die relevanten Kosten der

Studie | Aktionsplan Lastmanagement
von Erzeugung und Last eingesetzt. Dadurch schlägt sich
der vorhandene Bedarf an Flexibilität nicht ausreichend in
den Preisen am Strommarkt nieder, sodass auch auf diesem
Wege zu wenige Lastflexibilitätspotenziale erschlossen werden.
Die Anreize für ein aktives Bilanzkreismanagement werden maßgeblich durch den Ausgleichsenergiemechanismus
(AE-Mechanismus) beeinflusst, über den die Kosten für den
Regelenergieabruf umgelegt werden. Die Weiterentwicklung
dieses Mechanismus verbessert die Anreize für kurzfristige
Ausgleichsgeschäfte mit flexiblen Lasten. Dementsprechend
sollte sich der Bedarf nach Flexibilität stärker im Strompreis
widerspiegeln, damit zusätzliche Anreize für Absicherungsverträge mit flexiblen Verbrauchern entstehen.
Die folgenden Maßnahmen können den AE-Mechanismus
stärken und wertvolle Anreize zur Erschließung flexibler
Lasten schaffen.1 Bei der Ausgestaltung sollte die Steigerung
der Effizienz der Anreize jedoch gegen mögliche Rückwirkungen auf die finanziellen Risiken für Bilanzkreise und somit auf die Wettbewerbsintensität abgewogen werden.
Die derzeitige Umlage der Kosten des Regelenergieabrufs
auf unausgeglichene Bilanzkreise kann effizienter gestaltet
werden, indem
→→ lediglich die Kosten des Abrufs in überwiegender Abrufrichtung berücksichtigt werden,
→→ die Regelenergiekosten der Minutenreserve auf Basis eines Einheitspreissystems bestimmt werden und
→→ als Bezugspreis für die Börsenpreisbindung das Maximum
beziehungsweise Minimum aller relevanten Spotmarktpreise gewählt wird.
Zudem sollten die Anreize adäquater gestaltet werden, indem
zusätzlich
1 Diese Ansätze basieren auf Connect (2014) sowie auf gemeinsamen Arbeiten von Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH und Connect (vgl. Connect, in Veröffentlichung).
→→ die relevanten Kosten der Regelleistungsvorhaltung verursacherorientiert umgelegt werden.
Neben dem Strommarkt ist die Bereitstellung von Regelleistung ein mögliches Einsatzgebiet flexibler Lasten. Die Beschaffung von Regelleistung und der Einsatz von Regelenergie dienen der Systemsicherheit und unterliegen deshalb
bestimmten regulatorischen Vorgaben. Bislang erschweren
diese Vorgaben die Teilnahme flexibler Verbraucher am Regelreservemarkt unnötig. Insbesondere lange Ausschreibungszeiträume und lange Produktlaufzeiten führen für
flexible Verbraucher zu höheren Barrieren als für konventionelle Anbieter, sodass der Wettbewerb verzerrt wird.
Die Regelreservemärkte sollten deshalb so weiterentwickelt
werden, dass unnötige Hemmnisse für flexible Verbraucher
abgebaut werden.2 Die oberste Prämisse dabei bleibt die unveränderte Gewährleistung der Systemsicherheit.
Auch unter dieser Maßgabe können die Ausschreibungszeiträume und Produktlaufzeiten verkürzt werden, um implizite
Markteintrittsbarrieren für flexible Lasten zu reduzieren.
Durch diese Anpassungen lassen sich zudem der Regelreservemarkt und der Spotmarkt zeitlich besser aufeinander
abstimmen. Die für den Einsatz flexibler Verbraucher besonders relevanten Opportunitätskosten können so adäquater
als bisher im Marktgeschehen berücksichtigt werden.
Das langfristige Ziel der Weiterentwicklung sollte für alle
Regelreservearten
→→ kalendertägliche Ausschreibungen und
→→ stündliche Produkte
sein. Um die Anpassungsprozesse für die Marktteilnehmer
und die Übertragungsnetzbetreiber abzufedern, kann ein
schrittweises Vorgehen sinnvoll sein. Die nächsten Schritte
für die Regelreservearten sollten wie folgt gestaltet werden:
2 Die hier diskutierten Optionen zur Weiterentwicklung basieren auf Connect (2014) sowie auf gemeinsamen Arbeiten
von Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH
und Connect (vgl. Connect, in Veröffentlichung).
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