Heinrich Bosshard-Strasse 2 8405 Winterthur Notzimmer Unterschlupf Mob 076 736 12 25 Hausordnung (ab 01.01.2016) Ziel dieser Hausordnung ist es, klare Rahmenbedingungen und Spielregeln für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben zu schaffen. Die Hausordnung soll nicht einengen, sondern ein gutes Miteinander ermöglichen, die erforderliche Sicherheit vermitteln und insbesondere dafür sorgen, dass sich alle Personen wohl fühlen können, insbesondere auch Familien mit Kindern. 1. Respekt Die BewohnerInnen respektieren gegenseitig ihre Privatsphäre. Der Umgang soll mit Achtung und Toleranz geschehen. Alle BewohnerInnen erhalten einen abschliessbaren Spind für Ihre Wertgegenstände zu ihrer Verfügung. Fremdes Eigentum, welches zum Haus oder anderen gehört, ist zu respektieren. In Mehrbettzimmern muss mit Kopfhörern Musik gehört werden. 2. Zimmer Zimmer und Betten werden von den zuständigen Mitarbeitenden zugeteilt. Gemeinschaftsräume werden vom Team regelmässig gereinigt. Die Reinigung des Zimmers ist Sache der entsprechenden BewohnerInnen, wobei für jede/n BewohnerInnen die Mitarbeitspflicht gilt. Das Team hat jederzeit Zutritt zu allen Zimmern. Besonders weil es sich um Mehrbettzimmer handelt, ist das Einhalten von Ordnung für alle unerlässlich. Ausserhalb der Zimmer sowie der Umkleidekabinen in den Duschen ist korrekte Bekleidung Pflicht - mindestens Shorts und T-Shirt über der Unterwäsche. Die Haltung von Haustieren ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen leider nicht möglich. Der Gebrauch von Kerzen ist nicht gestattet. Für die Lagerung von Lebensmitteln stehen in der Wohnküche 5 Kühlschränke und genügend Schränke zur Verfügung. Private Lebensmittel sollten angeschrieben sein. In den Zimmern wird nicht gegessen und keine Lebensmittel gelagert. Bewohnende haben lediglich Zutritt zum eigenen Zimmer. 3. Zeiten Die Haustüre ist 24 Std. abgeschlossen. BewohnerInnen erhalten einen Zahlencode als Schlüssel, dieser darf nie an andere weitergegeben werden. Fremden Einlass zu gewähren ist untersagt. In den Schlafräumen gilt von 23.00 bis 07.00 Nachtruhe. Um einander nicht zu stören, soll abends der Aufenthaltsraum für Gespräche genutzt werden, insbesondere auch für Telefongespräche. Täglich von 18.00 abends bis 06.00 morgens ist ein Teammitglied präsent im Haupthaus und steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Eine Nachtwache schläft im Haus und kann bei dringenden Anliegen während der Nacht angesprochen werden. BewohnerInnen in den Häusern in Elgg, in Kollbrunn, an der Tösstalstrasse 252 und in Aussenwohnungen erreichen den Diensthabenden telefonisch. Die Arche, das Haus an der Tösstalstrasse 252 und in Elgg sind videoüberwacht. 4. Verpflegung Das Frühstück ist inbegriffen und kann individuell zubereitet werden. Der Frühstückskühlschrank wird regelmässig vom Team aufgefüllt. Gelegentlich werden Speisen am Ablaufdatum von "Tischlein Deck dich" frisch oder tiefgekühlt angeliefert, punktuell auch von der KITA oder Anlässen im Haus. Diese Lebensmittel können gerne genutzt werden. Durch den Tag kann die Wohnküche unter Rücksichtnahme auf alle anderen BewohnerInnen genutzt werden. Von 22.00 bis 05.00 Uhr ist der Strom des Herdes ausgeschaltet sodass die Wohnküche nicht zum kochen genutzt werden kann, sondern nur als Aufenthaltsraum. Nach Benützung der Küche muss sofort aufgeräumt und abgewaschen werden. Geschirr gehört in den Spüler, Pfannen und Kochgeschirr sollen von Hand abgewaschen werden, damit der nächste Hungrige kochen kann. 5. Alkohol, Drogen und Tabak Das Rauchen ist nur im Freien gestattet. Aschenbecher sind draussen platziert und sind auch für den Gebrauch gedacht. Der Konsum und die Aufbewahrung von alkoholischen Getränken, illegalen Drogen, Cannabis etc. ist in der Institution grundsätzlich untersagt. Das Verbot gilt im ganzen Innen- und Aussenbereich des privaten Geländes des Zentrums Arche (Sitzplatz, Parkplatz, Velounterstand, Heinrich Bosshard-Strasse 2 8405 Winterthur Notzimmer Unterschlupf Mob 076 736 12 25 Gartenbereiche usw. sowie in allen anderen Liegenschaften des Vereins Noah. Kontrollen der schliessbaren Spinde durch das Team sind möglich. Ausnahmen unterliegen der ärztlichen Anordnung oder der Bewilligung durch das Team. 6. Team Das Team hat die Verantwortung für das Funktionieren des Betriebes. Weisungen, bezw. Sanktionen des diensthabenden Mitarbeiters, der Mitarbeiterin ist Folge zu leisten. Als Team schätzen wir einen allseitig freundlichen und respektvollen Umgang, auch in schwierigen Situationen! 7. Konsequenzen Schäden an fremdem Eigentum werden dem/r VerursacherIn verrechnet. Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung oder massiver Störung der Hausgemeinschaft ergreift das diensthabende Teammitglied angemessene Massnahmen: z.B. mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung, Wegweisung aus der Institution. Bei Gewalt, Drohung, sexueller Belästigung, rassistischem Verhalten oder Konsum von Drogen, kann ein sofortiger Ausschluss verhängt werden. Bei massiven Verschmutzungen der Gemeinschaftsräume – z.B. Toiletten, Küche, etc. – kann das diensthabende Teammitglied den/die VerursacherIn zum Reinigen der entsprechenden Anlagen verpflichten. 8. Parkplatz für Autobesitzer Unterschlupf ist im Zentrum Arche eingemietet und muss die Parkplatznutzung bezahlen. Wer sein Auto vor dem Haus parken möchte, kann im Büro eine Parkkarte für Fr. 40.-- erwerben. Diese gilt 30 Tage, ausgenommen sonntags 07.30 - 14.00Uhr während der Gottesdienste. Für unerlaubt geparkte Autos gilt das richterliche Verbot (siehe Zufahrt), fehlbare Autohalter werden durch die Hausverwaltung angezeigt. 9. Besondere Regelungen ¦ Bemerkungen Werden beim Austritt persönliche Sachen zurückgelassen, werden diese 1 Monat gelagert und anschliessend entsorgt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Fluchtwege dürfen nur im Brandfall benutzt werden. Besuche sind nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Diensthabenden möglich. Besucher haben keinen Zugang zu den Schlafräumen. Eine gültige Privathaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Falls die BewohnerInnen keine Haftpflichtversicherung haben, wird diese bei Eintritt online beantragt. Für alle im Zusammenhang mit der temporären Wohnunterbringung notwendigen Kontakte ist der Verein Noah, wie auch andere Unterstützer wie Behörden, Ärzte, Ämter, Vermieter von der Schweigepflicht entbunden. Der Bewohner, Die Bewohnerin ………………………….. Datum…………………..
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