zeit sind erhalten geblieben, sodass D5 u.a.
für
Banken,
Versicherungen,
Werbung,
Handel (einschl. Onlinehandel), Industrie,
Gewerkschaften und Vereine zuständig ist.
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 15
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Dafür stehen dem Referat gegenwärtig 5
erörtert. Hinzu kamen zahlreiche Telefonate
Mitarbeiterinnen
mit den Unternehmensvertretern. Ein erster
und
Mitarbeiter
mit
zusammen 3,3 VZÄ zur Verfügung (wovon
persönlicher
0,5 VZÄ von anderen Dienststellen zum
Dienststelle
HmbBfDI abgeordnetes Personal ist).
vertretern fand dann Anfang 2014 statt. Das
Das Referat D5 ist u.a. für einen großen
Hamburger
zuständig.
HmbBfDI
Versandhandelskonzern
Mitte
2013
erreichten
Beschwerden
über
den
die
Übermittlung von Kundendaten innerhalb
dieses
Konzerns.
begannen
wir
Aus
diesem
eine
konzerninternen
Anlass
Prüfung
Austauschs
des
von
Neukundendaten und stellten fest, dass
daran 11 Unternehmen mit insgesamt 33
Dateien beteiligt waren. Die jeweiligen
Übermittlungen entsprachen zwar einem
von den Unternehmen festgelegten Muster,
dieses war jedoch nicht datenschutzgerecht
und ließ insbesondere die in derartigen
Fällen
maßgeblichen
Auskunfteien-
vorschriften außer Acht. In der Folge
wurden insgesamt 13 Schreiben an das
Unternehmen und deren Anwälte verfasst,
auf die wir ebenso viele, teilweise 2030seitige
rechtlichen
Antworten
mit
Erörterungen
ausführlichen
erhielten.
Das
Unternehmen weigerte sich lange Zeit, die
datenschutzrechtlich
notwendigen
Ver-
änderungen an dem System einzuführen
und
versuchte,
durch
intensive
Rechtsausführungen den Status Quo zu
sichern.
Gesprächstermin
mit
den
unserer
Unternehmens-
von uns dabei gefertigte Protokoll musste
anschließend eingehend zwischen allen
Beteiligten abgestimmt werden. Erst nach
dieser
Sitzung
konnte
angesichts
der
komplizierten Ausgestaltung der gegenseitigen Datenübermittlungen ein umfassender
Sachverhalt
erarbeitet
werden,
woran 4 Bearbeiter beteiligt waren und der
innerhalb
der
Dienststelle
mehrfach
besprochen werden musste. Im Anschluss
daran erfolgte eine nicht ganz konfliktfreie
Abstimmung
mit
den
Unternehmens-
vertretern. Nach Feststellung des Sachverhalts folgte eine 29-seitige rechtliche
Bewertung
der
übermittlungen
einzelnen
in
undurchschaubaren
Daten-
diesem
System,
recht
an
der
wiederum 4 Bearbeiter beteiligt waren.
Nachdem diese dem Unternehmen zur
Verfügung gestellt worden war, folgten
wieder
wechselseitige
Erörterungen.
weitere
rechtliche
Anschließend
Aufsichtsbehörden
wurden
5
eingebunden,
die unmittelbar beteiligt waren, weil an dem
System angeschlossene Unternehmen auch
in
den
Bundesländern
Aufsichtsbehörden
und
in
dieser
Österreich
ansässig sind. Der Sachverhalt und unsere
rechtliche Bewertung wurden zur Verfügung
Intern wurden die rechtlich schwierigen
gestellt und ein 2-tägiger Termin vereinbart,
Fragen insgesamt in 8 Sitzungen mit
in dem zunächst die Aufsichtsbehörden an
mindestens 2, oft aber 4 Teilnehmern
einem Tag ihre Auffassung abstimmten und
(einschließlich
am
des
HmbBfDI),
intensiv
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
nächsten
Tag
mit
den
Seite 16
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Unternehmensvertretern erörterten. Allein
und ein hohes Prozessrisiko allein wegen
die
der
schriftliche
Vorabstimmung
dieses
Schwierigkeit
bestand,
einzelnes
Termins erforderte weiteren umfangreichen
Fehlverhalten anhand konkreter Punkte
Schriftwechsel über die Inhalte der von uns
festzumachen.
vorgenommenen
rechtlichen
Bewertung.
Die genannten Arbeiten nahmen einige
Monate von 2013 sowie das ganze Jahr
2014 in Anspruch. Nachdem im Januar
2015
der
oben
stattgefunden
erwähnte
hatte,
gab
Termin
es
einen
„Durchbruch“, der sich sowohl in dem
wiederum
mehrfach
Protokoll
ausdrückte,
abzustimmenden
als
auch
in
Ergebnisabsprachen mit dem Unternehmen
mündete. Diese Ergebnisse wurden dann
im März 2015 zum Düsseldorfer Kreis
angemeldet
und
führten
zu
einem
Beschluss, der unsere Arbeit unterstützte.
Mittlerweile hat es weiteren Schriftwechsel
mit dem Unternehmen, verteilt über das
Jahr
2015,
gegeben,
weil
die
Ergebnisabsprachen einen Zeitplan für die
Umsetzung der Änderungen enthalten, die
von uns überprüft werden. Voraussichtlich
wird sich dies bis Anfang 2016 hinziehen.
Dieser
Fall
war
schon
Thema
im
Tätigkeitsbericht 2012/2013 und wird auch
im Tätigkeitsbericht 2014/2015 eingehend
geschildert. Er zeigt, dass es in komplexen
Verfahren außerordentlich schwierig ist, die
Unternehmen
zu
datenschutzgerechtem
Verhalten zu veranlassen. Immer wieder
wurde
zwischenzeitlich
auch
über
die
Möglichkeit einer Anordnung oder eines
Bußgeldes
unsererseits
diskutiert.
Das
wurde jedoch verworfen, weil zwar vieles
unzulässig war, die rechtliche Diskussion
aber zeigte, dass es an Eindeutigkeit fehlte
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Angesichts
solcher
langwierigen
und
komplexen Fällen, die, wie schon beim
Referat D4 angemerkt, unverhältnismäßig
viel
Arbeitskraft
binden,
wird
deutlich,
warum auch im Referat D5 andere, wichtige
Tätigkeiten „auf der Strecke bleiben“. So ist
es zum Beispiel in fast keinem Arbeitsfeld
möglich,
dem
Beratungsbedarf
behördlichen
und
von
betrieblichen
Datenschutzbeauftragten,
Unternehmen
oder
zu
Behörden
Rechtsfragen
gerecht
können
nicht
werden.
mit
der
erforderlichen Sorgfalt bearbeitet werden
und es fehlt die Zeit für die teilweise
notwendige
intensive
Recherchen
in
Literatur und Rechtsprechung. Auch kann
Zweifeln
an
der
Recht-
und
sogar
Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften
nicht
in
wünschenswertem
Umfang
nachgegangen werden; bei Beteiligungen in
laufenden
Gesetzgebungsverfahren
wird
dies soweit wie möglich gewährleistet. Bei
bereits
bestehenden
Rechtsvorschriften
über Spezialgebiete (z. B. Steuer- oder
Geodatenrecht)
mehr.
klärung
jedoch
Ausreichende
bei
überhaupt
nicht
Sachverhaltsauf-
Prüfungen
und
Beweis-
erhebung bei Zweifeln an Stellungnahmen
von Unternehmen sind kaum möglich. Hält
der
HmbBfDI
infolge
Bürgerbeschwerde
verstoß
in
einen
einem
einer
Datenschutz-
Unternehmen
für
wahrscheinlich, fordert er das Unternehmen
in
der
Regel
zunächst
zu
einer
Seite 17
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Stellungnahme auf. Oftmals weist
das
Das Referat D6 wurde im Zuge der
Unternehmen die Vorwürfe zurück, indem
Neustrukturierung
es schon den Sachverhalt bestreitet. Eine
geschaffen und ist das einzige Referat beim
mögliche
Vor-Ort-Prüfung
mit
HmbBfDI, in dem Informatiker und Juristen
Einsichtnahme
in
oder
die
gemeinsam tätig sind. Der Schwerpunkt
ist
der
dieses Referats liegt bei der Aufsicht und
begrenzten
der Beratung von Internetdiensten, was
Kapazitäten nur in Ausnahmefällen bei
sowohl globale Internetunternehmen als
überragendem öffentlichem Interesse oder
auch kleine Startups umfasst. Das Referat
in
Fällen
bestand ursprünglich aus 3 Mitarbeitern mit
möglich. Die Angaben der Unternehmen
zusammen 1,95 VZÄ. Im Laufe dieses
müssen
wahr
Jahres wurde das Referat um 2 Mitarbeiter
hingenommen werden und Beschwerden
und Mitarbeiterinnen (1,2 VZÄ) verstärkt,
kann dann nicht weiter nachgegangen
die
werden. Dabei ist es auch schon angesichts
Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten, die
der vielen Beschwerden, in denen bereits
sich
aus diesen Anlässen heraus Kontrollen
Löschung bei der Google-Suche an den
vorgenommen werden, so gut wie gar nicht
HmbBfDI wenden. 0,5 VZÄ davon wurden
mehr möglich, Unternehmen auch ohne
beim Referat D4 abgezogen, und 0,7 VZÄ
Anlass
umso
werden durch eine u.a. zu diesem Zweck
bedauerlicher, weil dadurch der Eindruck
geschaffene befristete Stelle (weitere 0,3
entstehen kann, dass die Nichtbeachtung
VZÄ dieser befristeten Stelle kommen bei
der
D5 zum Einsatz) eingebracht.
Unterlagen
Behörde
des
die
Unternehmens
aufgrund
vermuteten
der
eingriffsintensiven
deshalb
zu
EDV
häufig
prüfen.
Datenschutzregeln
Das
als
ist
unentdeckt
und
folgenlos bleiben kann.
des
ausschließlich
wegen
HmbBfDI
die
neu
Eingaben
abgelehnter
von
Anträge
zur
Beispielhaft gerade für die datenschutz-
Die Aufstockung des Personalbestands bei
rechtliche
D5 um 2 VZÄ (1 x A14 – zur Versetzung
Internetkonzerne ist der folgende Vorgang.
des bisher nur abgeordneten Personals und
Bereits 2012 hatte die Google Inc. ihre
als Ersatz für die zeitlich befristeten 0,3 VZÄ
sogenannten
Privatsphärebestimmungen
und 1 x A 13 (hD)) wird als notwendig
durchgreifend
geändert.
betrachtet. Die jährlichen Personalkosten
unterschiedliche
dafür betragen 167.027,- Euro (PKV 2016).
einzelnen
Aufsicht
über
die
Wo
Regelungen
Google-Produkte
großen
bislang
für
die
(Suche,
Youtube etc.) galten, wurde nun eine
gemeinsame
4.6 Referat D6: Medien,
Telemedien und
Telekommunikation,
E-Government
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Basis
für
alle
Produkte
geschaffen. Diese erklärte einseitig die
kombinierte, gemeinsame Verwendung aller
von
Google
gesammelten
Daten
produktübergreifend für zulässig.
Seite 18
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Hiergegen wurde vom HmbBfDI und einer
dieser
Reihe anderer europäischer Datenschutz-
Google Klage dagegen erhoben hat, so
behörden massive Kritik geäußert. Dies
dass
führte zur Bildung einer europaweiten „Task
verwaltungsgerichtlich
Force“, an der für Deutschland der HmbBfDI
müssen.
teilnimmt. Da Google seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat, ist der Hamburgische
Beauftragte
für
Datenschutz
und
Informationsfreiheit die national zuständige
Aufsichtsbehörde.
Verwaltungsakt
wir
dadurch,
uns
nun
dass
auch
damit
befassen
Unabhängig davon zeigt die von den
Aufsichtsbehörden
eingeschlagene
Strategie mittlerweile deutliche Erfolge. Das
Unternehmen
Google
hat
wesentliche
Änderungen
an
seinen
Produkten
Die ersten Reaktionen von Google auf die
vorgenommen,
geäußerte Kritik machten deutlich, dass es
Einwilligungslösung
in diesem Fall der gemeinsamen und
Verarbeitung
koordinierten Anstrengung verschiedener
sicherstellen sollen. Zugleich können die
Aufsichtsbehörden in Europa bedarf, um
Nutzer
Google zu relevanten Zugeständnissen zu
Kontrollrechte wahrnehmen und damit die
bewegen. Um diesen Schulterschluss zu
Datensammelei von Google einschränken.
praktizieren und auf der Arbeitsebene zu
Ob das Gesamtpaket eine Umsetzung
verwertbaren
Ergebnissen
unserer
waren
intensiver
kommen,
in
die
rechtskonforme
erhobenen
erweitertem
Anordnung
eine
Daten
Umfang
darstellt,
ist
noch
Gegenstand weiterer Prüfungen, zu der
Dokumenten und eine Reihe von Treffen
auch erweiterte Dokumentationen gehören,
erforderlich. Diese fanden überwiegend in
die Google bis spätestens Anfang März
Paris statt, da die Federführung der Task
2016 vorlegen muss.
bei
der
schutzbehörde
Austausch
der
durch
von
Force
ein
zu
die
französischen
CNIL
liegt,
Daten-
aber
auch
Hamburg war als Gastgeber aktiv.
Nicht immer, aber immer öfter bedürfen die
Verfahren
gegen
bundesweiter
und
große
Unternehmen
auch
europäischer
Um den Aktivitäten auf gesamteuropäischer
Abstimmungen, was neben den Sachmitteln
Ebene den nötigen Nachdruck zu verleihen,
(insb. Reisekosten) auch in hohem Maße
haben die Aufsichtsbehörden die ihnen
Personal bindet. Das ist mit ein Grund dafür,
jeweils zur Verfügung stehenden rechtlichen
dass das Referat bestimmte Tätigkeiten
Instrumente genutzt, die Anforderungen
nicht oder nur mit (in Bezug auf die
durchzusetzen. In unserem Fall geschah
Komplexität und den Umfang der Dinge)
dies
eine
deutlich zu geringem Einsatz durchführen
Anordnung, mit der Google verpflichtet wird,
kann bzw. konnte. Ein Dauerbrenner in
die Kombination der Nutzerdaten auf eine
dieser Hinsicht sind beispielsweise die
zulässige Basis zu stellen oder diese zu
Beschwerden im Zusammenhang mit
unterlassen. Zusätzliche Komplexität erhält
Löschanträgen an Google, von denen
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 19
im
September
2014
durch
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
400
Begleitung
von
Wissenschaft
vorliegen. Die Betroffenen sehen darin ihre
Forschung,
also
die
Ansprüche auf Löschung von Links in der
technischen und rechtlichen Entwicklung
Suchmaschine
moderner
dem
HmbBfDI
mittlerweile
von
Unternehmen
knapp
Google
nicht
berücksichtigt.
Ständig
Beschwerden
hinzu
durch
das
ausreichend
kommen
und
neue
in
vielen
eingebracht
zu
der
Solche
wodurch
die
wertvollen
Praxiserfahrungen der Dienststelle nicht in
bzw.
Aufgrund
Datenschutzkonzepte.
möglich,
die
Eingaben.
Begleitung
Initiativen seitens des HmbBfDI sind nicht
bearbeiteten Fällen kommen neue Vorträge
weitere
und
Fortentwicklung
des
werden
Datenschutzes
können.
Den
geringer Kapazitäten konnten bislang ca.
entwickelten Konzepten fehlt daher häufig
150 dieser Beschwerden nicht abgearbeitet
der
werden. Es entstehen dadurch erhebliche
systematische rechtliche und technische
Reaktionszeiten für die Betroffenen, bis es
Fortbildung
überhaupt zu einer ersten Befassung durch
Mitarbeiter
die Dienststelle kommt. Gleiches gilt für
beschriebene Arbeitslast erlaubt es nicht,
weitere Bürgerbeschwerden, bei denen
dass Beschäftigte der Dienststelle sich
aufgrund hoher Fallzahlen bei geringer
systematisch fortbilden können. In dem
Personalstärke selten eine angemessene
hochdynamischen
Bearbeitungszeit gewährleistet werden kann.
Entwicklung und der Rechtsfortbildung im
Bürger müssen vielmehr häufig zeitlich
Datenschutzrecht bedroht diese Situation
vertröstet werden, bevor eine inhaltliche
die fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse
Befassung möglich ist.
der Behörde.
Weitere Defizite ergeben sich bei der
Wie in allen anderen Referaten werden
Begleitung von Social
der
auch im Referat D6 kaum anlassfreie
(z.B.
Prüfungen durchgeführt. Dabei wären zum
von
Beispiel Prüfungen von Unternehmen aus
Media
hamburgischen
Verwaltung
Facebook
Twitter),
und
in
die
Praxisbezug.
der
Zudem
ist
eine
Mitarbeiterinnen
und
kaum
Die
derzeit
möglich.
Bereich
IT-
verschiedenen Behörden und Dienststellen
der
der FHH eingesetzt werden. Der HmbBfDI
geboten. In Hamburg sitzen bedeutende
konnte hier in wenigen Einzelfällen beratend
Anbieter von Onlinespielen, deren Kunden
tätig
dort mit umfänglichen personenbezogenen
sein
oder
im
Beteiligungsweg
Computerspielebranche
der
dringend
durch-
Daten – nicht zuletzt Kontodaten und
setzen. Allerdings fehlen die Kapazitäten,
ähnliches zur Bezahlung der Spiele –
um allgemein geltende Vorgaben im Sinne
gespeichert sind. Welches Datenschutz-
eines Social Media Guide zu erstellen und
niveau die Anbieter dabei einhalten, liegt für
diesen anschließend durchzusetzen. Es ist
uns völlig im Dunkeln.
daher damit zu rechnen, dass in der FHH
Die Dringlichkeit der Prüfungen gilt genauso
soziale Medien nicht datenschutzgerecht
für Prüfungen von Apps, Webseiten oder
eingesetzt werden. Ähnliches gilt für die
Telemediendiensten. Für die Prüfung der
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 20
datenschutzrechtliche
Vorgaben
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenströme von Smartphone-Apps oder
abgewiesen werden. Dies betrifft auch
mit dem Internet kommunizierender Geräte
solche Unternehmen, die sich rechtzeitig
wie Smart-TV-Geräte wurde von D6 zwar
um
ein Gerät entwickelt. Da eine Prüfung
datenschutzfreundliche
jedoch immer einen zeitlichen Vor- und
Dienstleistungen bemühen möchten, um
Aufbereitungsrahmen
kommt
von vornherein Datenschutzprobleme zu
dieses Prüfsystem im Tagesbetrieb nur bei
vermeiden. Zudem sind die Beratungszeiten
konkretem
Bedarf
Auch
zu lang, um den teilweise zeitsensiblen
Prüfungen
von
oder
Entwicklungen gerecht zu werden. Letzteres
erfordert,
zum
Einsatz.
Webseiten
datenschutzgerechte
Zeitaufwandes nur aus konkretem Anlass
Monitoring
statt. Für Spontan- oder Initiativprüfungen
Facebook
ist keine Zeit. Unternehmen oder öffentliche
Dienstangebot und die Funktionalitäten von
Stellen
Facebook und Google oder des von Google
müssen
kaum
oder
befürchten, dass Datenschutzmissstände in
konzipierten
ihren
verändern
Apps,
Dienstangeboten
werden.
Webseiten
durch
uns
Aktuell
oder
aufgedeckt
wird
bzw.
große
bzw.
ist
Hamburg
das
Produkte
Telemediendiensten finden aufgrund des
in
auch
oder
Problem
Dokumentieren
Google.
Das
Betriebssystems
sich
Kapazitätsgründen
nahezu
beim
von
breite
Android
täglich.
Aus
dies
nicht
kann
eine
regelmäßig dokumentiert oder überhaupt
länderübergreifende Prüfung von Partner-
angemessen verfolgt werden. Es wird daher
schaftsbörsen durchgeführt, an der auch
häufig an Themen (weiter-) gearbeitet, die
der HmbBfDI teilnimmt. Dabei können von
durch Schaffung neuer Fakten durch die
uns jedoch lediglich
Anbieter
die
drei größten
in
der
datenschutzrechtlichen
Anbieter geprüft werden; für die Prüfung der
Konstellation verändert wurden. Oftmals
anderen Anbieter mit Sitz in Hamburg
kann der ursprüngliche Zustand bzw. die
fehlen die Kapazitäten. Insgesamt hat der
Problemlage dann nicht mehr geahndet
Hamburgische Beauftragte für Datenschutz
werden.
und
die
Um die Aufgaben wahrnehmen zu können,
Kapazitäten, sich an deutschland- oder
ist es erforderlich, dass die bisher befristete
europaweiten
Stelle für das Referat D 6 auf 100%
Informationsfreiheit
nicht
Branchenprüfungen
zu
beteiligen.
aufgestockt und entfristet wird. Zusätzlich
Auch die Beratung von Unternehmen,
benötigt
eine der gesetzlich festgelegten Aufgaben
juristische/n Referentin/-en (Wertigkeit A13)
des HmbBfDI, kann durch das Referat D6
und eine halbe Stelle für eine/-n (weitere/-n)
nur sehr rudimentär durchgeführt werden.
technische/-n
Über eine kurze Orientierung oder die
A13).
Beantwortung
Diese zusätzlichen 2,5 VZÄ verursachen
sehr
spezifischer
Einzel-
fragen hinaus müssen Unternehmen, die
das
Referat
eine/-n
Referentin/-en
weitere/n
(Wertigkeit
Mehrkosten von rund 190.276,- Euro.
sich mit Beratungsbedarf an uns wenden,
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 21
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
5. Personalforderung und Kosten
Die Forderungen nach mehr Personal beim HmbBfDI und die sich daraus ergebenden
zusätzlichen Personalkosten nach Personalkostenverrechnungstabelle 2016 stellen sich
zusammengefasst wir folgt dar:
Referat
VZÄ 2015
D1
D2
D3
D4
D5
D6
Gesamt
4,75
2,4
1,7
3,1
3,3
3,15
18,4
davon
abgeordnet
o. befristet
0,5
0,7
0,8
0,7
2,7
geforderte
VZÄ
zusätzliche
Personalkosten
1,5
2
2
1,5
2
2,5
11,5
121.821,50 €
158.010,- €
152.860,- €
115.932,50 €
167.027,- €
190.276,- €
905.927,- €
VZÄ nach
bewilligter
Forderung
6,25
3,9
3
4,6
4,5
4,95
27,2
Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bewusst,
dass angesichts der gegenwärtigen Situation der öffentlichen Haushalte eine einmalige
hohe Aufstockung des Personals um 11,5 Stellen aller Voraussicht nach nicht umgesetzt
werden kann. Zudem lassen sich vor der Umsetzung der derzeit im Trilog beratenden
Europäischen
Datenschutzgrundverordnung
Personalmehrbedarfe,
abschließend
die
treffen.
in
Der
diesem
HmbBfDI
Aussagen
Zusammenhang
ist
daher
über
entstehen
bereit,
die
künftige
werden,
nicht
erforderliche
Personalaufstockung von 11,5 VZÄ um jeweils 0,5 VZÄ pro Referat zu kürzen und
zunächst zurückzustellen.
Es bleibt somit bei einer Forderung nach Verstärkung des Personals beim HmbBfDI um
8,5 VZÄ.
Diese personelle Verstärkung würde Personalkosten in Höhe von 672.682 Euro (PKV 2016 –
1,5 x A14, 5 x A13 (hD), 1 X A12 und 1 x E13) verursachen.
Durch diese Erhöhung des Personalbestands ergeben sich aber auch Folgekosten, die hier nur
angedeutet werden können:
Durch den geplanten Verkauf der Cityhochhäuser ist der HmbBfDI gezwungen, spätestens
Mitte 2017 neue Büroräume zu beziehen. Das Immobilien Service Zentrum der Sprinkenhof
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 22
Der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
GmbH ist nach Vermittlung durch das LIG bereits auf der Suche nach adäquaten Immobilien.
Die derzeitigen Räumlichkeiten der Dienststelle des HmbBfDI verursachen Kosten in Höhe von
rund 65.000 Euro pro Jahr. Nach Auskunft der Sprinkenhof sind Büroräume in Hamburg zu
diesem Preis nicht zu finden. Nach einer entsprechenden Analyse geht die Sprinkenhof
GmbH von einem Raumbedarf von etwa 800 m2 für den HmbBfDI aus, der nach dortiger
Schätzung 175.000,- Euro Kosten pro Jahr verursachen würde. Diesen Mehrbedarf hat der
HmbBfDI, insbesondere zur Berücksichtigung bei den sog. Eckwerten, der JB bereits mitgeteilt.
Bei einer Erhöhung des Personalbestands würde sich der Raumbedarf entsprechend erhöhen,
schätzungsweise um rund 100 m2. Es muss also davon ausgegangen werden, dass sich die
Kosten für Büroraum dann auf etwa 200.000,- Euro im Jahr erhöhen werden. Hinzu
kommen Anschaffungskosten für (PC-) Arbeitsplätze und die sich daraus ergebenden
laufenden Folgekosten.
6. Weitere Informationen
Würde sich das VZÄ-Soll des HmbBfDI von derzeit 16,41 auf 24,92 VZÄ erhöhen, würde
der HmbBfDI im Vergleich der Datenschutzbeauftragten der Länder von seinem
bisherigen 13’ten Rang (nur Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen haben
weniger Personal) auf den 8’ten Rang verbessern3.
1.
NRW
(53 VZÄ)
BY
(50 VZÄ)
HE
(44,5 VZÄ)
BE
(39 VZÄ)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
NI
(33,6 VZÄ)
BW
(32,5 VZÄ)
SH
(28 VZÄ)
HH
(24,9 VZÄ)
9.
BB
(23 VZÄ)
SN
(22 VZÄ)
ST
(22 VZÄ)
RP
(20 VZÄ)
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
TH
(19 VZÄ)
MV
(14 VZÄ)
SL
(13 VZÄ)
HB
(12,8 VZÄ)
Datenschutz- und informationsfreiheitsrechtliche
Eingaben beim HmbBfDI im 5-Jahres Vergleich
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
1.660*
1.437
1.237
2011
1.138
1.110
2012
2013
1
2014
2015
* Hochrechnung auf Grundlage der Zahlen am 31.10.2015
hier einschl. der Stelle des HmbBfDI
2
hier einschl. der Stelle des HmbBfDI
3
Grundlage: Länderumfrage des BlnBDI 2014, Bayern: DSB und LDA zusammengefasst
HmbBfDI: Zahlen-Fakten-Defizite-Lösungen
Seite 23