Projekt Gewässerräume, Begehung auf dem Grundstück Bereits Anfang 2011 trat das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft, das unter anderem die Kantone zur Ausscheidung des notwendigen Gewässerraums für alle Seen, Flüsse und Bäche verpflichtet. Damit sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer erhalten und der Hochwasserschutz gewährleistet werden. Die entsprechende Gesetzesverordnung trat Mitte 2011 in Kraft und definiert die Details welche vom Bund beschrieben sind. Der Kanton Thurgau hat dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird und dass er bis Ende 2018 Grundeigentümerverbindlich festgelegt ist. Im Kanton Thurgau ist die Nutzungsplanung Aufgabe der Gemeinde welche auch für die Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums zuständig ist. Damit die entsprechenden Daten gesammelt und Grundlagen erschaffen werden können, zieht die Gemeinde Uttwil für dieses Projekt eine externe Firma bei. In einem ersten Schritt wurde die Firma BiCon AG aus Kreuzlingen beauftragt die Gewässerraume der Bäche in unserem Siedlungsgebiet aufzunehmen. Diese Arbeiten werden ab November beginnen und dauern bis März 2016. Bei der Aufnahme des Gewässerraums kann es vorkommen, dass für die Fachleute eine Begehung von privaten Grundstücken unumgänglich ist. Der Gemeinderat Uttwil bedankt sich bei den Grundeigentümer für das Verständnis und Mithilfe. (Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Ressortleiterin wenden.) 19.10.2015
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