Gemäß EU-Verordnung 453/2010 Druckdatum: 10.12.2015 überarbeitet am: 10.12.2015 Seite 1/6 Feuerzeuggas ABSCHNITT 1 Art.-Nr.: 860090 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens Produktidentifikator: Feuerzeuggas Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs: Feuerzeuggas. Verwendungen, von denen abgeraten wird: Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor. Vertrieb / Lieferant: Technolit GmbH Industriestr. 8 Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Qualitätssicherung Dr. U. Halle Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790 Auskunftgebender Bereich: Giftnotruf Berlin: Hersteller: 36137 Großenlüder Fax: +49 (0) 6648 / 69-569 E-Mail: [email protected] Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr Centralin Gesellschaft Kircher GmbH & Co. KG Siedlung Röttgen 7 D-40822 Mettmann Telefon: 0 21 04 / 1 40 80 Telefax: 0 21 04 / 14 08 50 ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GSH02 – Flamme H220 GSH04 – Gasflasche H280 Flam. Gas 1 Extrem entzündbares Gas. Press. Gas Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts: GHS02 Signalwort: Gefahr GSH04 Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Enthält: Entfällt. Gefahrenhinweise: H220 H280 Extrem entzündbares Gas. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise: P102 P403 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Besondere Kennzeichnung: Behälter steht unter Druck. Kann bei Erwärmung bersten. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen. Nicht durchstechen oder verbrennen auch nicht nach Gebrauch. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leichtentzündlicher DampfLuftgemische möglich. Ertastbares Warnzeichen. Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an private Endverbraucher. Sonstige Gefahren: sbri/KS/5112/04/pdf/OO Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind. Produkt: Feuerzeuggas ABSCHNITT 3 Sicherheitsdatenblatt Seite 2/6 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Gemisch Beschreibung: Isobutan Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-Nr. Reg-Nr. 75-28-5 01-2119485395-27 106-97-8 01-2119474691-32 74-98-6 01-2119486944-21 Zusätzliche Hinweise: ABSCHNITT 4 Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Hinweise für den Arzt: Wichtigste akute und verzögerte auftretende Symptome und Wirkungen: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: > 95 % Butan <3% Flam. Gas 1, H220 Propan <2% Flam. Gas 1, H220 Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Wenn die Symptome anhalten, eine Arzt aufsuchen. Mit Wasser abspülen. Bei Erfrierung mit viel Wasser spülen. Kleidung nicht entfernen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nicht angegeben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Symptomatische Behandelung. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: Trockenlöschmittel, CO2, Sprühwasser oder „Alkohol“-Schaum verwenden. Keine. Im Brandfall kann freigesetzt werden: Kohlenstoffoxide. Geeignet: Ungeeignet: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Hinweise für die Brandbekämpfung: Zusätzliche Hinweise: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug. Im Brandfall Tanks durch Wasserbesprühung kühlen. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Umweltschutzmaßnahmen: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7 Isobutan Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Gas 1, H220 Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt: ABSCHNITT 6 Gew. -% Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen: Nach Einatmen: ABSCHNITT 5 Bezeichnung Siehe Abschnitt 8 persönliche Schutzausrüstung. Für ausreichende Lüftung sorgen, besonderes in geschlossenen Räumen. Alle Zündquellen entfernen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden. Verdampfen lassen. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. Handhabung und Lagerung Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz: Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Von Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Lagerklasse: Spezifische Endanwendungen: sbri/KS/5112/04/pdf/OO Für ausreichende Lüftung sorgen. Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. 2B Keine Daten vorhanden. Produkt: Feuerzeuggas ABSCHNITT 8 Sicherheitsdatenblatt Seite 3/6 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr.: Bezeichnung: Arbeitsplatzgrenzwert: 75-28-5 Isobutan 2400 mg/m³, 1000 ppm 106-97-8 Butan 2400 mg/m³, 1000 ppm 74-98-6 Propan 1800 mg/m³, 1000 ppm Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe. Begrenzung und Überwachung der Exposition: Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Empfohlene Überwachungsverfahren: Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689. Auf gute Belüftung und Abzug an den Verarbeitungsmaschinen achten. Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen. („Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“). Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Aerosole nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: Atemschutz: Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen. Handschutz: Augenschutz: Körperschutz: Sonstige Hinweise: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: ABSCHNITT 9 Kälteschutzhandschuhe. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Schutzbrille. Schutzkleidung. Tragezeitbegrenzung beachten. n.v. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: verflüssigtes Gas pH-Wert, unverdünnt: pH-Wert, 1%ig in Wasser: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Siedepunkt / Siedebereich: Flammpunkt: Zündtemperatur: Entzündlichkeit (EG A10 / A13): Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit (EG A16): Brandfördernde Eigenschaften: Explosionsgefahr: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck (20°C): Dampfdichte (Luft = 1): Dichte: Relative Dichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: Löslichkeit in Wasser: Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Viskosität (dynamisch/kinematisch): Lösemitteltrennprüfung: Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: EU-VOC: sbri/KS/5112/04/pdf/OO Farbe: farblos Geruch: geruchlos Geruchsschwelle: n.v. n.a. n.a. -138 °C -11,7 °C ~ -87 °C im geschlossenen Tiegel 460 °C Hochentzündliches Flüssiggas Keine Daten vorhanden. n.a. Keine. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. 1,8 Vol. % 8,5 Vol. % 5,5 bar 2,08 Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. 0,555 g/ml Keine Daten vorhanden. Keine Daten vorhanden. Unlöslich. n.v. n.a. n.a. n.a. Keine Daten vorhanden. Keine Daten vorhanden. Produkt: Feuerzeuggas Sicherheitsdatenblatt Seite 4/6 Keine Daten vorhanden. n.a. n.v. Festkörpergehalt: Thermische Zersetzung: Verdunstungszahl: ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität Reaktivität: Chemische Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Zu vermeidende Bedingungen: Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte: ABSCHNITT 11 Gefahr des Berstens des Behälters. Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch. Keine Daten verfügbar. Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Akute Toxizität Einatmen, ATE mix Verschlucken, ATE mix > 20 mg/l >2000 mg/kg Reiz-/ Ätzwirkung auf die Haut: Schwere Augenschädigung/ -reizung: Sensibilisierung der Atemwege/ Haut: Keimzell-Mutagenität: Karzinogenität: Reproduktionstoxizität: Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition: Aspirationsgefahr: Erfahrungen aus der Praxis: Sonstige Beobachtungen: Weitere Hinweise: ABSCHNITT 12 n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. Einstufungsrelevante Beobachtungen: Keine. Häufiger oder lang andauernder Kontakt kann zu Reizungen und Hautentzündungen (Dermatitis) führen. Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren. Umweltbezogene Angaben Toxizität: Aquatische Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden: Wassergefährdungsklasse: Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: Andere schädliche Wirkungen: CSB-Wert: BSB5-Wert: AOX-Hinweis: Ökologische bedeutsame Bestandteile: Andere schädliche Wirkungen: ABSCHNITT 13 n.v. Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse aus dem Wasser eliminiert werden. n.v. n.v. 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind. n.v. n.v. Entfällt. Keine. Keine. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung D 10 / R 1. Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger festgelegt werden. Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten. 16 05 05 Gase in Druckbehältern, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen. Empfehlung / Produktreste: Abfallschlüsselnummer: Verpackung Empfehlung / Verunreinigte Verpackung: Sicherer Umgang: ABSCHNITT 14 Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen zuführen. Wie für Produktreste. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSE UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklasse: Verpackungsgruppe: Beförderungskategorie: Klassifizierungscode: Gefahr-Nr.: sbri/KS/5112/04/pdf/OO UN 1057 UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge 2 n.a. 2 6F n.a. Produkt: Feuerzeuggas Sicherheitsdatenblatt Seite 5/6 Seeschiffstransport IMDG/GGVSee UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklasse: Verpackungsgruppe: Marine pollutant: EmS-Nummer: UN 1057 UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge 2 n.a. Nein. F-D, S-U Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR UN/ID-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklasse: Verpackungsgruppe: Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug) Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug) UN 1057 Lighter refills 2.1 n.a. 201 201 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender: Achtung: Gase (Hochentzündlich) Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: n.v. ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV beachten: Störfallverordnung beachten: Technische Anleitung Luft (TA-Luft): Wassergefährdungsklasse: Lagerklasse: Regelungsbereich der TRGS 510 beachten: Regelungsbereich der TRGS 300 beachten: Regelungsbereich des WRMG beachten: Sonstige zu beachtende Vorschriften: Stoffsicherheitsbeurteilung: ABSCHNITT 16 Ja. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beachten. Ja. Ja. Klasse Ziffer Anteil m% 5.2.5 nwg, Einstufung nach VwVwS 2B Ja. Ja. Nein. Anmeldepflicht nach § 16e ChemG. Keine. Sonstige Angaben Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden. Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“. Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Extrem entzündbares Gas. H220 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H280 Abkürzungen und Akronyme: Acute Tox. 4 ADR Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 2 Aquatic Chronic 3 Asp. Tox. 1 CAS Acute toxicity, hazard category 4 Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3 Aspiration hazard, hazard category 1 Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) sbri/KS/5112/04/pdf/OO Produkt: Feuerzeuggas EINECS ELINCS Eye Dam. 1 Eye Irrit. 2 Flam. Aerosol 1 Flam. Gas 1 Flam. Liq. 2 GHS IATA ICAO IMDG LC50 LD50 PBT Press. Gas RID Skin Irrit. 2 Skin Sens. 1 STOT SE 3 VOC vPvB Sicherheitsdatenblatt Seite 6/6 European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances European List of Notified Chemical Substances Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1 Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2 Flammable aerosols, hazard category 1 Flammable gases, hazard category 1 Flammable liquid, hazard category 2 Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals International Air Transport Association International Civil Aviation Organization International Maritime Code for Dangerous Goods Lethal concentration, 50 percent Lethal dose, 50 percent Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic Gases under pressure: Compressed gas Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) Skin corrosion/irritation, hazard category 2 Skin sensitization, hazard category 1 Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3 Volatile organic compounds Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig. * Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert] Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen Informationen nachgetragen bzw. ergänzt. sbri/KS/5112/04/pdf/OO
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