Geschäftsordnung des Begleitausschusses „Forum Demokratie“ der „Partnerschaft für Demokratie“ in Braunschweig Der Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie“ für das Bundesprogramm Demokratie leben! - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit wurde durch die Stadt Braunschweig berufen und konstituiert. Er trägt die Bezeichnung „Forum Demokratie“ und ist zugleich Steuerungsgremium für die Entwicklung einer lokalen Partnerschaft für Demokratie in Braunschweig. In der Sitzung am 12. Mai 2015 erklären die Mitglieder des Ausschusses mit ihrer Zustimmung die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden Vereinbarungen zu beachten. Präambel Die Partnerschaft für Demokratie soll die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit fördern sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt. Die Partnerschaft für Demokratie wird eingerichtet, um die besonderen, situations- und kontextabhängigen Problemlagen und Bedarfe in der Auseinandersetzung mit Demokratie-, Rechtsstaats- und (gruppenbezogener) Menschenfeindlichkeit im Gemeinwesen zu erkennen, in einem Bündnis zu thematisieren und durch geeignete Instrumente und Maßnahmen diesen Phänomenen entgegenzuwirken. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie richtet sich nach den lokalen Erfordernissen. Schwerpunkte für strategische Ziele können daher sein: 1. Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements - - Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort; Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze; Stärkung des öffentlichen Engagements bzw. der Widerstandsfähigkeit und der gesellschaftlichen Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene; Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld; Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements insbesondere in Bezug auf die Thematik des Programms. 2. Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens 1 - Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit im Themenfeld; Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens; Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung). 3. Förderung der Bearbeitung programmrelevanter lokaler Problemlagen - Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen; Verbesserung der soziokulturellen Integration. Begleitausschuss Forum Demokratie Mit der Aufnahme der Stadt Braunschweig in das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit besteht die Notwendigkeit, einen Begleitausschuss als Steuerungsgremium einzurichten. Der Begleitausschuss wird mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft, demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen sowie Vertreter/-innen der Stadtverwaltung (s. Leitlinie der Bundesweiten Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie) besetzt. Der Begleitausschuss Forum Demokratie - unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Partnerschaft für Demokratie; und - legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie auf der Grundlage der Ergebnisse des Demokratieworkshops fest und setzt inhaltliche Schwerpunkte für die Arbeit und Zusammenarbeit des Begleitausschusses; - analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten, organisiert deren Einbindung und unterstützt den Transfer der Maßnahmen in die Arbeitsbereiche der Beteiligten; - berät die Koordinierungs- und Fachstelle und die federführende Stelle der Verwaltung (Büro für Migrationsfragen) in der praktischen Arbeit der Partnerschaft für Demokratie, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltigen Verankerung und - entscheidet über die Einzelmaßnahmen, die zur Umsetzung der Zielstellungen der Partnerschaft für Demokratie durchgeführt werden sollen und begleitet diese. Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise festgelegt. Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses Forum Demokratie Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreter/-innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammen (s. Anlage). Den Vorsitz im Forum Demokratie übernimmt die zuständige Sozialdezernentin, Frau Dr. Hanke, die Geschäftsführung obliegt der Stadt Braunschweig 2 Die Mitglieder des Begleitausschusses werden durch die Stadt Braunschweig für den Zeitraum von 5 Jahren berufen. Ihre Mitwirkung ist unentgeltlich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Sofern für die Zielstellung und Zusammenarbeit die Mitwirkung weiterer Mitglieder im Begleitausschuss erforderlich ist, werden diese nachbenannt oder wirken im Forum Demokratie zeitlich befristet mit. Muss ein Mitglied die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch den Begleitausschuss. Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder Stimmübertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich. gleichberechtigt, eine Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Die Arbeit des Begleitausschusses erstreckt sich auf den gesamten Förderzeitraum. Der Begleitausschuss ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Andernfalls ist die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind nach Möglichkeit im Konsens zu treffen. Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, entscheidet der Begleitausschuss mit Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Die Sitzungen des Begleitausschusses sind in der Regel öffentlich. Auf Antrag der Mitglieder des Ausschusses, kann das Gremium mit einfacher Mehrheit beschließen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Braunschweig als Zuwendungsempfänger verpflichtet ist, die bewilligten Mittel an Projekte nur entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten. Die Stadt Braunschweig bleibt gegenüber dem BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) allein verantwortlicher Zuwendungsempfänger. Bestehen im Rahmen der Förderentscheidungen bei Mitgliedern Zuständigkeiten und/ oder Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme. Sitzungstermine legt die lokale Koordinierungsstelle im Einvernehmen mit der Vorsitzenden fest. Das Protokoll der letzten Sitzung, die Terminbestätigung sowie die Tagesordnung für die nächste Sitzung werden allen Mitgliedern zugesandt. Die Sitzungen des Begleitausschusses finden mindestens drei Mal pro Jahr statt. Sofern nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt sind, verpflichten sich die Mitglieder zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt-/ Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten. Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses Begleitausschussmitglieder geändert werden. 3 kann mit einfacher Mehrheit der Vergabe der Projektmittel Die Anträge auf Zuwendung im Rahmen des Programms werden fortlaufend bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht. Die lokale Koordinierungsstelle sichtet und bewertet die Unterlagen und legt sie dem Begleitausschuss zur darauf folgenden Sitzung vor. Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren oder durch den Finanzierungsbeirat gefasst werden. Ggf. werden die Antragsteller von Einzelprojekten gebeten, ihr Projekt im Begleitausschuss zu präsentieren. Auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses bereitet die lokale Koordinierungsstelle Zuwendungsbescheide vor. Damit ist eine größtmögliche Handlungs- und Reaktionsmöglichkeit für die Antragsteller gewährleistet. Aktions- und Initiativfonds Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen des Aktions- und Initiativfonds entscheidet der Begleitausschuss. Im Rahmen eines Gesamtbudgets von 5.000 € entscheidet die Koordinierungs- und Fachstelle in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und mindestens zwei benannten Mitgliedern des Begleitausschusses über Anträge, die einen Betrag von 600,00 € nicht überschreiten (Finanzierungsbeirat). Projektanträge sollen möglichst einen Betrag von 2.000,00 € nicht überschreiten. Jugendfonds Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden dem Jugendring, als Organisator und Ansprechpartner für die Jugendbeteiligung, gesonderte Fördermittel (Jugendfonds) bereitgestellt. Diese stehen Jugendlichen und Jugendorganisationen zur Verfügung, die über Vorhaben und Projekte auf der Grundlage der Programmleitlinien nach eigenen Vorstellungen entscheiden können. Die Mittelvergabe ist nicht durch den Begleitausschuss zu genehmigen. Der Jugendring verantwortet die Verwendung der bereitgestellten Mittel des Jugendfonds und informiert den Begleitausschluss regelmäßig über die Aktivitäten und Vorhaben. Das Jugendforum ist im Begleitausschuss angemessen personell vertreten und liefert eigene Beiträge zur Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie. Bewertung der eingehenden Projekte Grundlage der Bewertung ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich Partnerschaften für Demokratie und die damit verbundenen Zielstellungen. Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den im Projektantrag formulierten und bewilligten Zielen zu messen: Ziel der Partnerschaft für Demokratie Braunschweig ist die Entwicklung, Förderung und Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft in Braunschweig (s. die im Erstantrag formulierten Leitziele). 1. In Braunschweig wird ein Prozess der lokalen Demokratieentwicklung auf Dauer verankert, der zum Abbau von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beiträgt. (Leitziel) 2. Als Querschnittsaufgabe wird eine lokale Strategie entwickelt, die das Engagement und eine Bearbeitung unter breiter zivilgesellschaftlicher und kommunaler Beteiligung fördert. (Leitziel) 4 Zur Erfüllung dieser Zielstellungen sind entsprechend Projekte und Maßnahmen durch den Begleitausschuss auszuwählen. Bewertungskriterien Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte sind folgende Fragen zu beachten: 1. Werden die für Braunschweig bedeutsamen Zielgruppen/ Problemlagen angesprochen? 2. Ist der Sitz des beantragenden gemeinnützigen Trägers in Braunschweig und dessen Einzugsgebiet? Richtet sich das Angebote an Braunschweiger Zielgruppen? Und findet das beantragte Projekt/ Angebot/ Maßnahme dort statt.? 3. Handelt es sich bei dem beantragten Einzelprojekt um ein innovatives und zusätzliches Vorhaben bzw. um eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen? 4. Ist das beantragte Projekt geeignet, Angebote für Bildung, Information, Begegnung und/ oder Beteiligung im Sinne der Zielstellung bereitzustellen? 5. Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglich t? 6. Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt? 7. Ist das Projekt nachhaltig wirksam für Braunschweig? 8. Ist die Beachtung von Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzip gewährleistet? Begleitung und Projektrealisierung Die Mitglieder des Begleitausschusses bringen ihre jeweils spezifischen Kompetenzen und Möglichkeiten in die lokale Partnerschaft für Demokratie ein und informieren sich regelmäßig über den Projektstand der bewilligten Projekte. Sie unterstützen die Umsetzung der Projekte, z.B. durch ihre Anregungen oder ggf. Mitwirkung vor Ort. Die Träger der Projekte dokumentieren ihre Arbeit entsprechend den Förderrichtlinien. Mit dem Abstimmungsergebnis bestätigen die Mitglieder des Begleitausschusses die Zustimmung zur vorgelegten Geschäftsordnung. Die Vorsitzende beurkundet diese Zustimmung mit der Unterschrift. Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister i. V. Dr. Hanke Braunschweig, den 12.05.2015 5
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