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Gemäß EU-Verordnung 453/2010
Druckdatum: 10.12.2015
überarbeitet am: 10.12.2015
Seite 1/6
Feuerzeuggas
ABSCHNITT 1
Art.-Nr.: 860090
Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Produktidentifikator:
Feuerzeuggas
Relevante identifizierte Verwendungen des
Stoffs oder des Gemischs:
Feuerzeuggas.
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
Vertrieb / Lieferant:
Technolit GmbH
Industriestr. 8
Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0
Qualitätssicherung
Dr. U. Halle
Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0
Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin:
Hersteller:
36137 Großenlüder
Fax: +49 (0) 6648 / 69-569
E-Mail: [email protected]
Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr
Centralin Gesellschaft Kircher GmbH & Co. KG
Siedlung Röttgen 7
D-40822 Mettmann
Telefon: 0 21 04 / 1 40 80
Telefax: 0 21 04 / 14 08 50
ABSCHNITT 2
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GSH02 – Flamme
H220
GSH04 – Gasflasche
H280
Flam. Gas 1
Extrem entzündbares Gas.
Press. Gas
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts:
GHS02
Signalwort: Gefahr
GSH04
Gefahrbestimmende Komponente zur
Etikettierung:
Enthält:
Entfällt.
Gefahrenhinweise:
H220
H280
Extrem entzündbares Gas.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Sicherheitshinweise:
P102
P403
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Besondere Kennzeichnung:
Behälter steht unter Druck. Kann bei Erwärmung bersten. Vor Sonnenbestrahlung
schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen. Nicht
durchstechen oder verbrennen auch nicht nach Gebrauch. Von Hitze, heißen
Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht
rauchen. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leichtentzündlicher DampfLuftgemische möglich.
Ertastbares Warnzeichen.
Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an private Endverbraucher.
Sonstige Gefahren:
sbri/KS/5112/04/pdf/OO
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
Produkt: Feuerzeuggas
ABSCHNITT 3
Sicherheitsdatenblatt
Seite 2/6
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemisch
Beschreibung: Isobutan
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EINECS-Nr.
Reg-Nr.
75-28-5
01-2119485395-27
106-97-8
01-2119474691-32
74-98-6
01-2119486944-21
Zusätzliche Hinweise:
ABSCHNITT 4
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
Wichtigste akute und verzögerte auftretende
Symptome und Wirkungen:
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung:
> 95 %
Butan
<3%
Flam. Gas 1, H220
Propan
<2%
Flam. Gas 1, H220
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft
gehen. Wenn die Symptome anhalten, eine Arzt aufsuchen.
Mit Wasser abspülen. Bei Erfrierung mit viel Wasser spülen. Kleidung nicht entfernen. Bei
anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Bei anhaltender
Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nicht angegeben.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptomatische Behandelung.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO2, Sprühwasser oder „Alkohol“-Schaum verwenden.
Keine.
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Kohlenstoffoxide.
Geeignet:
Ungeeignet:
Besondere vom Stoff oder Gemisch
ausgehende Gefahren:
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
Im Brandfall Tanks durch Wasserbesprühung kühlen.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Umweltschutzmaßnahmen:
Methoden und Material für Rückhaltung und
Reinigung:
Verweis auf andere Abschnitte:
ABSCHNITT 7
Isobutan
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
Flam. Gas 1, H220
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Hautkontakt:
ABSCHNITT 6
Gew. -%
Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen:
Nach Einatmen:
ABSCHNITT 5
Bezeichnung
Siehe Abschnitt 8 persönliche Schutzausrüstung.
Für ausreichende Lüftung sorgen, besonderes in geschlossenen Räumen. Alle Zündquellen
entfernen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials
nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
Verdampfen lassen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen
Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Handhabung und Lagerung
Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung:
Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz:
Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte,
getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Von Zündquellen fernhalten,
nicht rauchen.
Lagerung
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerklasse:
Spezifische Endanwendungen:
sbri/KS/5112/04/pdf/OO
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
2B
Keine Daten vorhanden.
Produkt: Feuerzeuggas
ABSCHNITT 8
Sicherheitsdatenblatt
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Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr.:
Bezeichnung:
Arbeitsplatzgrenzwert:
75-28-5
Isobutan
2400 mg/m³, 1000 ppm
106-97-8
Butan
2400 mg/m³, 1000 ppm
74-98-6
Propan
1800 mg/m³, 1000 ppm
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen.
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie
(I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) =
Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben:
ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko
der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
Begrenzung und Überwachung der
Exposition:
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung
technischer Anlagen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen.
Empfohlene Überwachungsverfahren:
Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die
Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.
Auf gute Belüftung und Abzug an den Verarbeitungsmaschinen achten.
Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen.
(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Aerosole nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen:
Atemschutz:
Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die
Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Sonstige Hinweise:
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition:
ABSCHNITT 9
Kälteschutzhandschuhe.
Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit
beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt
eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer.
Schutzbrille.
Schutzkleidung.
Tragezeitbegrenzung beachten.
n.v.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Aggregatzustand:
verflüssigtes Gas
pH-Wert, unverdünnt:
pH-Wert, 1%ig in Wasser:
Schmelzpunkt / Schmelzbereich:
Siedepunkt / Siedebereich:
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
Entzündlichkeit (EG A10 / A13):
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündlichkeit (EG A16):
Brandfördernde Eigenschaften:
Explosionsgefahr:
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Dampfdruck (20°C):
Dampfdichte (Luft = 1):
Dichte:
Relative Dichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Löslichkeit in Wasser:
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Viskosität (dynamisch/kinematisch):
Lösemitteltrennprüfung:
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
EU-VOC:
sbri/KS/5112/04/pdf/OO
Farbe:
farblos
Geruch:
geruchlos
Geruchsschwelle:
n.v.
n.a.
n.a.
-138
°C
-11,7
°C
~ -87
°C
im geschlossenen Tiegel
460
°C
Hochentzündliches Flüssiggas
Keine Daten vorhanden.
n.a.
Keine.
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
1,8
Vol. %
8,5
Vol. %
5,5
bar
2,08
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus.
0,555
g/ml
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Unlöslich.
n.v.
n.a.
n.a.
n.a.
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Produkt: Feuerzeuggas
Sicherheitsdatenblatt
Seite 4/6
Keine Daten vorhanden.
n.a.
n.v.
Festkörpergehalt:
Thermische Zersetzung:
Verdunstungszahl:
ABSCHNITT 10
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität:
Chemische Stabilität:
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Zu vermeidende Bedingungen:
Unverträgliche Materialien:
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ABSCHNITT 11
Gefahr des Berstens des Behälters.
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch.
Keine Daten verfügbar.
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Zur Vermeidung
thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität
Einatmen, ATE mix
Verschlucken, ATE mix
> 20 mg/l
>2000 mg/kg
Reiz-/ Ätzwirkung auf die Haut:
Schwere Augenschädigung/ -reizung:
Sensibilisierung der Atemwege/ Haut:
Keimzell-Mutagenität:
Karzinogenität:
Reproduktionstoxizität:
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition:
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition:
Aspirationsgefahr:
Erfahrungen aus der Praxis:
Sonstige Beobachtungen:
Weitere Hinweise:
ABSCHNITT 12
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
Einstufungsrelevante Beobachtungen: Keine.
Häufiger oder lang andauernder Kontakt kann zu Reizungen und Hautentzündungen
(Dermatitis) führen.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität:
Aquatische Toxizität
Persistenz und Abbaubarkeit:
Bioakkumulationspotential:
Mobilität im Boden:
Wassergefährdungsklasse:
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Andere schädliche Wirkungen:
CSB-Wert:
BSB5-Wert:
AOX-Hinweis:
Ökologische bedeutsame Bestandteile:
Andere schädliche Wirkungen:
ABSCHNITT 13
n.v.
Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse aus dem Wasser
eliminiert werden.
n.v.
n.v.
1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
n.v.
n.v.
Entfällt.
Keine.
Keine.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
D 10 / R 1. Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller
und dem Entsorger festgelegt werden. Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
16 05 05
Gase in Druckbehältern, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen.
Empfehlung / Produktreste:
Abfallschlüsselnummer:
Verpackung
Empfehlung / Verunreinigte Verpackung:
Sicherer Umgang:
ABSCHNITT 14
Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen zuführen.
Wie für Produktreste. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind
zu beachten.
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVSE
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklasse:
Verpackungsgruppe:
Beförderungskategorie:
Klassifizierungscode:
Gefahr-Nr.:
sbri/KS/5112/04/pdf/OO
UN 1057
UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge
2
n.a.
2
6F
n.a.
Produkt: Feuerzeuggas
Sicherheitsdatenblatt
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Seeschiffstransport IMDG/GGVSee
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklasse:
Verpackungsgruppe:
Marine pollutant:
EmS-Nummer:
UN 1057
UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge
2
n.a.
Nein.
F-D, S-U
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR
UN/ID-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklasse:
Verpackungsgruppe:
Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)
Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)
UN 1057
Lighter refills
2.1
n.a.
201
201
Besondere Vorsichtshinweise für
den Verwender:
Achtung: Gase (Hochentzündlich)
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code:
n.v.
ABSCHNITT 15
Rechtsvorschriften
Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV
beachten:
Störfallverordnung beachten:
Technische Anleitung Luft (TA-Luft):
Wassergefährdungsklasse:
Lagerklasse:
Regelungsbereich der TRGS 510 beachten:
Regelungsbereich der TRGS 300 beachten:
Regelungsbereich des WRMG beachten:
Sonstige zu beachtende Vorschriften:
Stoffsicherheitsbeurteilung:
ABSCHNITT 16
Ja.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz
der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beachten.
Ja.
Ja.
Klasse Ziffer Anteil m%
5.2.5
nwg, Einstufung nach VwVwS
2B
Ja.
Ja.
Nein.
Anmeldepflicht nach § 16e ChemG.
Keine.
Sonstige Angaben
Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen
haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw.
Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu
beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma
übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind,
verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der
Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird
darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es
empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB
sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit
bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen
Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt
kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten
Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“.
Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Extrem entzündbares Gas.
H220
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H280
Abkürzungen und Akronyme:
Acute Tox. 4
ADR
Aquatic Acute 1
Aquatic Chronic 2
Aquatic Chronic 3
Asp. Tox. 1
CAS
Acute toxicity, hazard category 4
Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3
Aspiration hazard, hazard category 1
Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
sbri/KS/5112/04/pdf/OO
Produkt: Feuerzeuggas
EINECS
ELINCS
Eye Dam. 1
Eye Irrit. 2
Flam. Aerosol 1
Flam. Gas 1
Flam. Liq. 2
GHS
IATA
ICAO
IMDG
LC50
LD50
PBT
Press. Gas
RID
Skin Irrit. 2
Skin Sens. 1
STOT SE 3
VOC
vPvB
Sicherheitsdatenblatt
Seite 6/6
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
European List of Notified Chemical Substances
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2
Flammable aerosols, hazard category 1
Flammable gases, hazard category 1
Flammable liquid, hazard category 2
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
International Air Transport Association
International Civil Aviation Organization
International Maritime Code for Dangerous Goods
Lethal concentration, 50 percent
Lethal dose, 50 percent
Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic
Gases under pressure: Compressed gas
Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International
Transport of Dangerous Goods by Rail)
Skin corrosion/irritation, hazard category 2
Skin sensitization, hazard category 1
Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3
Volatile organic compounds
Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig.
* Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert]
Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006.
Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen
Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.
sbri/KS/5112/04/pdf/OO