bauma 2016: Regularien zur Vorführung von Maschinen im Freigelände Grundsätzlich gilt: Vorführungen müssen vorab von der Messe München GmbH genehmigt werden. Entsprechende Anfragen senden Sie bitte an den Technischen Ausstellerservice [email protected] Folgende Angaben werden benötigt: - Was soll vorgeführt werden? (Beschreibung des Produkts, Technisches Datenblatt, Bilder etc.) Wie soll vorgeführt werden? (Ablauf der Vorführung, Dauer, Häufigkeit) Mit welchen Beeinträchtigungen durch die Vorführung ist zu rechnen? (Lautstärke, Vibrationen, Staubentwicklung etc.) Bitte beachten Sie in den Technischen Richtlinien hierzu vor allem die Punkte - 4.7.7. Werbemittel/Präsentationen […] Alle Arten von Vorführungen und Präsentationen sowie alle Formen optischer, sich bewegender oder akustischer Werbung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Messe München GmbH. Sie dürfen andere Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. […] - 5.6.1. Maschinengeräusche […] Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Messe München GmbH. Er darf andere Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Lärmverursachende Maschinen und Geräte dürfen nur in kurzen Intervallen betrieben werden und nur so lange und so häufig, wie es der Vorführzweck erfordert. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. […] Zusätzlich zu den Technischen Richtlinien ist Folgendes einzuhalten: - - - Der Bereich der Vorführung ist gegen das Betreten von Besuchern und unbefugten Personen so abzuschranken, dass keine Gefährdung für sie besteht Ist eine Staubentwicklung nicht vollständig vermeidbar, muss diese mittels Wasserberieselung so gering wie möglich gehalten werden. Fühlen sich benachbarte Stände dennoch beeinträchtigt, behält sich die Messe München vor, die Vorführungen einzuschränken bzw. zu untersagen. Ist mit umherfliegenden Gegenständen/Materialien etc. zu rechnen, (z.B. bei Schreddern), ist der Bereich entsprechend der technischen Vorgaben so zu sichern, dass keine Personen zu Schaden kommen können, beispielsweise durch Netze, Plexiglasabschrankung etc. Alle Sicherheitsmaßnahmen sind vom Aussteller eigenverantwortlich durchzuführen. Die Messe München GmbH ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, optische Belästigungen, Schmutz, Staub, Erschütterungen oder sonstige Emissionen verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilnehmern führen.
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