Klienten-Info 01-2016

Klienten-Information 01/2016 vom 13. Jänner 2016
>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<<
Inhalt in Kurzform:
- BMF-Info zur Nutzungsdauer von Baugeräten
- Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage ab 2016
- Grundstückswertverordnung veröffentlicht
- Einheitliche GSVG-Versicherungsgrenze für Neue Selbständige ab 2016
BMF-Info: Nutzungsdauer von Baugeräten
Wird für ein Baugerät, welches in der Österreichischen Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) enthalten
ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort ausgewiesenen Dauer festgelegt, so ist diese mit
einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche steuerliche Nutzungsdauer der
Abschreibung zu Grunde zu legen. Mit der BMFInfo vom 18.12.2015 wurde die verpflichtende
Anwendung dieser Bestimmung verlängert und gilt
letztmalig für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren,
die vor dem 01.01.2017 beginnen. Bitte beachten
Sie, dass in Kürze die neue Ausgabe der ÖBGL in
der Version 2015 erscheinen wird.
Einbeziehung von Gewinnausschüttungen
in die GSVG-Beitragsgrundlage ab 2016
Wie bereits in früheren Klienten-Informationen
berichtet, sollen laut SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen auch Gewinnausschüttungen in die Beitragsgrundlage bei
GSVG-pflichtigen
Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH miteinbezogen werden. Ab
01.01.2016 sind daher bei KESt-Anmeldungen
zusätzliche Angaben (Vor- und Nachname sowie
Sozialversicherungsnummer des GesellschafterGeschäftsführers, Bruttobetrag der Ausschüttung
vor einem allfälligen KESt-Abzug) erforderlich. Die
SVA erhält somit ab 01.01.2016 jedenfalls die notwendigen Informationen, wodurch Ausschüttungen
in die Beitragsgrundlage aufgenommen werden
können. Die Vorgehensweise betreffend Ausschüttungen aus Vorjahren ist nach wie vor unklar. Wir
werden Sie darüber informieren, sobald die diesbezüglichen Verhandlungen abgeschlossen sind.
Grundstückswertverordnung veröffentlicht
Am 21.12.2015 wurde die mit 01.01.2016 in Kraft
getretene Grundstückswertverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Vergleich zum Entwurf (siehe unsere Klienten-Information 12/2015)
kam es lediglich noch zu Klarstellungen bei der
Berechnung des Gebäudewertes. Bedeutend ist
insbesondere, ob das übergebene Gebäude in den
letzten 20 Jahren entweder umfassend saniert
(100 % Baukostenfaktor) oder teilsaniert (80 %
Baukostenfaktor) wurde.
Gemäß § 2 Abs. 3 Z 5 der VO liegt eine umfassende Sanierung bei Umsetzung von mindestens vier,
eine Teilsanierung bei Umsetzung von mindestens
zwei der nachfolgenden Maßnahmen vor:
• Erneuerung des Außenverputzes mit Erhöhung
des Wärmeschutzes
• Erstmaliger Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen
• Erstmaliger Einbau oder Austausch von ElektroGas-Wasser- oder Heizungsinstallationen
• Erstmaliger Einbau oder Austausch von Badezimmern
• Austausch von mindestens 75 % der Fenster
Wurde daher innerhalb der letzten 20 Jahre keine
oder nur eine dieser Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer deutlich.
Einheitliche GSVG-Versicherungsgrenze für
Neue Selbständige ab 2016
Bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (ohne
Gewerbeschein) kommt es im Jahr 2016 zu einer
GSVG-Pflichtversicherung, wenn die Einkünfte
den Grenzbetrag von EUR 4.988,64 übersteigen,
unabhängig davon, ob neben der selbständigen
Tätigkeit auch andere Tätigkeiten ausgeübt oder
Leistungen wie bspw. Wochengeld bezogen werden
(einheitliche Versicherungsgrenze). Bis zum
31.12.2015 galten noch zwei Versicherungsgrenzen: 1) große Versicherungsgrenze - EUR 6.453,36
(sofern ausschließlich selbständige Tätigkeit im Jahr
2015); 2) kleine Versicherungsgrenze - EUR
4.871,76 (sofern weitere Erwerbstätigkeiten neben
Selbständigkeit).
Redaktion: Mag. Claudia Moser, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren
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