Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung

BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Neue Vorschriften
für Schädlingsbekämpfung und Begasung
- Biozide in der GefahrstoffverordnungTorsten Wolf
Leiter der AGS-Unterarbeitsgruppe zum Biozidanhang
Strukturelle Änderungen
• Verschiebung weitgehender Anforderungen in den
Paragrafenteil
18.12.2015 BDI-Seminar
• Erlaubnisverfahren
• Befähigungsschein
• Sachkundeanforderung
2
T. Wolf
• Konkrete Anforderungen in Anhang
• Detailanforderungen in TRGS‘en
T. Wolf
1
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Erweiterung auf alle Biozide
• Alle Biozide als Gefahrstoff definieren
• Allgemeine Anforderungen
• Tätigkeiten nur im Rahmen der behördlich
18.12.2015 BDI-Seminar
bewerteten Verwendungen
3
• Substitutionsprüfung
• Berücksichtigung der Angaben aus dem Zulassungsverfahren in der Gefährdungsbeurteilung
T. Wolf
Gefährdungsstufen
1. Biozide für Jedermann/Öffentlichkeit
2. Biozide mit gefährlichen Stoffen
3. Biozide mit besonders gefährlichen Stoffen
4. Biozide mit hohem Risiko
18.12.2015 BDI-Seminar
• Begasungen
4
T. Wolf
Hohe Toxizität/volatil
T. Wolf
2
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Anforderungen nach Gefährdung
Anforderungen an die
Kenntnisse
Bestimmungsgemäße Anwendung
Biozide für
Jedermann
Biozide mit
gefährlichen
Stoffen
Biozide mit
besonders
gefährlichen
Stoffen
Biozide mit
hohem
Risiko
X
X
X
X
Unterweisung
X
X
X
Fachkunde
X
X
X
X
X
Sachkunde
18.12.2015 BDI-Seminar
5
6
T. Wolf
Weitere persönliche Betriebliche
Anforder.
Anforderungen
18.12.2015 BDI-Seminar
Befähigungsschein
Praktische Erfahrung/Volljährig
X
X
X
X
Eignung
X
Zuverlässigkeit
X
Deutsche Sprachkenntnisse
Dokumentation Tätigkeit
Erlaubnis/Anzeige der Tätigkeit
X
X
X
X
T. Wolf
EINSCHUB
EU-BIOZIDVERFAHREN
T. Wolf
3
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Zweistufiges Verfahren
1. Wirkstoffverfahren
–
Prüft grundsätzliche Eignung des Stoffes
–
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
–
Voraussetzung für die Produktzulassung
http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/biocidal-active-substances
18.12.2015 BDI-Seminar
2. Produktzulassung
–
Berücksichtigung nationaler Besonderheiten
–
Festlegung der Verwendung auf Grundlage einer
Risikobewertung
–
Zulassungsbescheid
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Zugelassene-Biozidprodukte.html
7
T. Wolf
Wirkstoff im EU-Amtsblatt
(Auszug)
T. Wolf
Nationale Zulassung eines
Biozidproduktes (Auszug)
4
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Festlegen von Verwenderkategorien
1. Verbraucher/Öffentlichkeit/Nicht-berufliche
Verwender
2. Berufliche Verwender/Beschäftigte und
Selbstständige
a. Industriebeschäftigte
18.12.2015 BDI-Seminar
b. Spezialisierte bzw. geschulte Beschäftigte
http://echa.europa.eu/documents/10162/15623299/biocides_guidance_human_health_ra_iii_partb_en.pdf
18.12.2015 BDI-Seminar
9
10
T. Wolf
T. Wolf
VERKNÜPFUNG DER GEFSTOFFV
MIT DER EU-BIOZIDVERORDNUNG
T. Wolf
5
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Anknüpfung der Sachkunde an die BiozidVO
Forderung aus dem
Zulassungsverfahren löst keine
Sachkundeerfordernis aus!
Keine Sanktion!
Verwenderkategorien:
- Non professional user (consumer)
- Professional user
- Specialised Professional
- Industrial
Sachkunde wird im nationalen Verwendungsrecht derzeit unabhängig von
Produktrecht verpflichtend gefordert.
18.12.2015 BDI-Seminar
EU-Wirkstoffverfahren fordert
„geschulte Fachkräfte“
(specialised professional)
GefStoffV fordert Fachkunde/Sachkunde
in Abhängigkeit von der
Zulassungsentscheidung.
Näheres wird in TRGS‘en geregelt.
Wird derzeit im nationalen
Anerkennung-/Zulassungsbescheid als „sachkundiger
Verwender“ umgesetzt
Inverkehrbringer muss Verwenderkategorie auf Verpackung angeben
11
T. Wolf
18.12.2015 BDI-Seminar
Gefahrstoffverordnung
EU-Guidance
Verwender-Kategorien
12
T. Wolf
Non professional User
(consumer)
Professional User
„pure“
Specially
Trained
User
Industrial
User
Nicht-berufliche
Verwender
Berufliche Besondere
Verwender berufliche Verwender
Unterweisung
Fachkunde
Sachkunde
T. Wolf
6
BDI-Seminar "Neuerungen im Gefahrstoffrecht"
18.12.2015 Berlin
Biozide mit hohem Risiko (ehemals Begasung)
Biozid-Zulassung legt fest:
18.12.2015 BDI-Seminar
• Einstufung "akut toxisch" mit einer der Kategorien 1 - 3
und
bestimmungsgemäße Freisetzung gasförmig oder durch
Vernebeln, oder
13
• Messung oder Überwachung von Wirkstoff- oder
Sauerstoffkonzentration, oder
• Verwendung oder Bereithaltung eines unabhängig von der
Umgebungsatmosphäre wirkenden Atemschutzgerätes
T. Wolf
Anforderungen nach Verwenderkategorie
Anforderungen an die
Kenntnisse
Biozide für
die
Öffentlichkeit
Biozide für
berufliche
Verwender
Biozide für
besondere
berufliche
Verwender
Biozide mit
hohem
Risiko
X
X
X
X
Unterweisung
X
X
X
Fachkunde
X
X
X
X
X
X
X
Bestimmungsgemäße Anwendung
Sachkunde
14
T. Wolf
Weitere persönliche Betriebliche
Anforder.
Anforderungen
18.12.2015 BDI-Seminar
Befähigungsschein
Praktische Erfahrung/Volljährig
X
X
Eignung
X
Zuverlässigkeit
X
Deutsche Sprachkenntnisse
X
Dokumentation Tätigkeit
Erlaubnis/Anzeige der Tätigkeit
X
X
X
T. Wolf
7