Aktuelle Entwicklungen in der KJPPP und ihre

Aktuelle Entwicklungen in der KJPPP und ihre
(Aus-)Wirkungen auf die Kooperation mit der
Jugendhilfe
Fachtagung 1. Dezember 2015, Köln
J. M. Fegert, Ulm
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte
In den letzten 5 Jahren hatte der Autor (Arbeitsgruppenleiter)
– Forschungsförderung von EU, DFG, BMG, BMBF, BMFSFJ,
Ländersozialministerien, Landesstiftung BaWü, Päpstliche
Universität Gregoriana, Caritas, CJD
– Reisebeihilfen,
Vortragshonorare,
Veranstaltungsund
Ausbildungs-Sponsoring von DFG, AACAP, NIMH/NIH, EU,
Goethe Institut, Pro Helvetia, Adenauer-, Böll- und EbertStiftung Shire, Fachverbände, Wohlfahrtsverbände und
Universitäten sowie Ministerien
– Keine industriegesponserten
bureau“
Vortragsreihen,
„speakers
– Klinische Prüfungen und Beratertätigkeit für Servier, BMBF,
Lundbeck
– Mindestens jährliche Erklärung zu
gegenüber
der
DGKJP
und
Komissionsmitgliedschaft
conflicts of
AACAP
interest
wegen
– Kein Aktienbesitz , keine Beteiligungen an Pharmafirmen,
Mehrheitseigner 3Li
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte,
welche Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und
Jugendhilfe gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Bevölkerungsentwicklung: Abnahme Gesamtbevölkerung,
aber Veränderungen nicht primär bei Minderjährigen
Statistisches Bundesamt 2014/Zensus 2011: •insgesamt 1,5 Mio. Menschen weniger als zuvor angenommen
•Abnahme überwiegend bei den mittleren Jahrgängen
Statistisches Bundesamt 2013:
• stabile Geburtenziffer
Veränderungen schon vor der “ Flüchtlingswelle“ 2015:
Zunahme der Bevölkerung mit Migrationshintergrund schon jetzt: •+ 3,8 %
•eigene Migration +
3,6 %
•deutlicher Geburtenüberschuss gegenüber Einheimischen •= besonders hoher Anteil an Personen mit Migrations‐
hintergrund bei unter 18jährigen Kinder mit Migrationshintergrund:
30 % Armutsrisiko vs. 12,9 % allgemein
Aus:
Fuhr 2012.
Daten des Mikrozensus 2010;
Hrsg. Stat. Bundesamt Risikokumulation
Epidemiologie: Metaanalyse
•
Metaanalyse: 33 Studien zur emotionalen und
Verhaltensstörungen bei deutschen Kindern und
Jugendlichen
•
•
Zeitraum:> 50 Jahre
unter Beteiligung von 72.978 Kindern und Jugendlichen aus
nicht-klinischen Stichproben
•
Prävalenz von emotionalen und
Verhaltensstörungen: 17,6%
•
Häufigkeiten über die Zeit (eingeschränkte Vergleichbarkeit):
kein Anstieg der Auffälligkeiten in den Studien über die Jahre
Barkmann & Schulte-Markwort, 2012
Epidemiologie: KiGGS
•
•
•
Folgebefragung der KiGGS-Studie: 3-17-jährige
Erhebungszeitraum zwischen 2009 und 2012
Strenght and Difficulties Questionnaire:
•
Basiserhebung (2003-2006): 20,0%
•
1. Welle: 20,2%
Altersgruppe
Basis
1. Welle
p
3-6
19,3
17,2
0,16
7-10
22,6
23,1
0,75
11-13
21,5
23,3
0,26
14-17
17,0
17,8
0,54
Hölling et al., 2014
Ergebnisse KIGGS 2014 Prävalenz:
gleichbleibend 20,2 % sind auffällig
Hölling et al. 2014
Bekannte Risiken haben sich bestätigt
Bella Studie (Ravens ‐Sieberer2006) und RKI KIGGS‐Survey (2006, 2007) bestätigen englische Befunde (Meltzer et al. 2001): • doppeltes Risiko bei Alleinerziehen (OR:2,09)
• aktuelle Familienkonflikte (OR: 4,97)
• Konflikte in der Familie der Eltern (OR: 2,02‐3,89) • Unzufriedenheit in der Partnerschaft (OR: 2,75) Die Risiken zu erkranken sind auch abhängig vom SES, KiGGSWelle 1: Zusammenhang hat sich in den letzten Jahren nicht verändert (Hölling et al. 2014)
•unterste vs. oberste Sozialschicht:  Risiko für Hyperaktivität x 3,2, Dissozialität x 4,7

Ängste x 1,7
Risiko für psychische Erkrankung steigt mit mehreren Belastungen
• bei 3 Risiken 30,7%
• bei 4 Risiken 47,7% aller betroffenen Kinder Ergebnisse KIGGS 2014
SES: eher (noch) höhere Prävalenz in unterer Schicht
Niedriger SES:
signifikant ggü. höheren benachteiligt und emotional verschlechtert
Hölling et al. 2014
Zusatzrisiko: Einelternfamilie und Stieffamilie
Rattay et al 2014
Wer bekommt Versorgung?
•
•
•
BELLA Studie: KiGGS sample: n=2863: 7-17 (Baseline):
2003-2006, 2004-2007, 2005-2008, 2009-2012
Behandlung durch
Psychiater/Psychologen/Psychotherapeuten in letzten 12
Monaten
Weniger als ein Drittel der Kinder mit
psychischen Belastungen haben in den
letzten 12 Monaten eine Behandlung
erhalten
Hintzpeter et al., 2015
BELLA-Studie (2014)
(Ravens‐Sieberer et al 2014, e‐pub):
• 74 % der untersuchten 2.862 Kinder/Jugendlichen 7‐17 J
blieben über 6 Jahre symptomfrei.
• 16 % remittierten
• 3 % persistierende psych. Störungen
• 64 % behandelt
• 7 % akute oder rezidivierende psych. Störungen
• 33 % behandelt
Wer bekommt Versorgung?
•
13,3% beschreiben Behandlung zu allen Zeitpunkten
• Häufigere Nutzung:
• Männlich
• größere Städte
• Ostdeutschland
• Störung des Sozialverhaltens
• Erhöhte SDQ Werte
Hintzpeter
et al.,
2015
Exklusion ist teuer (EU Grünbuch)
Abb.: Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 (Scott, Knapp, Henderson & Maughan,
2001. Umrechnung in Euro durch David McDaid, Mental Health Economics European Network).
Quelle: Scott, S., Knapp, M., Henderson, J. & Maughan, J. (2001). Financial costs of social exclusion. Follow-up study of anti-social children into
adulthood. British Medical Journal, 323, 191-196.
Alter und Störungsbilder
Paus et al., 2009
Krankenhaushäufigkeiten von 2003-2012
Ergebnisse
Krankenhaushäufigkeiten von 2003-2012
• Untersucht wurden Daten der Krankenhäuser im
Bundesgebiet
• Zeitraum: 2003-2012
• Statistische Mittel: Regressionsanalyse und t-Test
• Daten wurden nach Altersgruppen getrennt
 0-bis 15-Jährige (Kinder)
 15-bis 20-Jährige
 20-bis 25-Jährige
Jugendliche / junge Erwachsene
 deutliche Zunahme F-Diagnosen in den Altersgruppen der 0bis 15-Jährigen sowie der 15-bis unter 25-Jährigen
Krankenhaushäufigkeiten – Kinder
Altersverteilung der F-Diagnosen nach Jahren
• Anstieg der F-Diagnosen bei 0- bis 15-Jährigen
• Anstieg sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen festzustellen
Plener, Paul L. ; Straub, J. ; Fegert, Jörg.. ;Keller Ferdinand. (2015) Nervenheilkunde, Vol.34(1), pp.18‐23.
Krankenhaushäufigkeiten – Kinder
Veränderung in den einzelnen Diagnosen (F9 differenziert)
• Schizophrenie
gleichbleibend häufig
diagnostiziert
• Abnahme bei
organischen
psychischen
Störungen,
Persönlichkeits- und
Verhaltensstörungen
sowie
Intelligenzstörungen
Deutlichste Zunahme bei Störungen bedingt durch psychotrope
Substanzen, affektiven Störungen, neurotischen, Belastungs- und
somatoformen Störungen sowie Verhaltens- und emotionale
Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend
)
Nervenheilkunde, Vol.34(1), pp.18-23.
Krankenhaushäufigkeiten – Kinder
Veränderung in den einzelnen Diagnosen (F9 differenziert)
• Abnahme bei
Störungen des
Sozialverhaltens,
anderen
Verhaltens- und
emotionale
Störungen sowie
psychische
Störungen ohne
nähere Angaben
Zunahme bei hyperkinetischen Störungen, kombinierten Störungen
Sozialverhalten und Emotionen, emotionalen Störungen des
Kindesalters, Störungen sozialer Funktionen und Tic-Störungen
Plener, Paul L. et al. Nervenheilkunde, Vol.34(1), pp.18-23.
Krankenhaushäufigkeiten – Kinder
Veränderung nach Bundesländern
NRW höchster Steigungskoeffizient
Signifikanter Anstieg
der im Krankenhaus wegen psychischer Erkrankungen behandelten Kinder und Jugendlichen in allen Bundesländern außer in Bremen, Saarland, Sachsen‐
Anhalt und Schleswig‐Holstein
Plener, Paul L. ; Straub, Joanna. ; Fegert, Jörg.M. ;
Keller, Ferdinand. (2015) Nervenheilkunde,
Vol.34(1), pp. 18-23.
F0-F99: Psychiatrische und Verhaltensstörungen,
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Bund
2006
2007
2008
NRW
2009
2010
2011
2012
F84: Tief greifende Entwicklungsstörungen
10000
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
NRW
2006
Bund
2007
2008
2009
2010
2011
2012
F90: Hyperkinetische Störungen
10000
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
NRW
2006
Bund
2007
2008
2009
2010
2011
2012
F91: Störungen des Sozialverhaltens
10000
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
NRW
2006
Bund
2007
2008
2009
2010
2011
2012
F92: Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und
der Emotionen
10000
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
NRW
2006
Bund
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Versorgung in der KJPP in Deutschland
 Versorgungsdiskrepanzen:
• 1:8 zwischen Bundesländern stationär,
• 1:16 zwischen Kreisen ambulant
• erst in Entwicklung begriffene ambulante Bedarfsplanung
Versorgungssituation: bisherige Ergebnisse
BMZ KJPP vollstationär 2013: Schwankungen um Faktor 3,6
Land
BaWü
Bayern
Berlin**
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg‐
Vorpommern
Niedersachsen
NRW
Rheinland‐Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen‐Anhalt
Schleswig‐Holstein
Thüringen
Bund
Betten
Veränderung
KJPP
gegenüber
Einwohner
2013 1) 2010
+32
599
+104
623
+35
200
=
211
=
50
+21
148
+66
526
< 18 J
2)
1.818.120
2.083.447
523.649
354.593
99.340
276.826
998.724
+10
184
655
1.160
270
49
382
331
254
299
5.941
+33
+32
+70
+3
+21
‐2
+5
+30
Zu‐oder BMZ 2013 Abnahme (Betten/
seit 10.000 EW
Vorjahr < 18)
BMZ 2005 (GMK‐
Bericht
2007)
3)
+
+
+
+
+
+
‐
3,29
2,99
3,82
5,95
5,03
5,35
5,26
2,62
1,74
2,85
5,61
4,51
3,57
3,63
225.586
1.314.059
2.917.733
644.863
142.197
578.758
299.988
465.036
300.565
+
‐
‐
‐
‐
+
+
‐
+
8,16
4,99
3,98
4,19
3,45
6,60
11,03
5,46
9,95
6,89
3,92
3,06
2,27
2,50
5,88
8,74
4,31
7,07
13.043.484
‐12.066
4,55
4,32
** Berlin hat
zusätzlich ein
tagesklinisches
Angebot i.V. 1:
1.Statistisches
Bundesamt:
Grunddaten der
Krankenhäuser,
Fachserie 12
Reihe 6.1 für 2013;
2.Statistisches
Bundesamt:
Bevölkerungsstatis
tik zum 31.12.
2013;
Vorausrechnung
nach Mikrozensus
2011;
3.Tabellenanhang
zum Bericht
„Psychiatrie in
Deutschland –
Strukturen,
Leistungen,
Perspektiven“ der
AG Psychiatrie der
Obersten
Landesgesundheit
sbehörden an die
Gesundheitsminist
erkonferenz 2012
sowie
eigene
Berechnungen
Seit Psych-PV deutlicher Bettenabbau und
Leistungsverdichtung KJPP
1991
1995
2005
2013
1991‐2013
Veränd.
Fallzahl
20.108
23.302
37.699
55.633
+277 %
Verweildauer
126,3
63,4
43,2
36,2
‐ 71 %
Tage
Berechnungs/‐
Beleg.tage
2.539.894
1.626.719
2.011564
‐ 21 %
4.921
5.941*
‐ 29 %
Betten, aufgest.
8.316
1.478.07
6
4.858
Quelle: Stat.Bundesamt, Jahresberichte Fachserie 12. Reihe 6, und eig. Berechnungen
*= Zuwachs bedingt durch moderaten Ausbau a) ortsnaher Einrichtungen sowie Nachbesserungen im Bereich unterversorgter Gebiete
und b) spezieller Angebote wie z.B. für die Suchtbehandlung Jugendlicher
Pflichtversorgungsgebiete durchschnittlich 2,9 mal so groß
wie in der Erwachsenenpsychiatrie
Zunehmende Auseinandersetzung über Psychosomatik
im Kindesalter
• Wegen demographischer Entwicklung Bettenüberkapazitäten
in der Pädiatrie: Ausbau psychosomatischer Angebote
• Vermehrter Versuch von Kurkliniken und
Erwachsenenkliniken für Psychosomatik, ebenfalls in diesem
Segment Abteilung zu öffnen
• Psychosomatische Abteilungen mit interdisziplinärer Führung
und fachärztlicher, kinder- und jugendpsychiatrischer
Kompetenz (das einzige Modell welches die DGKJP
unterstützt)
• Geplant: Grundsatzpapiere der DGKJP und DGKJ - derzeit in
der internen Abstimmung
• Grundsatzgespräche zwischen beiden wissenschaftlichen
Fachgesellschaften im 1. Quartal 2016 (Grundsatz nicht
revierbasiert sondern qualitätsorientiert)
Zuspitzung der Entgelt Diskussion durch
Ersatzvornahme durch das BMG:
massive Proteste praktisch aller Fachverbände, incl.
Angehörigen und Patientenvertreter
(abweichend: neutral vermittelnd: APK; dezent dafür: BPthK)
• in 3 Tagen mehr als 32.000 Unterschriften gegen PEPP
• dem BMG parallel zur letzten Anhörung am 12.11.2012 übergeben
Einführung des neuen Entgeltsystems nach dem
KHRG: Strukturqualität bewahren
Wegfall der Psych-PV
Konvergenzphase
Budgetneutrale Phase
freiwillig
verpflichtend
verpflichtend
2015
2016
2017
2018
1 % Obergrenze
freiwillig
10 % Konvergenzquote
?
2019
15 %
1,5 %
15 %
2%
20 %
2,5 %
2020
2021
2022
20 %
3%
2023
Landesbasisentgeltwert
2024
Neue Strukturqualitätsmaßstäbe durch GBA
5
Einführung des neuen Entgeltsystems :
Ausgangspunkt 100% Psych-PV
Personalqualität
Konvergenzphase
Budgetneutrale Phase
freiwillig
freiwillig
verpflichtend
verpflichtend
100%
Psych-PV
2015
2016
2017
2018
1 % Obergrenze
10 % Konvergenzquote
100%
Psych-PV?
2019
15 %
1,5 %
15 %
2%
2,5 %
2020
2021
Klare Verschlechterung
20 %
2022
20 %
3%
2023
Landesbasisentgeltwert
2024
t
6
Einführung des neuen Entgeltsystems :
Strukturqualität bewahren
Budgetneutrale Phase
δ
Konvergenzphase
freiwillig
freiwillig
verpflichtend
verpflichtend
2015
2016
2017
2018
1 % Obergrenze
10 % Konvergenzquote
100%
2019
15 %
1,5 %
Orientierungswert
15 %
2%
20 %
2,5 %
2020
Lohnsteigerung Und Konvergenz
2021
2022
20 %
3%
2023
Landesbasisentgeltwert
2024
t
7
Forum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
und Psychotherapie
Reformstau: Modellvorhaben sind in der Kinderund Jugendpsychiatrie besonders notwendig
• Im Ausland hat sich in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie mittlerweile eine
differenzierte Versorgungskette mit
aufsuchenden Behandlungsansätzen
etc. entwickelt. In Deutschland ist
aufwendige intensive Behandlung immer
noch an das um Mitternacht belegte Bett
oder den Tagesklinikplatz gebunden.
10
Nur 2 sog. Modelle entstehen in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Modellparagraph § 64b SGB V sah die Entwicklung von Modellen in
jedem Bundesland, unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und
Jugendpsychiatrie vor.
§ 64b SGB V Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen
(1)Gegenstand von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 1 oder 2 kann auch die
Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein, die auf
eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden
Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen
psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. In jedem Land soll unter
besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie
mindestens ein Modellvorhaben nach Satz 1 durchgeführt werden; dabei
kann ein Modellvorhaben auf mehrere Länder erstreckt werden. Eine
bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung bleibt
unberührt. § 63 Absatz 3 ist für Modellvorhaben nach Satz 1 mit der Maßgabe
anzuwenden, dass von den Vorgaben der §§ 295, 300, 301 und 302 sowie des
§ 17d Absatz 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht abgewichen
werden darf. § 63 Absatz 5 Satz 1 gilt nicht. Die Meldung nach Absatz 3 Satz 2
hat vor der Vereinbarung zu erfolgen.
Neue Ansätze zum home treatment und aufsuchenden
intensiven Behandlungsansätzen
Aufsuchende Behandlungsangebote in
Heimeinrichtungen (BMBF und von Krankenkassen
gefördertes Projekt)
Ulmer Heimkinderinterventionsstudie
Ähnliche Ansätze könnten auch z. B. in Schulen für
Erziehungshilfe, generell in Schulen oder in
Pflegefamilien realisiert werden: Inklusion wird
aufsuchende Behandlung in der Schule noch notwendiger
machen
Projekt Schulbegleitung Inklusion (Baden-Württemberg
Stiftung) soeben begonnen April 2013
Projekt Bezuhg (Versorgungsforschung Ba-Wü)
MST und MST CAN
Kontrolleinrichtungen
KJP Lüneburg
Interventionseinrichtungen
KJP Ulm
Praxis Dr. Crasemann
KJP Weissenau
Praxis Dr. Hoehne
Design: case-flow
TAU
n=336
n=781
Screening
eingeschlossen
F
O
L
L
O
W
6 Monate
n=624
Implementierung des
Liaison-Service
n=288
ausgeschlossen
=> n=157
U
P
1
Lost for
follow-up: n=178
TAU
n=231
6 Monate
Fortsetzung des
Liaison-Service
n=215
F
O
L
L
O
W
U
P
2
Lost for
follow-up: n=50
Stationäre Behandlungstage
2,75
2,47
2,5
2,25
2
1,75
1,5
1,3
1,25
1
0,75
0,5
Behandlungstage pro Person
in 12 Monaten
KG
IG
Continuum of Care
AACAP 2008
 Praxis oder Ambulanz (Institutsambulanz)
 Intensives Case Management (kombinierte
psychiatrische, medizinische, rechtliche und
soziale Hilfen) community based
 Home-based treatment services
 Family support services
 day treatment program
 Tagesklinik = partial hospitalisation
 Emergency/Crisis services
 Hospital treatment (Vollstationäre
Behandlung)
Schulbasierte Intervention
In den USA erhalten 70 % - 80 % aller Kinder, die Interventionen
zur Förderung der seelischen Gesundheit erhalten, diese in der
Schule (Hoagwood K. et al. 2001)
Rones, M. und Hoagwood, K. 2000
School-Based Mental Health Services: A Research Review
- 47 Studien zeigen, dass es eine Reihe von Programmen
gibt, die positive Einflüsse auf emotionale und
Verhaltensprobleme haben
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte,
welche Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und
Jugendhilfe gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Themenschwerpunkt Kindheit und Entwicklung zur
Schnittstelle KJPP und Kinder- und Jugendhilfe
Schnittstelle Jugendhilfe – Kinder- und Jugendpsychiatrie
Vor Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Streit um
„Verhaltensauffälligkeiten“. Zuständigkeit der Jugendhilfe vs.
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
„Drehtüreffekte“, insbesondere bei Heimkindern
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes 1990
zunächst Debatte um große Lösung, dann Realisierung der
kleinen Lösung. Zuständigkeit der Jugendhilfe für die Kinder
und Jugendlichen mit seelischer Behinderung.
Aktuell wieder Debatte um Umsetzung einer inklusiven Lösung
im Kindes- und Jugendalter (13. Kinder- und Jugendbericht
und positive Stellungnahme der damaligen Bundesregierung).
Verzögerung in der letzten Legislaturperiode.
Bereich Schule mit ganz unterschiedlichen Lösungen in
einzelnen Bundesländern Treiber der Inklusionsdebatte
PEPP Entgeltreform in der Psychiatrie verhindert kreative
sektorübergreifende Versorgungsmodelle im natürlichen Milieu
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Prinzipielle Umfassenheit des Kindeswohlbegriffs
(Coester 1983, Seite 163)
• Kindeswohlförderung, Förderung der
Teilhabe: Salutogenese-Konzept
(Antonowsky) führt zur Definition von
Basisbedürfnissen, die für eine Entwicklung
erfüllt sein müssen.
• Berücksichtigung der Entwicklungsdimension
• Entwicklungsaufgaben
• Altersentsprechende Teilhabe
• Positiv Definition von Elementen die zum
Kindeswohl beitragen versus negativ
Definition im Sinne einer Eingriffsschwelle
(Kindeswohlgefährdung)
Kindliche Basisbedürfnisse und deren Berücksichtigung in
der UN-Kinderrechtskonvention
Basic need
Liebe und Akzeptanz
Ernährung und Versorgung
Unversehrtheit, Schutz vor
Gefahren, vor materieller
emotionaler und sexueller
Ausbeutung
Bindung und soziale Beziehungen
Gesundheit
Wissen und Bildung
UN-Kinderrechtskonvention
Präambel, Art. 6;
Art. 12, 13, 14
Art. 27, Art. 26, Art. 32
Art. 16, Art. 19,
Art. 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40
Art. 8, 9, 10, 11;
Art. 20, 21, 22
Art. 24, 25, 23, 33
Art. 17;
Art. 28, 29, 30, 31
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Ausgangslage
• 2013 wurden in Deutschland 6.584 unbegleitete Minderjährige
(90% männlich) in Obhut genommen (Stat. Bundesamt 2014)
• 4.399 Asylanträge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
(UMF) wurden 2014 gestellt, eine Steigerung von 76% im
Vergleich zum Vorjahr (BAMF)
• Im ersten Halbjahr 2015 wurden bereits 3.874 Anträge
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) gestellt (BAMF);
im zweiten Halbjahr stieg die Zahl enorm
• BumF (20.11.2015) spricht von über 30 000 UmF die in diesem
Jahr nach Deutschland gekommen sind
• Zahl psychischer Störungen ist bei Flüchtlingskindern
erhöht (Gavranidou et al. 2008; Fazel, Wheeler und Danesh
2005)
• UMF besonders vulnerable Gruppe im Vergleich zu begleiteten
Flüchtlingen (Huemer, Karnik und Steiner 2009; Derluyn und
Broekaert 2007)
Deutsches Ärzteblatt, Jg. 33-34, 17. August 2015, C1115
„Die Krankheiten, bedingt durch Flucht,
Folter, Vertreibung, Vergewaltigung,
Entbehrungen jeglicher Art, und das über
einen meist langen Zeitraum verbunden
mit den psychischen Belastungen, sind
vielzählig“.
Dr. med. Ulrich Clever
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer
und Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg
Problemstellung bei Flüchtlingskindern
– Komplexität der Belastung
häufig multiple Traumata in der Vergangenheit
hohe Belastung in der Gegenwart
ungewisse Zukunft
Flucht:
Ursprungsland:
Traumatisierung,
Trennungen,
Verlusterlebnisse
Beziehungsabbrüche ,
Verlust des
biographischen
Kontinuums,
Traumatisierung
während der Flucht
Gastland:
Irritation durch fremde
Kultur, Wechsel des
Aufenthaltsortes und
Beziehungsabbrüche,
Spracherwerb, Schule/
Ausbildung,
Diskriminierung, unklarer
Aufenthaltsstatus, Sorge
um Familie, materielle
Sorgen
Multiple sequentielle Traumatisierung
Bedeutung des „second hit“
Zu
ku
nft
?
Stellungnahme Trauma bei UMF
Veranstaltung World Childhood Foundation mit der
Gründerin Königin Silvia von Schweden
am 9.9.2015 in Würzburg
Schutz und Hilfe auch für
minderjährige Flüchtlinge essentiell
Systematischer Review
(Fachliteratur vom 1.1.2004 – 30.04.2015)
Zeitschrift Kindheit und Entwicklung:
Witt, Rassenhofer, Fegert, Plener
Nach Sichtung von 2699 Artikeln gingen 43 Artikel in das
systematische Review ein:
•Psychische Belastung: 22 Stichproben mit Daten zu
insgesamt 6.030, überwiegend männlichen (ca. 81 %)
unbegleiteten minderjährigen Flüchtingen (UMF) aus knapp 100
unterschiedliche Herkunftsländer
•Häufig Studien mit Screening-Fragebögen (Angaben zu
psychischen Auffälligkeiten)
•Fünf Studien machen Angaben zu psychischen Störungen
(Ramel et al. 2015, Jakobsen, Demott und Heir 2014, VölklKernstock et al. 2014, Huemer et al. 2011, Batista Pinto Wiese
und Burhorst 2007)
•Mehrzahl der Studien stammt aus Europa: Norwegen,
Schweden, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Österreich
•Defizit in Deutschland in der wissenschaftlichen Bearbeitung
Ergebnisse Review
•Mehrzahl der UMF (bis zu 97 %) hat
traumatische Erfahrungen
• (häufig Kriegserfahrungen)
•UMF haben signifikant häufiger
traumatische Erfahrungen als begleitete
Flüchtlinge
•Prävalenzen für PTBS:
zwischen knapp 30 % 60 % für männliche
70 % für weibliche UMF
•Prävalenz Depression und Angst ebenfalls
hoch zwischen 20 % und 40 %
Editorial ZKJPP November 2015
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
13. Kinder- und Jugendbericht
Erster Kinder- und Jugendbericht, der explizit den Auftrag hat,
die Lebensbedingungen von Kindern mit Behinderung in den
Blick zu nehmen.
Entscheidung der Kommission:
 Lebenslage von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen als Querschnittsthema = keine
Institutionenperspektive sondern personenzentriert
 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in erster
Linie Kinder und Jugendliche mit Bedürfnissen,
Problemen, Entwicklungsaufgaben etc. wie alle anderen
Kinder und Jugendliche auch und sie brauchen einen
behinderungsbedingten Nachteilsausgleich , damit sie in
der Gesellschaft bleiben können (Inklusion)
13. Kinder- und Jugendbericht
… ausgewählte zentrale Erkenntnisse:

In der Forschung gibt es kaum Daten über die gesundheitliche
Lebenslage von Kindern mit Behinderung (Ausnahme ist der
Bereich medizinischer Diagnostik).

Die medizinischen Diagnosen sind in der Mehrzahl
„defizitorientiert“ („was geht nicht?“) und geben kaum
Einblicke in Ressourcen und Lebenslagen.

Krankheit und Behinderung werden selten unterschieden –
gleichwohl bewegen sich auch Heranwachsende mit
Behinderungen auf einem Kontinuum zwischen Gesundheit und
Krankheit und Gesundheit steigt mit besseren Teilhabe-Chancen!

Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und
Sozialhilfe für verschiedene Arten von Behinderungen ist
hinderlich für die richtige Hilfe zum richtigen Zeitpunkt.
13. Kinder- und Jugendbericht
… ausgewählte zentrale Erkenntnisse:

Der Hilfebedarf wird häufig aus einer Angebots- und
Institutionenlogik heraus formuliert und nicht vom Bedarf des
Kindes oder Jugendlichen.

Die Praxis der Leistungsträger ist durch Abgrenzungen und
Zuständigkeitsverweis zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe
(und auch Krankenkassen) geprägt. Komplexleistungen und
Mischfinanzierungen spielen kaum eine Rolle.

Es entstehen an den Schnittstellen der Systeme
„Verschiebebahnhöfe“ und bisweilen „schwarze
Löcher“.

Kindertagesstätten als Ausnahme: Hier haben wir es bundesweit
mit einem flächendeckenden Ausbau integrativer Angebote zu tun.
Inklusion ein wichtiges Thema für
Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie
interdisziplinäres Querschnittsthema welches
viele betroffene Familien und viele
spezialisierte Institutionen angeht
Veränderung von Schule und Einrichtungen
der Jugendhilfe ebenso notwendig wie
sektorübergreifende Behandlung im Milieu
Neue normative Grundlage für die
systemübergreifende Unterstützung der
Teilhabe erforderlich
Inklusion bedeutet nicht gleiches Recht für alle,
sondern jedem die Förderung die er/sie benötigt
http://www.kas.de/wf/doc/kas_42671-544-1-30.pdf?150929110010
Teilhabekonzepte und Teilhabedimensionen
(Diewald et al. 2016 in Migrationsgutachten WissBeirat
Familienfragen)
•
Prozessualität der Teilhabe (Teilhabe muss erreicht und
aufrecht erhalten werden)
•
Teilhabe per se doppelseitig konstruiert (muss von
Betroffenen erwünscht, angestrebt und von der Gesellschaft
ermöglicht werden)
•
Teilhabe durch konkreten Handlungsbezug gut
operationalisierbar (Handlungsbereiche, Subsysteme,
Kommunikationsprozesse)
•
Teilhabekonzept beschreibt Status der Abgrenzung
(Barrieren) ebenso wie deren Überwindung und
Unterstützung bei der Überwindung Faszilitation
•
Entspricht der Tradition europäischer Demokratien in der
Verbindung von Rechten und Pflichten, d.h. dem Konzept
der voraussetzungsvollen staatlich-
gesellschaftlichen Vertragsgemeinschaft
Capability Approach
•
Nach Amartya Sen
1998 Nobelpreis
•Verwirklichungschancen als Freiheiten
 Politische Freiheiten (Kinderrechte)
 Rechte auf Verfahrensbeteiligung, Informationsfreiheit,
angemessene Berücksichtigung,
 Ökonomische Faktoren (Ressourcen,
Verteilungsgerechtigkeit)
 Soziale Chancen (Bildung, Gesundheit)
 Transparenzgarantien (z.B. Informationspflichten,
Transparenz im Hilfeverfahren, Zugänglichkeit von
Informationen)
 Soziale Sicherheit (Krankenversorgung,Jugendhilfe,
Eingliederungshilfe)
2 Klassifikationssysteme der WHO
Diagnose
ICD 10
Individuelle
Teilhabebeeinträchtigung
ICF
ICF der WHO
ICF der WHO: Überblick
über Komponenten des
Funktionsniveaus
Body Functions
& Structures
Levels of
Functioning
Charakteristics
Positive aspect
(Functioning)
Negative aspect
(Disability)
Qualifiers:
First Qualifier
Body
(body parts)
Body function
Body structure
Activities
Individual
(person as a
whole)
Performanc of
individuals
activities
Contextual Factors
Society
Environmental factors
(external influence on
functioning) +
(life situations)
Involvement in
life
situations
Personal factors
(internal influence on
functioning)
Features of the
physical, social and
attitudinal world +
Attributes of the
person
Functional and
structural
integrity
Activity
Impairment
Activity limitation
Participation
Participation
restriction
Uniform Qualifier: Extend or Magnitude
Qualifiers:
Second
Qualifier
Participation
Localisation
Assistance
Subjective
satisfaction
Facilitators
Barriers / hindrances
Generelle Aspekte der Teilhabebeinträchtigung
zu beachtende Elemente (entsprechend von der WHO in der
ICF verwendet):
–
die Pervasivität, d.h., ob das Störungsbild in mehreren Bereiche
Auswirkungen hat, z.B. ob eine Funktionsbeeinträchtigung sich in der
Familie, in der Schule und auch in der Freizeit auswirkt, oder ob die
Funktionsbeeinträchtigung nur auf einen Bereich beschränkt ist. Die
Pervasivität trägt erheblich zum Ausmaß der Beeinträchtigung bei.
–
die Intensität, d.h., ob das Störungsbild in einem (oder mehren)
Bereich(en) so stark ausgeprägt ist, dass die Stärke der
Funktionsbeeinträchtigung nicht mehr mit einer Teilhabe vereinbar ist.
Das bedeutet, dass z.B. auch bereits ein Bereich genügt, um eine
Teilhabebeeinträchtigung festzustellen, obwohl das Funktionsniveau in
den anderen Bereichen hoch und ausreichend sein kann.
–
die Chronizität, d.h. die Dauer der Funktionsbeeinträchtigung. Für die
Chronizität liegt bereits in der Norm des §35a KJHG ein Kriterium vor,
da dort der Halb-Jahreszeitraum in der Regel vorausgesetzt wird
Teilhabebeinträchtigung
Indikatoren – Einteilung
Individuelle Voraussetzungen:
– soziale Lebenslage
– Selbstpflegekompetenzen
– Kompetenzen der Familie
– Leistungsfunktionen des Kindes / Jugendlichen
– Leistungsfunktionen der Familie
Interaktionelle Voraussetzungen:
– Integration in die Familie
– Integration Kita / Schule / Arbeit,
– Integration in die Peer-Group,
– Integration in der Freizeit und
– Integration in den Sozialraum.
– Beziehungsqualitäten des Kindes / Jugendlichen
Kindergarten /
Schule /
Ausbildung
Freizeit
Vater /
Ersatzvater
peer group
Kind, Jugendliche/r,
junge/r Erwachsene/r
Mutter /
Ersatzmutter
Geschwister
Familie
keine
Teilhabebeeinträchtigung
ein wenig/etwas
beeinträchtigt
teilweise
beeinträchtigt
weitgehend
beeinträchtigt
vollständige
Teilhabebeeinträchtigung
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Eingliederungshilfe in der Jugendhilfe
Zweigliedrigkeit der Norm :
1.
Eingangsvoraussetzungen werden
ärztlich,
bzw. kinder- und
jugendpsychotherapeutisch
festgestellt.
2. Teilhabebeeinträchtigung am sozialen
Leben, bzw. Hilfebedarf zur Behebung
derselben wird unter Federführung des
zuständigen Jugendamts erhoben und
definiert.
Diagnose
Individuelle
Teilhabebeeinträchtigung
Große Lösung
Diagnose
Seelische Störung
Körperliche Störung
Geistige
Behinderung
Individuelle
Teilhabebeeinträchtigung
Argumente für die „große Lösung“
Argumente für die „große Lösung“ in der Jugendhilfe
• Zuständigkeit eines Jugendamtes für alle Kinder und
Jugendlichen
• Mehrfachbehinderungen: seelische Behinderungen
treten vermehrt in Kombination mit geistiger
Behinderung und körperlicher Behinderung auf
• Abgrenzung der seelischen und körperlichen oder
geistigen und gesellschaftlichen Ursachen der
Teilhabebeeinträchtigung kaum möglich, da Teilhabe
immer den Menschen in seiner Gesamtheit betrifft
Contra-Argument für „Grosse Sozialhilfelösung“:
Transition in die Zuständigkeit der Sozialhilfe im
Erwachsenenalter
Versorgung aus einer Hand mit fachlicher Expertise
Vorgeschichte der Eingliederungshilfe
•
Krankenversicherung nach Bismarcks-Sozialreformen
- 1881 gesetzliche Krankenversicherung
- 1884 gesetzliche Unfallversicherung
- 1889 gesetzliche Invalidenversicherung
Entwicklung der Eingliederungshilfe
Unterscheidung zwischen diagnostizierbaren
Abweichungen und Funktionseinschränkungen
•
•
•
•
Ausschluss so genannter „stationärer Erkrankungen“
bei „Krüppeln und Sinnesbehinderten“ aus der
Krankenversicherung.
Anfang 20. Jahrhundert (1906)
erste „Reichs - Krüppelzählung“
Schon vor der „Reichs-Krüppelzählung“ Debatte
zwischen Biesalski (Orthopäde und Gründer des
Berliner Oskar-Helene-Heims) und dem Präsidenten
des Reichsgesundheitsamts über die Formulierung
des Begriffs „Krüppel“
Erfassung aller Fehlbildungen versus Erfassung von
Personen, „welche durch Verlust oder
Gebrauchsunfähigkeit eines oder mehrerer Glieder in
ihrer Erwerbsfähigkeit gänzlich behindert oder
wenigstens beschränkt“ sind.
Unterschiede zwischen Feststellung des
Rechtsanspruchs in der Jugendhilfe und der Sozialhilfe
•
•
•
•
•
§ 53 SGB XII und Eingliederungshilfeverordnung:
Verpflichtender Rechtsanspruch ist an das Kriterium
„wesentliche Behinderung“ geknüpft
§ 35 a SGB VIII Rechtsanspruch an die Erfüllung der
in Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 und 2 genannten
Leistungsvoraussetzungen gebunden
Kein Verweis mehr auf die Wesentlichkeit der
Behinderung
Kein Verweis auf eine
Eingliederungshilfeverordnung
Kein Erfolgskriterium
Unterschiede zwischen Feststellung des
Rechtsanspruchs in der Jugendhilfe und der Sozialhilfe
•
•
Weiterer Unterschied:
In der Sozialhilfe spielt das Erfolgskriterium nach § 53
Abs. 1, Satz 1 SGB XII eine Rolle: Hilfen werden nur so
lange gewährt, wie die Aussicht besteht, dass die
Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Eine solche Einschränkung macht im Kindes- und
Jugendalter, also im Entwicklungsalter keinen Sinn.
Hierzu Wiesner-Kommentar zu § 35 a:
„Gerade im Hinblick auf den Personenkreis von Kinder
und Jugendlichen kann es keinen vernünftigen Grund
für eine solche Leistungsbegrenzung geben, da damit
deren Entwicklungschancen verkürzt und das generelle
Ziel der Verbesserung der Teilhabe aufgegeben
würde“. (5. Auflage 2015, RZ 8).
Inklusive Lösung
Diagnose
 Seelische Störung
 körperliche
Störung
 Geistige
Behinderung
Feststellbare
Förderdefizite
Problematische
Persönlichkeitsentwicklung
Fascilitatoren
Individuelle
Teilhabebeeinträchtigung
 Barrieren
 Hinderungsgründe
Schulbegleiter: neue Hilfeform oder
Lückenbüser?
Schulbegleiter helfen bei:
•Verhaltensauffälligkeiten,
• Kommunikation im Unterricht
• Vernetzung zwischen Eltern und
Schule
• der Alltagsbewältigung
(Arbeitsstrukturierung)
• Lernhilfe (wobei sie keine
Hilfslehrer sind!)
• notwendiger Pflege und
medizinischer Versorgung (vor
allem bei Körperbehinderungen)
• Stress- und Emotionsregulation
Befragung aller allgemein bildenden Schulen in
Baden-Württemberg
Onlinebefragung von insgesamt 3.553 Schulen
- Anzahl der eingesetzten (SB)
- Einsatzort (Schulart, Klassenstufe) der SB
Rückantwort (per Mail, Fax, postalisch oder telefonisch)
erhalten von 1.696 (47,7%) Schulen
Davon gaben 592 Schulen (34,9%) an, mindestens einen SB zu
haben.
Projekt der Baden-Württemberg Stiftung
Vorläufige Daten des Inklusionsprojekts
•Ca. jedes 241. Kind hat einen SB
•In ca. 65% der Schulen gibt es einen SB
•Die meisten SB sind in den ersten Klassen; Abnahme der
Anzahl SB je Zunahme der Klassenstufe
Prozentuale Verteilung der SB je Schulform
Projekt der Baden-Württemberg Stiftung
Prozentuale Verteilung der Behinderungen/Beeinträchtigungen
der Kinder/Jugendlichen die SB erhalten
Projekt der Baden-Württemberg Stiftung zur Inklusion
Prozentuale Verteilung der Störungen von Kindern/Jugendlichen
mit seelischer Behinderung die SB erhalten
Gliederung
1. Aktuelle Entwicklungen in der Versorgungssituation in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie
2. Aktuelle Entwicklungen in der fachlichen Debatte, welche
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
gleichermaßen betreffen
•
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
•
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
•
Versorgungsangebote für begleitete und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
•
Große Lösung – inklusive Lösung
•
Schutzräume in Institutionen und Umgang mit Zwang
3. Fazit
Untersuchung zur Information und Partizipation in der KJP
- Behandlung
•
•
Vorstudie: qualitative Befragung in Rostock ,
Entwicklung der Fragebögen (2000)
Hauptstudie: konsekutive Aufnahmen in 2001
• Rostock und ZfP Weissenau
• N 296
• Verläufe nur in HRO n = 110
•
Förderung VW Recht und Verhalten
• Leitung: J.M.Fegert und G. Wolfslast
• Mitarbeiterinnen: I. Dippold, S. Rothärmel, K.
Wiethoff
• Kooperationspartner: A.Naumann und L. Konopka
Wurdest Du informiert über Deine Behandlung?
50
%
Rostock (n = 144)
Weissenau (n = 148)
gesamt (n = 292)
40
30
20
10
0
Rostock (n = 144)
Weissenau (n = 148)
gesamt (n = 292)
ja sehr
7,6
25
16,4
Rostock:
keine Angaben = 2 weiß nicht = 1
Weissenau: keine Angaben = 3
eher ja
16,7
18,2
17,5
teils teils
16,7
18,2
17,5
eher nein
13,2
12,2
12,7
überhaupt nicht
45,8
26,4
36
Wurdest Du informiert über die Stationsregeln?
70
%
Rostock (n = 146)
Weissenau (n = 149)
gesamt (n = 295)
60
50
40
30
20
10
0
ja sehr ausführlich
eher ja ausführlich
teils teils
eher nicht
überhaupt nicht
66,4
47
56,6
11,6
20,1
15,9
6,8
14,1
10,5
2,7
3,4
3,1
12,3
15,4
13,9
Rostock (n = 146)
Weissenau (n = 149)
gesamt (n = 295)
Rostock:
Weissenau:
keine Angaben = 1
keine Angaben = 2
Aufklärung
BGH 7. 8.2013 XII ZB 559/11 § 1631b BGB:
Fixierung mdj. Kinder ist keine Unterbringung
Entscheidung des BGH wurde bei der aktuellen Debatte
um die Reform der Psych KGs vielerorts nicht
berücksichtigt
Bayrischer Rundfunk, Frau Hawranek berichtet
ausführlich über Zwangsmaßnahmen in einer
Behinderteneinrichtung
http://www.br.de/nachrichten/au-franziskushaus-kinderheim-ermittlungen-100.html
Weggesperrt nach Tagesplan
Konsequenz aus BGH-Urteil:
für die KJP, die Jugendhilfe und den
Behindertenbereich
Ein noch in der Entwicklung befindliches Kind
darf allein auf der Basis der Einwilligung der
Sorgeberechtigten massiven, regelmäßigen,
lang andauernden und sehr einschneidenden
Grundrechtseingriffen ausgesetzt sein, ohne
dass irgendeine unabhängige Instanz hiervon
Kenntnis erlangt und die Rechtfertigung für
diese Maßnahmen überprüft.
Wir sehen gesetzgeberischen Bedarf
bei Zwangsmaßnahmen
Zwangsmaßnahmen
Freiheitsentziehende
Maßnahmen
-Freiheitsentziehende
Unterbringung
-Einschluss
Unterbringungsähnliche
Maßnahmen mit
freiheitsentziehender
Wirkung
-Festhalten
-Fixierung
-Isolierung
-Videoüberw./1:1
-Sedierung
(„chemische
Zwangsjacke“)
Zwangsbehandlungen
-Zwangsmedikation
(Behandlung der
Grunderkrankung)
-Zwangsernährung
-Diagnostik unter
Zwang
-Körperhygiene
unter Zwang
Runder Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ 2010‐2011
Bedarf einer flächendeckenden Qualifizierung von medizinischen und pädagogischem Personal Etablierung präventiver Strukturen Erkennen von sexuellem Missbrauch
Umgang mit Verdachtsfällen Unterstützung von Betroffenen
Ergebnisse Auseinandersetzung mit der Problematik
„Sexueller Kindesmissbrauch“ zur Zeit des runden Tisches
Mehr-Ebenen-Strategie der Prävention
Implementierung von Mindeststandards
1. Vorlage eines verbindlichen Schutzkonzeptes
2. Durchführung einer einrichtungsinternen Analyse zu
arbeitsfeldspezifischen Gefährdungspotentialen und
Gelegenheitsstrukturen
3. Bereitstellung eines internen und externen
Beschwerdeverfahrens
4. Notfallplan für Verdachtsfälle
5. Hinzuziehung eines/einer externen Beraters/Beraterin
Verdachtsfällen (z.B. Fachkraft für Kinderschutz)
6. Entwicklung eines Dokumentationswesens für Verdachtsfälle
7. Themenspezifische Fortbildungsmaßnahmen für
MitarbeiterInnen durch externe Fachkräfte
8. Prüfung polizeilicher Führungszeugnisse
9. Aufarbeitung und konstruktive Fehlerbearbeitung
im Sinne der Prävention und Rehabilitierungsmaßnahmen
(Unterarbeitsgruppe I des Runden Tisches Kindesmissbrauch)
Entsprechend der UNKinderrechtskonvention
sind die Rechte von
Mädchen und Jungen
auf institutioneller
Ebene verankert
Ohne Möglichkeit diese
einzufordern, bleiben
Regeln und Rechte
wirkungslos
Niederschwellige Beschwerdesysteme für
Kinder
Freisprechanlage zum Patientenfürsprecher und zu den umliegenden Jugendämtern
in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Ulm
Projekt „Ich bin sicher!“
„Ich bin sicher!“ – Schutzkonzepte aus der Sicht
von Jugendlichen und Betreuungspersonen
Ein interdisziplinäres Verbundprojekt der 3 Standorte Universität Hildesheim, Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm
und Hochschule Landshut; gefördert vom BMBF im Rahmen der Förderlinie
„Sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten“
– Studienrelevante Kontexte:
Heime, Internate und Kliniken
– Zielgruppen:
•
Kinder und Jugendliche (K/J) von 11 bzw.
14 bis 18 Jahren, in stationärer Unterbringung
•
Betreuungspersonen (BP), keine Leitungsfunktion
– Studiendesign: Methodenkombination
•
Qualitative Gruppendiskussionen vor Ort
•
Quantitative Online-Befragung
Fazit
Die „schwierigsten“ Kinder brauchen komplexe Hilfen aus
unterschiedlichen Systemen
Aufsuchende Modelle sind ermutigend und gewährleisten die
störungsspezifische Versorgung von mehr Jugendlichen
Wesentliche Schnittstellen Gesundheitswesen zu:
Jugendhilfe,Schule,Arbeit
Inklusion und Neudefinition der sozialrechtlichen Schnittstellen
durch inklusive Lösung, erfordert neue Modelle der
Zusammenarbeit
Trotz des demographischen Wandels größere
Behandlungsnachfrage, Zunahme von Krisen, erwartbare
Bedarfssteigerung durch belastete Flüchtlingskinder
Zwang und Schutz in Einrichtungen sind zentrale Themen
Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe mehr
denn je auf gute Kooperation angewiesen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm
Ärztlicher Direktor Prof. Dr. Jörg M. Fegert
Steinhövelstr. 5
89075 Ulm
www.uniklinik-ulm.de/kjpp
www.deutsche-traumastiftung.de
www.comcan.de