LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10873 26.01.2016 Kleine Anfrage 4327 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Ermittlungen mit Funkzellenabfragen in Nordrhein-Westfalen Mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1549 wurde bekannt, dass die Polizei NRW 10.330 Funkzellenabfragen im Zeitraum vom 7.12.2010 bis zum 28.8.2013 erfasst hat. Obwohl zehntausende Unschuldige von diesen Maßnahmen betroffen waren und eine gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung besteht, gab es keine systematische Benachrichtigung. Die Landesregierung konnte keinerlei Angaben dazu machen, ob und wie sie technisch und organisatorisch sicherstellt, dass Sie die Benachrichtigungspflicht in der Praxis einhält. Auch die Antwort der Landesregierung, für eine Unterrichtung der Betroffenen seien Anschlussinhaberfeststellungen notwendig, ist sachlich und technisch nicht korrekt. Die Kontaktdaten der Betroffen werden durch die Funkzellenabfrage explizit erhoben, liegen der Polizei vor und erlauben die formfreie Unterrichtung über den Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele nicht-individualisierte Funkzellenabfragen wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen vorgenommen? (bitte aufschlüsseln nach Monat, zugrunde liegendem Straftatbestand, veranlassender Behörde, Ort laut Anordnung, Beginn und Ende der Maßnahme sowie die Summe der betroffenen Kommunikationsvorgänge je Abfrage) 2. Wie viele individuelle Funkzellenabfragen wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen vorgenommen? (bitte aufschlüsseln nach Monat, zugrunde liegendem Straftatbestand, veranlassender Behörde, Beginn und Ende der Maßnahme sowie die Summe der betroffenen Kommunikationsvorgänge je Abfrage) 3. Welche Informationen und Datenfelder werden aktuell bei über durchgeführte Funkzellenabfragen insgesamt erhoben? Datum des Originals: 22.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10873 4. Wie wird aktuell sicherstellt, dass betroffene Personen, soweit § 101 Absatz 4 Satz 3 und 4 StPO nicht Anwendungen finden, über die Maßnahme zeitnah informiert werden? 5. Plant die Landesregierung dem Vorbild des Landes Berlin zu folgen und alle Betroffenen per SMS über die durchgeführten Funkzellenabfragen zu informieren? Frank Herrmann 2
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