- Fischereirevier Traismauer

Fischereiordnung 2015 - Revier Preuwitz
1. Die Angelberechtigung ist nicht übertragbar, diese und die amtliche, gültige Fischereikarte sind bei der Ausübung des Angelns
mitzuführen und dem Kontrollorgan bei Aufforderung vorzuweisen. Das Angeln erfolgt auf der Grundlage des NÖ Fischereigesetzes.
Angelzeuge sind während des Fischens ununterbrochen zu beaufsichtigen. Der Verkauf und Tausch der Fische aus der Sportfischerei
sind verboten. Tageslizenznehmer dürfen nur in Begleitung eines Jahreslizenznehmers den Angelsport ausüben.
2. Umwelt
Umweltverschmutzung (zurücklassen von Verpackungsmaterialen, Trinkgefäßen, Dosen, etc.) führen zum Entzug der Lizenz.
3. Erlaubte Fanggeräte -3 Angelruten
Beim Raubfischfang dürfen zwei Ruten mit einem Raubfischköder bestückt sein. (Ausnahme – in der Donau dürfen alle Ruten auf
Räuber ausgelegt sein!) Je Rute ist nur ein Hacken erlaubt. Das Angeln vom Boot aus ist nur in der Donau gestattet. Der
Salmonidenfang ist im Werkskanal nur mit Blinker, Wobler, Fliege u. totem Köderfisch zum Spinnfischen erlaubt. Alle anderen
Köderarten sind verboten!! In der Raubfischschonzeit (außerhalb der Donau) ist jeder künstliche und natürliche Raubfischköder
verboten. Drillinge und Systeme sind nur bei Raubfisch und Salmonidenfang erlaubt.
4. Erlaubte Fangmengen
1.Edelfische
Karpfen od. Amur od. Schleie
Salmoniden od. Äschen
Hecht od. Zander od. Wels
Stör
2. Weißfische
Tag
2
3
1
1
15
Woche
4
9
2
Jahr
20
30
10
1
Preuwitz / Traismauer
Kombi/Jahr
30
50
15
1
*Edelfische sind bei Entnahme sofort in die Fangstatistik einzutragen. Fische im Setzkescher gelten als entnommen und sind ebenfalls
in die Fangstatistik sofort einzutragen. In der Salmonidenstrecke, rechter Werkskanal ist das Datum v o r Beginn des Angelns
einzutragen.
Ab 3 Salmoniden oder 2 Salmoniden und 1 Edelfisch od. 2 Edelfische (davon 1 Raubfisch pro Tag) darf auf Edelfische
nicht mehr geangelt werden. Gilt nicht für die Donau.
5. Brittelmaße
In der Donau gelten die gesetzlichen Brittelmaße. In allen anderen Revierteilen dürfen entnommen werden:
Karpfen zw. 35 – 65 cm
Hecht größer als 60 cm
Amur größer als 70 cm
Zander größer als 50 cm
Wels größer als 85 cm
Stör kleiner als 100 cm
6. Fangzeiten
Für die Ausübung der Fischerei gilt der Sonnenkalender.
*Donau: Tag und Nacht, wobei die Zufahrtsstraßen nördlich der Traisen eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eineinhalb
Stunden nach Sonnenuntergang, sowie morgens eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang
nicht befahren werden dürfen.
*Traisen nördlich, Langer Haufen, Frühlingswasser und Werkskanal: Eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe
Stunde vor Sonnenuntergang.
*Südliches Traisenufer: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. In den Monaten Mai, Juni, Juli und
August ist das Nachtangeln jede Woche von Freitagabend bis Samstag Früh gestattet. Der Angelplatz ist zu beleuchten. Das
Nachtangeln in der Traisen muß bei einen Aufsichtsorgan gemeldet werden.
7. Zusätzliche Schonzeiten
Der Huchen ist außerhalb der Donau ganzjährig geschont. In der Donau gelten für alle Fische die gesetzlichen Schonzeiten. In allen
anderen Revierteilen sind Hecht und Zander vom 1.Februar bis 31. Mai geschont. Im rechten Werkskanal ist das Angeln nur in der Zeit
vom 16. März bis 15. September gestattet. Bei Bachabkehr ist das Angeln im Werkskanal verboten!
8. Reviergrenzen und Schongebiete
*Reviergrenzen
Traisen: Von der Einmündung, 30m unterhalb des linksseitigen Werkskanal bis zur östlichen Reviergrenze ca. 4km beidseitig
befischbar.
Frühlingswasser: Von der westlichen Seite bis zur östlichen Reviergrenze laut Plan.
Langer Haufen: Vom westlichen und östlichen Einlauf des Donau-Begleitgerinnes bis zum Auslauf in die Traisen laut Plan.
Rechter Werkskanal: Von der westlichen Reviergrenze ca. 100m oberhalb der Maierhofbrücke bis zum Einlauf in die Traisen
(ca.2,5km).
Brunnader: 600m langer Brunnaderartiger Altarm laut Plan (ca. 2,5km von Preuwitz).
Donau: Von der westlichen Reviergrenze bis zur östlichen Reviergrenze ca. 4km laut Grenztafeln unterhalb des Damms
Die Donau ist bis zur Strommitte befischbar.
*Schongebiete
Das Donaubegleitgerinne vom Einlauf bis zur östlichen Reviergrenze sowie alle anderen Wasserflächen die in den
Revierbestimmungen nicht beschrieben sind.
9. Sonstige Verhaltensregeln
Rücksichtnahme auf die Jagd
Die Lizenznehmer sind verpflichtet darauf zu achten, daß keine vermeidbare Störung der Jagdausübung eintritt. Jegliches Lärmen ist
bei den Zufahrten zu den Gewässern wie auch bei der Ausübung der Fischerei zu vermeiden.