Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf VPmed 09. Mai 2015 Ihr Referent Dipl.-Kfm. Thomas Karch § Steuerberater, Wirtschaftsprüfer § VPmed – Verlässliche Partner für mediziner § 100%ige Spezialisierung § Steuer- und Praxisberatung § Seit 15 Jahren in der Beratung für Praxisabgaben tätig Ausgangssituation Abgeber Praxisabgabe bereitet vielen Ärzten Kopfzerbrechen 1. Welche Steuern fallen an? 2. Was kann ich gestalten? 3. Wie bereite ich mich vor? 1. Welche Steuern fallen an? 2. Was kann ich gestalten? 3. Wie bereite ich mich vor? Dr. Sommer, Hausarzt in Wuppertal T€ § Gewinn 2014 lt. Einnahmenüberschussrechnung 135 § Gezahlter Kaufpreis für Praxis 155 § Buchwert Anlagevermögen Ende 2014 § Offene Forderungen (KV und Privat) Ende 2014 9 45 § Offene Lieferantenrechnungen Ende 2014 5 § Veräußerungskosten 5 5 Einkommensteuer bei Praxisabgabe Besteuerungsgrundlagen Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit Übergangsgewinn Normal zu versteuern Normal zu versteuern Gewinn aus der Veräußerung begünstigt zu versteuern Laufender Gewinn und Übergangsgewinn Dr. Sommer unbegünstigt zu versteuern € laufender Gewinn 135.000 Forderungen (KV und Privat) ESt 2014 (€) 45.000 offene Lieferantenrechnungen - 5.000 Übergangsgewinn = 40.000 Gesamt 175.000 55.000 » Zusammenballung von Einkünften im letzten Praxisjahr » Hoher Gewinn à Hohe Steuerlast » Durchschnittlicher Steuersatz in 2014 für Dr. Sommer: 37% Steuerbegünstigungen bei Praxisabgabe Steuervergünstigungen Freibetrag Fünftelungsregelung „halber“ Steuersatz Freibetrag (T€) Auswirkung Freibetrag 45 45 136 Steuerpflichtiger Betrag Steuerfreier Betrag 181 Veräußerungsgewinn (T€) „Halber Steuersatz“ Der „halbe“ Steuersatz auf begünstige Veräußerungsgewinne (bis 5 Mio. €) reduziert die Steuerbelastung auf 56% des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ohne Begünstigung ergäbe. Der begünstigte Steuersatz beträgt aber mindestens 15%. Beispiel: Gesamte durchschnittliche Steuerbelastung 37,00 % Begünstigter „halber“ Steuersatz 56% von 37% 20,72 % Steuerersparnis durch die Begünstigung 16,28 % Voraussetzung für die Steuerbegünstigung Freibetrag und „halber“ Steuersatz § 55. Lebensjahr vollendet oder dauernd berufsunfähig § Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven (Veräußerung des gesamten Anteils/Entnahme von SBV ggf. in das PV) § Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für eine „gewisse Zeit“ im „örtlichen Wirkungskreis“ § einmal im Leben Begünstigte Besteuerung Veräußerungsgewinn € Veräußerungserlös 155.000 Rest-Buchwert Anlagevermögen - 9.000 Veräußerungskosten - 5.000 Veräußerungsgewinn Freibetrag (45 - [141-136]) 141.000 - 40.000 begünstigt zu versteuern 101.000 ermäßigte Steuer in 2014 21.000 normale Steuer in 2014 42.420 Steuerersparnis 21.420 1. Begünstigung 2. Begünstigung 1. Welche Steuern fallen an? 2. Was kann ich gestalten? 3. Wie bereite ich mich vor? Was bedeutet „ steuerliche Gestaltung“ bei der Praxisabgabe § Sicherung und Optimierung der Steuervorteile § Vermeidung von Steuerfallen Beispiel 1: Optimierung von Steuervorteilen § Dr. Sommer verkauft seine Praxis nicht zum 31.12.2014, sondern erst zum 02.01.2015 Verkauf per 31.12.2014 2014 (€) Verkauf per 02.01.2015 2014 (€) 2015 (€) 135.000 laufender Gewinn 135.000 Übergangsgewinn 40.000 40.000 141.000 141.000 Freibetrag 40.000 40.000 Steuer (normaler Steuersatz (135+40)) 55.000 34.000 8.000 Steuer (ermäßigter Steuersatz (141-40)) 21.000 0 20.000 34.000 28.000 Veräußerungsgewinn Summe 76.000 Ersparnis Verkauf zum 02.01.2015 gegenüber 31.12.2014 62.000 14.000 Beispiel 2: Vermeidung von Steuerfallen § 6 Jahre vor der Praxisabgabe erwirbt Dr. Sommer einen Pkw (Mercedes Coupe, Preis: 84T€), um vor Abgabe die steuerlichen Vorteile noch mitzunehmen und den Pkw nach Abgabe privat weiter zu fahren € Pkw Anschaffungskosten in 2009 Abschreibung 2009-2014 Buchwert bei Praxisabgabe Gebruachtwagenwert bei Praxisabgabe 84.000 - 84.000 0 29.000 Beispiel 2: Vermeidung von Steuerfallen Steuerbelastung mit Pkw im BV ohne Pkw im BV € € 155.000 Veräußerungserlös 155.000 Entnahme Pkw + 29.000 Restbuchwert Anlagevermögen - 9.000 9.000 Veräußerungskosten - 5.000 5.000 170.000 141.000 6.000 40.000 164.000 101.000 34.000 21.000 Veräußerungsgewinn Freibetrag (40-[170-136]) Steuer Mehrbelastung durch Pkw - 13.000 Beispiel 3: Vermeidung von Steuerfallen § Der Übernehmer der Praxis bittet Dr. Sommer um überleitende Mitarbeit für ein ½ Jahr § Folgende Alternativen: a) Dr. Sommer wird angestellt b) Dr. Sommer arbeitet als Freiberufler und rechnet Honorar an den Übernehmer ab c) Dr. Sommer betreut auf eigene Rechnung ausgewählte Patienten weiter Beispiel 3: Vermeidung von Steuerfallen » Weiterarbeit nach Praxisabgabe kann zum Verlust der Steuervorteile auf den Veräußerungsgewinn führen » Zu a): Dr. Sommer bezieht Gehalt, ist abhängig beschäftigt à keine Gefährdung des Steuervorteils » Zu b): im Einzelfall zu beurteilen: Bezieht sich die freie Mitarbeit nur auf die Patienten des Übernehmer à keine Gefährdung des Steuervorteils » Zu c): wenn die Honorare mehr als 10% seiner Einnahmen aus Vorjahren betragen, dann à fällt der Steuervorteil weg Weitere Anlässe für Steuergestaltungen § Kauf gegen Ratenzahlung oder Rente § Übergangskooperation § Kappung der Kirchensteuer bei hohen Veräußerungsgewinnen Sonderfälle § Verkauf einer halben Vertragsarztzulassung § Praxisverkauf mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen § Praxisschließung nach Zwangseinzug der Vertragsarztzulassung § Unentgeltliche Übertragung 1. Welche Steuern fallen an? 2. Was kann ich gestalten? 3. Wie bereite ich mich vor? Wie gehe ich vor? § Rechtzeitig nicht betriebsnotwendiges Vermögen aus dem Praxisvermögen herausnehmen § Steuergestaltung an der Form der Praxisübergabe ausrichten § In Zweifelsfällen verbindliche Auskunft einholen § Zeitpunkt der Praxisabgabe steuerlich optimieren § Steuerliche Risiken bei Weiterbeschäftigung nach Praxisabgabe klären Sprechen Sie uns gerne an! Verlässliche Partner für Mediziner VPmed Praxisberatung Uerdinger Str. 202, 47799 Krefeld Telefon: 02151 85390 www.vpmed.de www.facebook.com/vpmed.de
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