Studie | Aktionsplan Lastmanagement von Erzeugung und Last eingesetzt. Dadurch schlägt sich der vorhandene Bedarf an Flexibilität nicht ausreichend in den Preisen am Strommarkt nieder, sodass auch auf diesem Wege zu wenige Lastflexibilitätspotenziale erschlossen werden. Die Anreize für ein aktives Bilanzkreismanagement werden maßgeblich durch den Ausgleichsenergiemechanismus (AE-Mechanismus) beeinflusst, über den die Kosten für den Regelenergieabruf umgelegt werden. Die Weiterentwicklung dieses Mechanismus verbessert die Anreize für kurzfristige Ausgleichsgeschäfte mit flexiblen Lasten. Dementsprechend sollte sich der Bedarf nach Flexibilität stärker im Strompreis widerspiegeln, damit zusätzliche Anreize für Absicherungsverträge mit flexiblen Verbrauchern entstehen. Die folgenden Maßnahmen können den AE-Mechanismus stärken und wertvolle Anreize zur Erschließung flexibler Lasten schaffen.1 Bei der Ausgestaltung sollte die Steigerung der Effizienz der Anreize jedoch gegen mögliche Rückwirkungen auf die finanziellen Risiken für Bilanzkreise und somit auf die Wettbewerbsintensität abgewogen werden. Die derzeitige Umlage der Kosten des Regelenergieabrufs auf unausgeglichene Bilanzkreise kann effizienter gestaltet werden, indem →→ lediglich die Kosten des Abrufs in überwiegender Abrufrichtung berücksichtigt werden, →→ die Regelenergiekosten der Minutenreserve auf Basis eines Einheitspreissystems bestimmt werden und →→ als Bezugspreis für die Börsenpreisbindung das Maximum beziehungsweise Minimum aller relevanten Spotmarktpreise gewählt wird. Zudem sollten die Anreize adäquater gestaltet werden, indem zusätzlich 1 Diese Ansätze basieren auf Connect (2014) sowie auf gemeinsamen Arbeiten von Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH und Connect (vgl. Connect, in Veröffentlichung). →→ die relevanten Kosten der Regelleistungsvorhaltung verursacherorientiert umgelegt werden. Neben dem Strommarkt ist die Bereitstellung von Regelleistung ein mögliches Einsatzgebiet flexibler Lasten. Die Beschaffung von Regelleistung und der Einsatz von Regelenergie dienen der Systemsicherheit und unterliegen deshalb bestimmten regulatorischen Vorgaben. Bislang erschweren diese Vorgaben die Teilnahme flexibler Verbraucher am Regelreservemarkt unnötig. Insbesondere lange Ausschreibungszeiträume und lange Produktlaufzeiten führen für flexible Verbraucher zu höheren Barrieren als für konventionelle Anbieter, sodass der Wettbewerb verzerrt wird. Die Regelreservemärkte sollten deshalb so weiterentwickelt werden, dass unnötige Hemmnisse für flexible Verbraucher abgebaut werden.2 Die oberste Prämisse dabei bleibt die unveränderte Gewährleistung der Systemsicherheit. Auch unter dieser Maßgabe können die Ausschreibungszeiträume und Produktlaufzeiten verkürzt werden, um implizite Markteintrittsbarrieren für flexible Lasten zu reduzieren. Durch diese Anpassungen lassen sich zudem der Regelreservemarkt und der Spotmarkt zeitlich besser aufeinander abstimmen. Die für den Einsatz flexibler Verbraucher besonders relevanten Opportunitätskosten können so adäquater als bisher im Marktgeschehen berücksichtigt werden. Das langfristige Ziel der Weiterentwicklung sollte für alle Regelreservearten →→ kalendertägliche Ausschreibungen und →→ stündliche Produkte sein. Um die Anpassungsprozesse für die Marktteilnehmer und die Übertragungsnetzbetreiber abzufedern, kann ein schrittweises Vorgehen sinnvoll sein. Die nächsten Schritte für die Regelreservearten sollten wie folgt gestaltet werden: 2 Die hier diskutierten Optionen zur Weiterentwicklung basieren auf Connect (2014) sowie auf gemeinsamen Arbeiten von Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH und Connect (vgl. Connect, in Veröffentlichung). 9
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