Immissionsschutz Anlagengenehmigung: Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen ist zuständig für die Zulassung von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bedürfen. Der Staat stellt solche Anlagen, die potentiell umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise: Abfallläger, Asphaltmischanlagen, Steinbrüche, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Motorsportanlagen etc. Anlagenüberwachung: Das Landratsamt Bad Kissingen hat als Genehmigungsbehörde die Durchsetzung der nach dem BImSchG vorgegebenen Verpflichtungen der Anlagenbetreiber zu überwachen. Aus der Reihe der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für die sogenannten E-Anlagen insbesondere ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramm zu erstellen. Der Überwachungsplan wurde von der Regierung von Unterfranken erstellt und kann unter dem Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden. Das aus dem Überwachungsplan entwickelte Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen kann ebenfalls unter dem Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie) Downloads/Links: Regierung von Unterfranken - Überwachungsplan Landratsamt Bad Kissingen - Überwachungsprogramm Kontakt: rechtlich: Landratsamt Bad Kissingen Herr Tobias Seufert Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Tel: 0971/801-4055 Fax: 0971/801-774055 E-Mail: [email protected] Anfahrtsplan fachlich: Landratsamt Bad Kissingen Herr Dieter Fuchs Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Tel: 0971/801-4165 Fax: 0971/801-774165 E-Mail: [email protected] Anfahrtsplan Landratsamt Bad Kissingen Herr Johannes Eichhorn Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Tel: 0971/801-4166 Fax: 0971/801-774166 E-Mail: [email protected] Anfahrtsplan Beratung und Bearbeitung von Beschwerden, sofern dies im öffentlichen Interesse geboten ist: Unter Immissionsschutz versteht man die Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen. Diese Maßnahmen sind zum Teil in Gesetzen und Verordnungen, die unmittelbar anzuwenden und zu beachten sind, festgelegt oder in Verwaltungsvorschriften, die erst durch eine Festlegung in einem Bescheid Rechtskraft erlangen. Die Immissionen werden in folgende Bereiche unterschieden: Luftreinhaltung: - Gerüche z.B. Tierhaltung, Lösemittel - Luftschadstoffe z.B. Feuerungsanlagen Lärmschutz: - Gewerbelärm - Verkehrslärm - Sport- und Freizeitlärm Strahlenschutz: - Mobilfunk - Radioaktivität - Licht - Wärme Erschütterungen: - Sprengungen Rechtsgrundlagen: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z.B. Gebäudeheizungen) Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (z.B. Rasenmäher, Laubbläser) Downloads / Links: Tierbestände in der Landwirtschaft Betriebszeiten Gartengeräte & Brennholz Verbrennung pflanzlicher Abfälle Kontakt: Für die Bereiche: Aura Bad Bocklet Bad Kissingen (nur Stadtteile) Burkardroth Euerdorf Maßbach Münnerstadt Nüdlingen Oberthulba (Hassenbach, Oberthulba, Schlimpfhof, Wittershausen) Oerlenbach Ramsthal Rannungen Sulzthal Thundorf Landratsamt Bad Kissingen Herr Dieter Fuchs Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Tel: 0971/801-4165 Fax: 0971/801-774165 E-Mail: [email protected] Anfahrtsplan Bad Brückenau Bad Kissingen (nur Innenstadt) Elfershausen Fuchsstadt Geroda Hammelburg Motten Oberleichtersbach Oberthulba (Frankenbrunn, Hetzlos, Reith, Thulba) Riedenberg Schondra Wartmannsroth Wildflecken Zeitlofs zurück Landratsamt Bad Kissingen Herr Johannes Eichhorn Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Tel: 0971/801-4166 Fax: 0971/801-774166 E-Mail: [email protected] Anfahrtsplan
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