Europäische Kommission - Pressemitteilung Schengen-Evaluierung Griechenlands: Kommission nimmt Evaluierungsbericht an und spricht Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel beim Außengrenzenmanagement aus Straßburg, 2. Februar 2016 Schengen-Evaluierung Griechenlands: Kommission nimmt Evaluierungsbericht an und spricht Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel beim Außengrenzenmanagement aus Nach einer positiven Stellungnahme des Ausschusses für die Schengen-Evaluierung vom letzten Freitag hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder heute den Bericht über die Schengen-Evaluierung Griechenlands angenommen. Ferner verabschiedete das Kollegium einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Beseitigung der schwerwiegenden Mängel, die in dem Evaluierungsbericht über die Anwendung der Schengen-Bestimmungen im Bereich des Außengrenzenmanagements durch Griechenland festgestellt wurden. Die Empfehlungen werden dem Rat zur Annahme vorgelegt. Mit dem im Oktober 2013 geschaffenen Schengen-Evaluierungsmechanismus soll die Anwendung der Schengen-Bestimmungen überprüft werden. Dazu begeben sich kommissionsgeführte Teams gemeinsam mit Experten aus den Mitgliedstaaten und von Frontex in die jeweiligen Mitgliedstaaten. Der Schengen-Evaluierungsbericht über Griechenland und der Vorschlag für eine Ratsempfehlung wurden von Experten der Mitgliedstaaten und Vertretern der Kommission gemeinsam verfasst. Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte: „Ob wir es schaffen, einen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechtzuerhalten, hängt davon ab, ob es uns gelingt, unsere Außengrenzen effektiv zu schützen. Wir schlagen heute eine Reihe von Empfehlungen vor, die sicherstellen sollen, dass an allen Außengrenzen Griechenlands Kontrollen durchgeführt werden und dass diese den Schengen-Bestimmungen entsprechen. Gleichzeitig nehmen wir die Bemühungen der griechischen Behörden zur Verbesserung der Lage zur Kenntnis und erinnern daran, dass alle Teile des umfassenden Plans der Kommission angewendet werden müssen, um den nie dagewesenen Druck auf die Außengrenzen Europas bewältigen zu können. Ziel der Kommission und der Mitgliedstaaten ist es, den Schengen-Raum zu schützen und zu stärken. Wir können den Schengen-Raum nur bewahren, wenn wir die Schengen-Bestimmungen anwenden.“ Die Empfehlungen sollen dafür sorgen, dass Griechenland sämtliche Schengen-Bestimmungen im Bereich des Außengrenzenmanagements ordnungsgemäß und wirksam anwendet. Die Empfehlungen betreffen mehrere Bereiche, unter anderem die Verbesserung der Registrierungsverfahren, bei denen es sicherzustellen gilt, dass ausreichend Personal und Fingerabdruckscanner vorhanden sind, um Migranten und ihre Reisedokumente registrieren und anhand des SIS sowie der Datenbanken von Interpol und der Mitgliedstaaten überprüfen zu können. Griechenland soll die erforderliche Infrastruktur für die Unterbringung während des Registrierungsverfahrens bereitstellen und bei irregulären Migranten, die kein Asyl suchen und keinen internationalen Schutz benötigen, Rückkehrverfahren einleiten. Die Grenzüberwachung soll verbessert werden. Dies umfasst unter anderem die Einrichtung eines Risikoanalysesystems und die verstärkte Schulung von Grenzschutzbeamten. Auch die Infrastruktur und die Ausrüstung an den Grenzübergangsstellen sollen verbessert werden. Um die Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen, kann die Kommission Griechenland angesichts der schwerwiegenden Mängel, die in dem Schengen-Evaluierungsbericht festgestellt wurden, zudem empfehlen, bestimmte Maßnahmen gemäß Artikel 19a des Schengener Grenzkodexes zu ergreifen. Schengen-Evaluierungsmechanismus Schengen-Evaluierungen werden in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines mehrjährigen und eines alljährlichen Evaluierungsprogramms durchgeführt. Diese Ortsbesichtigungen können angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Im Anschluss an jeden Besuch wird ein Bericht erstellt, in dem etwaige Mängel aufgezeigt werden. Parallel dazu werden Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, die es innerhalb einer Frist umzusetzen gilt. Die Kommission legt dem Rat diese Empfehlungen zur Annahme vor. Als Folgemaßnahme muss der betreffende Mitgliedstaat einen Aktionsplan vorlegen, in dem er darlegt, wie er die festgestellten Mängel beheben will. Die Kommission, Frontex oder andere Einrichtungen der EU können die betreffenden Mitgliedstaaten praktisch und/oder finanziell dabei unterstützen, diese Empfehlungen umzusetzen. Im achten Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums vom 15. Dezember 2015 wurde bereits angekündigt, dass je nach den Ergebnissen der Schengen-Evaluierungen in Griechenland bestimmte Maßnahmen gemäß den Artikeln 19a und 26 des Schengener Grenzkodexes empfohlen werden könnten. Verfahren für außergewöhnliche Umstände Kommt ein Bewertungsbericht zu dem Ergebnis, dass der evaluierte Mitgliedstaat „seine Verpflichtungen gemäß den Schengen-Vorschriften in schwerwiegender Weise vernachlässigt“ , und bestehen „schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Außengrenzen“, so kann die Kommission Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der im Zuge der Evaluierung festgestellten Mängel abgeben, die der Annahme durch den Rat bedürfen. Um die Einhaltung dieser Empfehlungen zu gewährleisten, kann die Kommission dem evaluierten Mitgliedstaat gemäß Artikel 19a des Schengener Grenzkodexes empfehlen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise den Einsatz von europäischen Grenzschutzteams oder die Vorlage eines strategischen Plans, in dem dargelegt wird, wie der Mitgliedstaat sein eigenes Personal und seine eigene Ausrüstung einsetzen will, um die Bedenken auszuräumen. Die Vorschläge der Kommission unterliegen der Zustimmung eines Ausschuss aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Der evaluierte Mitgliedstaat muss innerhalb von drei Monaten Abhilfe schaffen. Sollten sich die Maßnahmen auch drei Monate nach der Annahme der Empfehlungen des Rates als unzureichend erweisen und die Mängel weiter bestehen, kann die Kommission das Verfahren nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes einleiten. Gemäß Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes kann der Rat – auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission – empfehlen, in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder an bestimmten Grenzabschnitten wieder Grenzkontrollen einzuführen, sofern sich die Maßnahmen nach Artikel 19a als unwirksam erwiesen haben. Dies dient als letztes Mittel, um die gemeinsamen Interessen des Schengen-Raums zu wahren. Eine solche Empfehlung des Rates muss mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Nach Artikel 26 und in den oben beschriebenen außergewöhnlichen Umständen können Kontrollen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten verlängert werden. Dieser Zeitraum kann um weitere sechs Monate bis zu maximal zwei Jahren verlängert werden. Weitere Informationen Pressemitteilung: Schengen-Evaluierung: Kommission erörtert Berichtsentwurf zu Griechenland (27. Januar 2015) Schengener Grenzkodex Achter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums (15. Dezember 2015) Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus Website der Generaldirektion Inneres IP/16/211 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc