Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Sirenentest vom 03.02.2016 ...................................................... 2 2. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ....................................... 2 3. Datenschutz ............................................................................... 3 4. Motorfahrradkontrollmarken und –schilder 2016 ....................... 3 5. Feuerwehrübungen 2016 .......................................................... 4 6. Feuerwehr-Neurekrutierung 2016 ............................................. 5 7. Leinenpflicht für Hunde .............................................................. 5 8. Papier- und Kartonsammlung 2016 ........................................... 6 9. Die Dorfvereine von Gündlischwand stellen sich vor: Samariterverein ......................................................................... 6 10. Abfallkalender 2016 ................................................................... 7 1. Sirenentest vom 03.02.2016 Am Mittwoch, 03.02.2016, werden im ganzen Kanton Bern Sirenentests durchgeführt. In den letzten Jahren erfolgten diese in der Gemeinde Gündlischwand jeweils leise. Seit dem Herbst 2014 hat es in Gündlischwand eine neue Sirene, welche recht laut ertönt. Ausgelöst wird um 13:30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf die Sirenenkontrolle bis 14:00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15:00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7‘800 Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Wir bitten um Kenntnisnahme und um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen bestens. 2. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung bleibt wie folgt geschlossen: Datum / Zeit Grund 04.02.2016, Nachmittag Weiterbildung 18.02.2016, ganzer Tag Weiterbildung 22.02. – 26.02.2016 Ferien 02.03.2016, ganzer Tag Weiterbildung 03.03.2016, ganzer Tag Weiterbildung In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Ressortverantwortlichen des Gemeinderates. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens. Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 2/8 3. Datenschutz Gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes bezeichnet die Gemeinde eine Aufsichtsstelle über den Datenschutz. Diese Aufgabe wird gemäss Art. 14 Abs. 3 des Organisationsreglements vom Rechnungsprüfungsorgan wahrgenommen. Bericht des Rechungsprüfungsorgans Für die Einhaltung des Datenschutzes sind grundsätzlich die Behörden verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Anwendung der Vorschriften zu prüfen, die verantwortlichen Behörden zu beraten und die Öffentlichkeit jährlich über unsere Tätigkeit zu orientieren. Wir prüften die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen mittels Befragungen auf der Basis von Stichproben. Aufgrund unserer Überprüfung können wir davon ausgehen, dass der Datenschutz im Rahmen der geltenden Gesetzesvorschriften eingehalten wird. Das Rechnungsprüfungsorgan 4. Motorfahrradkontrollmarken und –schilder 2016 Die Motorfahrradkontrollmarken 2016 können zum Preis von Fr. 40.50 pro Stück bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Zweilütschinen, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bezogen werden. Bei einer erstmaligen Einlösung des Motorfahrrads benötigen Sie ein Kontrollschild. Dieses kostet Fr. 10.- und ist ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 3/8 5. Feuerwehrübungen 2016 Die Feuerwehrübungen des Löschzugs Gündlischwand finden an folgenden Daten statt: Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 4/8 6. Feuerwehr-Neurekrutierung 2016 Dieses Jahr sind alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/innen und Ausländer/innen mit C-Ausweis) der Jahrgänge 1993 bis 1966, welche im Jahre 2015 nach Gündlischwand gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 1994, die in Gündlischwand wohnhaft sind, feuerwehrdienstpflichtig. Auch dieses Jahr werden interessierte Mitbürger/innen ab dem 22. Altersjahr gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Wer Interesse hat, bei der Feuerwehr Wilderswil, Löschzug Gündlischwand mitzumachen, meldet sich schriftlich oder telefonisch bis am 1. Februar 2016 bei Fourier Wilderswil, Löschzug Gündlischwand, Leandra Gertsch, Gässli 25, 3815 Gündlischwand (Tel.-Nr. 079/580.26.87). Niemand hat Anspruch darauf, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Die Sicherheits- und Umweltkommission bestimmt, ob Dienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Die Rekrutierung findet statt am Montag, 08. Februar 2016, 19:45 Uhr im Feuerwehrmagazin Schulhaus Wilderswil. 7. Leinenpflicht für Hunde Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten werden: • auf Schulanlagen • auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen • an Bahnhöfen und Haltestellen • in öffentlichen Verkehrsmitteln • beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden • führt ein Wanderweg über eine Wiese/Weide, sind Hunde ebenfalls anzuleinen. Hunde müssen immer an die Leine genommen werden, wenn sie nicht wirksam unter Kontrolle gehalten werden können. Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 5/8 8. Papier- und Kartonsammlung 2016 Die Schule Gündlischwand und Lütschental führt die Papier- und Kartonsammlung dieses Jahr an folgenden Daten durch: ► Montag, 02.05.2016, ab 07.30 in Gündlischwand / ab ca. 11.00 Uhr in Lütschental ◄ ► Montag, 24.10.2016, ab 07.30 in Gündlischwand / ab ca. 11.00 Uhr in Lütschental ◄ Bitte legen Sie das separat und gut gebündelte Papier und Karton vor Ihre Liegenschaft. 9. Die Dorfvereine von Gündlischwand stellen sich vor: Samariterverein Im Jahre 1900 versammelten sich auf Initiative des damaligen Gemeindepräsidenten Johann Boss 22 Personen aus den Gemeinden Gündlischwand, Isenfluh und Lütschental, die den Beschluss fassten, dass ein Samariterkurs durchgeführt werden sollte. Die dort Anwesenden hatten sich damals unterschriftlich zu verpflichten, für »die daherigen Kosten einzustehen«. Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 6/8 Am 30. März 1900 fand dann der erste Kursabend statt, der unter der Leitung des Interlakner Arztes Dr. Seiler stand. Nach 17 Kursabenden konnten 32 Ausweise abgegeben werden. Nach Abschluss dieses Kurses wurde dann der Samariterverein Zweilütschinen – Gündlischwand gegründet. Seit diesen Jahren wurde im Verein immer aktiv gearbeitet. Jahr für Jahr wurden Kurse, Übungen und Anlässe verschiedener Art durchgeführt. Der Mitgliederbestand des Vereins bewegte sich jeweils zwischen 15 und 50 Mitgliedern. Heute im Jahr 2016 besteht der Verein aus 11 Aktivmitgliedern, die sich in verschiedenen Kursen und Übungen, auch mit dem Rettungsdienst und der Feuerwehr, ständig weiterbilden. Der Samariterverein besitzt und unterhält Krankenmobilien – und Hilfsmittel, welches bei Bedarf und Anfrage gemietet werden kann. Samariter haben viele Aufgaben und unterstützen bei Veranstaltungen, Anlässen und Blutspende – Aktionen in Erster Hilfe. Bsp. Weiterbildungen und Tätigkeiten: Organisiert Vorträge, Erste Hilfe bei Unfälle auf dem Bauernhof, Repetition in Reanimation. Postendienste am Jungfraumarathon und Weitere. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen an einer gemeinsamen Feldübung, dieses Jahr in Bönigen, und vieles mehr. Reisen oder gemeinsames Zusammensitzen beim Jahresabschluss, kommen auch nicht zu kurz und fördern die Kameradschaft. Wir würden uns freuen, Interessierte und Passivmitglieder an einer unserer nächsten Monatsübungen begrüssen zu dürfen. 10. Abfallkalender 2016 Infolge der grossen Nachfrage, werden von Juni bis und mit September die Grünabfuhrdaten erweitert. Die genauen Daten entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 7/8 Mitteilungsblatt Nr. 01 / 2016 8/8
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