entsprechendes Merkblatt

bauma 2016: Regularien zur Vorführung von Maschinen im Freigelände
Grundsätzlich gilt: Vorführungen müssen vorab von der Messe München GmbH
genehmigt werden. Entsprechende Anfragen senden Sie bitte an den Technischen
Ausstellerservice [email protected]
Folgende Angaben werden benötigt:
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Was soll vorgeführt werden? (Beschreibung des Produkts, Technisches Datenblatt,
Bilder etc.)
Wie soll vorgeführt werden? (Ablauf der Vorführung, Dauer, Häufigkeit)
Mit welchen Beeinträchtigungen durch die Vorführung ist zu rechnen? (Lautstärke,
Vibrationen, Staubentwicklung etc.)
Bitte beachten Sie in den Technischen Richtlinien hierzu vor allem die Punkte
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4.7.7. Werbemittel/Präsentationen
[…] Alle Arten von Vorführungen und Präsentationen sowie alle Formen optischer,
sich bewegender oder akustischer Werbung bedürfen der vorherigen schriftlichen
Genehmigung der Messe München GmbH. Sie dürfen andere
Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen
hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen
Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der
Standgrenze nicht überschreiten. […]
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5.6.1. Maschinengeräusche
[…] Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte bedarf der vorherigen
schriftlichen Genehmigung der Messe München GmbH. Er darf andere
Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen
hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen
Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Lärmverursachende Maschinen und
Geräte dürfen nur in kurzen Intervallen betrieben werden und nur so lange und so
häufig, wie es der Vorführzweck erfordert. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der
Standgrenze nicht überschreiten. […]
Zusätzlich zu den Technischen Richtlinien ist Folgendes einzuhalten:
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Der Bereich der Vorführung ist gegen das Betreten von Besuchern und unbefugten
Personen so abzuschranken, dass keine Gefährdung für sie besteht
Ist eine Staubentwicklung nicht vollständig vermeidbar, muss diese mittels
Wasserberieselung so gering wie möglich gehalten werden. Fühlen sich
benachbarte Stände dennoch beeinträchtigt, behält sich die Messe München vor,
die Vorführungen einzuschränken bzw. zu untersagen.
Ist mit umherfliegenden Gegenständen/Materialien etc. zu rechnen, (z.B. bei
Schreddern), ist der Bereich entsprechend der technischen Vorgaben so zu
sichern, dass keine Personen zu Schaden kommen können, beispielsweise durch
Netze, Plexiglasabschrankung etc.
Alle Sicherheitsmaßnahmen sind vom Aussteller eigenverantwortlich
durchzuführen.
Die Messe München GmbH ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung
diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, optische
Belästigungen, Schmutz, Staub, Erschütterungen oder sonstige Emissionen
verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Beeinträchtigung
der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilnehmern führen.