Stadt Schwentinental Der Bürgermeister Beratung erfolgt voraussichtlich: Beratungsart: x öffentlich Beschlussvorlage Nr.: nicht öffentlich 009/2016 Datum: 20.01.2016 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss 1 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales 2 Ausschuss für Schule, Kultur, Paten- und Partnerschaften 3 X Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öff. Sicherheit u. Kleingartenwesen 4 Ausschuss für Bauwesen 5 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen 6 X Hauptausschuss 7 X Stadtvertretung Sitzungstag 11.02.2016 18.02.2016 22.02.2016 Schluss- und Mitzeichnungen: 1. gez. Stremlau gez. Conrad gez. Uhde Bürgermeister Amtsleiter/in Sachbearbeiter/in TOP: 4 Tierfütterung im Schwentinepark durch Besucher hier: allgemeines Tierfütterungsverbot von mitgebrachtem Futter 2. Sachverhalt und Problemdarstellung: Der Schwentinepark ist eine öffentliche Einrichtung, die seit über 40 Jahren Besuchern die Möglichkeit bietet, kostenlos Wild- und Haustiere zu erleben. Der Park wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist auf Spenden angewiesen, um finanziell größere Projekte umsetzen zu können. Vor allem die jüngeren Besucher haben Freude am Streicheln und Füttern der Tiere. Dazu sind im gesamten Park an den einzelnen Gehegen Futterautomaten aufgestellt, die mit ausgewogenem Kraftfutter bestückt sind, welches alle Tiere vertragen. Jeder Besucher kann für „kleines Geld“ dort das richtige Futter erwerben. Zurzeit werden die Futterschachteln á 100 g bzw. 200 g Packung zu einem Preis von 0,50 / 1,00 Euro verkauft. Der Tierfutterverkauf ist neben den Tierverkäufen die einzige Einnahmequelle für den Schwentinepark. Im Verlauf der letzten Jahre konnte immer wieder ein Fehlfütterungsverhalten seitens einiger Besucher beobachtet werden. Mitgebrachtes wie Brötchen mit Analog-Käse, Laugen-Brezeln / Laugen-Stangen mit Salz, Nudeln, Reiswaffeln, Wurstbrote, aber auch Obst, zum Teil gammelig, Möhren und schimmelige Kastanien und Eicheln führten zu Problemen bei den Tieren. Der bestandsbetreuende Tierarzt Dr. Halbrock weist in einem Schreiben vom 18.08.2015 1 darauf hin, dass nach allgemeiner Sorgfalt und tierschutzrechtlichen Bestimmungen Fremdfütterung (angebotenes Automatenfutter ausgenommen) durch Besucher zu vermehrten Krankheitsbildern bei Wiederkäuern und Equiden (Pferde/Esel) geführt hat. Unkontrolliertes Füttern durch die Besucher - in unbekannten Mengen - führt permanent zu Erkrankungen und zu Tierverlusten. Die Mitarbeiter können auf die verkauften Mengen des Automatenfutters bei ihren regelmäßigen Fütterungsrunden Bezug nehmen und im Einzelfall weniger zufüttern. Unkontrolliertes Füttern durch die Besucher setzt dieses Regulativ im Fütterungsmanagement außer Kraft. Im letzten Jahr sind durch Fremdfütterung durch Besucher folgende Mehrkosten (Tierbehandlung und Tierverluste) zu verzeichnen gewesen: Mehrkosten (Tierbehandlung): Im Zeitraum vom 18.02.2014 bis zum 21.07.2015 sind vier Tiere verstorben und diverse Behandlungen durch Fremdfütterungen waren erforderlich. Die vier verstorbenen Tiere lösten Tierarztkosten in Höhe von 722,46 € aus. Darüber hinaus wurden an diversen Schafen und Ziegen tierärztliche Folgebehandlungen in Höhe von 1078,42 € notwendig, die durch Fremdfütterung durch Besucher verursacht wurden. Das Haushalts-Budget des Wildparkes wurde in eineinhalb Jahren mit insgesamt 1800.88 € netto extra belastet. Derartige Kosten sollten künftig vermieden werden. Tierverluste: • Pony (Kolik 2014) • 2x Highland Rind (Apfel und Stock in Schlundröhre)1 • 2x Ziege (1x Vierhorn) • Schaf div. Durchfallerkrankungen Nicht nur aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Verluste, die bei einer Fremdfütterung durch Besucher im Schwentinepark ausgelöst werden, sondern auch aus ethisch-moralischen Gründen und aus tierschutzrechtlicher Sicht empfiehlt die Verwaltung im gesamten Schwentinepark ein Fremdfütterungsverbot (ausgenommen angebotenes Automatenfutter der Stadt Schwentinental) für alle Besucher auszusprechen. Ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Schwentinepark macht eine Bekanntmachung in Form von Hinweistafeln im Park und einer amtlichen Veröffentlichung (Parkordnung, Stadtmagazin) erforderlich. Hierfür stehen die Haushaltsmittel für einfach einlaminierte Schilder zur Verfügung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die Besucher zusätzlich im direkten Gespräch informiert und aufgeklärt. 3. Lösungsvorschlag 1 Die Todesursache der zwei Highland Rinder ist auf einen Apfel und einen Stock in der Schlundröhre zurückzuführen. Hierbei ist nicht eindeutig, ob der Exitus durch Fremdfütterung der Besucher indiziert worden ist. 2 siehe Beschlussempfehlung 4. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Es werden Einsparungen im Bereich der Tierarztkosten und Mehreinnahmen im Bereich des Tierfutterverkaufs erwartet. 5. Beschlussempfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhängung eines Fremdfütterungsverbotes im gesamten Schwentinepark zu veranlassen und, soweit unter den gegebenen Kapazitäten möglich, dessen Einhaltung zu überwachen. Dafür: Abstimmung: Dagegen: Enthaltungen: Kenntnis genommen: Vertagung: Keine Abstimmung: 3
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