Landkreis Bad Kissingen

Immissionsschutz
Anlagengenehmigung:
Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen ist zuständig für die
Zulassung von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4.
BImSchV) bedürfen.
Der Staat stellt solche Anlagen, die potentiell umweltschädlich sein können, unter den
Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung.
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in
besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in
anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu
benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise: Abfallläger, Asphaltmischanlagen, Steinbrüche,
Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Motorsportanlagen etc.
Anlagenüberwachung:
Das Landratsamt Bad Kissingen hat als Genehmigungsbehörde die Durchsetzung der nach dem
BImSchG vorgegebenen Verpflichtungen der Anlagenbetreiber zu überwachen.
Aus der Reihe der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen
wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie
2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV mit
einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die
Überwachung der Anlagen. So sind für die sogenannten E-Anlagen insbesondere ein
Überwachungsplan und Überwachungsprogramm zu erstellen.
Der Überwachungsplan wurde von der Regierung von Unterfranken erstellt und kann unter dem
Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden.
Das aus dem Überwachungsplan entwickelte Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad
Kissingen kann ebenfalls unter dem Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen:
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV)
Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie)
Downloads/Links:
Regierung von Unterfranken - Überwachungsplan
Landratsamt Bad Kissingen - Überwachungsprogramm
Kontakt:
rechtlich:
Landratsamt Bad Kissingen
Herr Tobias Seufert
Münchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4055
Fax: 0971/801-774055
E-Mail: [email protected]
Anfahrtsplan
fachlich:
Landratsamt Bad Kissingen
Herr Dieter Fuchs
Münchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4165
Fax: 0971/801-774165
E-Mail: [email protected]
Anfahrtsplan
Landratsamt Bad Kissingen
Herr Johannes Eichhorn
Münchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4166
Fax: 0971/801-774166
E-Mail: [email protected]
Anfahrtsplan
Beratung und Bearbeitung von Beschwerden, sofern dies im öffentlichen Interesse geboten ist:
Unter Immissionsschutz versteht man die Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher
Immissionen. Diese Maßnahmen sind zum Teil in Gesetzen und Verordnungen, die unmittelbar
anzuwenden und zu beachten sind, festgelegt oder in Verwaltungsvorschriften, die erst durch
eine Festlegung in einem Bescheid Rechtskraft erlangen.
Die Immissionen werden in folgende Bereiche unterschieden:
Luftreinhaltung:
- Gerüche z.B. Tierhaltung, Lösemittel
- Luftschadstoffe z.B. Feuerungsanlagen
Lärmschutz:
- Gewerbelärm
- Verkehrslärm
- Sport- und Freizeitlärm
Strahlenschutz:
- Mobilfunk
- Radioaktivität
- Licht
- Wärme
Erschütterungen:
- Sprengungen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z.B. Gebäudeheizungen)
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (z.B. Rasenmäher, Laubbläser)
Downloads / Links:
Tierbestände in der Landwirtschaft
Betriebszeiten Gartengeräte & Brennholz
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Kontakt:
Für die Bereiche:
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Bad Kissingen (nur Stadtteile)
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Wittershausen)
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Thundorf
Landratsamt Bad Kissingen
Herr Dieter Fuchs
Münchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4165
Fax: 0971/801-774165
E-Mail: [email protected]
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Landratsamt Bad Kissingen
Herr Johannes Eichhorn
Münchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4166
Fax: 0971/801-774166
E-Mail:
[email protected]
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