Gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 01.03.2016 überarbeitet am: 01.03.2016 Gambit ZHS Zinkhellspray ABSCHNITT 1 Seite 1/7 Art.-Nr.: G800000 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens Produktidentifikator: Gambit ZHS Zinkhellspray Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs: Anstrichstoff Verwendungen, von denen abgeraten wird: Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor. Hersteller / Lieferant: Technolit GmbH Industriestr. 8 Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Qualitätssicherung Dr. U. Halle Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790 Auskunftgebender Bereich: Giftnotruf Berlin: ABSCHNITT 2 36137 Großenlüder Fax: +49 (0) 6648 / 69-569 E-Mail: [email protected] Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 – Flamme H222-H229 GHS07 – Ausrufezeichen H319 GHS07 – Ausrufezeichen H336 H412 Flam. Aerosol 1 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Eye Irrit. 2 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 3 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts: Signalwort: Gefahr GHS02 GSH07 Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Enthält: Gefahrenhinweise: H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung H319 H336 H412 Sicherheitshinweise: sbri/KS/6103/07/pdf/OO Aceton Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten Ethylacetat bersten. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser +P338 spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. P501 Inhalt/ Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. P101 P102 P210 Produkt: Gambit ZHS Sicherheitsdatenblatt Zusätzliche Angaben: EUH066 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteiltung: PBT: vPvB: ABSCHNITT 3 Seite 2/7 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-Nr. / EG-Nr. Index-Nr. Reg-Nr. 67-64-1 200-662-2 606-001-00-8 01-2119471330-49 Bezeichnung Gew. -% Aceton 25-50 % 75-28-5 200-857-2 601-004-00-0 74-98-6 200-827-9 601-003-00-5 918-668-5 01-2119455851-35 Isobutan 10-20 % Propan 10-20 % Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten 2,5-10 % 108-65-6 607-195-00-7 1330-20-7 601-022-00-9 2-Methoxy-1-methylethylacetat 2,5-10 % Xylol (Isomerengemisch) 2,5-10 % 106-97-8 203-448-7 601-004-00-0 231-072-3 013-002-00-1 141-78-6 205-500-4 607-022-00-5 01-2119475103-46 Butan 2,5-10 % Aluminiumpulver (phlegmatisiert) 2,5-10 % Ethylacetat 2,5-10 % Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. 203-603-9 01-2119475791-29 215-535-7 02-2119752448-30 ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen: Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Hinweise für den Arzt: Wichtigste akute und verzögerte auftretende Symptome und Wirkungen: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: ABSCHNITT 5 Hinweise für die Brandbekämpfung: Weitere Angaben: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid. Wasser im Vollstrahl. Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden. Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Umweltschutzmaßnahmen: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: sbri/KS/6103/07/pdf/OO Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Geeignet: Ungeeignet: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Verweis auf andere Abschnitte: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: ABSCHNITT 6 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Liq. 2, H225 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H336 Flam. Gas 1, H220 Press. Gas, H280 Flam. Gas 1, H220 Press. Gas, H280 Flam. Liq. 3, H226 Asp. Tox. 1, H304 Aquatic Chronic 2, H411 STOT SE 3, H335-H336 Flam. Liq. 3, H226 Eye Irrit. 2, H319 Flam. Liq. 3, H226 Acute Tox. 4, H312 Acute Tox. 4, H332 Skin Irrit. 2, H315 Flam. Gas 1, H220 Press. Gas, H280 Flam. Sol. 2, H228 Water-react. 2, H261 Flam. Liq. 2, H225 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H336 Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. Produkt: Gambit ZHS ABSCHNITT 7 Sicherheitsdatenblatt Seite 3/7 Handhabung und Lagerung Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz: Für gute Belüftung/ Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C (z.B. durch Glühlampen) schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Lagerklasse: Spezifische Endanwendungen: ABSCHNITT 8 An einem kühlen Ort lagern. Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten. Nicht erforderlich. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Keine Daten verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr.: Bezeichnung: Wert: 67-64-1 Aceton Langzeitwert: 1200 mg/m³, 500 ml/m³ 2(I); DFG, EU 75-28-5 Isobutan Langzeitwert: 2400 mg/m³, 1000 ml/m³ 4(II); DFG 74-98-6 Propan Langzeitwert: 1800 mg/m³, 1000 ml/m³ 4(II); DFG Kohlenwasserstoffe, C9, Langzeitwert: 100 mg/m³ Aromaten TRGS 9000, Nr. 2,9, Kohlenwasserstoffe 108-65-6 2-Methoxy-1Langzeitwert: 270 mg/m³, 50 ml/m³ methylethylacetat 1(I); DFG, EU, Y 1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch) Langzeitwert: 440 mg/m³, 100 ml/m³ 2(II); DFG, EU, H 106-97-8 Butan Langzeitwert: 2400 mg/m³, 1000 ml/m³ 4(II); DFG 141-78-6 Ethylacetat Langzeitwert: 1500 mg/m³, 400 ml/m³ 2(I); DFG, Y Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 67-64-1 Aceton 80 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Aceton 1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch) 1,5 mg/l Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Xylol 2 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Methylhippur-(Tolur-)Säure Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe. Begrenzung und Überwachung der Exposition: Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Empfohlene Überwachungsverfahren: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689. („Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“). Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: sbri/KS/6103/07/pdf/OO Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/ Dämpfe/ Aerosole nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Produkt: Gambit ZHS Sicherheitsdatenblatt Seite 4/7 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz. Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Filter AX. Atemschutz: Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen. Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/ den Stoff/ die Zubereitung sein. Handschuhmaterial: Butylkautschuk; Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,7 mm; Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: ≥ 60 min. Handschutz: Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Dichtschließende Schutzbrille. Arbeitsschutzkleidung. Keine Daten verfügbar. Augenschutz: Körperschutz: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: Aerosol Farbe: pH-Wert bei 20°C: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Siedepunkt / Siedebereich: Flammpunkt: Zündtemperatur: Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Explosionsgefahr: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck bei 20°C: Dichte bei 20°C: Relative Dichte: Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Viskosität (dynamisch/kinematisch): Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: VOC-EU: VOC-CH: Festkörpergehalt: Keine Daten verfügbar. Nicht bestimmt. Nicht anwendbar, da Aerosol. Nicht anwendbar, da Aerosol. > 200 °C Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. 0,7241 g/cm³ Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Nicht bzw. wenig mischbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. 93,6 % 677,7 g/l 93,6 % Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Akute Toxizität 67-64-1 Aceton Oral Dermal Inhalativ LD50 LD50 LC50/ 4h 5800 mg/kg 20000 mg/kg 76 mg/l Ratte Kaninchen Ratte 75-28-5 Isobutan Inhalativ LC50/ 4h > 50 mg/l Ratte 20 mg/l Ratte 74-98-6 Propan Inhalativ LC50/ 4h Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten Oral Dermal LD50 LD50 >2000 mg/kg >2000 mg/kg Ratte Ratte 108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat Oral LD50 Inhalativ LC50/ 4h sbri/KS/6103/07/pdf/OO charakteristisch Stabilität und Reaktivität Reaktivität: Chemische Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Thermische Zersetzung: Zu vermeidende Bedingungen: Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte: ABSCHNITT 11 Geruch: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Sonstige Angaben: ABSCHNITT 10 Silberfarben 8532 mg/kg 35,7 mg/l Ratte Ratte Produkt: Gambit ZHS Sicherheitsdatenblatt Seite 5/7 1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch) Oral Dermal Inhalativ LD50 LD50 LC50/ 4h 4300 mg/kg 2000 mg/kg 21,7 mg/l Ratte Kaninchen Ratte 106-97-8 Butan Inhalativ LC50/ 4h 658 mg/l Ratte 141-78-6 Ethylacetat Oral Inhalativ LD50 LC50/ 4h 5620 mg/kg 1600 mg/l Primäre Reizwirkung - an der Haut: - am Auge: Sensibilisierung: Toxizität bei wiederholter Verabreichung: Karzinogenität: Mutagenität: Reproduktionstoxizität: Weitere Hinweise: ABSCHNITT 12 Kaninchen Ratte Keine Reizwirkung. Reizwirkung. Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Umweltbezogene Angaben Toxizität: Aquatische Toxizität 67-64-1 Aceton EC50/ 48h 8800 mg/l daphnia Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten LC50 1-10 mg/l daphnia 1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch) EC50/ 48h 165 mg/l daphnia Persistenz und Abbaubarkeit: Verhalten in Umweltkompartimenten Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden: Ökotoxische Wirkungen Bemerkung: Wassergefährdungsklasse: Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: Andere schädliche Wirkungen: ABSCHNITT 13 Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Schädlich für Fische. 2 (Selbsteinstufung nach VwVwS): wassergefährdend PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. Schädlich für Wasserorganismen. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 16 05 04 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Empfehlung: Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Verpackung Verunreinigte Verpackung Empfehlung: Abfallschlüssel: ABSCHNITT 14 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 15 01 04 Verpackungen aus Metall. Angaben zum Transport UN-Nummer ADR, IMDG, IATA: UN 1950 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR: IMDG: IATA: 1950 DRUCKGASPACKUNGEN AEROSOLS AEROSOLS, flammable Transportgefahrenklassen ADR Klasse: Gefahrzettel: IMDG, IATA Class: Label: 2 5F Gase 2.1 2.1 2.1 Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA: Entfällt. Umweltgefahren Marine pollutant: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Kemler-Zahl: EMS-Nummer: sbri/KS/6103/07/pdf/OO Nein. Achtung: Gase --F-D, S-U Produkt: Gambit ZHS Sicherheitsdatenblatt Seite 6/7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Nicht anwendbar. Transport / weitere Angaben: ADR Begrenzte Menge (LQ): Beförderungskategorie: Tunnelbeschränkungscode: 2 2 D UN 1950, DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1 UN „Model Regulation“: ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) sind zu beachten: D.h., wenn nicht sichergestellt ist, dass die unter Abschnitt 8 genannten Arbeitsplatzgrenzwerte unterschritten werden, dürfen Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter nicht beschäftigt werden. Technische Anleitung Luft (TA-Luft): Klasse Anteil in % NK 50-100 WGK 2 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS): wassergefährdend Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. Wassergefährdungsklasse: Stoffsicherheitsbeurteilung: ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden. Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“. Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Extrem entzündbares Gas. H220 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H226 Entzündbarer Feststoff. H228 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H261 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H280 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H304 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H312 Verursacht Hautreizungen. H315 Verursacht schwere Augenreizung. H319 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H332 Kann die Atemwege reizen. H335 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H336 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H411 Abkürzungen und Akronyme: Acute Tox. 4 ADR Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 2 Aquatic Chronic 3 Asp. Tox. 1 CAS EINECS ELINCS Eye Dam. 1 Eye Irrit. 2 Flam. Aerosol 1 Flam. Gas 1 Flam. Liq. 2 GHS Acute toxicity, hazard category 4 Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3 Aspiration hazard, hazard category 1 Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances European List of Notified Chemical Substances Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1 Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2 Flammable aerosols, hazard category 1 Flammable gases, hazard category 1 Flammable liquid, hazard category 2 Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals sbri/KS/6103/07/pdf/OO Produkt: Gambit ZHS IATA ICAO IMDG LC50 LD50 PBT Press. Gas RID Skin Irrit. 2 Skin Sens. 1 STOT SE 3 VOC vPvB Sicherheitsdatenblatt Seite 7/7 International Air Transport Association International Civil Aviation Organization International Maritime Code for Dangerous Goods Lethal concentration, 50 percent Lethal dose, 50 percent Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic Gases under pressure: Compressed gas Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) Skin corrosion/irritation, hazard category 2 Skin sensitization, hazard category 1 Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3 Volatile organic compounds Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig. * Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert] Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen Informationen nachgetragen bzw. ergänzt. sbri/KS/6103/07/pdf/OO
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