Münchner Nomenklatur Befund Empfehlung Pap I Normales Zellbild, keine veränderten Zellen erkennbar Routine-Kontrolle im Rahmen der Früherkennung Pap II In der Regel Routine-Kontrolle. Bei Pap II mit etwas ausgeprägteren Veränderungen Abnorme und entzündliche, aber evtl. Entzündungsbehandlung nicht schwerwiegend veränderte oder hormonelle Behandlung und Zellen anschließend Kontrolluntersuchung des Muttermundes Pap IIw, manchmal auch Pap IIk (inoffizielle, aber häufig benutzte Klassifizierung); "w" steht für wiederholen "k" steht für Kontrolle Zu wenige Zellen im Abstrich oder qualitativ unzureichender Abstrich oder Zellveränderungen, die zwar nicht sicher als abnorm, aber auch nicht als normal eingestuft werden können Erneuter Abstrich (Abstrich wiederholen, Abstrich kontrollieren) Pap III Unklarer Befund: Schwere entzündliche oder anderweitige Zellveränderungen, die eine Unterscheidung zwischen gut- und bösartig nicht zulassen. Eine Rückbildung ist möglich, aber auch weiter fortgeschrittene Veränderungen sind nicht sicher auszuschließen Je nach Befund kurzfristige Abstrichkontrollen oder Kolposkopie und feingewebliche Abklärung Pap III D Leichte bis mäßiggradige Zellveränderungen (Dysplasien) keine Krebszellen, es können sich aber Krebsvorstufen (Carcinoma in situ) aus ihnen entwickeln Abstrichkontrollen und Kolposkopie alle drei Monate. Bei fehlender Rückbildung nach einem Jahr feingewebliche Abklärung Pap IV a Kolposkopie mit feingeweblicher Hochgradig veränderte Zellen, Abklärung Verdacht auf schwere Dysplasie Pap IV b Verdacht auf schwere Dysplasie Kolposkopie und feingewebliche oder Carcinoma in situ (noch Abklärung nicht in die Umgebung infiltrierendes Karzinom) invasives Karzinom nicht auszuschließen Pap V Zellen eines invasiven Zervixkarzinoms oder eines anderen invasiven Tumors Feingewebliche Abklärung
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