Startgewicht <= 5kg

allgemeine AUFLAGEN beim Fliegen mit Drohnen
Flugmodelle
• Nutzung zu Sport- und
Freizeitzwecken
• Startgewicht <= 5kg
• maximale Flughöhe im
kontrollierten Luftraum =
30m
• Vertrautheit mit dem Gerät
• Beachtung von:
 Herstellervorgaben
 Datenschutzvorgaben
 Wind- und Wetterverhältnissen
 Hindernissen
• Bemannten Luftfahrzeugen muss
ausgewichen werden / vorzugsweise
durch Landung
• Sicherheitsabstand zu öffentlichen
Verkehrswegen und zu
Hochspannungsleitungen muss
eingehalten werden
• Abschluss einer für den Zweck gültigen
Haftpflichtversicherung
• Vorliegen der Erlaubnis für den Start / die
Landung vom Grundstückseigentümer
• Flug nur in Sichtweite des Steuerers
• Nachtflug nur mit geeigneter Beleuchtung
Unbemannte Luftfahrtsysteme
• Nutzung zu allen anderen
Zwecken
• Startgewicht <= 25kg
• Befähigungsnachweis muss
vorliegen
• Bedarf einer
Aufstiegserlaubnis
• maximale Flughöhe im
kontrollierten Luftraum =
50m
Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL.
Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten.
© FlyNex GmbH 2016
allgemeine VERBOTE beim Fliegen mit Drohnen
Flugmodelle
• Startgewicht > 5kg
• Nutzung von
Verbrennungsmotoren
• Flug über Unglücksorten /
Katastrophengebieten
Unbemannte Luftfahrtsysteme
• Flug in der Nähe von Flughäfen (Abstand
zu Zaun des Flugplatzes < 1,5km)
• Flüge über ein(e):
 Menschenansammlung
 Militärisches Objekt
 Krankenhaus
 Justizvollzugsanstalt
• Flüge ohne direkte Sichtverbindung
• Fliegen unter Drogen-/ Alkoholeinfluss
• Flug innerhalb einer Kontrollzone ohne
Flugverkehrskontrollfreigabe
• Startgewicht > 25kg
• Flug über Unglücksorten /
Katastrophengebieten ohne
behördliche Genehmigung
Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL.
Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten.
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AUFSTIEGSERLAUBNIS für Drohnen
?
max. Startgewicht
< = 5Kg
Sport und Freizeit
Genehmigung des
Grundstückeigentümers für
Start und Landung liegt
vor?
Genehmigung
einholen!
Verbrennungsmotor
max.
Startgewicht
< = 25Kg
erlaubnisfrei
Haftpflichtversicherung
benötigt
Einzelaufstiegserlaubnis
Zweck des Aufstieges?
anderer Zweck
Flugmodell
Haftpflichtversicherung
benötigt
unbemanntes Luftfahrtsystem
allgemeine
Aufstiegserlaubnis
max. Startgewicht < = 5Kg
+ Flughöhe < = 100m
Flugverkehrskontrollfreigabe?
Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL.
Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten.
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FLUGVERKEHRSKONTROLLFREIGABE für Drohnen
„unkontrollierter Luftraum“
- Luftraum Klasse G
Lizenz erforderlich!
Funkgerät erforderlich!
Flughöhe max. 150m
RMZ
keine Freigabe benötigt
bei Einzelausnahmefall
Aufstiegserlaubnis
ED-R
Flugverkehrskontrollfreigabe
benötigt
unbemannte Luftfahrtsystem
bis 50m Flughöhe
„kontrollierter Flugraum“
- Luftraum Klasse D
- Kontrollzonen
Abstand zur
Flugplatzbegrenzung > 1,5km
keine Freigabe benötigt
Flugmodelle bis 30m
Flughöhe
Achtung: Länderspezifische Regelungen können abweichen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des LuftVG, der LuftVO, sowie die Ausführungsbestimmungen der in den NfL.
Weitere Regelungen und Gesetze sind zu beachten.
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