Petitionärinnen und Petitionäre p.A. Peter Trevisan Alter Oberländerweg 23a 3653 Oberhofen Oberhofen, 16. März 2016 rs Geschäftsnummer 2010-861 Antwort Petition gegen den Beschluss des Gemeinderates Flüchtlinge aufzunehmen Sehr geehrte Petitionärinnen und Petitionäre Aufgrund der prekären Situation im Flüchtlingsbereich und der daraus resultierenden hohen Anzahl von Asylsuchenden, die im Kanton Bern untergebracht und betreut werden mussten, beschloss der Gemeinderat am 7. September 2015 in der Zivilschutzanlage an der Alpenstrasse 25 für zwei Jahre 30 asylsuchende Personen unterzubringen. Am 1. Dezember 2015 wurde bei der Gemeindeverwaltung eine von 63 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Petition gegen diesen Beschluss des Gemeinderates eingereicht. Gemäss Art. 40 Gemeindeordnung (GO) hat jede Person das Recht, Petitionen an den Gemeinderat zu richten. Die zuständige Behörde prüft und beantwortet die Petition spätestens innert sechs Monaten seit der Einreichung. Diese Frist wird mit dieser Petitionsantwort eingehalten. Zu den in der Petition aufgeführten Punkten bezieht der Gemeinderat Oberhofen wie folgt Stellung: 1. „Kehrtwende Gemeinderat und mangelnde Kommunikation mit Ortsparteien“ Die Kehrtwendung des Gemeinderates könne nicht nachvollzogen werden, so die Petition. Weshalb hat der Gemeinderat trotz laufendem Beschwerdeverfahren und ohne Rücksprache mit den Ortsparteien entschieden, 30 Asylsuchende unterzubringen? Stellungnahme Gemeinderat: Der Gemeinderat beschloss bereits am 7. September 2015 und daher einen Tag vor dem Rückzug der Verfügung von Herrn Regierungsrat Käser, 30 asylsuchende Personen unterzubringen. Dieser Entscheid wurde letztendlich auch deshalb getroffen, weil sich die Anzahl unterzubringender Asylsuchenden in dieser Zeit erheblich verschärft hatte. Der Entscheid kam ohne jegliche Ausübung von Druck durch die Kantonsregierung zustande und war demnach freiwillig. Im Weiteren führte der Gemeinderat am 19. August 2015 mit den Präsidenten der Ortsparteien eine informelle Besprechung, um ihnen die Situation darzulegen. Seite 2 2. „Entstehung von zusätzliche Kosten“ Es sei den Bürgerinnen und Bürger unfair gegenüber schmackhaft machen zu wollen, dass die Kosten voll zulasten des Kantons gehen. Wer übernimmt die Kosten für die zweckmässige Herrichtung der Zivilschutzanlage inkl. Installation der von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) geforderten Brandschutzmassnahmen, für die schulische Betreuung der Kinder sowie für die allgemeinen Krankheitskosten? Stellungnahme Gemeinderat Der Gemeinde sind bis heute Kosten von CHF 1‘797.70 für einige kleinere Anpassungen in der Zivilschutzanlage entstanden. Davon konnten inzwischen CHF 1‘158.30 dem Kanton Bern weiter verrechnet werden. Diese Arbeiten hätten ohnehin früher oder später erledigt werden müssen, da sie vorwiegend den baulichen Unterhalt betreffen. Kosten für die schulische Betreuung von Kindern fallen keine an, da in Oberhofen keine asylsuchenden Kinder untergebracht werden. Bezüglich Gesundheitskosten hat die Gemeinde ebenfalls keine direkten Mehrkosten zu tragen. Diverse Angebote für die Asylsuchenden, wie etwa der Deutsch- oder der Sportunterricht, werden zudem durch Freiwillige sichergestellt, weshalb auch hier keine Kosten für die Gemeinde entstehen. 3. „Problematischer Standort der Notunterkunft“ Die Zivilschutzanlage befinde sich mitten in dicht besiedeltem Gebiet und direkt neben dem Alters- und Pflegeheim Seniorama. Auch liege der exponierte Eingang zur Anlage direkt am Schulweg der meisten Schulkinder. Zudem gäbe es in unmittelbarer Nähe zur Notunterkunft keinen Platz, wo sich die Asylsuchenden aufhalten könnten. Diese Umstände würden unweigerlich zu Problemen führen. Stellungnahme Gemeinderat Bei heute sind uns keine grösseren Probleme wegen der in Oberhofen untergebrachten Asylsuchenden bekannt. Aufgrund von Befürchtungen, dass beim Haupteingang der Zivilschutzanlage Lärmemissionen entstehen könnten, wurde der hintere Zugang über die Treppe als Ein- und Ausgang definiert. Diese Massnahme hat sich bis heute bestens bewährt. Seit Ende Dezember 2015 können sich die Asylsuchenden zu bestimmten Zeiten in den Räumlichkeiten des Klösterlis und des Turmhauses aufhalten. Dieses durch freiwillige Helferinnen und Helfer initiierte und betreute Angebot wird durch die Asylsuchenden sehr geschätzt. In regelmässigen Abständen findet ein Austausch unter allen Beteiligten von Kanton, Gemeinde, Asylkoordination Thun und weiteren Personen, auch mit dem Leiter des Alters- und Pflegeheims Seniorama statt. Bisher wurden keine negativen Feedbacks von Seiten der Mitarbeitenden oder der Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorama gemeldet. Ebenfalls sind aus der direkten Nachbarschaft der Notunterkunft nur vereinzelte Reklamationen bekannt. 4. „Fragliche Integration der Asylsuchenden“ Es sei nicht damit getan, den Asylsuchenden eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Diese hätten eine andere Kultur und ihre Integration sei fraglich. Man wolle die Gemeinde und den Staat nicht destabilisieren. Stellungnahme Gemeinderat Bei dieser Aussage kann keine sachliche Stellung bezogen werden, da die grundsätzliche Ausrichtung in der Asylpolitik nicht beim Gemeinderat von Oberhofen, sondern vorwiegend auf Kantons- und Bundesstufe festgelegt wird. Seite 3 5. „Unklare Dauer für den Betrieb der Notunterkunft“ Es sei unbekannt, ab wann und wie lange eine Notunterkunft in Oberhofen betrieben werden solle. Der Gemeinderat habe von ungefähr zwei Jahren gesprochen. Stellungnahme Gemeinderat Der Mietvertrag für die Zivilschutzanlage, welcher mit der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern abgeschlossen wurde, ist zeitlich vom 1. November 2015 bis zum 31. Oktober 2017 begrenzt. 6. „Art der Flüchtlinge und Familiennachzug“ Niemand würde wissen, ob sich unter den Asylsuchenden in Oberhofen nicht auch sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, Dienstverweigerer, Personen ohne gültige Ausweispapiere oder gar Verbrecher (IS-Kämpfer) befänden. Ebenso wenig sei bekannt, ob und wie viele Nachzügler mittelfristig in Oberhofen ankommen könnten. Stellungnahme Gemeinderat Auch zu dieser Aussage kann nur begrenzt Stellung bezogen werden. Der Gemeinderat vertraut darauf, dass die zuständigen Stellen und Behörden alles erdenkliche unternehmen, dass nur schutzbedürftigen Personen ein Anrecht auf Asyl erteilt wird. Die Gemeindebehörden haben darauf keinen direkten Einfluss. In Oberhofen handelt es sich um eine Notunterkunft, in welcher ausschliesslich Personen untergebracht werden, welche noch auf ihren Asylentscheid warten müssen. Über einen allfälligen Familiennachzug entscheiden die zuständigen Stellen erst nach einem positiven Asylentscheid. Für anerkannte Flüchtlinge werden ohnehin andere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. 7. „Nutzung Zivilschutzanlage im Ereignisfall“ Zwar nicht in der Petition selbst, sondern gemäss der Aussage von Peter Trevisan im Zeitungsartikel des Thuner Tagblatts vom 9. Februar 2016, erwarten die Petitionäre eine Antwort auf die Frage, was geschehen soll, wenn die Zivilschutzanlage für den „ursprünglichen Zweck“ benötigt wird. Stellungnahme Gemeinderat Die Zivilschutzanlage gilt seit dem 27. Mai 2015 als aufgehoben. Ob die Gemeinde Oberhofen die Anlage dereinst zu einem öffentlichen Schutzraum umnutzen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Folge dessen handelt es sich hierbei um keinen Schutzraum welcher in der Zuweisungsplanung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Oberhofen angerechnet werden darf. Die Nutzung dieser aufgehobenen Schutzanlage als Asylunterkunft hat somit keinen Einfluss auf die Schutzplatzanzahl der Gemeinde Oberhofen. 8. „Gefährdung Lebensqualität, Sicherheit und Attraktivität als Tourismusort“ Schliesslich ginge es den Petitionären darum, die Lebensqualität und die Sicherheit der Bevölkerung weitestgehend zu erhalten und die Attraktivität von Oberhofen als Tourismusort nicht zu gefährden. Stellungnahme Gemeinderat Wie bereits erwähnt, sind der Gemeinde bis heute keine nennenswerten Probleme im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Oberhofen bekannt. Die öffentliche Sicherheit ist aus Sicht des Gemeinderates dadurch in keiner Art und Weise gefährdet. Die Kantonspolizei zeigt in Oberhofen seit Inbetriebnahme der Notunterkunft mehr Präsenz und führt entsprechende Personenkontrollen durch. Auch das der Tourismus in Oberhofen durch die geringe Anzahl von Asylsuchenden beeinträchtigt wird, hält er für eher unwahrscheinlich. Seite 4 Gesamtfazit Gemeinderat Der Gemeinderat ist sich der Wichtigkeit des Themas bewusst und möchte deshalb die Bevölkerung auch in Zukunft möglichst frühzeitig informieren und wo sinnvoll auch mitwirken lassen. Dennoch ist für den Gemeinderat klar, am Entscheid Flüchtlinge in Oberhofen unterzubringen festzuhalten. Diese Petitionsantwort wird allen unterzeichnenden Petitionärinnen und Petitionären per Post zugestellt. Dort wo mehrere Personen aus demselben Haushalt die Petition unterzeichnet haben, wird aus Kostengründen nur ein Brief verschickt. Weiter ist dieses Dokument auch auf der Homepage der Gemeinde im INFOportal unter www.oberhofen.ch abrufbar. Der Gemeinderat dankt für Ihre Kenntnisnahme. Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen Gemeindepräsidentin Sonja Reichen unter der Tel.-Nr. 079 293 68 29 gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Gemeinderat Sonja Reichen Gemeindepräsidentin Rahel Friedli Gemeindeschreiberin
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