Schengen-Evaluierung Griechenlands: Kommission nimmt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Schengen-Evaluierung Griechenlands: Kommission nimmt
Evaluierungsbericht an und spricht Empfehlungen zur Beseitigung der
Mängel beim Außengrenzenmanagement aus
Straßburg, 2. Februar 2016
Schengen-Evaluierung Griechenlands: Kommission nimmt Evaluierungsbericht an und
spricht Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel beim Außengrenzenmanagement aus
Nach einer positiven Stellungnahme des Ausschusses für die Schengen-Evaluierung vom letzten Freitag
hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder heute den Bericht über die Schengen-Evaluierung
Griechenlands angenommen. Ferner verabschiedete das Kollegium einen Vorschlag für eine
Empfehlung des Rates zur Beseitigung der schwerwiegenden Mängel, die in dem Evaluierungsbericht
über die Anwendung der Schengen-Bestimmungen im Bereich des Außengrenzenmanagements durch
Griechenland festgestellt wurden. Die Empfehlungen werden dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Mit dem im Oktober 2013 geschaffenen Schengen-Evaluierungsmechanismus soll die Anwendung der
Schengen-Bestimmungen überprüft werden. Dazu begeben sich kommissionsgeführte Teams
gemeinsam mit Experten aus den Mitgliedstaaten und von Frontex in die jeweiligen Mitgliedstaaten.
Der Schengen-Evaluierungsbericht über Griechenland und der Vorschlag für eine Ratsempfehlung
wurden von Experten der Mitgliedstaaten und Vertretern der Kommission gemeinsam verfasst.
Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte:
„Ob wir es schaffen, einen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechtzuerhalten, hängt
davon ab, ob es uns gelingt, unsere Außengrenzen effektiv zu schützen. Wir schlagen heute eine Reihe
von Empfehlungen vor, die sicherstellen sollen, dass an allen Außengrenzen Griechenlands Kontrollen
durchgeführt werden und dass diese den Schengen-Bestimmungen entsprechen. Gleichzeitig nehmen
wir die Bemühungen der griechischen Behörden zur Verbesserung der Lage zur Kenntnis und erinnern
daran, dass alle Teile des umfassenden Plans der Kommission angewendet werden müssen, um den nie
dagewesenen Druck auf die Außengrenzen Europas bewältigen zu können. Ziel der Kommission und
der Mitgliedstaaten ist es, den Schengen-Raum zu schützen und zu stärken. Wir können den
Schengen-Raum nur bewahren, wenn wir die Schengen-Bestimmungen anwenden.“
Die Empfehlungen sollen dafür sorgen, dass Griechenland sämtliche Schengen-Bestimmungen im
Bereich des Außengrenzenmanagements ordnungsgemäß und wirksam anwendet. Die Empfehlungen
betreffen mehrere Bereiche, unter anderem die Verbesserung der Registrierungsverfahren, bei denen
es sicherzustellen gilt, dass ausreichend Personal und Fingerabdruckscanner vorhanden sind, um
Migranten und ihre Reisedokumente registrieren und anhand des SIS sowie der Datenbanken von
Interpol und der Mitgliedstaaten überprüfen zu können. Griechenland soll die erforderliche Infrastruktur
für die Unterbringung während des Registrierungsverfahrens bereitstellen und bei irregulären
Migranten, die kein Asyl suchen und keinen internationalen Schutz benötigen, Rückkehrverfahren
einleiten. Die Grenzüberwachung soll verbessert werden. Dies umfasst unter anderem die Einrichtung
eines Risikoanalysesystems und die verstärkte Schulung von Grenzschutzbeamten. Auch die
Infrastruktur und die Ausrüstung an den Grenzübergangsstellen sollen verbessert werden.
Um die Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen, kann die Kommission Griechenland angesichts
der schwerwiegenden Mängel, die in dem Schengen-Evaluierungsbericht festgestellt wurden, zudem
empfehlen, bestimmte Maßnahmen gemäß Artikel 19a des Schengener Grenzkodexes zu ergreifen.
Schengen-Evaluierungsmechanismus
Schengen-Evaluierungen werden in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines mehrjährigen und
eines alljährlichen Evaluierungsprogramms durchgeführt. Diese Ortsbesichtigungen können
angekündigt oder unangekündigt stattfinden.
Im Anschluss an jeden Besuch wird ein Bericht erstellt, in dem etwaige Mängel aufgezeigt werden.
Parallel dazu werden Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, die es innerhalb einer Frist
umzusetzen gilt. Die Kommission legt dem Rat diese Empfehlungen zur Annahme vor. Als
Folgemaßnahme muss der betreffende Mitgliedstaat einen Aktionsplan vorlegen, in dem er darlegt, wie
er die festgestellten Mängel beheben will. Die Kommission, Frontex oder andere Einrichtungen der EU
können die betreffenden Mitgliedstaaten praktisch und/oder finanziell dabei unterstützen, diese
Empfehlungen umzusetzen.
Im achten Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums vom 15. Dezember 2015
wurde bereits angekündigt, dass je nach den Ergebnissen der Schengen-Evaluierungen in Griechenland
bestimmte Maßnahmen gemäß den Artikeln 19a und 26 des Schengener Grenzkodexes empfohlen
werden könnten.
Verfahren für außergewöhnliche Umstände
Kommt ein Bewertungsbericht zu dem Ergebnis, dass der evaluierte Mitgliedstaat „seine
Verpflichtungen gemäß den Schengen-Vorschriften in schwerwiegender Weise vernachlässigt“ , und
bestehen „schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Außengrenzen“, so kann die Kommission
Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der im Zuge der Evaluierung festgestellten
Mängel abgeben, die der Annahme durch den Rat bedürfen. Um die Einhaltung dieser Empfehlungen zu
gewährleisten, kann die Kommission dem evaluierten Mitgliedstaat gemäß Artikel 19a des Schengener
Grenzkodexes empfehlen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise den Einsatz von
europäischen Grenzschutzteams oder die Vorlage eines strategischen Plans, in dem dargelegt wird, wie
der Mitgliedstaat sein eigenes Personal und seine eigene Ausrüstung einsetzen will, um die Bedenken
auszuräumen. Die Vorschläge der Kommission unterliegen der Zustimmung eines Ausschuss aus
Sachverständigen der Mitgliedstaaten, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Der evaluierte
Mitgliedstaat muss innerhalb von drei Monaten Abhilfe schaffen.
Sollten sich die Maßnahmen auch drei Monate nach der Annahme der Empfehlungen des Rates als
unzureichend erweisen und die Mängel weiter bestehen, kann die Kommission das Verfahren nach
Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes einleiten.
Gemäß Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes kann der Rat – auf der Grundlage eines Vorschlags
der Kommission – empfehlen, in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder an bestimmten
Grenzabschnitten wieder Grenzkontrollen einzuführen, sofern sich die Maßnahmen nach Artikel 19a als
unwirksam erwiesen haben. Dies dient als letztes Mittel, um die gemeinsamen Interessen des
Schengen-Raums zu wahren. Eine solche Empfehlung des Rates muss mit qualifizierter Mehrheit
angenommen werden.
Nach Artikel 26 und in den oben beschriebenen außergewöhnlichen Umständen können Kontrollen für
einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten verlängert werden. Dieser Zeitraum kann um weitere sechs
Monate bis zu maximal zwei Jahren verlängert werden.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Schengen-Evaluierung: Kommission erörtert Berichtsentwurf zu Griechenland
(27. Januar 2015)
Schengener Grenzkodex
Achter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums (15. Dezember 2015)
Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus
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