Ermittlungen mit Funkzellenabfragen in Nordrhein

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/10873
26.01.2016
Kleine Anfrage 4327
des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN
Ermittlungen mit Funkzellenabfragen in Nordrhein-Westfalen
Mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1549 wurde bekannt, dass die
Polizei NRW 10.330 Funkzellenabfragen im Zeitraum vom 7.12.2010 bis zum 28.8.2013
erfasst hat. Obwohl zehntausende Unschuldige von diesen Maßnahmen betroffen waren und
eine gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung besteht, gab es keine systematische
Benachrichtigung. Die Landesregierung konnte keinerlei Angaben dazu machen, ob und wie
sie technisch und organisatorisch sicherstellt, dass Sie die Benachrichtigungspflicht in der
Praxis einhält.
Auch die Antwort der Landesregierung, für eine Unterrichtung der Betroffenen seien
Anschlussinhaberfeststellungen notwendig, ist sachlich und technisch nicht korrekt. Die
Kontaktdaten der Betroffen werden durch die Funkzellenabfrage explizit erhoben, liegen der
Polizei vor und erlauben die formfreie Unterrichtung über den Eingriff in das
Telekommunikationsgeheimnis.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Wie viele nicht-individualisierte Funkzellenabfragen wurden in den Jahren 2013 bis 2015
in Nordrhein-Westfalen vorgenommen? (bitte aufschlüsseln nach Monat, zugrunde
liegendem Straftatbestand, veranlassender Behörde, Ort laut Anordnung, Beginn und
Ende der Maßnahme sowie die Summe der betroffenen Kommunikationsvorgänge je
Abfrage)
2.
Wie viele individuelle Funkzellenabfragen wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in
Nordrhein-Westfalen vorgenommen? (bitte aufschlüsseln nach Monat, zugrunde
liegendem Straftatbestand, veranlassender Behörde, Beginn und Ende der Maßnahme
sowie die Summe der betroffenen Kommunikationsvorgänge je Abfrage)
3.
Welche Informationen und Datenfelder werden aktuell bei über durchgeführte
Funkzellenabfragen insgesamt erhoben?
Datum des Originals: 22.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10873
4.
Wie wird aktuell sicherstellt, dass betroffene Personen, soweit § 101 Absatz 4 Satz 3 und
4 StPO nicht Anwendungen finden, über die Maßnahme zeitnah informiert werden?
5.
Plant die Landesregierung dem Vorbild des Landes Berlin zu folgen und alle Betroffenen
per SMS über die durchgeführten Funkzellenabfragen zu informieren?
Frank Herrmann
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