Ausflug „Bowlen und Stadtbummel“ nach Augsburg am Samstag, den 20.02.2016 Die Jugendarbeit Bad Wörishofen, Türkheim und Ettringen veranstalten einen gemeinsamen Ausflug nach Augsburg. Programm: Leistungen: Mitbringen: Beginn: Rückfahrt: Kosten: Alter: Wir fahren mit dem Zug nach Augsburg und gehen dort zum Bowling. Anschließend ist Zeit für eine ausgiebige Shoppingtour. Betreuung, Bowlingbahn + Leihschuhe, Zugticket Taschengeld, Brotzeit, Getränk Treffpunkt in Bad Wörishofen am Bahnhof um 9.20 Uhr (Abfahrt 9:32 Uhr) Treffpunkt in Türkheim am Bahnhof um 9.30 Uhr (Abfahrt: 9.46 Uhr) 15.30 Uhr ab Augsburg. Ankunft in Türkheim um 16.17Uhr, in Bad Wörishofen um 16.23 Uhr 17,50 € ab 11 Jahre Anmeldung: Bitte bei der Anmeldung das Anmeldeformular und Geld mitbringen!!! Falls sie noch Fragen haben, können sie uns telefonisch unter den auf der Rückseite angegebenen Daten für ihren jeweiligen Ort erreichen. Wichtiger Hinweis: Bei dieser Fahrt handelt es sich um keine schulische Veranstaltung! ------------------------------Bitte hier abtrennen--------------------------Anmeldung „Ausflug nach Augsburg“ am 20.02.2016 Hiermit melde ich mein Kind zur Fahrt nach Augsburg an. Mein Kind O darf zum Shoppen in Kleingruppen laufen O soll während des Shoppens beim Betreuer bleiben ____________________________________________________ Name, Vorname des Teilnehmers Geburtsdatum ____________________________________________________ Straße und Hausnummer PLZ, Ort ____________________________________________________ Telefon (auch während der Veranstaltung) ___________________________________________________________________________________ Besondere Anmerkungen (Asthma, etc…) ____________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Anmeldungen: Bad Wörishofen: Pfarrer Kneipp-Grund-und Mittelschule Schulstraße 11, Eingang Nr. 7a (Eingang Christian Fey Weg) Räume des Kreisjugendrings/2 Obergeschoß In der alten Berufsschule Tel.: 0176/35745111 Frau Christine Tornow Anmeldungen von 08.-12.02. zwischen 13.00-16.00 Uhr unter 08247/395554 oder ab 16.00 Uhr unter der Handynummer. Türkheim: Jugendcafé Coroa Maximilian-Phillipp-Straße 15 86842 Türkheim Telefon: 08245/968814 Frau Elisabeth Seitz Anmeldungen können entweder während der Öffnungszeiten des Jugendcafés Coroa abgegeben werden, bei Frau Schuster (Mittelschule) oder bei Frau Hupfauer (Gymnasium). Ettringen: Gelbes Haus St. Martin Str. 1 86833 Ettringen Telefon: 08249/962521 Frau Renate Rauch Während der Öffnungszeiten der OGS: Mo-Do 14.00-16.30 Uhr und der Öffnungszeiten der Jugendarbeit Mo+Do 16.30-19.00 Uhr Allgemeine Hinweise 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Anmeldung Anmeldungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Bei Überbelegung zählt die Reihenfolge des Eingangs. Teilnehmergebühr Die Kosten für den Ausflug müssen mit der Anmeldung bezahlt werden. Rücktritt Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn eine Ersatzperson für die Fahrt gefunden wird. Ausfall der Veranstaltung Ein Ausfall der Veranstaltung ist bei Unterschreitung einer MindestteilnehmerInnenzahl möglich. Wir sind berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Tage vor Beginn abzusagen. Die bereits geleistete Anzahlung wird zurückerstattet. MindestteilnehmerInnenzahl: 10 Personen. Versicherung Die TeilnehmerInnen sind für die Dauer der Veranstaltung Unfall- und Haftpflicht versichert. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände. Erkrankung Für Krankheitskosten während der Reise zahlt die Krankenasse des Teilnehmers. Privatversicherten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer Versicherung anzufordern und dem Jugendlichen mitzugeben. Verantwortung Die Leitung bestimmt den Ablauf einer Veranstaltung und trägt die Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Die Leitung einer Veranstaltung ist berechtigt, TeilnehmerInnen, die in grober Weise gegen die Prinzipien einer Gruppe verstoße,n auszuschließen und in Absprache mit einem Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten nach Hause zu schicken bzw. abholen zu lassen. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Veröffentlichung von Fotos Veröffentlicht werden die Fotos unter anderem im Jahresbericht, in Zeitungsartikeln, in Flyern und auf der Internetseite des Kreisjugendrings Unterallgäu.
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