Öffentliche Auflage Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Konzession Badebereich beim Landungssteg, Wassertrampolin / Politische Gemeinde Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil Die Politische Gemeinde Uttwil beabsichtigt, die Wasserfläche durch ein Wassertrampolin zu nutzen. Es handelt sich um eine Anlage innerhalb des markierten Badebereichs am Landungssteg in Uttwil. Die Anlage im Bad steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es dürfen keine Boote stationiert werden. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt 4'040 m2. Es handelt sich um die Erteilung der Konzession für 10 Jahre. Das Gesuch liegt während der Einsprachefrist vom 17. April bis 06. Mai 2015 im Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock, während der Büroöffnungszeiten, öffentlich auf. Einsprachen gegen die Wassernutzung und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Uttwil, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, einzureichen. Frauenfeld, 13. April 2015 O:\Schiffsanlegestelle, Steg\Konzession Badebereich + Trampolin\2015-005 Öffentliche Auflage_AA, 17-04-2015.docx Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau
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