Normen und Vorschriften betreffend

Normen und Vorschriften betreffend die
Anlagedokumentation für PV-Anlagen
1. und 10. Dezember 2015, Peter Toggweiler, Basler & Hofmann AG
Vorstellung Referent: Peter Toggweiler
_ Arbeitet seit 6 Jahren im PV-Team bei Basler und Hofmann
AG, vorher für PV bei anderen Firmen tätig, insgesamt
mehr als 30 Jahre Erfahrung mit PV.
_ Basler und Hofmann AG ist ein breit tätiges Ingenieur-,
Planungs-, und Beratungsunternehmen.
_ Anlagenplanung: Vom Konzept bis zur Inbetriebnahme
_ Gutachten und Expertisen, Entwicklungen und Innovationen
_ Für Swissolar: PV-Normenwesen, Aus- und
Weiterbildungskurse, Mitarbeit in Kommissionen
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Inhalt
_ Welche Normen und Gesetze fordern die Dokumentation?
_ Blick auf die SN EN 62446
_ Anwendungsbeispiele, Praxishinweise
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Normen und Gesetze betreffend Dokumentation
Vorgaben und Anforderungen an die Dokumentation sind in
vielen Erlassen erwähnt. Auf eine Gesamtübersicht wird
verzichtet, für die Praxis genügen drei Feststellungen:
_ Haftpflicht und Verantwortung als Gebäude- und
Anlagebesitzer nach diversen Gesetzen, u. a. auch dem
Elektrizitätsgesetz.
_ PV-Anlagen gehören zu den elektr. Hausinstallationen,
damit gilt die NIN (Niederspannungsintstallationsnorm).
_ Die VKF-Brandschutzvorschriften verlangen die
Dokumentation zu den Installationen.
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Brandschutz, Auszug aus dem Referat von J.P. Jungo
Brandschutzvorschriften
Schutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen
Standardkonzepte
Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen
in den Brandschutzvorschriften
(Artikel 10)
Bauliches
Konzept
B
T
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Rahmenbedingungen in den
Brandschutzvorschriften
Löschanlagenkonzept
B
O
Objektbezogenes
Konzept
O
T
Brandsicheres Gebäude
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Ausnahme
(Artikel 11)
B
O
T
Auszug aus der VKF-Brandschutznorm / 1-15de
_ Art. 17
Qualitätssicherungspflicht
Alle betroffenen Personen haben während dem gesamten Lebenszyklus der Baute
oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen.
_ Art. 18
Dokumentationspflicht
Zur Wahrung der Unterhaltspflicht sind der Eigentümerschaft von Bauten und
Anlagen mit dem Bezug alle dazu erforderlichen Dokumente abzugeben.
_ Art. 20
Unterhaltspflicht
Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich,
dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz
sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit
betriebsbereit sind.
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Beispiel SIA 118/380:2007
Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik
_ Prüfungen, Messungen und Proben, die für die Abnahme des Werkes
notwendig sind.
_ Inbetriebsetzung der Anlage und Mithilfe bei der Abnahme.
_ Laufendes Nachtragen der sich während des Baues ergebenden
Änderungen und Ergänzungen.
_ Eintragen der örtlichen genauen Leitungsführung in die Pläne und
Schemas. Diese gehören in die Dokumentation.
_ Bereitstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen.
_ Betriebs- und Unterhaltsvorschriften.
_ Einmalige Instruktion des Bauherrn oder seines Bedienungspersonals
über Funktion, Betrieb und Unterhalt der Anlage.
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Übersicht aus ESTI Nr. 233.0914 d
_ Übersichtsschema (1-polige Darstellung ist ausreichend) der gesamten
elektrischen photovoltaischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten
Betriebsmittel.
_ Konzept der Erdungsanlage und des Überspannungsschutzes.
_ Beschreibung der eingebauten Schutzeinrichtungen mit genauen Angaben
über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion.
_ Bedienungsanleitung und Wartungs- und Instandhaltungsinstruktionen.
_ Im Anlagekonzept ist das Vorgehen im Störungsfall zu definieren und zu
dokumentieren.
_ Sicherheitsnachweis (SiNa).
_ Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik.
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Auszug NIN:
_ NIN 7.12.5.1.3 Verweis auf die EN 62446
Es ist eine Systemdokumentation gemäss EN 62446 zu erstellen und bei der Anlage
bereit zu halten.
_ NIN B&E 7.12.5.1.4 Kennzeichnung
_ Anlagekonzept mit Angaben zum System und Schutzkonzept
_ Hinweisschilder
_ NIN B&E 7.12.5.1.4.3 Technische Unterlagen
_ Anforderungen an Schaltpläne (NIN 5.1.4.5)
_ Montage- und Bedienungsanleitungen
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SN EN 62446: Dokumentation & Kontrolle
Die Mindestanforderungen
an die
Systemdokumentation,
Inbetriebnahmeprüfung
und Prüfanforderungen
regelt die Norm EN 62446.
Zu beziehen bei
www.normenshop.ch.
Electrosuisse
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Inhalt der Systemdokumentation gemäss EN 62446
_ 1 Allgemeines, Adressen
_ 2 Systemdaten
_ 3 Stromlaufplan
_ 4 Datenblätter, Konformitäten
_ 5 Angaben über die mechanische Konstruktion
_ 6 Betriebs- und Wartungsangaben
_ 7 Prüfergebnisse und Inbetriebnahmeangaben, inkl. SiNa und
M&PP
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Beispiele zum Inhalt
Kreieren und nutzen Sie
Standardlösungen!
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Hinweise zur Anwendung der EN 62446
_ Im Kapitel 5.4.5.2 der EN 62446 wird die Messung der
Kurzschlussstromes als Mittel zur Prüfung eines PV-Stranges
gegen Verdrahtungsfehler vorgeschlagen. In den meisten
Situationen ist es einfacher, sicherer und ebenso
aussagekräftig, wenn, anstatt des Kurzschlussstromes, mit
dem Zangenamperemeter der Betriebsstrom gemessen wird.
_ Im Jahr 2016 kommt eine neue Version heraus, der Inhalt
bleibt etwa gleich. Die zuvor erwähnte Betriebsstrommessung
als Alternative zum Kurzschlussstrom ist darin enthalten.
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Wichtiger Hinweis zur Messung von Uoc pro String
_ Aus Sicherheitsgründen und zur Verhütung von
Beschädigungen angeschlossener Betriebsmittel ist es
besonders wichtig, die Polaritätsprüfung vor allen anderen
Prüfungen und vor dem Schließen von Schaltelementen oder
vor dem Einbau von Strang-Überstrom-Schutzeinrichtungen
durchzuführen. Wenn bei einer Prüfung an einem
vorgeschalteten System ein Strang mit falscher Polarität
festgestellt wird, müssen Module und Bypass-Dioden auf
Beschädigungen, die durch diesen Fehler hervorgerufen
wurden, untersucht werden.
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Hinweise zu zwei Fehlern in der EN 62446
_ Im 4.3.4 sind nicht Gleichspannungsisolatoren gemeint,
sondern DC-Trennstellen.
_ Zu N1 steht:
PS: Danke an Jörg Rothenbühler für den Hinweis!
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Hinweise zu zwei Fehlern in der EN 62446
_ Und gleichermassen sind im 4.3.6 nicht Wechselspannungsisolatoren gemeint, sondern AC-Trennstellen.
_ Mit gleicher nationaler Fussnote N1wie zuvor.
_ Konsequenz: Zeichnen Sie im Stromlaufplan die Trennstellen
auf der AC- und DC-Seite. Die DC-Trennstelle ist oft im WR
ein- oder angebaut.
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Beispiel aus NIN
Prinzipschema aus
NIN 2015,
Achtung:
Fehler nicht übernehmen.
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Anlageschema
_ Detailinfo eintragen, gemäss NIN 5.1.4.5
_ Spannungen/Ströme
_ Typ und Querschnitte der Leiter
_ Art und Typ der Schutzeinrichtungen
_ Abschaltvermögen der Schutzeinrichtungen
_ Schalter und Trennstellen
_ Potausgleich, Erdungen
_ Strings und WRs klar und eindeutig
kennzeichnen
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Allfällige Nachweise gehören in die Dokumentation
_ Max. zulässige Spannung mit
speziellen Temp.-Koeffizienten
gerechnet.
_ Lcrit mit Blitzhäufigkeit neu berechnet,
(Es ist nach wie vor nicht klar wie!)
_ Nachweis der Aufteilung der
Blitzableitströme, falls Ableiter vom Typ
2 anstelle von Typ 1 verwendet
werden.
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Beispiel aus der Praxis: Stringplan
Gut, aber unvollständig, es fehlt die Angabe
zur Leiterführung
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Beispiel Stringplan
Besser, aber es fehlen die Stringzuleitungen.
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Info an die zuständige Feuerwehr
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Kennzeichnung gemäss NIN 7.12.5.1.4
_ 10.3.2 NIN / NIV
Die aktuelle NIN wird
dazu korrigiert,
es genügt die
maximale
Leerlaufspannung.
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Kennzeichnung gemäss NIN 7.12
Kennzeichnung am Wechselrichter:
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Warnkleber Feuerwehr und Netzanschluss
Neu ersetzt dieser
Warnkleber den
bisherigen Hinweiskleber
mit Achtung Rückspeisung.
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DC-Leitung PVA: Beschriftung gemäss NIN
Version Swissolar: Gleiche Information, deshalb auch okay!
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Kennzeichnung gemäss VKF und NIN
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Anleitung zur Ausschaltung einer PV-Anlage
Das Schild ist nicht zwingend, aber zweckmässig. Weitere
Details gehören in die Anlagedokumentation und in die
Betriebsanleitung.
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Ein oft umstrittener Punkt betreffend Dokumentation:
Unter anderem wird ein Schutzkonzept zur Erdung und dem
Überspannungsschutz erwähnt resp. verlangt.
Das darf aber nicht bedeuten, dass für jede Kleinanlage ein
separates Dokument als Schutzkonzept erarbeitet werden
muss.
Es kann davon ausgegangen werden, dass es fallweise
genügt, wenn in der Dokumentation erwähnt wird, wie die
Erdung und der Blitz- und Überspannungsschutz gelöst ist.
Dazu kann auch ein Hinweis angebracht werden, nach
welcher Variante gemäss NIN die PV-Anlage gebaut ist.
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Entscheidungsdiagramm zu den Lösungen
_ 10.3.1 Überspannungsschutz und Einbindung in das
Blitzschutzsystem
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NIN: 5 Grundvarianten und 2 Zusatzvarianten
Die 7 Varianten gelten als vereinfachte Standardlösungen im
Sinne des Risikomanagements nach SN 41 1000
7.12.4.4.3.1 für den Blitz- und Überspannungsschutz.
Entsprechend genügt es, wenn in der Dokumentation zum
Erdungs- und Schutzkonzept steht, dass die Anlage gemäss
Variante xx erstellt wurde.
Für grössere, komplexe oder spezielle Fälle ist ein für die
betreffend Anlage eigenes Risikoprofil und ein
entsprechendes Blitzschutzkonzept zu erstellen. Die
Grundlagen zum Risikomanagement regelt die SN EN 623052 «Blitzschutz - Teil 2: Risiko-Management».
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Ein Exemplar der Dokumentation bei der Anlage
_ Schaffen Sie einen geeigneten (nicht
auf dem WR!) Ablageort für die
Dokumentation.
_ Die Dokumentation ist auch Ihre
«Visitenkarte»!
_ Nutzen Sie diese Chance!
Basler & Hofmann AG
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Peter Toggweiler, Senior Experte, Basler & Hofmann
[email protected], +41 44 387 13 50
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Basler & Hofmann AG, Zürich
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