BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung - Biozide in der GefahrstoffverordnungTorsten Wolf Leiter der AGS-Unterarbeitsgruppe zum Biozidanhang Strukturelle Änderungen • Verschiebung weitgehender Anforderungen in den Paragrafenteil 18.12.2015 BDI-Seminar • Erlaubnisverfahren • Befähigungsschein • Sachkundeanforderung 2 T. Wolf • Konkrete Anforderungen in Anhang • Detailanforderungen in TRGS‘en T. Wolf 1 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Erweiterung auf alle Biozide • Alle Biozide als Gefahrstoff definieren • Allgemeine Anforderungen • Tätigkeiten nur im Rahmen der behördlich 18.12.2015 BDI-Seminar bewerteten Verwendungen 3 • Substitutionsprüfung • Berücksichtigung der Angaben aus dem Zulassungsverfahren in der Gefährdungsbeurteilung T. Wolf Gefährdungsstufen 1. Biozide für Jedermann/Öffentlichkeit 2. Biozide mit gefährlichen Stoffen 3. Biozide mit besonders gefährlichen Stoffen 4. Biozide mit hohem Risiko 18.12.2015 BDI-Seminar • Begasungen 4 T. Wolf Hohe Toxizität/volatil T. Wolf 2 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Anforderungen nach Gefährdung Anforderungen an die Kenntnisse Bestimmungsgemäße Anwendung Biozide für Jedermann Biozide mit gefährlichen Stoffen Biozide mit besonders gefährlichen Stoffen Biozide mit hohem Risiko X X X X Unterweisung X X X Fachkunde X X X X X Sachkunde 18.12.2015 BDI-Seminar 5 6 T. Wolf Weitere persönliche Betriebliche Anforder. Anforderungen 18.12.2015 BDI-Seminar Befähigungsschein Praktische Erfahrung/Volljährig X X X X Eignung X Zuverlässigkeit X Deutsche Sprachkenntnisse Dokumentation Tätigkeit Erlaubnis/Anzeige der Tätigkeit X X X X T. Wolf EINSCHUB EU-BIOZIDVERFAHREN T. Wolf 3 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Zweistufiges Verfahren 1. Wirkstoffverfahren – Prüft grundsätzliche Eignung des Stoffes – Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – Voraussetzung für die Produktzulassung http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/biocidal-active-substances 18.12.2015 BDI-Seminar 2. Produktzulassung – Berücksichtigung nationaler Besonderheiten – Festlegung der Verwendung auf Grundlage einer Risikobewertung – Zulassungsbescheid http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Zugelassene-Biozidprodukte.html 7 T. Wolf Wirkstoff im EU-Amtsblatt (Auszug) T. Wolf Nationale Zulassung eines Biozidproduktes (Auszug) 4 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Festlegen von Verwenderkategorien 1. Verbraucher/Öffentlichkeit/Nicht-berufliche Verwender 2. Berufliche Verwender/Beschäftigte und Selbstständige a. Industriebeschäftigte 18.12.2015 BDI-Seminar b. Spezialisierte bzw. geschulte Beschäftigte http://echa.europa.eu/documents/10162/15623299/biocides_guidance_human_health_ra_iii_partb_en.pdf 18.12.2015 BDI-Seminar 9 10 T. Wolf T. Wolf VERKNÜPFUNG DER GEFSTOFFV MIT DER EU-BIOZIDVERORDNUNG T. Wolf 5 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Anknüpfung der Sachkunde an die BiozidVO Forderung aus dem Zulassungsverfahren löst keine Sachkundeerfordernis aus! Keine Sanktion! Verwenderkategorien: - Non professional user (consumer) - Professional user - Specialised Professional - Industrial Sachkunde wird im nationalen Verwendungsrecht derzeit unabhängig von Produktrecht verpflichtend gefordert. 18.12.2015 BDI-Seminar EU-Wirkstoffverfahren fordert „geschulte Fachkräfte“ (specialised professional) GefStoffV fordert Fachkunde/Sachkunde in Abhängigkeit von der Zulassungsentscheidung. Näheres wird in TRGS‘en geregelt. Wird derzeit im nationalen Anerkennung-/Zulassungsbescheid als „sachkundiger Verwender“ umgesetzt Inverkehrbringer muss Verwenderkategorie auf Verpackung angeben 11 T. Wolf 18.12.2015 BDI-Seminar Gefahrstoffverordnung EU-Guidance Verwender-Kategorien 12 T. Wolf Non professional User (consumer) Professional User „pure“ Specially Trained User Industrial User Nicht-berufliche Verwender Berufliche Besondere Verwender berufliche Verwender Unterweisung Fachkunde Sachkunde T. Wolf 6 BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht" 18.12.2015 Berlin Biozide mit hohem Risiko (ehemals Begasung) Biozid-Zulassung legt fest: 18.12.2015 BDI-Seminar • Einstufung "akut toxisch" mit einer der Kategorien 1 - 3 und bestimmungsgemäße Freisetzung gasförmig oder durch Vernebeln, oder 13 • Messung oder Überwachung von Wirkstoff- oder Sauerstoffkonzentration, oder • Verwendung oder Bereithaltung eines unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkenden Atemschutzgerätes T. Wolf Anforderungen nach Verwenderkategorie Anforderungen an die Kenntnisse Biozide für die Öffentlichkeit Biozide für berufliche Verwender Biozide für besondere berufliche Verwender Biozide mit hohem Risiko X X X X Unterweisung X X X Fachkunde X X X X X X X Bestimmungsgemäße Anwendung Sachkunde 14 T. Wolf Weitere persönliche Betriebliche Anforder. Anforderungen 18.12.2015 BDI-Seminar Befähigungsschein Praktische Erfahrung/Volljährig X X Eignung X Zuverlässigkeit X Deutsche Sprachkenntnisse X Dokumentation Tätigkeit Erlaubnis/Anzeige der Tätigkeit X X X T. Wolf 7
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