traktandenliste

TRAKTANDENLISTE
Einwohnergemeinde
1. Protokoll
2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014
3. Einbürgerungen
4. Baurechtsvertrag für Überdachung Industriestammgleis
5. Kreditantrag für Sanierung Gemeindestrasse „im Bifang“
6. Kreditantrag für Umrüstung Beleuchtungsanlage auf LED
7. Verschiedenes
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll
2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014
3. Verschiedenes
Einwohnergemeinde
1. Protokoll
Gestützt auf die Prüfung der Protokollprüfungskommission wird beantragt:
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2014 sei zu genehmigen.
2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014
Zu diesem Traktandum kann auf den nachstehenden Rechenschaftsbericht verwiesen werden, von dem die Stimmberechtigten Kenntnis nehmen wollen. Die Gemeinderechnungen sind vom Gemeinderat und von
der Finanzkommission vorschriftsgemäss geprüft worden.
Antrag:
1. Die Jahresrechnungen 2014 der Einwohnergemeinde seien zu genehmigen.
2. Die separaten Kreditabrechnungen betreffend:
Einwohnergemeinde




Ersatz Hallenboden Sporthalle
Projektwettbewerb „Umbau und Erweiterung Schulhaus“
Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg)
Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg
Wasserversorgung
 Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg)
 Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg
Abwasserentsorgung
 Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg)
 Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg
Elektrizitätsversorgung
 Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg)
 Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg
 Sanierung Trafostation Drosselweg / Netzausbau
seien zu genehmigen.
3. Einbürgerungen
Gestützt auf die Bürgerrechtsgesetzgebung bewerben sich um die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von Rupperswil:
Köse Abdul Kerim
Abdul Kerim ist türkischer Staatsangehöriger und wurde am 21. Mai
1999 in Aarau geboren. Der
Bewerber wohnte bis zu seinem
sechsten Lebensjahr in Dürrenäsch
und zog anschliessend nach Rupperswil, wo er zusammen mit seinen Eltern und zwei älteren Geschwistern an der Poststrasse 1
wohnt. Abdul Kerim besucht heute
die 4. Sekundarschulklasse in Hunzenschwil und wird im Sommer
2015 in Hallwil eine Lehre als
Polymechaniker antreten. In seiner
Freizeit spielt Abdul Kerim gerne
Fussball mit Kollegen. Zusätzlich
nimmt er Gitarrenunterricht und
spielt mit Gleichaltrigen in einer
Musikband.
Schneiders Ilja mit Sohn Raimundo Leon
Herr Schneiders, niederländischer Staatsangehöriger, wurde am
9. Februar 1978 in den Niederlanden geboren. Nach seinem Zuzug in die
Schweiz im Jahr 1984 besuchte er in Seon und Buchs die obligatorischen
Schulen und absolvierte anschliessend eine Lehre als Fahrrad- und
Motorradmechaniker in Hausen AG. In den folgenden Jahren betrieb Herr
Schneiders aktiven Radrennsport auf nationaler Ebene und wohnte in
verschiedenen Aargauer Gemeinden. Seit Juli 2008 lebt er zusammen mit
seiner Ehefrau Tatjana Mendes Schneiders am Amselweg in Rupperswil.
Heute arbeitet Herr Schneiders als Vollzugsangestellter im Gefängnis in
Muttenz BL. Der gemeinsame Sohn Raimundo Leon ist am 27. April 2011
in Aarau geboren.
Die Ehefrau Mendes Schneiders Tatiana hat ihr Einbürgerungsgesuch
mangels ausreichender Deutschkenntnisse zurückgezogen.
Yalcin Ümmügülsüm
Frau Yalcin ist türkische
Staatsangehörige. Sie wurde
am 26. April 1977 in Aarau
geboren und wohnte seit
Geburt bis im August 2009 in
Hunzenschwil. Nach einem
kurzen
Abstecher
nach
Schafisheim zog sie im September 2010 nach Rupperswil,
wo sie heute, zusammen mit ihrem Ehemann Kadir Yalcin und
den beiden Söhnen Ahmet und
Kerem in einem Einfamilienhaus im Fahrthag 12 wohnt.
Frau Yalcin hatte die obligatorischen Schulen in Hunzenschwil und Rupperswil besucht
und anschliessend in Aarau
eine Ausbildung zur Büroangestellten mit integrierter Verkaufsausbildung absolviert. Sie
arbeitet heute mit einem 70 %Pensum in der Patientenadministration im Kantonsspital
Aarau. Herr Yalcin und die beiden Söhne sind nicht ins Einbürgerungsgesuch einbezogen.
Herr Yalcin verfügt über die
deutsche
Staatsbürgerschaft
und will nicht Schweizer
werden. Die beiden Söhne
sollen nach Eintritt in die
Volljährigkeit selbst über eine
allfällige
Gesuchstellung
entscheiden können.
Kanberi Merve
Frau Kanberi ist türkische
Staatsangehörige. Sie wurde
am 29. April 1992 in Aarau
geboren und wohnte seit
Geburt bis im April 2011 in
Dürrenäsch. Sie besuchte die
obligatorischen Schulen in
Dürrenäsch und Seon und absolvierte anschliessend eine
Lehre als Detailhandelsassistentin und eine Zusatzlehre als
Detailhandelsfachfrau in Aarau.
Heute arbeitet Frau Kanberi im
erlernten Beruf für die Bekleidungsfirma „Blackout“, wo sie
nach
einer
anstehenden
Weiterbildung auch als Prüfungsexpertin für die Lernenden
der zahlreichen Firmenfilialen
tätig sein wird. Frau Kanberi
lebt mit ihren Eltern und drei
von vier Geschwistern an der
Schweizistrasse 21.
Bei allen BürgerrechtsbewerberInnen sind die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht erfüllt. Sie haben sich gut in die schweizerischen Verhältnisse eingelebt und sind der Einbürgerung würdig. Der
Gemeindeversammlung wird deshalb beantragt:
Das Gemeindebürgerrecht sei zuzusichern an:




Köse Abdul Kerim
Schneiders Ilja mit Sohn Raimundo Leon
Yalcin Ümmügülsüm
Kanberi Merve
Gestützt auf die Verordnung über die Gebühren für die Zusicherung des
Gemeindebürgerrechts vom 16. November 2005, in Kraft seit 1. Januar
2006, ist der Gemeinderat für die Festsetzung der Einbürgerungsgebühren zuständig. Diese erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben.
4. Baurechtsvertrag für Überdachung Industriestammgleis
Die Firma Jura-Cement-Fabriken AG mit Sitz in Aarau sieht vor, den im
Gemeindegebiet Auenstein und Veltheim liegenden Steinbruch „Oberegg“
als Ablagerungsstandort für sauberes Aushubmaterial zu nutzen. Dieses
Aushubmaterial soll insbesondere von geplanten Bahnprojekten, wie dem
Bau des Eppenberg-, Bözberg- und Chestenbergtunnels stammen und
per Förderbandanlage in die „Oberegg“ transportiert werden. Aus ökologischen Gründen wird das Material vorwiegend per Bahn nach Wildegg
transportiert. Die für die Wiederauffüllung erforderliche Baubewilligung
wurde mit Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt von
der federführenden Gemeinde Auenstein erteilt.
Für den Ablad des per Bahn und Lastwagen transportierten Materials ist
die Errichtung einer Bahn- und Lastwagen-Entladegosse (Entladegrube)
und einer Umschlaghalle auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG im
Gemeindebann Möriken-Wildegg geplant. Das Aushubmaterial wird ab
diesen Ablade- und Aufbereitungsplätzen per Förderband auf dem betriebseigenen Areal und dann auf der bestehenden Förderbandbrücke
über die Aare in den Steinbruch Jakobsberg bzw. in die „Oberegg“ transportiert.
Die erwähnte Entladegosse und die Umschlaghalle überdecken das auf
den Parzellen 34 und 1777 verlaufende und im Eigentum der Gemeinde
Rupperswil stehende Industriegleis auf einer Länge von rund 100 Metern.
Die vorgenannten Parzellen stehen im Eigentum der Einwohnergemeinde
Rupperswil, weshalb zwischen der Einwohnergemeinde und der JuraCement-Fabriken AG ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden muss.
Laut diesem Vertrag bezahlt die Jura-Cement-Fabriken AG für die
Errichtung und für die Beibehaltung dieser Bauten während 30 Jahren
einen jährlichen Baurechtszins von Fr. 1‘000.--. Dieser Baurechtsvertrag
gilt als Ergänzung zu dem aus dem Jahre 1969 stammenden
Dienstbarkeitsvertrag, laut welchem die JCF AG bereits heute das Recht
hat, das bestehende Industriegleis der Gemeinde Rupperswil unentgeltlich
und dauernd zu benützen und im Rahmen der Nutzung zu unterhalten.
Antrag:
Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, für die Überdachung des
Industriestammgleises im Bereich der Parzellen 34 und 1777 einen
Baurechtsvertrag abzuschliessen.
5. Kreditantrag für Sanierung Gemeindestrasse „im Bifang“
Die südlich des Dorfzentrums liegende Gemeindestrasse „im Bifang“ ist
eine rund 185 Meter lange und zirka 4,50 Meter breite Erschliessungsstrasse, welche die Käterlistrasse mit dem Höhenweg verbindet. Aufgrund
des schlechten Zustands dieser Gemeindestrasse – der Strassenbelag ist
durch viele Flickstellen geschwächt, die Strassenentwässerung ist
ungenügend und es fehlen die Randabschlüsse – wurde die Firma
Bodmer Bauingenieure AG, Aarau, im Sommer 2014 mit der Ausarbeitung
eines Sanierungsprojekts beauftragt. Dabei war auch abzuklären, ob die
in der Strasse verlaufenden Werkleitungen erneuert, saniert oder ergänzt
werden müssen.
Das nun vorliegende Projekt sieht folgende Arbeiten vor:
Strassenbau
Nebst einem generellen Belagsersatz mit Einbau einer Trag- und Deckschicht werden in den Randbereichen die Fundationen verstärkt und die
maroden Abschlusssteine ersetzt. Entlang der Seitenränder werden
Flächenpflästerungen zur optischen Einengung verbaut. Unter Einbezug
der privaten Seitenstreifen wird die befahrbare Strassenbreite nach
Projektabschluss zirka 5 Meter betragen und ein Kreuzen von Lastwagen
und Personenwagen mit stark reduzierter Geschwindigkeit ermöglichen,
ohne dabei die privaten Vorplätze zu tangieren. Mittels Ersatz von
Einlaufschächten durch Einlaufroste, welche an die Kanalisation
anzuschliessen sind, wird auch die Strassenentwässerung optimiert. Die
ganze Ausbaustrecke misst 162 m.
Kanalisation
Die bestehenden Leitungen weisen auf einer Länge von 102 m Mängel
auf. Konkret müssen die seitlichen Einläufe im Roboterverfahren saniert
werden. Bei den Kontrollschächten müssen die defekten Einstiege saniert
und die Vollgussdeckel durch neue Deckel ersetzt werden.
Wasserversorgung
Die bestehende Graugussleitung für die Trinkwasserversorgung und den
Löschschutz wies in den vergangenen Jahren immer wieder Schäden auf
und muss auf einer Länge von 103 m ersetzt werden. Dabei werden im
Strassenbereich die Hausanschlussleitungen erneuert und mit einem
Schieber versehen. Aus Gründen des Löschschutzes muss ein bestehender Hydrant ersetzt werden. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden die Möglichkeit erhalten, im Zuge des Leitungsersatzes
und auf eigene Kosten die jeweilige Hausanschlussleitung zu erneuern.
Elektroversorgung und Beleuchtung
Im Zuge der Strassensanierung soll die bestehende Elektroversorgung
mit einer neuen erdverlegten Kabelanlage ergänzt werden. Die vorhandenen Beleuchtungskandelaber werden inklusive Kandelaberfundamente
ersetzt.
Gasversorgung / Kabelfernsehen / Telefon
Der Einbau einer neuen Gasleitung im Strassenbereich steht bei den
Städtischen Werken Lenzburg noch in Abklärung. Ebenfalls noch ausstehend sind die Angaben der Yetnet Rupperswil hinsichtlich der Erstellung
eines Rohrtrasses. Die Swisscom hat keinen Bedarf für eine Erweiterung
bzw. Ergänzung ihres Trasses.
Baukosten
Die gesamten Kosten sind wie folgt berechnet worden:
Strassenbau
Kanalisation
Wasserversorgung
Elektroversorgung
Beleuchtung
Fr. 295‘000.00
Fr. 23‘000.00
Fr. 172‘000.00
Fr. 297‘000.00
Fr. 62‘000.00
Total (inkl. MwSt.)
Fr. 849‘000.00
Antrag:
Für die Sanierung der Gemeindestrasse „im Bifang“ inklusive Werkleitungen sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 849'000.-- inkl. MwSt. und zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten zu genehmigen.
6. Kreditantrag für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LEDTechnik
Auf dem Gemeindegebiet von Rupperswil stehen aktuell 810 Strassenleuchten im Einsatz. Davon sind 596 Leuchten für die Ausleuchtung von
Quartierstrassen eingesetzt. Rund 470 dieser Leuchten sind mit Quecksilberdampflampen bestückt und müssen ersetzt werden, zumal diese
Leuchtmittel ab April 2015 nicht mehr dem Produktestandard entsprechen und fortan weder importiert noch verkauft werden dürfen. Ab
April 2017 werden für die Leuchtmittel zudem höhere Wirkungsgrade
gefordert. In den nächsten Jahren müssen auch die vorhandenen
Natriumdampflampen ersetzt werden.
Der Ersatz der Quecksilberdampf- und der Natriumdampflampen ist
mittels Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Technik vorgesehen. Die LED-Leuchten weisen einen besseren Wirkungsgrad, einen
geringeren Energieverbrauch und eine höhere Lebensdauer als die bisher eingesetzten Leuchtmittel aus. Die gegenüber herkömmlichen
Leuchtmitteln höheren Anschaffungskosten der LED-Technik werden
dank der langen Lebensdauer und des geringeren Energieverbrauchs
relativiert. Abhängig von der Entwicklung der Strompreise kann dank des
Minderverbrauchs von LED-Leuchten langfristig gar mit einer Kosteneinsparung gerechnet werden. Die Rupperswiler Strassenbeleuchtung
benötigt aktuell 360‘000 kWh Strom pro Jahr, was Energie- und Netznutzungskosten von jährlich zirka Fr. 29‘000.00 verursacht. Auf eine
Nachtabschaltung der LED-Beleuchtung soll – mitunter aus Sicherheitsgründen – verzichtet werden. Hingegen werden sämtliche LED-Leuchten
zweistufig gedimmt, was eine zusätzliche Reduktion des Stromverbrauchs zur Folge hat.
Mit der Umstellung auf die LED-Technik ist eine Anzahl alte Strassenkandelaber zu ersetzen, bei Bedarf in der Länge anzupassen und wo
nötig nach den einschlägigen Normen neu zu platzieren. Dies betrifft vor
allem die Bereiche der Fussgängerstreifen, Kreisel und Kreuzungen.
Zusätzlich zu erwähnen ist, dass die in die Jahre gekommenen Leuchten
und Kandelaber an Haupt- und Nebenstrassen heute einen beachtlichen
Unterhaltsaufwand (Reinigung der Reflektoren, Leuchtmittelersatz,
Oberflächenbehandlung der Aluminium- und Stahlkandelaber durch
Rost, Oxydation und Moosbefall) verursachen. Der „Alterungsprozess“
dieser Anlagen ist bei der Strassenbeleuchtung entlang der Seetal- und
Aarauerstrasse sowie entlang des Bannwegs gut erkennbar.
Nach heutiger Planung ist die Umrüstung der Strassenlampen auf LEDTechnik bis Ende 2016 abzuschliessen. Die von den Technischen
Betrieben veranschlagten Kosten für dieses Projekt gestalten sich wie
folgt:
Lieferung von Strassenleuchten
Lieferung von Kandelabern
Elektromontagearbeiten
Montage Kandelaber
Unvorhergesehenes / Anpassungen
8 % MwSt.
Fr. 546'300.00
Fr. 118'400.00
Fr.
35'800.00
Fr. 137'000.00
Fr.
40'600.00
Fr. 70‘248.00
Total Kostenvoranschlag (inkl. MwSt.)
Fr. 948'348.00
Antrag:
Für die Umrüstung der Rupperswiler Strassenbeleuchtung auf LED-Technik sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 950'000.-- inkl. MwSt. und zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten zu genehmigen.
7. Verschiedenes
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll
Die Protokollprüfungskommission stellt gestützt auf die vorgenommene
Prüfung den Antrag:
Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2014 sei zu genehmigen.
2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014
Vom Rechenschaftsbericht sei Kenntnis zu nehmen. Unter Hinweis auf die
Berichte, Erläuterungen und Rechnungen wird beantragt:
Die Jahresrechnungen 2014 der Ortsbürgergemeinde seien zu genehmigen.
3. Verschiedenes
Den Stimmberechtigten liegen während vierzehn Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf:
 Protokolle der letzten Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
 Rechenschaftsbericht
 Gemeinderechnungen 2014
 Kreditabrechnungen 2014
 Prüfbericht Finanzkommission
 Unterlagen zu den übrigen Traktanden
Der Gemeinderat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für eine
gute Beteiligung.
Rupperswil, 21. April 2015
G E M E I N D E R AT R U P P E R S W I L
Rudolf Hediger
Gemeindeammann
Marco Landert
Gemeindeschreiber
Bericht und Antrag der Finanzkommission
Die Finanzkommission hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
die Verwaltungs- und Bestandesrechnungen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sowie die Abrechnungen der Investitionskredite des Rechnungsjahres 2014 geprüft. Für den Inhalt und das Ergebnis der Jahresrechnung ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht darin, die Jahresrechnung zu prüfen und zu beurteilen.
Die Prüfungsdetails und die Ergebnisse der Prüfung sind in einem separaten Prüfbericht zusammengefasst. Aufgrund des Prüfungsberichtes beantragt die Finanzkommission der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde,
die Jahresrechnung zu genehmigen.
Rupperswil, 21. April 2015
Finanzkommission Rupperswil
Rolf Kohler
Nicole Köbeli
Präsident
Aktuarin