Merkblatt zum Antrag Deutscher Kurzfilmpreis

Merkblatt zum Antrag
Deutscher Kurzfilmpreis 2016
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den
Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis (Spielfilm)
und Deutscher Kurzfilmpreis (Animationsfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm,
Sonderpreis).
Der Deutsche Kurzfilmpreis kann verliehen werden für:
Spielfilme:
bis 7 Minuten und mehr als 7 bis 30 Minuten: insgesamt 6 Nominierungen, davon
jeweils 1 x Filmpreis in Gold
Dokumentarfilme:
bis 30 Minuten: 2 Nominierungen, davon 1 x Filmpreis in Gold
Animationsfilme:
bis 30 Minuten: 2 Nominierungen, davon 1 x Filmpreis in Gold
Experimentalfilme:
bis 30 Minuten: 2 Nominierungen, davon 1 x Filmpreis in Gold
Zusätzlich kann ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 - 78
Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) vergeben werden.
Die Dotierungen betragen für die Nominierung 15.000 Euro, für den Filmpreis in Gold
30.000 Euro und für den - fakultativen - Sonderpreis 20.000 Euro.
Einbezogen in den Wettbewerb sind auch fernsehproduzierte Kurzfilme, wenn der
Fernsehsender der Kinoauswertung zustimmt und der Produzent/die Produzentin diese
beabsichtigt.
Vorschläge für eine Auszeichnung können
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films bis zum 01. Juni 2016
die Mitglieder der oben genannten Jurys bis zwei Wochen vor Beginn der
Auswahlsitzung einreichen.
Es wird gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
1. Für die Einreichung der Vorschläge an die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien - Filmreferat K 35 - Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, ist das
beigefügte Datenblatt zu verwenden.
2. Der Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im vorausgegangenen Jahr fertig
gestellt worden sein. Filme, die vor diesem Zeitraum fertig gestellt worden sind, können
nicht berücksichtigt werden.
3. Als Kurzfilme gelten Filme in deutscher Sprache mit einer Vorführdauer von einer
bis höchstens 7 bzw. 30 Minuten (25 Bilder/sec.) einschließlich Vor- und Abspann.
4. Fristgerecht eingegangene Vorschläge werden an die Jurys Deutscher Kurzfilmpreis weitergeleitet, wenn die in dem Datenblatt erbetenen Auskünfte über den
eingereichten Film vollständig erteilt worden sind.
5. Ein Vorschlag findet nur Berücksichtigung, wenn der Film im Format DVD oder Bluray und in einer barrierefreien Fassung fristgerecht an das Bundesarchiv,
Filmförderung, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, übersandt wird. Hierzu ergeht eine
gesonderte Aufforderung an den Hersteller/die Herstellerin.
6. Gemäß § 15 I Nr. 7 FFG ist der Hersteller verpflichtet eine barrierefreie Fassung
seines Filmes zu erstellen. Eine barrierefreie Fassung beinhaltet eine Audiodeskription
(gesprochenes Bild) und eine Untertitelung.
7. Für die Kategorie "Sonderpreis" findet eine Vorsichtung durch die Jury statt. Mit der
Zusendung des Datenblattes (siehe 1.) sind bei der BKM sechs DVDs/Blu-rays des
vorgeschlagenen Films einzureichen.
8. Hersteller bzw. Rechteinhaber müssen damit einverstanden sein, dass der Film den
Jurys entsprechend deren Zeitplan vorgeführt wird. Der Hersteller bzw. Rechteinhaber
muss weiter damit einverstanden sein, dass der Film im Falle einer Auszeichnung
innerhalb einer Präsentation im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises
2016 vorgeführt und gegebenenfalls in Ausschnitten im Fernsehen ausgestrahlt wird.
Entsprechendes gilt auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Öffentlichkeitsarbeit anlässlich der Preisverleihung. Ebenso muss die Zustimmung
erteilt werden, dass der Film auf der Film-Tour "Deutscher Kurzfilmpreis Kinotournee"
in ausgewählten deutschen Städten präsentiert wird. Das Honorar für diese Verwertung
der nominierten bzw. ausgezeichneten Filme gilt als durch die ausgezahlten Prämien
abgedeckt. Des Weiteren muss der Hersteller damit einverstanden sein, dass seine
Daten dem Bundesarchiv für die Pflichtregistrierung zur Verfügung gestellt werden.
9. Weitere Hinweise zum Deutschen Kurzfilmpreis ergeben sich aus den
Filmförderungsrichtlinien des BKM und dem „Informationsblatt zum Deutschen
Kurzfilmpreis“. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Filmreferat K 35, Postfach 17 02 90, 53108
Bonn, Tel.: 0228/99 681 3672, E-Mail: [email protected].