allgemeine AUFLAGEN beim Fliegen mit Drohnen Flugmodelle • Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken • Startgewicht <= 5kg • maximale Flughöhe im kontrollierten Luftraum = 30m • Vertrautheit mit dem Gerät • Beachtung von: Herstellervorgaben Datenschutzvorgaben Wind- und Wetterverhältnissen Hindernissen • Bemannten Luftfahrzeugen muss ausgewichen werden / vorzugsweise durch Landung • Sicherheitsabstand zu öffentlichen Verkehrswegen und zu Hochspannungsleitungen muss eingehalten werden • Abschluss einer für den Zweck gültigen Haftpflichtversicherung • Vorliegen der Erlaubnis für den Start / die Landung vom Grundstückseigentümer • Flug nur in Sichtweite des Steuerers • Nachtflug nur mit geeigneter Beleuchtung Unbemannte Luftfahrtsysteme • Nutzung zu allen anderen Zwecken • Startgewicht <= 25kg • Befähigungsnachweis muss vorliegen • Bedarf einer Aufstiegserlaubnis • maximale Flughöhe im kontrollierten Luftraum = 50m Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL. Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten. © FlyNex GmbH 2016 allgemeine VERBOTE beim Fliegen mit Drohnen Flugmodelle • Startgewicht > 5kg • Nutzung von Verbrennungsmotoren • Flug über Unglücksorten / Katastrophengebieten Unbemannte Luftfahrtsysteme • Flug in der Nähe von Flughäfen (Abstand zu Zaun des Flugplatzes < 1,5km) • Flüge über ein(e): Menschenansammlung Militärisches Objekt Krankenhaus Justizvollzugsanstalt • Flüge ohne direkte Sichtverbindung • Fliegen unter Drogen-/ Alkoholeinfluss • Flug innerhalb einer Kontrollzone ohne Flugverkehrskontrollfreigabe • Startgewicht > 25kg • Flug über Unglücksorten / Katastrophengebieten ohne behördliche Genehmigung Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL. Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten. © FlyNex GmbH 2016 AUFSTIEGSERLAUBNIS für Drohnen ? max. Startgewicht < = 5Kg Sport und Freizeit Genehmigung des Grundstückeigentümers für Start und Landung liegt vor? Genehmigung einholen! Verbrennungsmotor max. Startgewicht < = 25Kg erlaubnisfrei Haftpflichtversicherung benötigt Einzelaufstiegserlaubnis Zweck des Aufstieges? anderer Zweck Flugmodell Haftpflichtversicherung benötigt unbemanntes Luftfahrtsystem allgemeine Aufstiegserlaubnis max. Startgewicht < = 5Kg + Flughöhe < = 100m Flugverkehrskontrollfreigabe? Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL. Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten. © FlyNex GmbH 2016 FLUGVERKEHRSKONTROLLFREIGABE für Drohnen „unkontrollierter Luftraum“ - Luftraum Klasse G Lizenz erforderlich! Funkgerät erforderlich! Flughöhe max. 150m RMZ keine Freigabe benötigt bei Einzelausnahmefall Aufstiegserlaubnis ED-R Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt unbemannte Luftfahrtsystem bis 50m Flughöhe „kontrollierter Flugraum“ - Luftraum Klasse D - Kontrollzonen Abstand zur Flugplatzbegrenzung > 1,5km keine Freigabe benötigt Flugmodelle bis 30m Flughöhe Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL. Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten. © FlyNex GmbH 2016
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