10. September 2015 FAQs zum Thema „Monatspreis“ und „Abschlag“

FAQs zum Thema „Monatspreis“ und „Abschlag“
Warum zahle ich die Jahreskosten monatlich auf Basis des hochgerechneten Verbrauchs?
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei
Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telefonie sind die Energiebzw. Wasserzähler in den Haushalten und können nicht elektronisch erfasst werden. Eine monatliche
Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich.
Aus diesem Grund wird der erwartete neue Verbrauch gleichmäßig auf die kommende
Abrechnungsperiode hochgerechnet.
Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
- der Länge des Abrechnungszeitraumes
- den aktuell gültigen Preisen
- den jahreszeitlichen Schwankungen
Wie berechnet sich mein Abschlag?
Die Höhe des monatlichen Abschlags lässt sich ganz einfach berechnen.
Die Grundlage dafür sind die Jahreskosten. Diese errechnen sich aus dem durchschnittlich zu
erwartenden Jahresverbrauch in Kilowattstunden:
zu erwartender Verbrauch (kWh)
˟ Arbeitspreis/kWh (brutto)
+ Grundpreis/Jahr (brutto)
= Jahreskosten (ohne Bonus)
Bei der monatlichen Zahlungsweise werden auf Basis der Jahreskosten theoretisch zwölf Teilbeträge
fällig. Praktisch werden die gesamten Jahreskosten aber nur auf die verbleibenden Monate bis zur
nächsten Jahresabrechnung umgelegt. Das sind in der Regel elf Monate und Sie zahlen somit
lediglich elf Mal den Abschlagsbetrag.
Das bedeutet in diesem Fall:
Jahreskosten (ohne Bonus) / 11 Monate = Abschlagsbetrag
Im zwölften Monat erhalten Sie dann die Jahresabrechnung, die Ihre tatsächlich verbrauchten Mengen
beinhaltet. Die bereits gezahlten Abschlagsbeträge werden von dem tatsächlichen Rechnungsbetrag
abgezogen und der Differenzbetrag wird dann entweder auf dem Kundenkonto gutgeschrieben oder wenn mehr verbraucht wurde - dem Konto belastet. Je genauer Ihre Jahresverbrauchsangabe ist,
umso geringer ist also das Risiko einer Nachzahlung.
Während des Abrechnungszeitraums werden grundsätzlich gleichbleibende Abschlagszahlungen
erhoben. Sollten Sie merken, dass ihr Verbrauch sinkt oder steigt können Sie diesen über die
ServiceLine jederzeit anpassen lassen.
Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der
Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.
Stand: 10. September 2015
Wie berechnet sich der Monatspreis?
Die Grundlage für die Höhe des Monatspreises sind die zu erwartenden Jahreskosten ohne Bonus.
zu erwartender Verbrauch (kWh)
˟ Arbeitspreis/kWh (brutto)
+ Grundpreis/Jahr (brutto)
= Jahreskosten (ohne Bonus)
Die Jahreskosten ohne Bonus werden dann rechnerisch auf 12 Monate verteilt.
Jahreskosten (ohne Bonus) / 12 Monate = Monatspreis
Warum weicht der Monatspreis von der Höhe meines Abschlags ab?
Der Monatspreis weist die Jahreskosten auf monatlicher Basis aus. Die tatsächliche Höhe Ihres
Abschlagsbetrages kann vom ausgewiesenen Monatspreis abweichen, da die Jahreskosten in der
Regel auf elf Monate umgelegt werden. Sie zahlen elf Monate einen gleichbleibenden
Abschlagsbetrag und im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung, in welcher die tatsächlich
verbrauchten Mengen erfasst werden und die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen
werden. Der Differenzbetrag wird dann entweder auf dem Kundenkonto gutgeschrieben oder - wenn
mehr verbraucht wurde - dem Konto belastet.
Warum wurde der Abschlag angehoben?
Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten
automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des
Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres.
Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise, Stromsteuer
und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive
Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten
Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den
Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung.
Kann ich meine Abschlagszahlung jederzeit ändern lassen?
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert hat, können Sie Ihren Abschlag
telefonisch unter 0800 11 444 88 gerne ändern.
Wenn sich der Strom-/Gaspreis senkt, senkt sich dann auch mein monatlicher Abschlag?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres
nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Stand: 10. September 2015