Model Release

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MODEL RELEASE VERTRAG
Zwischen
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Name des Fotografen/ der Fotografin
__________________________________________
Anschrift
– im Folgenden: der Fotograf –
und
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Name des Models
__________________________________________
Anschrift
__________________________________________
Geburtsdatum
– im Folgenden: das Model –
wird vereinbart:
§ 1 EINWILLIGUNG
1.
Das Model willigt ein, dass der Fotograf die am ______________ (Datum) in ________________
______________________(Ort des Shootings) hergestellten Aktfotografien (im Folgenden: die
Fotografien) des Models zeitlich, räumlich und sachlich *
unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, insbesondere die Fotografien
kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung, zu pornografischen Zwecken** offline und
online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende
Weise:_______________________
____________________________________________________________________________
Alternativ:
beschränkt auf den folgenden Zweck:______________________________________________
____________________________________________________________________________
verwenden, und unter Achtung der Persönlichkeitsrechte des Models frei, auch in kontextuellem
Zusammenhang, bearbeiten, und diese Rechte auf Dritte übertragen darf.
2.
Die Fotografien dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dass Model in der
Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Der Name des Models wird bei Verwendung
der Fotografien nicht genannt. Das Model hat keinen Anspruch auf Namensnennung.
3.
Die Einwilligung ist unwiderruflich.
HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB l www.haerting.de l [email protected]
Chausseestraße 13 l 10115 Berlin l Tel. (030) 28 30 57 40 l Fax (030) 28 30 57 44
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§ 2 VERGÜTUNG
Das Model erhält für das Shooting sowie die unter Ziffer 1 dieser Vereinbarung geregelten Rechte
eine Vergütung in Höhe von ________ EUR. Damit sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten.
/ Das Model erhält für das Shooting sowie die hier eingeräumten Rechte keine Vergütung. **
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 3 DAS MODEL
1.
Das Model bestätigt, dass es volljährig ist.
2.
Das Model ist berechtigt, Fotografien, die ihm der Fotograf überlässt, zu privaten Zwecken in
unveränderter Form zu verwenden. Auf Wunsch des Models übergibt der Fotograf die
vorgenannten Fotografien an das Model in digitaler Form. Das Model ist darüber hinaus
berechtigt, die vorgenannten Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung, z.B. auf einer Sedcard,
in einer Modelkartei, zu verwenden. Das Eigentum an den Originalen, insbesondere den RAWDateien, liegt allein beim Fotograf. / Das Model ist nicht berechtigt, die Fotografien zu
verwenden. **
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Ort, Datum
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Fotograf
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Ort, Datum
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Model
Anwendungshinweise für den Fotografen:
* Das Model Release geht von einer unbeschränkten Nutzung aus. Wenn Sie den konkreten
Verwendungszweck bereits kennen, empfiehlt es sich sehr, diesen auch anzugeben, z.B. „für die Kampagne
XYZ“, „auf der Webseite www.beispiel.de“. Wenn keine unbeschränkte Nutzung vereinbart werden soll, kann
die zulässige Nutzung inhaltlich (z.B. nur auf einer bestimmten Webseite); zeitlich (z.B. für die Dauer einer
Kampagne) und räumlich (z.B. nur zur Nutzung in Deutschland) auf einen einzigen, ganz konkreten
Verwendungszweck eingeschränkt werden. Je nachdem ist das jeweilige Kästchen zu streichen.
**Bitte unzutreffendes streichen. Alternativen sind kursiv gedruckt.
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