Versicherungshandbuch für die kurzzeitige Krankenversicherung

Krankenversicherung für kurzzeitige
Reisen
Kurzzeitige
Krankenversicherung
Gültig ab 1. November 2015
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Herzlich Willkommen bei
Allianz Worldwide Care
Ihr Unternehmen hat in Zusammenarbeit mit Allianz Worldwide Care für Sie ein
Versicherungspaket zusammengestellt, das Ihnen Zugang zur bestmöglichen Versorgung in
einem medizinischen Notfall bietet – wo auch immer Sie reisen.
Dieses Handbuch erläutert im Einzelnen, wie Sie durch Allianz Worldwide Care Zugang zur
bestmöglichen Versorgung erhalten, und zwar dann, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
Es stellt die Leistungen und Regelungen Ihres Allianz Worldwide Care-Tarifs dar. Bitte lesen Sie
dieses Versicherungshandbuch für die Gruppenversicherung in Verbindung mit Ihrem
Versicherungsschein und Ihrer Tariflichen Leistungszusage sorgfältig durch, damit Sie über Ihren
Versicherungsschutz genau Bescheid wissen. Bei Fragen zu Ihrem Gruppenversicherungsvertrag
wenden Sie sich bitte an den Gruppenversicherungsverantwortlichen in Ihrem Unternehmen.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung des original auf Englisch verfassten „Short Term Healthcare Plan“. Die
englische Originalversion gilt ausschließlich als rechtlich verbindlich. Auch wenn Unterschiede zwischen der
übersetzten Version und der englischen Originalversion bestehen, gilt die englische Version als rechtlich verbindlich.
Allianz Worldwide Care SA unterliegt der Aufsicht durch die French Prudential Supervisory Authority in 61, rue
Taitbout, 75436 Paris Cedex 09, Frankreich.
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Allianz Worldwide Care SA, handelt durch ihre irische Niederlassung, ist eine Aktiengesellschaft nach französischem
Recht. Registriert in Frankreich: Nr. 401 154 679 RCS Paris. Irische Niederlassung ist eingetragen im irischen
Handelsregister, Registernummer: 907619, Adresse: 15 Joyce Way, Park West Business Campus, Nangor Road,
Dublin 12, Irland.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
2-3
Tarifliche Leistungszusage
4-5
Ihr Versicherungsschutz
6-7
Erläuterungen zum kurzzeitigen Krankenversicherungstarif
8-10
Was Ihr Krankenversicherungsschutz nicht leistet
11-13
Beitragszahlung und allgemeine Informationen
14-16
Geltendmachung von Leistungsansprüchen
17-20
Beschwerden
21
Definitionen
22-24
Zusätzliche Versicherungsbedingungen
25-26
1
Einleitung
Einzelheiten Ihres Versicherungsschutzes.
Dieser Tarif wurde speziell zur Sicherstellung einer optimalen medizinischen Versorgung in
Notfällen für Mitarbeiter auf Auslandsgeschäftsreisen entwickelt. Der Tarif beinhaltet
Versicherungsschutz für medizinische Behandlung bei akuten Notfällen, Unfällen und sonstigen
Ereignissen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsschutz unterliegt den Definitionen, Ausschlüssen und Beschränkungen, die in
diesem Handbuch enthalten sind.
Lesen Sie diese Seiten und Ihre Tarifliche Leistungszusage auf den Seiten 4 und 5 bitte sorgfältig
durch, damit Sie über Ihren Versicherungsschutz genau Bescheid wissen.
Hilfe in Notfällen
Wenn Sie in einem Notfall eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik
erhalten, sollten Sie unsere Helpline so schnell wie möglich kontaktieren. Dies erlaubt uns, mit
dem Krankenhaus eine direkte bargeldlose Abrechnung zu vereinbaren, sofern möglich, und
garantiert eine schnelle Bearbeitung Ihres Leistungsanspruchs.
Für Hilfe in Notfällen sind wir rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da.
Helpline
E-Mail:
[email protected]
Englisch:
Deutsch:
Französisch:
Spanisch:
Italienisch:
Portugiesisch:
Fax:
+ 353 1 630 1301
+ 353 1 630 1302
+ 353 1 630 1303
+ 353 1 630 1304
+ 353 1 630 1305
+ 353 1 645 4040
+ 353 1 630 1306
Eine Liste unserer aktuellen gebührenfreien Rufnummern finden Sie unter:
www.allianzworldwidecare.com/toll-free-numbers.
Bitte beachten Sie, dass die gebührenfreien Rufnummern unter Umständen nicht von Mobiltelefonen
erreicht werden können. Bitte wählen Sie in diesem Fall eine der hier aufgeführten HelplineNummern.
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Wir weisen Sie darauf hin, dass Helpline-Anrufe aufgezeichnet und zu Schulungs-, Qualitätssicherungs- und Regulierungszwecken überwacht werden.
Bitte beachten Sie, dass nur der Hauptversicherte (oder eine von ihm autorisierte Person) oder
der Gruppenversicherungsverantwortliche Änderungen an der Police vornehmen können.
Anrufern werden Sicherheitsfragen gestellt, um deren Identität zu bestätigen.
Medizinische Überführung
Bei den ersten Anzeichen für die Notwendigkeit einer medizinischen Überführung sollten Sie
unsere 24-Stunden-Helpline anrufen. Aufgrund der Dringlichkeit einer Überführung würden wir
Ihnen raten, unsere Helpline anzurufen. Sie können sich jedoch auch per E-Mail an
[email protected] mit uns in Verbindung setzen. Bitte nehmen Sie
den Hinweis „Dringend – Überführung/Rücktransport“ in die Betreffzeile der E-Mail auf. Um
überhöhte Kosten und unnötige Verzögerungen bei der Überführung zu vermeiden, sollten Sie
sich unbedingt mit der Helpline von Allianz Worldwide Care in Verbindung setzen, bevor Sie sich
an einen alternativen Anbieter wenden. Falls die Überführungsservices nicht von Allianz
Worldwide Care organisiert werden, behalten wir uns das Recht vor, alle angefallenen Kosten
abzulehnen.
Krankenhaus- und Ärzteverzeichnis
Unser Verzeichnis medizinischer Dienstleister ist auf der Allianz Worldwide Care-Website
www.allianzworldwidecare.com/members verfügbar. In diesem Online-Verzeichnis können Sie
nach Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten basierend auf einzelnen Ländern suchen
und Ihre Suche dabei auf bestimmte Regionen und Städte begrenzen. Benutzer können
außerdem nach bestimmten Ärztekategorien, wie z. B. Internisten, oder nach Fachgebieten,
wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie, Traumatologie usw., suchen. Sie sind für Ihre
Behandlungen jedoch nicht auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister
beschränkt.
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Tarifliche Leistungszusage
In der folgenden Tabelle sind Einzelheiten zum Versicherungsschutz innerhalb des Tarifs
für die kurzzeitige Krankenversicherung aufgeführt. Die aufgezeigten Erstattungsbeträge gelten pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr. Eine vorherige Kostenzusage ist für alle Leistungen erforderlich, die in den nachstehenden Tabellen mit einer
2 gekennzeichnet sind. Vollständige Details finden Sie auf Seite 20 in diesem Handbuch.
Sie sind für Notfallbehandlungen innerhalb der folgenden maximalen Erstattungsbeträge
versichert:
Höchsterstattungsbetrag
GBP (£)
166.000 £
EUR (€)
200.000 €
USD ($)
270.000 $
CHF
260.000 CHF
Stationäre Leistungen
Unterbringung im Krankenhaus
Einbettzimmer
Intensivpflege
Volle Erstattung
Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Materialien
Volle Erstattung
(verschreibungspflichtige Arzneimittel sind die Arzneimittel, die nur mit einem
ärztlichen Rezept erworben werden können)
Operationskosten einschl. Kosten für Anästhesie und OP-Saal
Volle Erstattung
Kosten für Ärzte und Therapeuten
Volle Erstattung
Diagnostische Untersuchungen
Volle Erstattung
Physiotherapie
Volle Erstattung
Stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung
Volle Erstattung
Weitere Leistungen
Teilstationäre Behandlung/Tagesklinik
Volle Erstattung
Ambulante Operationen
Volle Erstattung
Lokaler Krankentransport
Medizinische Überführung
Volle Erstattung
2
Rücktransport im Todesfall2
Computer- und Kernspintomografie
Volle Erstattung
16.600 £/20.000 €/
27.000 $/26.000 CHF
Volle Erstattung
(stationär und ambulant)
Positronenemissions- und Computer-Positronenemissionstomografie
(stationär und ambulant)
4
Volle Erstattung
Ambulante Leistungen
Honorare für Allgemeinmediziner und Facharzt
Volle Erstattung
Diagnostische Untersuchungen
Volle Erstattung
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Volle Erstattung
(verschreibungspflichtige Arzneimittel sind die Arzneimittel, die nur mit einem
ärztlichen Rezept erworben werden können)
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
Volle Erstattung
Ihr Versicherungsschutz
Hier finden Sie eine Übersicht über Ihren Versicherungsschutz für Notfälle.
In diesem Abschnitt finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz für Notfälle, den
dieser Tarif bietet. Der Versicherungsschutz unterliegt den Definitionen auf den Seiten 20 bis 24
dieses Handbuchs und es gelten die auf den Seiten 11 bis 13 genannten Ausschlüsse und
Beschränkungen.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz im Tarif der kurzzeitigen Krankenversicherung gilt nur für medizinische
Notfälle. Ein Notfall ist bei einem Unfall, einer Katastrophe oder dem akuten Beginn oder der
Verschlimmerung einer schweren Krankheit gegeben, der bzw. die zu einer unmittelbaren
Bedrohung Ihrer Gesundheit führt und deshalb dringende medizinische Maßnahmen erforderlich
macht. Nur eine medizinische Behandlung durch einen Allgemeinmediziner bzw. Facharzt oder
eine stationäre Aufnahme, die innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintritt des Notfalls
erfolgen, sind durch die Versicherung abgedeckt.
Reichweite des Versicherungsschutzes
Bitte beachten Sie, dass der Zweck der kurzzeitigen Krankenversicherung die Bereitstellung von
medizinischer Versorgung in Notfallsituationen ist. Jegliche Form von weiterführender
Behandlung, die im Anschluss an eine versicherte Notfallbehandlung erforderlich wird, ist durch
diesen Versicherungsschutz nicht abgedeckt.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherte sind weltweit auf Reisen außerhalb des Landes ihres Hauptwohnsitzes oder des
Landes ihrer Hauptbeschäftigung versichert.
Maximale Laufzeit des Versicherungsschutzes
Für die Versicherung kann eine der folgenden Laufzeiten vereinbart werden:
•
•
6
90 Reisetage pro Versicherungsjahr oder
300 Reisetage pro Versicherungsjahr
Bitte entnehmen Sie die Laufzeit Ihres Versicherungsschutzes Ihrem Versicherungsschein oder
wenden Sie sich bitte an unsere Helpline (Kontaktinformationen auf Seite 2).
Erstattungsbeträge
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden.
Der Höchsterstattungsbetrag, der für einige Tarife angegeben wird, ist der maximale
Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und
pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für
einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Rücktransport im
Todesfall“. Wenn für Versicherungsleistungen ein spezifischer Erstattungsbetrag oder eine „Volle
Erstattung" angegeben werden, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen
maximalen Höchsterstattungsbetrags.
Medizinische Notwendigkeit
Unsere Kunden erwarten von uns als Versicherungsunternehmen, dass wir, wo immer möglich,
die medizinischen Kosten kontrollieren, damit die Krankenversicherungsbeiträge auch in
Zukunft bezahlbar bleiben. Um dies zu gewährleisten, achtet unser erfahrenes medizinisches
Personal darauf, dass nur medizinisch notwendige und angemessene Behandlungen und
diagnostische Verfahren durchgeführt werden. Medizinisch notwendig und angemessen sind
medizinische Behandlungen dann, wenn sie erforderlich sind, um den Zustand, die Erkrankung
oder Verletzung des Patienten zu diagnostizieren und zu behandeln.
Darüber hinaus achtet unser erfahrenes Team aus der Leistungsabteilung darauf, dass nur
solche Kosten erstattet werden, die in einem vernünftigen und üblichen Rahmen liegen. Die
Kosten werden dann erstattet, wenn die medizinische Behandlung dem allgemein akzeptierten
Standard medizinischer Verfahren entspricht und den als allgemein üblich und angemessen
betrachteten Umfang nicht übersteigt. Wenn uns die Kosten unangemessen erscheinen,
behalten wir uns das Recht vor, die Erstattung zu kürzen.
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Erläuterungen zum kurzzeitigen
Krankenversicherungstarif
Nachstehend sind die Leistungen aufgeführt, die Ihr Tarif für die kurzzeitige
Krankenversicherung umfasst.
Höchsterstattungsbetrag
Der maximale Höchsterstattungsbetrag für versicherte medizinische Leistungen im Notfall ist im
Rahmen dieses Tarifs auf 166.000 £/200.00 €/270.000 $/260.000 CHF pro versicherte Person und
pro Versicherungsjahr begrenzt und kann die folgenden Behandlungen beinhalten:
Stationäre Leistungen
Der stationäre Versicherungsschutz ermöglicht der versicherten Person bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Einbettzimmer. Die folgenden Kosten werden im Rahmen
der geltenden Erstattungsbeträge übernommen: Intensivpflege, verschreibungspflichtige Arzneiund Verbandsmittel, Kosten für OP-Saal, Operationskosten einschl. Anästhesie sowie Honorare für
Allgemeinärzte, Chirurgen und Therapeuten, diagnostische Untersuchungen, Physiotherapie und
zahnärztliche Notfallbehandlung.
Weitere Leistungen
Teilstationäre Behandlung/Tagesklinik
Versichert ist die Behandlung während des Tages in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik,
einschließlich der Bereitstellung eines Krankenbettes und der notwendigen Krankenpflege.
Die Übernachtung des Patienten ist aus medizinischen Gründen nicht notwendig und ein
Entlassungsschein wird ausgestellt.
Ambulante Operationen
Ambulante chirurgische Maßnahmen, die in einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer
Tagesklinik durchgeführt werden, sind ebenfalls versichert.
Lokaler Krankentransport
Erstattet werden die Kosten für einen medizinischen Notfalltransport mit einem Ambulanzfahrzeug in das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus oder in die nächstgelegene und
geeignete medizinische Einrichtung.
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Medizinische Überführung
Ist in einem medizinischen Notfall die notwendige Behandlung, für die Versicherungsschutz
besteht, vor Ort nicht erhältlich oder sind keine nach geltenden Standards geeigneten
Blutkonserven verfügbar, übernehmen wir die Kosten der Überführung mittels eines Ambulanzfahrzeugs, Hubschraubers oder Flugzeugs. Die Überführung erfolgt in die nächstgelegene
geeignete medizinische Einrichtung, in der die erforderliche Behandlung adäquat durchgeführt
werden kann.
Die medizinische Überführung wird in ökonomisch sinnvoller Weise unter Berücksichtigung der
medizinischen Umstände durchgeführt. Ihr Arzt muss die Überführung beantragen. Bitte wenden
Sie sich zur Organisation einer medizinischen Überführung an die Helpline von Allianz Worldwide
Care. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. Sofern ausreichend
kontrollierte Blutkonserven vor Ort nicht erhältlich sind, werden wir uns bemühen, entsprechende
Blutkonserven und steriles Transfusionsbesteck zu beschaffen, wenn dies von dem behandelnden
Arzt angeraten wird. Dies gilt auch für den Fall, dass unsere medizinischen Fachleute dies anraten.
Allianz Worldwide Care und deren Vermittler übernehmen keine Haftung für den Fall, dass diese
Bemühungen erfolglos bleiben, oder wenn von der behandelnden Stelle infiziertes Blut oder
Transfusionsbesteck verwendet wird.
Versicherte müssen sich mit Allianz Worldwide Care in Verbindung setzen, sobald es Anzeichen
dafür gibt, dass eine Überführung notwendig ist. Von diesem Zeitpunkt an organisiert und
koordiniert Allianz Worldwide Care alle Stufen der Überführung, bis der Versicherte an seinem
Zielort eingetroffen ist und behandelt wird. Falls die Überführungsservices nicht von Allianz
Worldwide Care organisiert werden, behalten wir uns das Recht vor, alle angefallenen Kosten
abzulehnen.
Rücktransport im Todesfall
Im Todesfall erstatten wir die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste der
versicherten Person ins Bestattungsland bis zu einem Erstattungsbetrag, der in der Tariflichen
Leistungszusage angegeben wird. Versichert sind unter anderem die Einbalsamierung, ein den
gesetzlichen Anforderungen entsprechender Transportbehälter, die Überführungskosten und die
erforderlichen behördlichen Bewilligungen. Kosten für eine Einäscherung werden nur erstattet,
wenn diese aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Kosten, die Begleitpersonen entstehen,
werden nicht erstattet. Alle im Zusammenhang mit dem Rücktransport im Todesfall erstatteten
Kosten müssen vorher von uns unter Verwendung des Formulars zur vorherigen Kostenzusage
genehmigt werden.
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Erläuterungen zum kurzzeitigen Krankenversicherungstarif
Allianz Worldwide Care
Computer-, Kernspin-, Positronenemissions- und Computer-Positronenemissionstomografie
Es werden Computertomografie (CT), Kernspin- (MRT), Positronenemissions- (PET) sowie die
kombinierte Computer-Positronenemissionstomografie (CT-PET) auf stationärer und ambulanter
Basis unter Berücksichtigung der geltenden Erstattungsbeträge Ihres Haupttarifs übernommen.
Ambulante Leistungen
Die folgenden Kosten für ambulante Behandlungen in einem versicherten medizinischen Notfall
werden zu 100% im Rahmen der geltenden Erstattungsbeträge übernommen:
•
•
•
•
Honorare für Allgemeinmediziner und Fachärzte
Diagnostische Untersuchungen
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
Im Rahmen dieser Leistung erstatten wir die vollständigen Kosten einer Behandlung in einer
Zahnarztpraxis oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses, die auf die unmittelbare
Beseitigung von Zahnschmerzen durch einen Unfall oder eine Krankheit an einem intakten,
natürlichen Zahn abzielen, einschließlich Pulpotomie oder Pulpektomie und damit
einhergehende provisorische Füllungen, begrenzt auf drei Füllungen pro Versicherungsjahr.
Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Die
Notversorgung beinhaltet weder Zahnprothesen noch Wurzelbehandlungen.
Was Ihr Krankenversicherungsschutz nicht leistet
Ihre Versicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz in den meisten
medizinischen Notfällen. Folgende Behandlungen, Erkrankungen und Verfahren sind
jedoch von einer Erstattung ausgeschlossen.
1. Eine Behandlung im Land des Hauptwohnsitzes oder im Land der Hauptbeschäftigung.
2. Vorerkrankungen sind in folgenden Fällen von einer Erstattung ausgeschlossen:
• die Behandlung im Ausland war der Grund für die Reise.
• es bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Behandlung während der Reise
erfolgen würde.
3. Chronische Erkrankungen (nähere Hinweise dazu finden Sie im Rahmen der Definition
„Chronische Erkrankung“ auf Seite 22 dieses Handbuchs).
4. Schwangerschaft und Geburt einschließlich etwaiger Folgen.
5. Behandlung von Unfruchtbarkeit, sexueller Dysfunktion, Sterilisierung und Verhütung
(einschließlich des Einsetzens und Entfernens von Hilfsmitteln zur Verhütung).
6. Operationen zur Geschlechtsumwandlung einschließlich etwaiger Folgen.
7. Freiwillige Operationen und/oder kosmetische/plastische Operationen, sofern sie nicht
nach einem Unfall medizinisch notwendig sind.
8. Aufenthalte in Kurzentren, Badezentren, Spas, Sanatorien, Pflegeheimen oder
Rehabilitationseinrichtungen, selbst wenn der Aufenthalt medizinisch verordnet ist.
9. Betreuung und/oder Behandlung von absichtlich herbeigeführten Krankheiten und selbst
beigebrachten Verletzungen.
10. Krankheiten, Unfälle und etwaige Folgen sowie Todesfälle, die durch Alkohol- oder
Drogenmissbrauch des Versicherten verursacht werden.
11. Behandlungen von Krankheiten oder Verletzungen sowie von Todesfällen, die aus einer
aktiven Teilnahme an einem Krieg, Aufruhr, zivilen Unruhen, Terrorismus, kriminellen
oder anderweitigen illegalen Aktivitäten oder Maßnahmen gegen ausländische
Feindseligkeiten resultieren, unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht.
11
Was Ihr Krankenversicherungsschutz nicht leistet
Allianz Worldwide Care
12. Organtransplantationen einschließlich etwaiger Folgen.
13. Jede Art von Behandlung oder Arzneimitteltherapie, die sich aus unserer Sicht als
experimentell oder unbewiesen darstellt, da sie nicht der allgemein akzeptierten
medizinischen Praxis entspricht.
14. Untersuchungen und Behandlung von Verletzungen, die ihren Ursprung in der Ausübung von
Berufssport oder in gefährlichen Aktivitäten haben.
15. Von Ihnen, Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Kindern durchgeführte Konsultationen.
16. Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel.
17. Behandlung zur Änderung der Refraktion an einem oder beiden Augen
(Laseraugenkorrektur), einschließlich refraktiver Keratomie (RK) und photorefraktiver
Keratomie (PRK).
18. Ergänzende Behandlungen.
19. Häusliche Pflege und die Erbringung medizinischer Dienste durch eine medizinische
Fachkraft in der Wohnung des Versicherten.
20. Sprachtherapie.
21. Ambulante Physiotherapie.
22. Psychiatrische Behandlung und Psychotherapie.
23. Zahnbehandlung, mit Ausnahme von ambulanter und stationärer zahnärztlicher
Notfallbehandlung, wie definiert.
24. Zahnveneers und die damit verbundenen Maßnahmen.
25. Kontaktlinsen und Brillen.
26. Medizinische Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, Sprechapparate (elektronischer Kehlkopf), Krücken
oder Rollstühle, orthopädische Geh- und Stützapparate, künstliche Gliedmaßen, StomaVerbrauchsmaterial, Kompressionsstrümpfe sowie orthopädische Einlagen.
27. Medizinische Überführung oder Rücktransport im Todesfall, sofern nicht vorher durch
uns genehmigt.
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28. Medizinische Überführung von einem Schiff auf See zu einer medizinischen Einrichtung an
Land.
29. Behandlungen von Erkrankungen oder Verletzungen, die direkt oder indirekt im
Zusammenhang mit chemischer Verunreinigung, Radioaktivität oder jeglichem
Nuklearmaterial stehen, einschließlich der Verbrennung von Kernbrennstoffen.
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Beitragszahlung und allgemeine
Informationen
Im folgenden Abschnitt finden Sie allgemeine Informationen zur Beitragszahlung und
Einzelheiten zu wichtigen Aspekten Ihrer Versicherung.
Beitragszahlung
Ihr Unternehmen ist für die Zahlung der Versicherungsbeiträge an Allianz Worldwide Care gemäß
der Unternehmensvereinbarung verantwortlich, und zwar einschließlich etwaiger anderer fälliger
Beträge im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung (wie z. B. Versicherungssteuer).
Unter bestimmten Umständen können auch Sie zur Zahlung der Steuer für die von Ihrem
Unternehmen bezahlten Beiträge herangezogen werden. Detaillierte Informationen hierzu erteilt
Ihnen Ihr Unternehmen.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz tritt an dem im Versicherungsschein genannten Tag in Kraft.
Versicherungsdauer/Verlängerung
Die Laufzeit Ihrer Versicherungspolice hängt von der Versicherungsdauer ab, die Ihr
Unternehmen für Sie gewählt hat (90 oder 300 Tage). Welcher Geltungsbereich auf Sie zutrifft,
entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
Änderung der Bedingungen des Versicherungsschutzes
Die Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes können von Zeit zu Zeit durch eine Vereinbarung
zwischen Ihrem Unternehmen und Allianz Worldwide Care geändert werden.
Dritte
Keine andere Person (außer einer von Ihnen autorisierten Person oder dem Verantwortlichen für
Gruppenversicherungen) ist berechtigt, für Sie Änderungen im Zusammenhang mit Ihrem
Versicherungsschutz vorzunehmen oder zu bestätigen oder zu entscheiden, dass unsere Rechte
nicht geltend gemacht werden. Änderungen am Versicherungsschutz sind nur gültig, wenn sie
zwischen Ihrem Unternehmen und Allianz Worldwide Care ausdrücklich vereinbart werden.
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Ablauf der Versicherung
Bei Ablauf Ihres Versicherungsvertrags erlischt Ihr Recht auf Erstattung versicherter Kosten. Alle
versicherten Kosten, die innerhalb der Versicherungsdauer anfallen, werden von uns innerhalb
von sechs Monaten nach Ablauf des Versicherungsvertrags erstattet. Für alle laufenden und
weiteren Behandlungen, die nach Ablauf Ihres Versicherungsvertrags erforderlich sind, besteht
kein Versicherungsschutz mehr.
Wenn Ihre Behandlung durch Verschulden eines Dritten erforderlich wird
Wenn eine Behandlung durch Verschulden eines Dritten erforderlich wurde, müssen Sie uns dies
so schnell wie möglich schriftlich mitteilen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Behandlung
aufgrund einer Verletzung erforderlich ist, die Sie bei einem durch einen anderen verursachten
Verkehrsunfall erlitten haben. In diesem Fall müssen Sie die Versicherungsdaten des Schuldigen
aufnehmen, damit wir die Kosten für die Behandlung, die wir bezahlt haben, von dem anderen
Versicherer zurückfordern können.
Wenn Ihnen die Kosten für die von uns übernommene Behandlung erstattet werden, müssen Sie
den entsprechenden Betrag (einschließlich etwaiger Zinsen) an uns zurückzahlen.
Wenn Sie durch eine andere Versicherung versichert sind
Falls Sie für die Kosten der Behandlung oder die Leistungen, die Sie von uns eingefordert haben,
einen anderen Versicherungsschutz haben, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. In diesem
Fall zahlen wir nur unseren Anteil an den Behandlungskosten.
Wenn sich Ihre Adresse/E-Mail Adresse ändert
Sämtliche Korrespondenz wird an die Kontaktdaten gesandt, die Sie bei uns hinterlegt haben,
sofern nichts anderes verlangt wird. Sie sollten unsere Helpline unter
[email protected] schnellstmöglich über jede Änderung Ihrer Privat-,
Geschäfts- oder E-Mail-Adresse informieren.
Korrespondenz
Schriftliche Korrespondenz muss per E-Mail oder per Post (frankiert) an uns geschickt werden.
Wir senden Originaldokumente normalerweise nicht an Sie zurück, sofern nicht zum Zeitpunkt
der Einsendung ausdrücklich angeben.
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Beitragszahlung und allgemeine Informationen
Allianz Worldwide Care
Geltendes Recht
Das Versicherungsverhältnis unterliegt französischem Recht, sofern nicht anders aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben. Sämtliche Streitfälle, die nicht auf andere
Weise beigelegt werden können, werden vor ein Gericht in Frankreich gebracht.
Ende des Versicherungsschutzes
Ihr Versicherungsschutz endet automatisch:
•
•
•
•
•
•
•
wenn Sie nach einer Auslandsreise in das Land Ihres Hauptwohnsitzes oder in das Land Ihrer
Hauptbeschäftigung zurückkehren.
nach 90 bzw. 300 Tagen Reisetagen im Ausland innerhalb des Versicherungsjahres
(je nachdem, welche Versicherungsdauer Ihr Unternehmen gewählt hat).
wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
wenn Ihr Unternehmen entscheidet, den Versicherungsschutz zu beenden.
bei Ableben des versicherten Mitarbeiters.
wenn Sie als individueller Zahler die Beiträge nicht bezahlen oder andere gemäß dem mit
Allianz Worldwide Care geschlossenen Gruppenvertrag fällige Zahlungen nicht leisten.
wenn Ihr Unternehmen die Beiträge nicht bezahlt oder andere gemäß dem mit Allianz
Worldwide Care geschlossenen Gruppenvertrag fällige Zahlungen nicht leistet.
Kündigung und Betrug
Ist eine Forderung betrügerisch oder gefälscht, oder haben Sie oder in Ihrem Namen bzw. mit
Ihrem Einverständnis handelnde Dritte betrügerische Mittel angewandt, um Leistungen des
Versicherungsvertrags unberechtigt in Anspruch zu nehmen, besteht kein Leistungsanspruch.
Sämtliche Leistungserstattungen, die vor Bekanntwerden der betrügerischen Handlung/der
Nichtoffenlegung erfolgten, sind mit sofortiger Wirkung an uns zurückzuzahlen. Wir behalten uns
das Recht vor, Ihr Unternehmen bei betrügerischen Aktivitäten zu informieren.
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Geltendmachung von Leistungsansprüchen
Wenn Sie die folgenden Anweisungen sorgfältig beachten, helfen Sie uns, Ihre
Leistungsansprüche schnell und reibungslos zu bearbeiten.
Stationäre Leistungsansprüche
Für stationäre Notfallbehandlungen ist das vorherige Einreichen eines Kostenzusageformulars
nicht notwendig. Sie selbst, Ihr behandelnder Arzt, ein Familienangehöriger oder ein Kollege
müssen/muss uns jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfalls über Ihre
Krankenhausaufnahme informieren.
Bitte entnehmen Sie der Seite 20 weitere Einzelheiten zur vorherigen Kostenzusage. Hier werden
auch die Versicherungsleistungen bestätigt, die das Einreichen eines Kostenzusageformulars
erfordern.
Ambulante oder zahnärztliche Leistungsansprüche
Bei einer ambulanten oder zahnärztlichen Behandlung müssen Sie dem medizinischen
Dienstleister zum Behandlungszeitpunkt die betreffenden Kosten zahlen, falls keine anderweitige
Vereinbarung zur Kostenerstattung getroffen wurde. Anschließend können Sie die Erstattung
dieser Kosten beantragen, die den Erstattungsbeträgen Ihres Tarifs unterliegen.
Sämtliche Leistungsansprüche sind mittels eines Erstattungsformulars bei uns einzureichen.
Ein Erstattungsformular wird Ihnen zusammen mit Ihren Versicherungsunterlagen ausgehändigt.
Weitere Erstattungsformulare können Sie im Internet auf unserer Website
www.allianzworldwidecare.com/members herunterladen.
•
Sie müssen sich von Ihrem Arzt/medizinischen Dienstleister eine Rechnung ausstellen lassen,
die Angaben zur Diagnose oder zur Erkrankung, zur Behandlungsform und zu den in
Rechnung gestellten Kosten enthält.
•
Bitte füllen Sie die Abschnitte 1 bis 4 sowie 7 des Erstattungsformulars selbst aus. Die übrigen
Abschnitte müssen nur dann von Ihrem Arzt ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden,
wenn die Rechnung keine Angaben zur Diagnose und Behandlungsform enthält (wenn diese
Angaben nicht aus der Rechnung hervorgehen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Arzt alle
notwendigen Informationen in die Abschnitte 5 und 6 des Erstattungsformulars einträgt).
•
Bitte legen Sie bei Einreichung Ihres Erstattungsformulars alle Unterlagen, Rechnungen und
Belege bei, wie z. B. Rechnungen von Allgemeinärzten/Fachärzten und Apotheken mit
zugehörigen Quittungen (sofern vorhanden).
17
Geltendmachung von Leistungsansprüchen
Allianz Worldwide Care
•
Bitte geben Sie auf dem Erstattungsformular die Währung an, in der wir Ihre Kosten
erstatten sollen. In manchen Fällen können wir eine Zahlung aufgrund internationaler
Bankvorschriften leider nicht in der gewünschten Währung durchführen. Wir überprüfen
dann pro Fall, in welcher Währung wir die Kosten erstatten können. Wenn wir von einer
Währung in eine andere umrechnen müssen, verwenden wir den Wechselkurs, der am
Ausstellungsdatum der Rechnungen gültig war.
•
Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Zahlungsangaben auf dem Erstattungsformular korrekt
sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Leistungsansprüche zu vermeiden.
•
Bitte senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes Erstattungsformular und alle begleitenden
Unterlagen an die Adresse auf dem Formular.
•
Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der
Zahlungsanweisung an Ihre Bank erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere
Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhalten Sie
und/oder Ihr behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des
Erstattungsformulars eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post.
•
Wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie eine automatische E-MailBenachrichtigung nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsformulars. Wenn wir keine
E-Mail Adresse von Ihnen haben, benachrichtigen wir Sie schriftlich unter der von Ihnen
angegebenen Adresse, sobald Ihr Erstattungsanspruch bearbeitet wurde.
Wichtige Informationen
1. Alle Leistungsansprüche müssen uns spätestens sechs Monate nach Ablauf des
Versicherungsjahres mit den entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Quittungen
vorliegen oder, wenn die Versicherung innerhalb des Jahres gekündigt wird, spätestens sechs
Monate nach Ende des Versicherungsschutzes. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind wir
nicht zur Erstattung verpflichtet.
2. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Kosten ein Formular zur vorherigen Kostenzusage
vor Behandlungsbeginn eingereicht werden muss. Bitte entnehmen Sie der Seite 20, auf
welche Behandlungen dies zutrifft.
3. Leistungsansprüche werden nur erstattet, wenn es sich um versicherte medizinische
Notfallbehandlungen handelt, die medizinisch notwendig sind, von einem zugelassenen
Arzt, Zahnarzt oder sonstigem Therapeuten erbracht werden, die der allgemein akzeptierten
medizinischen Praxis entsprechen und während der Geltungsdauer des Versicherungsschutzes aufgetreten sind.
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4. Bitte bewahren Sie die Originaldokumente (z. B. medizinische Rechnungen), von welchen
Kopien an uns versandt wurden, auf, da wir uns das Recht vorbehalten, diese bis zu 12 Monate
nach der Bearbeitung eines Erstattungsantrags zu Prüfungszwecken anzufordern. Außerdem
behalten wir uns das Recht vor, von Ihnen einen Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg
oder Kreditkartenabrechnung) zu Ihren Quittungen zu verlangen. Zusätzlich empfehlen wir
Ihnen, Kopien der gesamten Korrespondenz mit uns aufzubewahren. Wir übernehmen keine
Haftung für Korrespondenz, die auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb unseres
Verantwortungsbereichs verloren geht.
5. Der Versicherte muss uns bei der Beschaffung aller Informationen unterstützen, die zur
Regelung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der
medizinischen Leistungspflicht in direkten Kontakt mit medizinischen Dienstleistern oder
behandelnden Ärzten zu treten und medizinische Unterlagen anzufordern. Falls wir es für
notwendig erachten, können wir auf unsere Kosten eine medizinische Untersuchung durch
unseren medizinischen Berater verlangen. Auch können wir auf eine Autopsie bestehen,
sofern dies nicht per Gesetz verboten wird. Alle Informationen werden streng vertraulich
behandelt. Wir behalten uns vor, die Leistungen zu verweigern, falls der Mitarbeiter seine
Pflichten im Rahmen des Versicherungsvertrags nicht einhält.
6. Leistungen werden erstattet, wenn die in Rechnung gestellten Kosten unserer Meinung nach
fair und angemessen sind und den üblichen Satz in dem Land nicht übersteigen, in dem die
Behandlung erfolgt ist. Wenn uns die Kosten unangemessen erscheinen, behalten wir uns das
Recht vor, die Erstattung zu kürzen.
7. Die Leistungen werden direkt mit dem Versicherten abgerechnet. Wann immer möglich,
versuchen wir, die Kosten für eine stationäre Behandlung direkt und für den Versicherten
bargeldlos mit dem jeweiligen Krankenhaus abzurechnen. Die Kosten werden pro versicherte
Person unter Berücksichtigung einer erforderlichen Kostenzusage sowie der Erstattungsbeträge des Tarifs erstattet.
8. Nur Kosten, die durch versicherte Behandlungen entstanden sind, werden im Rahmen Ihres
Versicherungsvertrags zurückerstattet, nach Berücksichtigung aller Auflagen bezüglich der
vorherigen Kostenzusage.
9. Bei Ablauf Ihres Versicherungsvertrags erlischt Ihr Recht auf Erstattung versicherter Kosten
(nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Ablauf der Versicherung“ auf Seite 15).
10. Wenn Sie für medizinische Behandlungen eine Anzahlung leisten müssen, werden die Kosten
erst nach Ende der Behandlung erstattet.
19
Geltendmachung von Leistungsansprüchen
Allianz Worldwide Care
Vorherige Kostenzusage
Für bestimmte Versicherungsleistungen muss ein Formular zur vorherigen Kostenzusage
eingereicht werden, das Sie zusammen mit Ihrem Arzt vor Behandlungsbeginn ausfüllen müssen.
Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser
notwendigen Kosten garantiert werden.
Ein Kostenzusageformular muss in folgenden Fällen vor Aufnahme der Leistung eingereicht
werden:
•
•
Medizinische Überführung
Rücktransport im Todesfall
Das Kostenzusageformular kann von unserer Website www.allianzworldwidecare.com/members
heruntergeladen und wahlweise wie folgt eingereicht werden:
•
•
•
per E-Mail an [email protected]
per Fax an: + 353 1 653 1780 oder
per Post an: Medical Services Department, Allianz Worldwide Care, 15 Joyce Way,
Park West Business Campus, Nangor Road, Dublin 12, Irland.
Für stationäre Notfallbehandlungen ist das vorherige Einreichen eines Kostenzusageformulars
nicht notwendig. Sie selbst, Ihr behandelnder Arzt, ein Familienangehöriger oder ein Kollege
müssen/muss uns jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfalls über Ihre
Krankenhausaufnahme informieren.
Falls wir nicht innerhalb von 48 Stunden über die Aufnahme ins Krankenhaus informiert werden,
oder falls keine vorherige Kostenzusage für eine der genannten Leistungen (die in den Tarifliche
Leistungszusage mit einer 2 gekennzeichnet sind) bei uns eingeholt wird, behalten wir uns vor,
die Übernahme der Kosten abzulehnen. Wenn keine vorherige Kostenzusage eingeholt und
später eine medizinische Notwendigkeit der Leistung nachgewiesen wird, werden nur 50% der
Kosten für alle weiteren Leistungen erstattet.
20
Beschwerden
Wenn Sie Anregungen oder Beschwerden haben, rufen Sie bitte immer zuerst die Helpline von
Allianz Worldwide Care (+ 353 1 630 1302) an. Wenn wir das Problem nicht am Telefon lösen
konnten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder einen Brief an die folgende Adresse:
[email protected]
Customer Advocacy Team
Allianz Worldwide Care
15 Joyce Way
Park West Business Campus
Nangor Road
Dublin 12
Irland
Wir werden Ihre Beschwerde nach unserem internen Beschwerdemanagement Prozess
handhaben, der hier detailliert beschrieben wird: www.allianzworldwidecare.com/complaintsprocedure. Sie können sich außerdem an unsere Helpline werden, die Ihnen gerne eine Kopie
unseres Prozesses zukommen lässt.
21
Definitionen
Wo immer die nachstehenden Begriffe und Ausdrücke in Ihren Versicherungsunterlagen verwendet werden, haben sie die Bedeutung, wie unten angegeben.
1.1
Akut bezeichnet den plötzliches Beginn oder die Verschlimmerung einer Erkrankung.
1.2
Ambulante Behandlungen umfassen Behandlungen in der Praxis eines Allgemeinmediziners, Therapeuten
oder Facharztes, bei denen keine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich ist.
1.3
Ambulante Operationen sind chirurgische Eingriffe, die in einer Arztpraxis, einer Tagesklinik oder einem
Krankenhaus durchgeführt werden und es aus medizinischer Sicht nicht erfordern, dass der Patient über
Nacht bleibt.
1.4
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung ist eine Behandlung, die in einer Zahnarztpraxis oder in der
Notaufnahme eines Krankenhauses erfolgt und auf die unmittelbare Beseitigung von Zahnschmerzen an
einem intakten natürlichen Zahn abzielt, einschließlich Pulpotomie oder Pulpektomie und den damit
einhergehenden provisorischen Füllungen, begrenzt auf drei Füllungen pro Versicherungsjahr, und/oder der
Reparatur von Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Die Behandlung muss innerhalb von 24
Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Die Notversorgung beinhaltet weder Zahnprothesen noch
dauerhaften Zahnersatz oder Wurzelbehandlungen.
1.5
Arzt für Allgemeinmedizin ist ein Arzt, der als praktizierender Arzt gemäß dem Recht des Landes zugelassen
ist, in dem die Behandlung erfolgt und in dem er gemäß seiner Zulassung praktiziert.
1.6
Unter Behandlung wird jedes medizinische Verfahren zur Heilung oder Linderung von akuten Krankheiten
oder Verletzungen verstanden.
1.7
Chronische Erkrankung ist eine Krankheit, eine Verletzung oder ein körperliches Gebrechen, die bzw. das
eines oder mehrere der folgenden Charakteristika aufweist:
•
•
•
•
•
•
ist von wiederkehrender Natur.
eine allgemein anerkannte Heilung ist nicht bekannt.
spricht in der Regel auf Behandlungen nur begrenzt an.
bedarf lindernder Behandlung.
bedarf dauerhafter Überwachung oder Kontrolle.
führt zu einer bleibenden Behinderung.
1.8
Unter diagnostische Untersuchungen werden z. B. Röntgen- oder Bluttests verstanden, die vorgenommen
werden, um die Ursache vorliegender Symptome zu ermitteln.
1.9
Facharzt ist ein zugelassener Arzt, der über die notwendige Zusatzqualifikation verfügt und ausreichende
Fachkenntnisse über diagnostische Methoden, Behandlungen und Präventivmaßnahmen in einem speziellen
Gebiet der Medizin erworben hat, um in diesem medizinischen Fachgebiet zu praktizieren, wie z. B.
Neurologie, Pädiatrie, Endokrinologie, Geburtshilfe, Gynäkologie und Dermatologie.
1.10 Der Gruppenversicherungsverantwortliche ist der ernannte Vertreter des Unternehmens, der als
Hauptansprechpartner zwischen dem Unternehmen und uns bei allen Fragen im Zusammenhang mit der
Gruppentarifverwaltung fungiert, wie Anmeldung, Einzug von Beiträgen und Verlängerung.
1.11 Krankenhaus ist eine Einrichtung, die in dem Land, in dem sie betrieben wird, als medizinische oder
chirurgische Klinik zugelassen ist. In einer solchen Einrichtung wird der Patient ständig von einem Arzt
überwacht. Folgende Einrichtungen werden nicht als Krankenhaus betrachtet: Erholungs- und Pflegeheime,
Kureinrichtungen, Kurzentren und Sanatorien.
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1.12 Das Land der Hauptbeschäftigung ist das Land, in dem Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
bezahlen.
1.13 Das Land des Hauptwohnsitzes ist das Land, in dem Sie mehr als sechs Monate des Jahres leben.
1.14 Lokaler Krankentransport ist ein Krankentransport per Ambulanzfahrzeug im medizinischen Notfall in die
nächstgelegene angemessene medizinische Einrichtung.
1.15 Ein Notfall ist bei einem Unfall, einer Katastrophe, dem akuten Beginn oder der akuten Verschlimmerung
einer schweren Krankheit gegeben, der bzw. die zu einer unmittelbaren Bedrohung Ihrer Gesundheit führt
und deshalb dringende medizinische Maßnahmen erforderlich macht. Nur eine medizinische Behandlung
durch einen Allgemeinmediziner bzw. Facharzt oder eine stationäre Aufnahme, die innerhalb von 24
Stunden nach dem Eintritt des Notfalls erfolgen, sind durch die Versicherung abgedeckt.
1.16 Rücktransport im Todesfall ist der Transport der sterblichen Überreste des Verstorbenen in das
Bestattungsland. Versichert sind unter anderem die Einbalsamierung, ein den gesetzlichen Anforderungen
entsprechender Transportbehälter, die Überführungskosten und die erforderlichen behördlichen
Bewilligungen. Kosten für eine Einäscherung werden nur erstattet, wenn diese aus gesetzlichen Gründen
notwendig ist. Die durch Begleitpersonen entstehenden Kosten sind nur dann versichert, wenn sie in der
Tariflichen Leistungszusage als spezielle Leistung aufgeführt sind. Alle im Zusammenhang mit dem
Rücktransport im Todesfall erstatteten Kosten müssen vorher von uns durch eine vorherige Kostenzusage
genehmigt werden.
1.17 Sie/Ihr bezeichnet den im Versicherungsschein genannten versicherten Mitarbeiter.
1.18 Stationäre Behandlung umfasst Behandlungen in einem Krankenhaus, die eine Übernachtung aus
medizinischer Sicht erfordern.
1.19 Stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung beinhaltet eine akute zahnärztliche Notfallbehandlung
aufgrund eines schweren Unfalls, der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht. Die Behandlung
muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Beachten Sie bitte, dass sich dieser
Versicherungsschutz nicht auf anschließend erforderliche Zahnbehandlungen, Zahnchirurgie, Zahnersatz,
Kieferorthopädie oder zahnärztliche Parodontalbehandlung erstreckt.
1.20 Teilstationäre Behandlung ist die Behandlung während des Tages in einem Krankenhaus oder einer
Tagesklinik, einschließlich der Bereitstellung eines Krankenbettes und der notwendigen Krankenpflege.
Die Übernachtung des Patienten ist aus medizinischen Gründen nicht notwendig und ein Entlassungsschein
wird ausgestellt.
1.21 Unter Unterbringung im Krankenhaus wird die Standardunterbringung im Einbettzimmer oder im Zweioder Mehrbettzimmer verstanden, wie in der Tariflichen Leistungszusage angegeben. Zimmer mit
besonderem Komfort (Deluxe- und Executive-Zimmer sowie Suites) sind durch die Versicherung nicht
abgedeckt.
1.22 Ein Unfall ist ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das eine Verletzung verursacht und aufgrund von außen
auf die versicherte Person einwirkenden Ursachen auftritt. Ursache und Symptome einer unfallbedingten
Verletzung müssen medizinisch und objektiv definierbar sein, eine Diagnose ermöglichen und eine
Behandlung erfordern.
1.23 Das Unternehmen ist Ihr Arbeitgeber, dessen Name in der Unternehmensvereinbarung genannt ist.
1.24 Die Unternehmensvereinbarung ist der Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und uns, der die Grundlage
für Ihre Versicherung bildet. Die Vereinbarung regelt, wer versicherbar ist, wann der Versicherungsschutz
beginnt, wie er erneuert wird und wie die Beiträge bezahlt werden.
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Definitionen
Allianz Worldwide Care
1.25 Verschreibungspflichtige Arzneimittel umfassen Produkte einschließlich Insulin, Subkutannadeln oder
Spritzen, die ein Rezept erfordern und von einem Arzt für die Behandlung einer bestätigten Diagnose, einer
vorliegenden Krankheit oder als Ersatz für lebenswichtige Körpersubstanzen verschrieben werden.
Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre klinische Wirksamkeit in Bezug auf die zu
behandelnde Krankheit getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes
zugelassen sein.
1.26 Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt
zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden.
Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung
getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Dies bezieht sich
nicht auf Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gele und Zahncremes.
1.27 Versichertes Ereignis ist die medizinisch notwendige Notfallbehandlung, die aufgrund einer Erkrankung oder
eines Unfalls gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags erforderlich wird.
1.28 Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn und
endet mit Ablauf der Unternehmensvereinbarung. Das nächste Versicherungsjahr fällt mit dem in der
Unternehmensvereinbarung festgelegten Vertragsjahr zusammen.
1.29 Der Versicherungsschein ist ein Dokument, das die Details Ihres Versicherungsschutzes angibt und von uns
ausgestellt wird. Es bestätigt, dass zwischen Ihrem Unternehmen und uns eine Versicherungsbeziehung
besteht.
1.30 Vorerkrankungen sind Krankheiten, körperliche Gebrechen oder Verletzungen sowie damit verbundene
Symptome, für die zu einem beliebigen Zeitpunkt in Ihrem Leben vor Ihrer Auslandsreise aufgetreten sind
und für die Sie eine medizinische Behandlung oder medizinischen Rat erhalten haben, oder die Ihnen vor
Ihrer Reise bekannt waren, für die Sie aber keine medizinische Behandlung und keinen medizinischen Rat
eingeholt haben.
1.31 Wir/unser/uns bezeichnet Allianz Worldwide Care.
24
Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Nachfolgend sind wichtige ergänzende Versicherungsbedingungen aufgeführt, die für
Ihren Versicherungsschutz bei uns gelten.
1. Versicherungsfähigkeit: Nur der Mitarbeiter wie in der Unternehmensvereinbarung
beschrieben.
2. Haftungsumfang: Wir haften mit den in der Tariflichen Leistungszusage und etwaigen
folgenden Policennachträgen genannten Beträgen. Der Gesamterstattungsbetrag aus dieser
Versicherungspolice, aus einer gesetzlichen Krankenversicherung und anderen
Versicherungen wird auf keinen Fall den Rechnungsbetrag übersteigen.
3. Haftung Dritter: Haben Sie Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder
anderen Versicherungen hinsichtlich eines bei uns eingereichten Leistungsanspruchs,
behalten wir uns das Recht vor, die Erstattung der Leistungen abzulehnen.
Wenn Schadenersatzansprüche gegen Dritte bestehen, sind Sie verpflichtet, uns zu
informieren und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sie und der Dritte
dürfen ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis weder eine Schlussabrechnung
vereinbaren, noch auf unser Recht auf Rückforderung von Auslagen verzichten. Anderenfalls
steht uns das Recht zu, die an Sie ausbezahlten Beträge zurückzufordern und den
Versicherungsvertrag zu kündigen.
Wir sind berechtigt, in Ihrem Namen, jedoch auf unsere Kosten, gerichtliche Schritte
einzuleiten, um von uns bezahlte Beträge aus einer anderweitig bestehenden Police
zurückzufordern.
4. Datenschutz: Allianz Worldwide Care, ein Mitglied der Allianz Gruppe, ist ein in Frankreich
amtlich zugelassenes Versicherungsunternehmen. Wir beziehen und bearbeiten persönliche
Informationen zum Erstellen von Angeboten, zur Prüfung des Versicherungsrisikos von
Verträgen, für den Einzug von Versicherungsbeiträgen, zur Erstattung von Leistungsansprüchen und für andere Zwecke, die direkt in Verbindung mit der Verwaltung von
Versicherungspolicen gemäß dem Versicherungsvertrag stehen. Die Vertraulichkeit der Daten
von Patienten und Versicherten hat für uns höchste Priorität. Sie haben das Recht, Ihre
persönlichen Daten jederzeit einzusehen. Des Weiteren verfügen Sie über das Recht, Ihre
persönlichen Daten zu ändern oder zu löschen, wenn Sie der Meinung sind, dass sie falsch
oder veraltet sind. Wir werden Ihre Daten nicht länger, als für die erforderlichen Zwecke nötig,
aufbewahren.
25
Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Allianz Worldwide Care
5. Höhere-Gewalt-Klausel: Wir können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn wir die in
den Versicherungsbedingungen genannten Pflichten aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur
verspätet erfüllen können. Dazu gehören Ereignisse, die unberechenbar, unvorhersehbar und
unvermeidbar sind, wie extreme Wetterbedingungen, Überflutungen, Erdrutsche, Erdbeben,
Stürme, Blitzschlag, Feuer, Bergsenkungen, Epidemien, terroristische Gewalttaten, Ausbruch
militärischer Kampfhandlungen (egal ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), Aufstände,
Explosionen, Streiks oder sonstige Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Sabotage, Enteignung
durch Regierungsstellen oder jegliche sonstige Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle
liegen.
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Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen:
24/7-Helpline für allgemeine Fragen und Hilfe im Notfall
E-Mail:
Fax:
[email protected]
+ 353 1 630 1306
Telefon:
Englisch:
Deutsch:
Französisch:
Spanisch:
Italienisch:
Portugiesisch:
+ 353 1 630 1301
+ 353 1 630 1302
+ 353 1 630 1303
+ 353 1 630 1304
+ 353 1 630 1305
+ 353 1 645 4040
Wir weisen Sie darauf hin, dass Helpline-Anrufe aufgezeichnet und zu Schulungs-, Qualitätssicherungs- und
Regulierungszwecken überwacht werden. Bitte beachten Sie, dass nur der Hauptversicherte (oder eine
autorisierte Person) oder der Gruppenversicherungsverantwortliche Änderungen am Versicherungsvertrag
vornehmen kann. Anrufern werden Sicherheitsfragen gestellt, um deren Identität zu bestätigen.
Gebührenfreie Rufnummern: www.allianzworldwidecare.com/toll-free-numbers
Die gebührenfreien Rufnummern können unter Umständen nicht von Mobiltelefonen erreicht werden.
Bitte wählen Sie in diesem Fall eine der oben aufgeführten Helpline-Nummern.
Adresse:
Allianz Worldwide Care, 15 Joyce Way, Park West Business Campus,
Nangor Road, Dublin 12, Irland.
www.allianzworldwidecare.com
Allianz Worldwide Care SA, handelt durch ihre irische Niederlassung, ist eine Aktiengesellschaft nach französischem
Recht. Registriert in Frankreich: Nr. 401 154 679 RCS Paris. Irische Niederlassung ist eingetragen im irischen
Handelsregister, Registernummer: 907619, Adresse: 15 Joyce Way, Park West Business Campus, Nangor Road,
Dublin 12, Irland.
DOC-EBG-ST-DE-0915
Dieses Dokument ist eine Übersetzung des original auf Englisch verfassten „Short Term Healthcare Plan“. Die englische
Originalversion gilt ausschließlich als rechtlich verbindlich. Auch wenn Unterschiede zwischen der übersetzten Version
und der englischen Originalversion bestehen, gilt die englische Version als rechtlich verbindlich.
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