1/2 MODEL RELEASE VERTRAG Zwischen __________________________________________ Name des Fotografen/ der Fotografin __________________________________________ Anschrift – im Folgenden: der Fotograf – und __________________________________________ Name des Models __________________________________________ Anschrift __________________________________________ Geburtsdatum – im Folgenden: das Model – wird vereinbart: § 1 EINWILLIGUNG 1. Das Model willigt ein, dass der Fotograf die am ______________ (Datum) in ________________ ______________________(Ort des Shootings) hergestellten Aktfotografien (im Folgenden: die Fotografien) des Models zeitlich, räumlich und sachlich * unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung, zu pornografischen Zwecken** offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise:_______________________ ____________________________________________________________________________ Alternativ: beschränkt auf den folgenden Zweck:______________________________________________ ____________________________________________________________________________ verwenden, und unter Achtung der Persönlichkeitsrechte des Models frei, auch in kontextuellem Zusammenhang, bearbeiten, und diese Rechte auf Dritte übertragen darf. 2. Die Fotografien dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dass Model in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Der Name des Models wird bei Verwendung der Fotografien nicht genannt. Das Model hat keinen Anspruch auf Namensnennung. 3. Die Einwilligung ist unwiderruflich. HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB l www.haerting.de l [email protected] Chausseestraße 13 l 10115 Berlin l Tel. (030) 28 30 57 40 l Fax (030) 28 30 57 44 2/2 § 2 VERGÜTUNG Das Model erhält für das Shooting sowie die unter Ziffer 1 dieser Vereinbarung geregelten Rechte eine Vergütung in Höhe von ________ EUR. Damit sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten. / Das Model erhält für das Shooting sowie die hier eingeräumten Rechte keine Vergütung. ** Weitere Ansprüche bestehen nicht. § 3 DAS MODEL 1. Das Model bestätigt, dass es volljährig ist. 2. Das Model ist berechtigt, Fotografien, die ihm der Fotograf überlässt, zu privaten Zwecken in unveränderter Form zu verwenden. Auf Wunsch des Models übergibt der Fotograf die vorgenannten Fotografien an das Model in digitaler Form. Das Model ist darüber hinaus berechtigt, die vorgenannten Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung, z.B. auf einer Sedcard, in einer Modelkartei, zu verwenden. Das Eigentum an den Originalen, insbesondere den RAWDateien, liegt allein beim Fotograf. / Das Model ist nicht berechtigt, die Fotografien zu verwenden. ** _____________________________ Ort, Datum ___________________________________________ Fotograf _____________________________ Ort, Datum ___________________________________________ Model Anwendungshinweise für den Fotografen: * Das Model Release geht von einer unbeschränkten Nutzung aus. Wenn Sie den konkreten Verwendungszweck bereits kennen, empfiehlt es sich sehr, diesen auch anzugeben, z.B. „für die Kampagne XYZ“, „auf der Webseite www.beispiel.de“. Wenn keine unbeschränkte Nutzung vereinbart werden soll, kann die zulässige Nutzung inhaltlich (z.B. nur auf einer bestimmten Webseite); zeitlich (z.B. für die Dauer einer Kampagne) und räumlich (z.B. nur zur Nutzung in Deutschland) auf einen einzigen, ganz konkreten Verwendungszweck eingeschränkt werden. Je nachdem ist das jeweilige Kästchen zu streichen. **Bitte unzutreffendes streichen. Alternativen sind kursiv gedruckt. HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB l www.haerting.de l [email protected] Chausseestraße 13 l 10115 Berlin l Tel. (030) 28 30 57 40 l Fax (030) 28 30 57 44
© Copyright 2024 ExpyDoc