Fischereiordnung 2015 - Revier Preuwitz 1. Die Angelberechtigung ist nicht übertragbar, diese und die amtliche, gültige Fischereikarte sind bei der Ausübung des Angelns mitzuführen und dem Kontrollorgan bei Aufforderung vorzuweisen. Das Angeln erfolgt auf der Grundlage des NÖ Fischereigesetzes. Angelzeuge sind während des Fischens ununterbrochen zu beaufsichtigen. Der Verkauf und Tausch der Fische aus der Sportfischerei sind verboten. Tageslizenznehmer dürfen nur in Begleitung eines Jahreslizenznehmers den Angelsport ausüben. 2. Umwelt Umweltverschmutzung (zurücklassen von Verpackungsmaterialen, Trinkgefäßen, Dosen, etc.) führen zum Entzug der Lizenz. 3. Erlaubte Fanggeräte -3 Angelruten Beim Raubfischfang dürfen zwei Ruten mit einem Raubfischköder bestückt sein. (Ausnahme – in der Donau dürfen alle Ruten auf Räuber ausgelegt sein!) Je Rute ist nur ein Hacken erlaubt. Das Angeln vom Boot aus ist nur in der Donau gestattet. Der Salmonidenfang ist im Werkskanal nur mit Blinker, Wobler, Fliege u. totem Köderfisch zum Spinnfischen erlaubt. Alle anderen Köderarten sind verboten!! In der Raubfischschonzeit (außerhalb der Donau) ist jeder künstliche und natürliche Raubfischköder verboten. Drillinge und Systeme sind nur bei Raubfisch und Salmonidenfang erlaubt. 4. Erlaubte Fangmengen 1.Edelfische Karpfen od. Amur od. Schleie Salmoniden od. Äschen Hecht od. Zander od. Wels Stör 2. Weißfische Tag 2 3 1 1 15 Woche 4 9 2 Jahr 20 30 10 1 Preuwitz / Traismauer Kombi/Jahr 30 50 15 1 *Edelfische sind bei Entnahme sofort in die Fangstatistik einzutragen. Fische im Setzkescher gelten als entnommen und sind ebenfalls in die Fangstatistik sofort einzutragen. In der Salmonidenstrecke, rechter Werkskanal ist das Datum v o r Beginn des Angelns einzutragen. Ab 3 Salmoniden oder 2 Salmoniden und 1 Edelfisch od. 2 Edelfische (davon 1 Raubfisch pro Tag) darf auf Edelfische nicht mehr geangelt werden. Gilt nicht für die Donau. 5. Brittelmaße In der Donau gelten die gesetzlichen Brittelmaße. In allen anderen Revierteilen dürfen entnommen werden: Karpfen zw. 35 – 65 cm Hecht größer als 60 cm Amur größer als 70 cm Zander größer als 50 cm Wels größer als 85 cm Stör kleiner als 100 cm 6. Fangzeiten Für die Ausübung der Fischerei gilt der Sonnenkalender. *Donau: Tag und Nacht, wobei die Zufahrtsstraßen nördlich der Traisen eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang, sowie morgens eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht befahren werden dürfen. *Traisen nördlich, Langer Haufen, Frühlingswasser und Werkskanal: Eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. *Südliches Traisenufer: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. In den Monaten Mai, Juni, Juli und August ist das Nachtangeln jede Woche von Freitagabend bis Samstag Früh gestattet. Der Angelplatz ist zu beleuchten. Das Nachtangeln in der Traisen muß bei einen Aufsichtsorgan gemeldet werden. 7. Zusätzliche Schonzeiten Der Huchen ist außerhalb der Donau ganzjährig geschont. In der Donau gelten für alle Fische die gesetzlichen Schonzeiten. In allen anderen Revierteilen sind Hecht und Zander vom 1.Februar bis 31. Mai geschont. Im rechten Werkskanal ist das Angeln nur in der Zeit vom 16. März bis 15. September gestattet. Bei Bachabkehr ist das Angeln im Werkskanal verboten! 8. Reviergrenzen und Schongebiete *Reviergrenzen Traisen: Von der Einmündung, 30m unterhalb des linksseitigen Werkskanal bis zur östlichen Reviergrenze ca. 4km beidseitig befischbar. Frühlingswasser: Von der westlichen Seite bis zur östlichen Reviergrenze laut Plan. Langer Haufen: Vom westlichen und östlichen Einlauf des Donau-Begleitgerinnes bis zum Auslauf in die Traisen laut Plan. Rechter Werkskanal: Von der westlichen Reviergrenze ca. 100m oberhalb der Maierhofbrücke bis zum Einlauf in die Traisen (ca.2,5km). Brunnader: 600m langer Brunnaderartiger Altarm laut Plan (ca. 2,5km von Preuwitz). Donau: Von der westlichen Reviergrenze bis zur östlichen Reviergrenze ca. 4km laut Grenztafeln unterhalb des Damms Die Donau ist bis zur Strommitte befischbar. *Schongebiete Das Donaubegleitgerinne vom Einlauf bis zur östlichen Reviergrenze sowie alle anderen Wasserflächen die in den Revierbestimmungen nicht beschrieben sind. 9. Sonstige Verhaltensregeln Rücksichtnahme auf die Jagd Die Lizenznehmer sind verpflichtet darauf zu achten, daß keine vermeidbare Störung der Jagdausübung eintritt. Jegliches Lärmen ist bei den Zufahrten zu den Gewässern wie auch bei der Ausübung der Fischerei zu vermeiden.
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