Forum Demokratie - Stadt Braunschweig

Geschäftsordnung des Begleitausschusses „Forum Demokratie“ der
„Partnerschaft für Demokratie“ in Braunschweig
Der Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie“ für das Bundesprogramm
Demokratie leben! - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
wurde durch die Stadt Braunschweig berufen und konstituiert. Er trägt die Bezeichnung
„Forum Demokratie“ und ist zugleich Steuerungsgremium für die Entwicklung einer lokalen
Partnerschaft für Demokratie in Braunschweig.
In der Sitzung am 12. Mai 2015 erklären die Mitglieder des Ausschusses mit ihrer
Zustimmung die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden
Vereinbarungen zu beachten.
Präambel
Die Partnerschaft für Demokratie soll die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort
relevanten
Akteure
für
Aktivitäten
gegen
Rechtsextremismus,
Gewalt
und
Menschenfeindlichkeit fördern sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens
unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen
Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von
kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie
vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen
Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt.
Die Partnerschaft für Demokratie wird eingerichtet, um die besonderen, situations- und
kontextabhängigen Problemlagen und Bedarfe in der Auseinandersetzung mit Demokratie-,
Rechtsstaats- und (gruppenbezogener) Menschenfeindlichkeit im Gemeinwesen zu
erkennen, in einem Bündnis zu thematisieren und durch geeignete Instrumente und
Maßnahmen diesen Phänomenen entgegenzuwirken.
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie richtet sich nach den
lokalen Erfordernissen. Schwerpunkte für strategische Ziele können daher sein:
1. Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements
-
-
Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort;
Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung,
einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze;
Stärkung des öffentlichen Engagements bzw. der Widerstandsfähigkeit und der
gesellschaftlichen Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische
Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene;
Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld;
Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen
Engagements insbesondere in Bezug auf die Thematik des Programms.
2. Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
1
-
Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit im
Themenfeld;
Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens;
Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung).
3. Förderung der Bearbeitung programmrelevanter lokaler Problemlagen
-
Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen;
Verbesserung der soziokulturellen Integration.
Begleitausschuss Forum Demokratie
Mit der Aufnahme der Stadt Braunschweig in das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit besteht die
Notwendigkeit, einen Begleitausschuss als Steuerungsgremium einzurichten. Der
Begleitausschuss wird mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft,
demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen sowie Vertreter/-innen der
Stadtverwaltung (s. Leitlinie der Bundesweiten Förderung lokaler Partnerschaften für
Demokratie) besetzt.
Der Begleitausschuss Forum Demokratie
-
unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen
zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Partnerschaft für Demokratie;
und
-
legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie auf der Grundlage der Ergebnisse des
Demokratieworkshops fest und setzt inhaltliche Schwerpunkte für die Arbeit und
Zusammenarbeit des Begleitausschusses;
-
analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten, organisiert deren
Einbindung und unterstützt den Transfer der Maßnahmen in die Arbeitsbereiche der
Beteiligten;
-
berät die Koordinierungs- und Fachstelle und die federführende Stelle der Verwaltung
(Büro für Migrationsfragen) in der praktischen Arbeit der Partnerschaft für
Demokratie, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der
nachhaltigen Verankerung und
-
entscheidet über die Einzelmaßnahmen, die zur Umsetzung der Zielstellungen der
Partnerschaft für Demokratie durchgeführt werden sollen und begleitet diese.
Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit
verbundene Vorgehensweise festgelegt.
Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses Forum Demokratie
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreter/-innen verschiedener gesellschaftlicher
Gruppen zusammen (s. Anlage). Den Vorsitz im Forum Demokratie übernimmt die
zuständige Sozialdezernentin, Frau Dr. Hanke, die Geschäftsführung obliegt der Stadt
Braunschweig
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Die Mitglieder des Begleitausschusses werden durch die Stadt Braunschweig für den
Zeitraum von 5 Jahren berufen. Ihre Mitwirkung ist unentgeltlich. Die Mitglieder verpflichten
sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit.
Sofern für die Zielstellung und Zusammenarbeit die Mitwirkung weiterer Mitglieder im
Begleitausschuss erforderlich ist, werden diese nachbenannt oder wirken im Forum
Demokratie zeitlich befristet mit.
Muss ein Mitglied die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die
Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch den Begleitausschuss.
Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder
Stimmübertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich.
gleichberechtigt,
eine
Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Die Arbeit
des Begleitausschusses erstreckt sich auf den gesamten Förderzeitraum.
Der Begleitausschuss ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Mitglied
widerspricht. Andernfalls ist die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
zu setzen.
Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind nach Möglichkeit im Konsens zu treffen.
Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, entscheidet der
Begleitausschuss mit Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder.
Die Sitzungen des Begleitausschusses sind in der Regel öffentlich. Auf Antrag der Mitglieder
des Ausschusses, kann das Gremium mit einfacher Mehrheit beschließen, unter Ausschluss
der Öffentlichkeit tagen.
Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Braunschweig als Zuwendungsempfänger verpflichtet
ist, die bewilligten Mittel an Projekte nur entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben
des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten. Die Stadt Braunschweig bleibt gegenüber dem
BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) allein
verantwortlicher Zuwendungsempfänger.
Bestehen im Rahmen der Förderentscheidungen bei Mitgliedern Zuständigkeiten und/ oder
Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme.
Sitzungstermine legt die lokale Koordinierungsstelle im Einvernehmen mit der Vorsitzenden
fest. Das Protokoll der letzten Sitzung, die Terminbestätigung sowie die Tagesordnung für
die nächste Sitzung werden allen Mitgliedern zugesandt. Die Sitzungen des
Begleitausschusses finden mindestens drei Mal pro Jahr statt.
Sofern nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt sind, verpflichten sich die Mitglieder zur
Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die
Ausschussmitglieder von den Projekt-/ Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten.
Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses
Begleitausschussmitglieder geändert werden.
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kann
mit
einfacher
Mehrheit
der
Vergabe der Projektmittel
Die Anträge auf Zuwendung im Rahmen des Programms werden fortlaufend bei der lokalen
Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht. Die lokale Koordinierungsstelle sichtet und
bewertet die Unterlagen und legt sie dem Begleitausschuss zur darauf folgenden Sitzung
vor. Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden. Beschlüsse
können auch im Umlaufverfahren oder durch den Finanzierungsbeirat gefasst werden. Ggf.
werden die Antragsteller von Einzelprojekten gebeten, ihr Projekt im Begleitausschuss zu
präsentieren. Auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses bereitet
die lokale Koordinierungsstelle Zuwendungsbescheide vor. Damit ist eine größtmögliche
Handlungs- und Reaktionsmöglichkeit für die Antragsteller gewährleistet.
Aktions- und Initiativfonds
Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen des Aktions- und Initiativfonds entscheidet
der Begleitausschuss. Im Rahmen eines Gesamtbudgets von 5.000 € entscheidet die
Koordinierungs- und Fachstelle in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und mindestens zwei
benannten Mitgliedern des Begleitausschusses über Anträge, die einen Betrag von 600,00 €
nicht überschreiten (Finanzierungsbeirat). Projektanträge sollen möglichst einen Betrag von
2.000,00 € nicht überschreiten.
Jugendfonds
Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden dem Jugendring, als Organisator und
Ansprechpartner für die Jugendbeteiligung, gesonderte Fördermittel (Jugendfonds)
bereitgestellt. Diese stehen Jugendlichen und Jugendorganisationen zur Verfügung, die über
Vorhaben und Projekte auf der Grundlage der Programmleitlinien nach eigenen
Vorstellungen entscheiden können. Die Mittelvergabe ist nicht durch den Begleitausschuss
zu genehmigen. Der Jugendring verantwortet die Verwendung der bereitgestellten Mittel des
Jugendfonds und informiert den Begleitausschluss regelmäßig über die Aktivitäten und
Vorhaben. Das Jugendforum ist im Begleitausschuss angemessen personell vertreten und
liefert eigene Beiträge zur Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie.
Bewertung der eingehenden Projekte
Grundlage der Bewertung ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich
Partnerschaften für Demokratie und die damit verbundenen Zielstellungen.
Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den im Projektantrag formulierten und
bewilligten Zielen zu messen:
Ziel der Partnerschaft für Demokratie Braunschweig ist die Entwicklung, Förderung und
Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft in Braunschweig (s. die im Erstantrag formulierten
Leitziele).
1. In Braunschweig wird ein Prozess der lokalen Demokratieentwicklung auf Dauer
verankert, der zum Abbau von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
und zur Förderung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beiträgt. (Leitziel)
2. Als Querschnittsaufgabe wird eine lokale Strategie entwickelt, die das Engagement
und eine Bearbeitung unter breiter zivilgesellschaftlicher und kommunaler Beteiligung
fördert. (Leitziel)
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Zur Erfüllung dieser Zielstellungen sind entsprechend Projekte und Maßnahmen durch den
Begleitausschuss auszuwählen.
Bewertungskriterien
Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte sind folgende Fragen zu beachten:
1. Werden die für Braunschweig bedeutsamen Zielgruppen/ Problemlagen
angesprochen?
2. Ist der Sitz des beantragenden gemeinnützigen Trägers in Braunschweig und dessen
Einzugsgebiet? Richtet sich das Angebote an Braunschweiger Zielgruppen? Und
findet das beantragte Projekt/ Angebot/ Maßnahme dort statt.?
3. Handelt es sich bei dem beantragten Einzelprojekt um ein innovatives und
zusätzliches Vorhaben bzw. um eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten,
die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen?
4. Ist das beantragte Projekt geeignet, Angebote für Bildung, Information, Begegnung
und/ oder Beteiligung im Sinne der Zielstellung bereitzustellen?
5. Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglich t?
6. Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt?
7. Ist das Projekt nachhaltig wirksam für Braunschweig?
8. Ist die Beachtung von Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzip
gewährleistet?
Begleitung und Projektrealisierung
Die Mitglieder des Begleitausschusses bringen ihre jeweils spezifischen Kompetenzen und
Möglichkeiten in die lokale Partnerschaft für Demokratie ein und informieren sich regelmäßig
über den Projektstand der bewilligten Projekte. Sie unterstützen die Umsetzung der Projekte,
z.B. durch ihre Anregungen oder ggf. Mitwirkung vor Ort. Die Träger der Projekte
dokumentieren ihre Arbeit entsprechend den Förderrichtlinien.
Mit dem Abstimmungsergebnis bestätigen die Mitglieder des Begleitausschusses die
Zustimmung zur vorgelegten Geschäftsordnung. Die Vorsitzende beurkundet diese
Zustimmung mit der Unterschrift.
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
i. V.
Dr. Hanke
Braunschweig, den 12.05.2015
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