TRAKTANDENLISTE Einwohnergemeinde 1. Protokoll 2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014 3. Einbürgerungen 4. Baurechtsvertrag für Überdachung Industriestammgleis 5. Kreditantrag für Sanierung Gemeindestrasse „im Bifang“ 6. Kreditantrag für Umrüstung Beleuchtungsanlage auf LED 7. Verschiedenes Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll 2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014 3. Verschiedenes Einwohnergemeinde 1. Protokoll Gestützt auf die Prüfung der Protokollprüfungskommission wird beantragt: Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2014 sei zu genehmigen. 2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014 Zu diesem Traktandum kann auf den nachstehenden Rechenschaftsbericht verwiesen werden, von dem die Stimmberechtigten Kenntnis nehmen wollen. Die Gemeinderechnungen sind vom Gemeinderat und von der Finanzkommission vorschriftsgemäss geprüft worden. Antrag: 1. Die Jahresrechnungen 2014 der Einwohnergemeinde seien zu genehmigen. 2. Die separaten Kreditabrechnungen betreffend: Einwohnergemeinde Ersatz Hallenboden Sporthalle Projektwettbewerb „Umbau und Erweiterung Schulhaus“ Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg) Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg Wasserversorgung Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg) Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg Abwasserentsorgung Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg) Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg Elektrizitätsversorgung Erschliessung Bannhalde (Alter Schulweg / Feldweg) Teilerschliessung Amselweg und Mattenweg Sanierung Trafostation Drosselweg / Netzausbau seien zu genehmigen. 3. Einbürgerungen Gestützt auf die Bürgerrechtsgesetzgebung bewerben sich um die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von Rupperswil: Köse Abdul Kerim Abdul Kerim ist türkischer Staatsangehöriger und wurde am 21. Mai 1999 in Aarau geboren. Der Bewerber wohnte bis zu seinem sechsten Lebensjahr in Dürrenäsch und zog anschliessend nach Rupperswil, wo er zusammen mit seinen Eltern und zwei älteren Geschwistern an der Poststrasse 1 wohnt. Abdul Kerim besucht heute die 4. Sekundarschulklasse in Hunzenschwil und wird im Sommer 2015 in Hallwil eine Lehre als Polymechaniker antreten. In seiner Freizeit spielt Abdul Kerim gerne Fussball mit Kollegen. Zusätzlich nimmt er Gitarrenunterricht und spielt mit Gleichaltrigen in einer Musikband. Schneiders Ilja mit Sohn Raimundo Leon Herr Schneiders, niederländischer Staatsangehöriger, wurde am 9. Februar 1978 in den Niederlanden geboren. Nach seinem Zuzug in die Schweiz im Jahr 1984 besuchte er in Seon und Buchs die obligatorischen Schulen und absolvierte anschliessend eine Lehre als Fahrrad- und Motorradmechaniker in Hausen AG. In den folgenden Jahren betrieb Herr Schneiders aktiven Radrennsport auf nationaler Ebene und wohnte in verschiedenen Aargauer Gemeinden. Seit Juli 2008 lebt er zusammen mit seiner Ehefrau Tatjana Mendes Schneiders am Amselweg in Rupperswil. Heute arbeitet Herr Schneiders als Vollzugsangestellter im Gefängnis in Muttenz BL. Der gemeinsame Sohn Raimundo Leon ist am 27. April 2011 in Aarau geboren. Die Ehefrau Mendes Schneiders Tatiana hat ihr Einbürgerungsgesuch mangels ausreichender Deutschkenntnisse zurückgezogen. Yalcin Ümmügülsüm Frau Yalcin ist türkische Staatsangehörige. Sie wurde am 26. April 1977 in Aarau geboren und wohnte seit Geburt bis im August 2009 in Hunzenschwil. Nach einem kurzen Abstecher nach Schafisheim zog sie im September 2010 nach Rupperswil, wo sie heute, zusammen mit ihrem Ehemann Kadir Yalcin und den beiden Söhnen Ahmet und Kerem in einem Einfamilienhaus im Fahrthag 12 wohnt. Frau Yalcin hatte die obligatorischen Schulen in Hunzenschwil und Rupperswil besucht und anschliessend in Aarau eine Ausbildung zur Büroangestellten mit integrierter Verkaufsausbildung absolviert. Sie arbeitet heute mit einem 70 %Pensum in der Patientenadministration im Kantonsspital Aarau. Herr Yalcin und die beiden Söhne sind nicht ins Einbürgerungsgesuch einbezogen. Herr Yalcin verfügt über die deutsche Staatsbürgerschaft und will nicht Schweizer werden. Die beiden Söhne sollen nach Eintritt in die Volljährigkeit selbst über eine allfällige Gesuchstellung entscheiden können. Kanberi Merve Frau Kanberi ist türkische Staatsangehörige. Sie wurde am 29. April 1992 in Aarau geboren und wohnte seit Geburt bis im April 2011 in Dürrenäsch. Sie besuchte die obligatorischen Schulen in Dürrenäsch und Seon und absolvierte anschliessend eine Lehre als Detailhandelsassistentin und eine Zusatzlehre als Detailhandelsfachfrau in Aarau. Heute arbeitet Frau Kanberi im erlernten Beruf für die Bekleidungsfirma „Blackout“, wo sie nach einer anstehenden Weiterbildung auch als Prüfungsexpertin für die Lernenden der zahlreichen Firmenfilialen tätig sein wird. Frau Kanberi lebt mit ihren Eltern und drei von vier Geschwistern an der Schweizistrasse 21. Bei allen BürgerrechtsbewerberInnen sind die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht erfüllt. Sie haben sich gut in die schweizerischen Verhältnisse eingelebt und sind der Einbürgerung würdig. Der Gemeindeversammlung wird deshalb beantragt: Das Gemeindebürgerrecht sei zuzusichern an: Köse Abdul Kerim Schneiders Ilja mit Sohn Raimundo Leon Yalcin Ümmügülsüm Kanberi Merve Gestützt auf die Verordnung über die Gebühren für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts vom 16. November 2005, in Kraft seit 1. Januar 2006, ist der Gemeinderat für die Festsetzung der Einbürgerungsgebühren zuständig. Diese erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben. 4. Baurechtsvertrag für Überdachung Industriestammgleis Die Firma Jura-Cement-Fabriken AG mit Sitz in Aarau sieht vor, den im Gemeindegebiet Auenstein und Veltheim liegenden Steinbruch „Oberegg“ als Ablagerungsstandort für sauberes Aushubmaterial zu nutzen. Dieses Aushubmaterial soll insbesondere von geplanten Bahnprojekten, wie dem Bau des Eppenberg-, Bözberg- und Chestenbergtunnels stammen und per Förderbandanlage in die „Oberegg“ transportiert werden. Aus ökologischen Gründen wird das Material vorwiegend per Bahn nach Wildegg transportiert. Die für die Wiederauffüllung erforderliche Baubewilligung wurde mit Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt von der federführenden Gemeinde Auenstein erteilt. Für den Ablad des per Bahn und Lastwagen transportierten Materials ist die Errichtung einer Bahn- und Lastwagen-Entladegosse (Entladegrube) und einer Umschlaghalle auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG im Gemeindebann Möriken-Wildegg geplant. Das Aushubmaterial wird ab diesen Ablade- und Aufbereitungsplätzen per Förderband auf dem betriebseigenen Areal und dann auf der bestehenden Förderbandbrücke über die Aare in den Steinbruch Jakobsberg bzw. in die „Oberegg“ transportiert. Die erwähnte Entladegosse und die Umschlaghalle überdecken das auf den Parzellen 34 und 1777 verlaufende und im Eigentum der Gemeinde Rupperswil stehende Industriegleis auf einer Länge von rund 100 Metern. Die vorgenannten Parzellen stehen im Eigentum der Einwohnergemeinde Rupperswil, weshalb zwischen der Einwohnergemeinde und der JuraCement-Fabriken AG ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden muss. Laut diesem Vertrag bezahlt die Jura-Cement-Fabriken AG für die Errichtung und für die Beibehaltung dieser Bauten während 30 Jahren einen jährlichen Baurechtszins von Fr. 1‘000.--. Dieser Baurechtsvertrag gilt als Ergänzung zu dem aus dem Jahre 1969 stammenden Dienstbarkeitsvertrag, laut welchem die JCF AG bereits heute das Recht hat, das bestehende Industriegleis der Gemeinde Rupperswil unentgeltlich und dauernd zu benützen und im Rahmen der Nutzung zu unterhalten. Antrag: Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, für die Überdachung des Industriestammgleises im Bereich der Parzellen 34 und 1777 einen Baurechtsvertrag abzuschliessen. 5. Kreditantrag für Sanierung Gemeindestrasse „im Bifang“ Die südlich des Dorfzentrums liegende Gemeindestrasse „im Bifang“ ist eine rund 185 Meter lange und zirka 4,50 Meter breite Erschliessungsstrasse, welche die Käterlistrasse mit dem Höhenweg verbindet. Aufgrund des schlechten Zustands dieser Gemeindestrasse – der Strassenbelag ist durch viele Flickstellen geschwächt, die Strassenentwässerung ist ungenügend und es fehlen die Randabschlüsse – wurde die Firma Bodmer Bauingenieure AG, Aarau, im Sommer 2014 mit der Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts beauftragt. Dabei war auch abzuklären, ob die in der Strasse verlaufenden Werkleitungen erneuert, saniert oder ergänzt werden müssen. Das nun vorliegende Projekt sieht folgende Arbeiten vor: Strassenbau Nebst einem generellen Belagsersatz mit Einbau einer Trag- und Deckschicht werden in den Randbereichen die Fundationen verstärkt und die maroden Abschlusssteine ersetzt. Entlang der Seitenränder werden Flächenpflästerungen zur optischen Einengung verbaut. Unter Einbezug der privaten Seitenstreifen wird die befahrbare Strassenbreite nach Projektabschluss zirka 5 Meter betragen und ein Kreuzen von Lastwagen und Personenwagen mit stark reduzierter Geschwindigkeit ermöglichen, ohne dabei die privaten Vorplätze zu tangieren. Mittels Ersatz von Einlaufschächten durch Einlaufroste, welche an die Kanalisation anzuschliessen sind, wird auch die Strassenentwässerung optimiert. Die ganze Ausbaustrecke misst 162 m. Kanalisation Die bestehenden Leitungen weisen auf einer Länge von 102 m Mängel auf. Konkret müssen die seitlichen Einläufe im Roboterverfahren saniert werden. Bei den Kontrollschächten müssen die defekten Einstiege saniert und die Vollgussdeckel durch neue Deckel ersetzt werden. Wasserversorgung Die bestehende Graugussleitung für die Trinkwasserversorgung und den Löschschutz wies in den vergangenen Jahren immer wieder Schäden auf und muss auf einer Länge von 103 m ersetzt werden. Dabei werden im Strassenbereich die Hausanschlussleitungen erneuert und mit einem Schieber versehen. Aus Gründen des Löschschutzes muss ein bestehender Hydrant ersetzt werden. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden die Möglichkeit erhalten, im Zuge des Leitungsersatzes und auf eigene Kosten die jeweilige Hausanschlussleitung zu erneuern. Elektroversorgung und Beleuchtung Im Zuge der Strassensanierung soll die bestehende Elektroversorgung mit einer neuen erdverlegten Kabelanlage ergänzt werden. Die vorhandenen Beleuchtungskandelaber werden inklusive Kandelaberfundamente ersetzt. Gasversorgung / Kabelfernsehen / Telefon Der Einbau einer neuen Gasleitung im Strassenbereich steht bei den Städtischen Werken Lenzburg noch in Abklärung. Ebenfalls noch ausstehend sind die Angaben der Yetnet Rupperswil hinsichtlich der Erstellung eines Rohrtrasses. Die Swisscom hat keinen Bedarf für eine Erweiterung bzw. Ergänzung ihres Trasses. Baukosten Die gesamten Kosten sind wie folgt berechnet worden: Strassenbau Kanalisation Wasserversorgung Elektroversorgung Beleuchtung Fr. 295‘000.00 Fr. 23‘000.00 Fr. 172‘000.00 Fr. 297‘000.00 Fr. 62‘000.00 Total (inkl. MwSt.) Fr. 849‘000.00 Antrag: Für die Sanierung der Gemeindestrasse „im Bifang“ inklusive Werkleitungen sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 849'000.-- inkl. MwSt. und zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten zu genehmigen. 6. Kreditantrag für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LEDTechnik Auf dem Gemeindegebiet von Rupperswil stehen aktuell 810 Strassenleuchten im Einsatz. Davon sind 596 Leuchten für die Ausleuchtung von Quartierstrassen eingesetzt. Rund 470 dieser Leuchten sind mit Quecksilberdampflampen bestückt und müssen ersetzt werden, zumal diese Leuchtmittel ab April 2015 nicht mehr dem Produktestandard entsprechen und fortan weder importiert noch verkauft werden dürfen. Ab April 2017 werden für die Leuchtmittel zudem höhere Wirkungsgrade gefordert. In den nächsten Jahren müssen auch die vorhandenen Natriumdampflampen ersetzt werden. Der Ersatz der Quecksilberdampf- und der Natriumdampflampen ist mittels Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Technik vorgesehen. Die LED-Leuchten weisen einen besseren Wirkungsgrad, einen geringeren Energieverbrauch und eine höhere Lebensdauer als die bisher eingesetzten Leuchtmittel aus. Die gegenüber herkömmlichen Leuchtmitteln höheren Anschaffungskosten der LED-Technik werden dank der langen Lebensdauer und des geringeren Energieverbrauchs relativiert. Abhängig von der Entwicklung der Strompreise kann dank des Minderverbrauchs von LED-Leuchten langfristig gar mit einer Kosteneinsparung gerechnet werden. Die Rupperswiler Strassenbeleuchtung benötigt aktuell 360‘000 kWh Strom pro Jahr, was Energie- und Netznutzungskosten von jährlich zirka Fr. 29‘000.00 verursacht. Auf eine Nachtabschaltung der LED-Beleuchtung soll – mitunter aus Sicherheitsgründen – verzichtet werden. Hingegen werden sämtliche LED-Leuchten zweistufig gedimmt, was eine zusätzliche Reduktion des Stromverbrauchs zur Folge hat. Mit der Umstellung auf die LED-Technik ist eine Anzahl alte Strassenkandelaber zu ersetzen, bei Bedarf in der Länge anzupassen und wo nötig nach den einschlägigen Normen neu zu platzieren. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Fussgängerstreifen, Kreisel und Kreuzungen. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass die in die Jahre gekommenen Leuchten und Kandelaber an Haupt- und Nebenstrassen heute einen beachtlichen Unterhaltsaufwand (Reinigung der Reflektoren, Leuchtmittelersatz, Oberflächenbehandlung der Aluminium- und Stahlkandelaber durch Rost, Oxydation und Moosbefall) verursachen. Der „Alterungsprozess“ dieser Anlagen ist bei der Strassenbeleuchtung entlang der Seetal- und Aarauerstrasse sowie entlang des Bannwegs gut erkennbar. Nach heutiger Planung ist die Umrüstung der Strassenlampen auf LEDTechnik bis Ende 2016 abzuschliessen. Die von den Technischen Betrieben veranschlagten Kosten für dieses Projekt gestalten sich wie folgt: Lieferung von Strassenleuchten Lieferung von Kandelabern Elektromontagearbeiten Montage Kandelaber Unvorhergesehenes / Anpassungen 8 % MwSt. Fr. 546'300.00 Fr. 118'400.00 Fr. 35'800.00 Fr. 137'000.00 Fr. 40'600.00 Fr. 70‘248.00 Total Kostenvoranschlag (inkl. MwSt.) Fr. 948'348.00 Antrag: Für die Umrüstung der Rupperswiler Strassenbeleuchtung auf LED-Technik sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 950'000.-- inkl. MwSt. und zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten zu genehmigen. 7. Verschiedenes Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll Die Protokollprüfungskommission stellt gestützt auf die vorgenommene Prüfung den Antrag: Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2014 sei zu genehmigen. 2. Rechenschaftsbericht, Gemeinderechnungen und Kreditabrechnungen 2014 Vom Rechenschaftsbericht sei Kenntnis zu nehmen. Unter Hinweis auf die Berichte, Erläuterungen und Rechnungen wird beantragt: Die Jahresrechnungen 2014 der Ortsbürgergemeinde seien zu genehmigen. 3. Verschiedenes Den Stimmberechtigten liegen während vierzehn Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf: Protokolle der letzten Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Rechenschaftsbericht Gemeinderechnungen 2014 Kreditabrechnungen 2014 Prüfbericht Finanzkommission Unterlagen zu den übrigen Traktanden Der Gemeinderat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für eine gute Beteiligung. Rupperswil, 21. April 2015 G E M E I N D E R AT R U P P E R S W I L Rudolf Hediger Gemeindeammann Marco Landert Gemeindeschreiber Bericht und Antrag der Finanzkommission Die Finanzkommission hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verwaltungs- und Bestandesrechnungen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sowie die Abrechnungen der Investitionskredite des Rechnungsjahres 2014 geprüft. Für den Inhalt und das Ergebnis der Jahresrechnung ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht darin, die Jahresrechnung zu prüfen und zu beurteilen. Die Prüfungsdetails und die Ergebnisse der Prüfung sind in einem separaten Prüfbericht zusammengefasst. Aufgrund des Prüfungsberichtes beantragt die Finanzkommission der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die Jahresrechnung zu genehmigen. Rupperswil, 21. April 2015 Finanzkommission Rupperswil Rolf Kohler Nicole Köbeli Präsident Aktuarin
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