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Gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 01.03.2016
überarbeitet am: 01.03.2016
Gambit ZHS Zinkhellspray
ABSCHNITT 1
Seite 1/7
Art.-Nr.: G800000
Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Produktidentifikator:
Gambit ZHS Zinkhellspray
Relevante identifizierte Verwendungen des
Stoffs oder des Gemischs:
Anstrichstoff
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
Hersteller / Lieferant:
Technolit GmbH
Industriestr. 8
Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0
Qualitätssicherung
Dr. U. Halle
Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0
Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin:
ABSCHNITT 2
36137 Großenlüder
Fax: +49 (0) 6648 / 69-569
E-Mail: [email protected]
Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 – Flamme
H222-H229
GHS07 – Ausrufezeichen
H319
GHS07 – Ausrufezeichen
H336
H412
Flam. Aerosol 1
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung
bersten.
Eye Irrit. 2
Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aquatic Chronic 3
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts:
Signalwort: Gefahr
GHS02
GSH07
Gefahrbestimmende Komponente zur
Etikettierung:
Enthält:
Gefahrenhinweise:
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung
H319
H336
H412
Sicherheitshinweise:
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
Aceton
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Ethylacetat
bersten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261
Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P305+P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
+P338
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen.
P501
Inhalt/ Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
P101
P102
P210
Produkt: Gambit ZHS
Sicherheitsdatenblatt
Zusätzliche Angaben:
EUH066
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteiltung: PBT:
vPvB:
ABSCHNITT 3
Seite 2/7
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EINECS-Nr. / EG-Nr.
Index-Nr.
Reg-Nr.
67-64-1
200-662-2
606-001-00-8 01-2119471330-49
Bezeichnung
Gew. -%
Aceton
25-50 %
75-28-5
200-857-2
601-004-00-0
74-98-6
200-827-9
601-003-00-5
918-668-5
01-2119455851-35
Isobutan
10-20 %
Propan
10-20 %
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
2,5-10 %
108-65-6
607-195-00-7
1330-20-7
601-022-00-9
2-Methoxy-1-methylethylacetat
2,5-10 %
Xylol (Isomerengemisch)
2,5-10 %
106-97-8
203-448-7
601-004-00-0
231-072-3
013-002-00-1
141-78-6
205-500-4
607-022-00-5 01-2119475103-46
Butan
2,5-10 %
Aluminiumpulver (phlegmatisiert)
2,5-10 %
Ethylacetat
2,5-10 %
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
203-603-9
01-2119475791-29
215-535-7
02-2119752448-30
ABSCHNITT 4
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
Wichtigste akute und verzögerte auftretende
Symptome und Wirkungen:
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung:
ABSCHNITT 5
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Weitere Angaben:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid.
Wasser im Vollstrahl.
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden. Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger
Gase möglich.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Umweltschutzmaßnahmen:
Methoden und Material für Rückhaltung und
Reinigung:
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Geeignet:
Ungeeignet:
Besondere vom Stoff oder Gemisch
ausgehende Gefahren:
Verweis auf andere Abschnitte:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Den Betroffenen an die frische Luft bringen
und ruhig lagern.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Mit Produkt verunreinigte
Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel:
ABSCHNITT 6
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
Flam. Liq. 3, H226
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
STOT SE 3, H335-H336
Flam. Liq. 3, H226
Eye Irrit. 2, H319
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H332
Skin Irrit. 2, H315
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
Flam. Sol. 2, H228
Water-react. 2, H261
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Zündquellen fernhalten.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer
oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/
Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder,
Sägemehl) aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen
Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Produkt: Gambit ZHS
ABSCHNITT 7
Sicherheitsdatenblatt
Seite 3/7
Handhabung und Lagerung
Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung:
Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz:
Für gute Belüftung/ Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit den Augen und der
Haut vermeiden.
Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung
treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C
(z.B. durch Glühlampen) schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder
verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Lagerung
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerklasse:
Spezifische Endanwendungen:
ABSCHNITT 8
An einem kühlen Ort lagern. Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von
Druckgaspackungen sind zu beachten.
Nicht erforderlich.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Keine Daten verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr.:
Bezeichnung:
Wert:
67-64-1
Aceton
Langzeitwert:
1200 mg/m³, 500 ml/m³
2(I); DFG, EU
75-28-5
Isobutan
Langzeitwert:
2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II); DFG
74-98-6
Propan
Langzeitwert:
1800 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II); DFG
Kohlenwasserstoffe, C9, Langzeitwert:
100 mg/m³
Aromaten
TRGS 9000, Nr. 2,9, Kohlenwasserstoffe
108-65-6
2-Methoxy-1Langzeitwert:
270 mg/m³, 50 ml/m³
methylethylacetat
1(I); DFG, EU, Y
1330-20-7
Xylol (Isomerengemisch) Langzeitwert:
440 mg/m³, 100 ml/m³
2(II); DFG, EU, H
106-97-8
Butan
Langzeitwert:
2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II); DFG
141-78-6
Ethylacetat
Langzeitwert:
1500 mg/m³, 400 ml/m³
2(I); DFG, Y
Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
67-64-1
Aceton
80 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Aceton
1330-20-7
Xylol (Isomerengemisch) 1,5 mg/l
Untersuchungsmaterial: Vollblut
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Xylol
2 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Methylhippur-(Tolur-)Säure
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen.
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie
(I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) =
Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben:
ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko
der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
Begrenzung und Überwachung der
Exposition:
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung
technischer Anlagen:
Empfohlene Überwachungsverfahren:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen.
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die
Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.
(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen:
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/
Dämpfe/ Aerosole nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden.
Produkt: Gambit ZHS
Sicherheitsdatenblatt
Seite 4/7
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz. Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Filter AX.
Atemschutz:
Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die
Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.
Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das
Produkt/ den Stoff/ die Zubereitung sein.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk;
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,7 mm;
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: ≥ 60 min.
Handschutz:
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren
und einzuhalten.
Dichtschließende Schutzbrille.
Arbeitsschutzkleidung.
Keine Daten verfügbar.
Augenschutz:
Körperschutz:
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition:
ABSCHNITT 9
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Aggregatzustand:
Aerosol
Farbe:
pH-Wert bei 20°C:
Schmelzpunkt / Schmelzbereich:
Siedepunkt / Siedebereich:
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündlichkeit:
Explosionsgefahr:
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Dampfdruck bei 20°C:
Dichte bei 20°C:
Relative Dichte:
Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser:
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Viskosität (dynamisch/kinematisch):
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
VOC-EU:
VOC-CH:
Festkörpergehalt:
Keine Daten verfügbar.
Nicht bestimmt.
Nicht anwendbar, da Aerosol.
Nicht anwendbar, da Aerosol.
> 200
°C
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die
Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
0,7241
g/cm³
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Nicht bzw. wenig mischbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
93,6
%
677,7
g/l
93,6
%
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität
67-64-1 Aceton
Oral
Dermal
Inhalativ
LD50
LD50
LC50/ 4h
5800 mg/kg
20000 mg/kg
76 mg/l
Ratte
Kaninchen
Ratte
75-28-5 Isobutan
Inhalativ
LC50/ 4h
> 50 mg/l
Ratte
20 mg/l
Ratte
74-98-6 Propan
Inhalativ
LC50/ 4h
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Oral
Dermal
LD50
LD50
>2000 mg/kg
>2000 mg/kg
Ratte
Ratte
108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat
Oral
LD50
Inhalativ
LC50/ 4h
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
charakteristisch
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität:
Chemische Stabilität:
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Thermische Zersetzung:
Zu vermeidende Bedingungen:
Unverträgliche Materialien:
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ABSCHNITT 11
Geruch:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Sonstige Angaben:
ABSCHNITT 10
Silberfarben
8532 mg/kg
35,7 mg/l
Ratte
Ratte
Produkt: Gambit ZHS
Sicherheitsdatenblatt
Seite 5/7
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
Oral
Dermal
Inhalativ
LD50
LD50
LC50/ 4h
4300 mg/kg
2000 mg/kg
21,7 mg/l
Ratte
Kaninchen
Ratte
106-97-8 Butan
Inhalativ
LC50/ 4h
658 mg/l
Ratte
141-78-6 Ethylacetat
Oral
Inhalativ
LD50
LC50/ 4h
5620 mg/kg
1600 mg/l
Primäre Reizwirkung
- an der Haut:
- am Auge:
Sensibilisierung:
Toxizität bei wiederholter Verabreichung:
Karzinogenität:
Mutagenität:
Reproduktionstoxizität:
Weitere Hinweise:
ABSCHNITT 12
Kaninchen
Ratte
Keine Reizwirkung.
Reizwirkung.
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität:
Aquatische Toxizität
67-64-1 Aceton
EC50/ 48h
8800
mg/l
daphnia
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
LC50
1-10
mg/l
daphnia
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
EC50/ 48h
165
mg/l
daphnia
Persistenz und Abbaubarkeit:
Verhalten in Umweltkompartimenten
Bioakkumulationspotential:
Mobilität im Boden:
Ökotoxische Wirkungen
Bemerkung:
Wassergefährdungsklasse:
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Andere schädliche Wirkungen:
ABSCHNITT 13
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Schädlich für Fische.
2 (Selbsteinstufung nach VwVwS): wassergefährdend
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Schädlich für Wasserorganismen.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen
lassen.
16 05 04
Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Empfehlung:
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):
Verpackung
Verunreinigte Verpackung Empfehlung:
Abfallschlüssel:
ABSCHNITT 14
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
15 01 04
Verpackungen aus Metall.
Angaben zum Transport
UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA:
UN 1950
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR:
IMDG:
IATA:
1950 DRUCKGASPACKUNGEN
AEROSOLS
AEROSOLS, flammable
Transportgefahrenklassen
ADR
Klasse:
Gefahrzettel:
IMDG, IATA
Class:
Label:
2 5F Gase
2.1
2.1
2.1
Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA:
Entfällt.
Umweltgefahren
Marine pollutant:
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender:
Kemler-Zahl:
EMS-Nummer:
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
Nein.
Achtung: Gase
--F-D, S-U
Produkt: Gambit ZHS
Sicherheitsdatenblatt
Seite 6/7
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code:
Nicht anwendbar.
Transport / weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ):
Beförderungskategorie:
Tunnelbeschränkungscode:
2
2
D
UN 1950, DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1
UN „Model Regulation“:
ABSCHNITT 15
Rechtsvorschriften
Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie
werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV) sind zu beachten: D.h., wenn nicht sichergestellt ist, dass die unter Abschnitt 8 genannten
Arbeitsplatzgrenzwerte unterschritten werden, dürfen Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter
nicht beschäftigt werden.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft):
Klasse Anteil in %
NK
50-100
WGK 2 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS): wassergefährdend
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Wassergefährdungsklasse:
Stoffsicherheitsbeurteilung:
ABSCHNITT 16
Sonstige Angaben
Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen
haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw.
Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu
beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma
übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind,
verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der
Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird
darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es
empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB
sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit
bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen
Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt
kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten
Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“.
Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Extrem entzündbares Gas.
H220
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H225
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H226
Entzündbarer Feststoff.
H228
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
H261
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H280
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H304
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H312
Verursacht Hautreizungen.
H315
Verursacht schwere Augenreizung.
H319
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H332
Kann die Atemwege reizen.
H335
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H336
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H411
Abkürzungen und Akronyme:
Acute Tox. 4
ADR
Aquatic Acute 1
Aquatic Chronic 2
Aquatic Chronic 3
Asp. Tox. 1
CAS
EINECS
ELINCS
Eye Dam. 1
Eye Irrit. 2
Flam. Aerosol 1
Flam. Gas 1
Flam. Liq. 2
GHS
Acute toxicity, hazard category 4
Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3
Aspiration hazard, hazard category 1
Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
European List of Notified Chemical Substances
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2
Flammable aerosols, hazard category 1
Flammable gases, hazard category 1
Flammable liquid, hazard category 2
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
sbri/KS/6103/07/pdf/OO
Produkt: Gambit ZHS
IATA
ICAO
IMDG
LC50
LD50
PBT
Press. Gas
RID
Skin Irrit. 2
Skin Sens. 1
STOT SE 3
VOC
vPvB
Sicherheitsdatenblatt
Seite 7/7
International Air Transport Association
International Civil Aviation Organization
International Maritime Code for Dangerous Goods
Lethal concentration, 50 percent
Lethal dose, 50 percent
Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic
Gases under pressure: Compressed gas
Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International
Transport of Dangerous Goods by Rail)
Skin corrosion/irritation, hazard category 2
Skin sensitization, hazard category 1
Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3
Volatile organic compounds
Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig.
* Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert]
Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006.
Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen
Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.
sbri/KS/6103/07/pdf/OO