ZÜRICH, 26. FEBRUAR 2016 | AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 Datum Donnerstag, 24. März 2016 | 10:00 Uhr (Türöffnung 09:30 Uhr) OrtMetropol | Grosser Saal | Fraumünsterstrasse 12 | 8001 Zürich AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG INHALT I.Traktanden II. Organisatorische Hinweise III. Informationen zu den Abstimmungen über die Vergütungen 5 9 10 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 3 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Der Verwaltungsrat freut sich, Sie zur vierten Generalversammlung der Leonteq AG als Publikumsgesellschaft einladen zu dürfen. Vor einigen Monaten haben wir Sie darüber informiert, dass ich von meinem mit Freude und Stolz ausgeübten Mandat als Präsident des Verwaltungsrates zurücktreten und aus dem Verwaltungsrat ausscheiden werde. (Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich Aktionär von Leonteq bleiben werde!). Als Nachfolger schlägt Ihnen der Verwaltungsrat Herrn Dr. Pierin Vincenz vor. Herr Dr. Vincenz gehört dem Verwaltungsrat der Leonteq AG seit 2012 an und ist dessen Vizepräsident. Aufgrund seiner eindrücklichen beruflichen Laufbahn, seiner umfassenden Kenntnisse und seiner grossen Erfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen bringt Herr Dr. Vincenz optimale Voraussetzungen für das Präsidium mit. Alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl. Ich freue mich, Sie am 24. März 2016 begrüssen zu dürfen, und verbleibe mit freundlichen Grüssen Peter Forstmoser Präsident des Verwaltungsrates AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG An die Aktionärinnen und Aktionäre der Leonteq AG EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 Der Verwaltungsrat der Leonteq AG freut sich, Sie zur ordentlichen Generalversammlung mit den nachfolgenden Traktanden einzuladen. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 5 I. TRAKTANDEN 1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015 2. Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven 2.1 Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns 2.2 Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen 3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung 4. Wiederwahlen in den Verwaltungsrat, Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates 4.1 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und Wahl als Präsident des Verwaltungsrates in der gleichen Abstimmung 4.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Jörg Behrens 4.3 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler 4.4 Wiederwahl von Herrn Patrick de Figueiredo 4.5 Wiederwahl von Herrn Dr. Patrik Gisel 4.6 Wiederwahl von Herrn Hans Isler 4.7 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin 5. Wahl und Wiederwahlen in den Vergütungsausschuss 5.1 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler 5.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz 5.3 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin 5.4 Wahl von Herrn Hans Isler 6. Wiederwahl der Revisionsstelle 7. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters 8. Abstimmungen über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung 8.1 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 8.2 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 8.3 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015 AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG TRAKTANDEN 1. GENEHMIGUNG DES LAGEBERICHTS, DER JAHRESRECHNUNG UND DER KONZERNRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015. 2. ZUWEISUNG UND VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS UND AUSSCHÜTTUNG AUS DEN KAPITALEINLAGERESERVEN Der Verwaltungsrat möchte wiederum die Möglichkeit nutzen, den Aktionären anstelle der Ausschüttung einer Dividende aus dem Bilanzgewinn eine Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven vorzuschlagen, da diese insbesondere nicht der eidgenössischen Verrechnungssteuer in Höhe von 35% untersteht und für Privatanleger in der Schweiz steuerfrei ist. 2.1 Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns Der Verwaltungsrat beantragt die folgende Verwendung des Bilanzgewinns: In CHF 1’000 Jahresgewinn 23’525 Gewinnvortrag 49’395 Bilanzgewinn 72’920 Gewinnverwendung Zuweisung an die gesetzlichen Reserven Zuweisung an übrige Reserven Gewinnvortrag auf neue Rechnung – (522) – 72’398 2.2 Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung von CHF 1.75 pro dividendenberechtigte Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven. In CHF 1’000 Eröffnungsbestand Erlös aus Kapitalerhöhung Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven 2014 auf 9’292 neu ausgegebene Aktien Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven 2014 auf eigene Aktien 207’105 3’077 (28) 57 Bestand vor Ausschüttung 210’211 Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven (27’903) Bestand nach Ausschüttung 182’308 Bei Annahme dieses Antrags erfolgt die Ausschüttung am 1. April 2016. Der letzte Handelstag für den Erhalt der Ausschüttung ist der 29. März 2016. Ab dem 30. März 2016 werden die Aktien Ex-Dividende gehandelt. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 7 3. ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES UND DER GESCHÄFTSLEITUNG Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. 4. WIEDERWAHLEN IN DEN VERWALTUNGSRAT, WAHL DES PRÄSIDENTEN DES VERWALTUNGSRATES Prof. Dr. Peter Forstmoser wird sich an der ordentlichen Generalversammlung 2016 nicht zur Wiederwahl stellen. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Forstmoser für seine wertvollen Dienste, seinen Enthusiasmus und sein Engagement für Leonteq. Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und dessen Wahl als Präsident des Verwaltungsrates in der gleichen Abstimmung sowie die Wiederwahl der Herren Dr. Jörg Behrens, Vince Chandler, Patrick de Figueiredo, Dr. Patrik Gisel, Hans Isler und Lukas Ruflin je für eine Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden einzeln gewählt. Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates finden Sie im Geschäftsbericht 2015 ab Seite 26, elektronisch verfügbar unter https://ch.leonteq.com/investors/. 4.1 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und Wahl als Präsident des Verwaltungs rates in der gleichen Abstimmung 4.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Jörg Behrens 4.3 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler 4.4 Wiederwahl von Herrn Patrick de Figueiredo 4.5 Wiederwahl von Herrn Dr. Patrik Gisel 4.6 Wiederwahl von Herrn Hans Isler 4.7 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin 5. WAHL UND WIEDERWAHLEN IN DEN VERGÜTUNGSAUSSCHUSS Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Vince Chandler, Herrn Dr. Pierin Vincenz und Herrn Lukas Ruflin sowie die Wahl von Herrn Hans Isler je für eine Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). Es ist vorgesehen, dass Herr Vince Chandler den Vorsitz des Vergütungsausschusses übernimmt. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden einzeln gewählt. 5.1 5.2 5.3 5.4 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin Wahl von Herrn Hans Isler AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG 6. WIEDERWAHL DER REVISIONSSTELLE Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2016. 7. WIEDERWAHL DES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Proxy Voting Services GmbH, Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). 8. ABSTIMMUNGEN ÜBER DIE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES UND DER GESCHÄFTSLEITUNG Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung der maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Die beigelegte Broschüre “Informationen zu den Abstimmungen über die Vergütungen“ enthält Details in Bezug auf die beantragten Abstimmungen. Der Vergütungsbericht 2015 ist Bestandteil des Geschäftsberichts 2015 und elektronisch verfügbar unter https://ch.leonteq.com/investors/. Der Verwaltungsrat beantragt sodann die Genehmigung des Vergütungsberichts 2015 in einer Kollektivabstimmung. 8.1 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 4’100’000 für die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 zu genehmigen. 8.2 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 24’000’000 für die Vergütungen, die während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder zugeteilt werden, zu genehmigen. 8.3 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015 Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die Genehmigung des Vergütungsberichts 2015 in einer Konsultativabstimmung. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 9 II. ORGANISATORISCHE HINWEISE GESCHÄFTSBERICHT Der Geschäftsbericht mit den Berichten der Revisionsstelle liegt zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, auf. Aktionäre können den Geschäftsbericht mit den Berichten der Revisionsstelle auch unter https://ch.leonteq.com/investors/ auf unserer Website konsultieren oder eine gedruckte Version via E-Mail an [email protected] unter Angabe der Zustelladresse bestellen. Bitte beachten Sie, dass der umfassende Geschäftsbericht 2015 nur auf Englisch erhältlich ist. VOLLMACHTSERTEILUNG Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können sich durch eine Drittperson oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin (Proxy Voting Services GmbH, Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich) vertreten lassen. ZUTRITTSKARTE Aktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, bis am 22. März 2016 bei der SIX SAG AG mit dem beigelegten Antwortschein eine Zutrittskarte mit Stimmmaterial anzufordern. BENUTZUNG DER ONLINEPLATTFORM SHERPANY Aktionäre können an Abstimmungen und Wahlen mittels Vollmachten sowie an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin erteilte Weisungen elektronisch unter www.sherpany.com/leonteq teilnehmen. Die dazu benötigten Login-Daten finden Sie in der Beilage. Die elektronische Vollmachtserteilung und Weisungen bzw. deren allfällige Änderungen sind bis zum Ablauf des 22. März 2016, 23:59 Uhr, möglich. Zutrittskarten und Stimmmaterial werden am 11. und am 18. März 2016 auf Anmeldung hin zugestellt. Mit der frühzeitigen Rücksendung des beigelegten Anmeldeformulars erleichtern Sie die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung. Stimmberechtigt sind die am 17. März 2016 um 17:00 Uhr im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre der Leonteq AG. Für die Vollmachtserteilung ist der Antwortschein zu unterzeichnen und mit dem beigelegten Couvert – falls nicht der Weg der elektronischen Zustellung gewählt wird – bis am 22. März 2016, 17:00 Uhr, der SIX SAG AG, Postfach, 4609 Olten, zu retournieren. VORZEITIGES VERLASSEN DER GENERALVERSAMMLUNG Bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung ist das nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben. SPRACHE Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG III.INFORMATIONEN ZU DEN ABSTIMMUNGEN ÜBER DIE VERGÜTUNGEN 1. EINLEITUNG Seit der Generalversammlung 2014 wird – im Einklang mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) – die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung einerseits und des Verwaltungsrates andererseits den Aktionären zur Genehmigung vorgelegt. Die statutarischen Anforderungen an die Entscheidungen über die Vergütung wurden durch die Generalversammlung 2014 genehmigt. Gestützt auf die VegüV und die statutarischen Bestimmungen werden die Aktionäre gebeten, an der Generalversammlung 2016 über die nachstehend unterbreiteten Anträge abzustimmen. Neben den Anträgen werden im Folgenden als Entscheidungsgrundlage auch die für die Leonteq AG massgeblichen Kriterien für die Festlegung der Vergütungen von Verwaltungsrat (siehe Traktandum 8.1) und Geschäftsleitung (siehe Traktandum 8.2) aufgezeigt. Neben den Vergütungsanträgen wird auch der Vergütungsbericht 2015 den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt; dies im Sinne einer Konsultativabstimmung (siehe Traktandum 8.3). 2. TRAKTANDUM 8.1: VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES a) Antrag des Verwaltungsrates Traktandum 8.1: Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 4’100’000 für die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne von der ordentlichen Gene- ralversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 zu genehmigen. b) Erfolgsunabhängige Vergütung Die Mitglieder des Verwaltungsrates, einschliesslich des Präsidenten, erhalten eine erfolgsunabhängige Vergütung in Form eines fixen Grundhonorars. Der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates bestimmt die Höhe des Grundhonorars für die unterschiedlichen Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates anhand von Funktion und persönlicher Verantwortung des jeweiligen Mitglieds. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten keine zusätzliche Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen. Die Grundhonorare werden in bar und in Leonteq-Aktien ausbezahlt, wobei mindestens 40% der Vergütung in Leonteq-Aktien zu beziehen sind. Die Aktien bleiben für 3 Jahre gesperrt. Beratungsleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden separat entschädigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten zusätzlich Beiträge an die obligatorische Altersvorsorge. Die nachstehende Tabelle zeigt den maximalen Gesamtbetrag der an die Mitglieder des Verwaltungsrates zu zahlenden Vergütung. Diese Gesamtvergütung wird für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 vorgeschlagen. Er schliesst allfällige Entschädigungen für Beratungsdienstleistungen von Verwaltungsratsmitgliedern ein. Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass alle vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung gewählt werden. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 11 Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 Betrag in CHF 1‘000 Grundhonorare Beiträge an die obligatorische Altersvorsorge Beratungshonorare Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung 2'300 200 1'600 4'100 c) Entwicklung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates Der beantragte maximale Gesamtbetrag der Vergütung von CHF 4’100’000 für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 wurde im Vergleich zum Betrag von CHF 3‘150‘000, welcher von den Aktionären an der Generalversammlung 2015 für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016 genehmigt wurde, aus folgenden Gründen erhöht: • Die Grundhonorare für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Verwaltungsrates werden im Hinblick auf den zu erwartenden zeitlichen Einsatz erhöht: Funktionen Präsident des Verwaltungsrates Grundhonorare GV 2015-2016 Grundhonorare GV 2016-2017 (in CHF 1’000) (in CHF 1’000) 400 750 Vizepräsident des Verwaltungsrates 200 400 Vorsitzender des Vergütungsausschusses 250 250 Vorsitzender des Risikoausschusses 250 250 Vorsitzender des Auditausschusses 250 250 Mitglied des Verwaltungsrates 200 200 Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten das Grundhonorar der höchstbezahltesten, durch sie besetzten Funktion, unabhängig von der Anzahl der ausgeübten Funktionen: • Der Tagessatz für Beratungsdienstleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates wird von CHF 3‘500 auf CHF 4’000 erhöht. Das Budget für Beratungsdienstleistungen ist auf den maximalen Gesamtbetrag von CHF 1‘600‘000 (bisher CHF 1‘100‘000) erhöht worden. Weitergehende Informationen zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates entnehmen Sie dem Vergütungsbericht 2015 ab Seite 52 des Geschäftsberichts 2015, welcher auf Englisch unter folgender Adresse elektronisch abgerufen werden kann: https://ch.leonteq.com/investors/. 3. TRAKTANDUM 8.2: VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG a) Antrag des Verwaltungsrates Traktandum 8.2: Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 24’000’000 für die Vergütungen, die während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder zugeteilt werden, zu genehmigen. b) Leistungs- und erfolgsbezogene Vergütung Die Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst eine fixe und eine variable Komponente. Die Basisvergütung wird jährlich vom Ver- AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG gütungsausschuss anhand von Verantwortungsbereich, Stellenprofil, Berufserfahrung und Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds festgesetzt und vom Verwaltungsrat genehmigt. Innerhalb des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung an die Geschäftsleitung kann der Verwaltungsrat die variable Komponente der Vergütung der Geschäftsleitung nach eigenem Ermessen festsetzen. Der maximale Gesamtbetrag der variablen Vergütung kann nur erreicht werden, wenn alle Ziele deutlich übertroffen werden. Ungenügende Leistungen eines Mitglieds der Geschäftsleitung oder unbefriedigende Ergebnisse der Unternehmung können zu einer signifikanten Reduktion oder gänzlichen Streichung der variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung führen. Die variable Vergütung ist in einen mittelfristigen Leistungsplan (MFLP) und in einen langfristigen Leistungsplan (LFLP) aufgeteilt. Der MFLP honoriert die kurz- und mittelfristige Entwicklung. Dieser Teil der Vergütung bestimmt sich nach dem Erfolg der Unternehmung und nach individuellen Zielen. Die Ziele für die Unternehmung umfassen zum Beispiel den Bilanzgewinn, die Eigenkapitalrendite und die Erfüllung von strategischen Zielen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens. Individuelle Leistungsziele umfassen zum Beispiel die Erreichung von Zielen der Division, welche vom jeweiligen Mitglied der Geschäftsleitung geführt wird. Der LFLP honoriert die langfristige strategische Entwicklung der Unternehmung. Der LFLP orientiert sich an quantitativen, unternehmensrelevanten Zielen, wie zum Beispiel der Marktkapitalisierung, dem Bilanzgewinn, der Personalaufwandsquote und weiteren Betriebskostenquoten. Das Konzept der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 lässt sich wie folgt zusammenfassen: EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 13 Vergütungssystem für die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 Feste Vergütung Jährliche Basisvergütung Variable Vergütung Weitere Beiträge Leistungsabhängige Zuteilung basierend auf der Beurteilung der individuellen Zielerreichung einerseits und des Erfolgs der Unternehmung andererseits, gemessen an verschiedenen quantitativen und qualitativen Kennzahlen MFLP Insbesondere für die Altersvorsorge LFLP Zweck Richtet sich nach Verantwortungsbereichen, Stellenprofil, Berufserfahrung und Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds MFLP honoriert die kurzfristige und mittelfristige Entwicklung und wird an Zielen für die Unternehmung und an individuellen Zielen gemessen Der LFLP honoriert die langfristige strategische Entwicklung der Unternehmung Dient der Absicherung der Mitglieder und ihren Angehörigen, gestützt auf die lokalen Marktpraktiken und Gesetze Leistungsperiode n/a 4 Jahre (2018 – 2021) 3 Jahre (2019 – 2021) n/a Leistungsmessung n/a Basierend auf: • Zielen für die Unternehmung wie zum Beispiel Bilanzgewinn, Eigenkapitalrendite und Erfüllung von strategischen Zielen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens Basierend auf der langfristigen strategischen Entwicklung wie zum Beispiel der Marktkapitalisierung, des Bilanzgewinns, der Personalaufwandsquote und anderen Betriebskostenquoten n/a Ausschliesslich Aktien, 50% davon abgestuft zugeteilt über 3 Jahre und 50% zugeteilt nach 3 Jahren Länderspezifisch • individuellen Zielen wie zum Beispiel Erreichung von Zielen der Division, welche vom jeweiligen Mitglied der Geschäftsleitung geführt wird Auszahlung bar Grundsätzlich 62.5% in bar und 37.5% in Aktien AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG Die beantragte Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2017 beträgt CHF 24‘000‘000. In der nachstehenden Tabelle werden die voraussichtlichen Mindest-, Ziel- und Höchstbeträge aufgezeigt: CHF 1'000 Feste Vergütung Beiträge an die Altersvorsorge Variable Vergütung MFLP LFLP Maximale Gesamtvergütung Minimum 6'030 617 0 0 6'647 Ziel 6'030 1'071 4'023 4'023 15'147 Maximum 6'030 1'880 8'045 8'045 24'000 c) Entwicklung der Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung Der beantragte maximale Gesamtbetrag von CHF 24‘000‘000 der Vergütung, der während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder zugeteilt werden kann, wurde im Vergleich zum Betrag von CHF 15‘600‘000, welcher von den Aktionären an der Generalversammlung 2015 für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt wurde, aus folgenden Gründen erhöht: • Ernennung eines zusätzlichen Mitglieds der Ge- schäftsleitung (verantwortlich für den Vertrieb) und • Erhöhung der relativen und absoluten Band- breite der variablen Vergütung (MFLP und LFLP) für ausgewählte Mitglieder der Geschäftsleitung. Damit trägt das Vergütungssystem den Aktionärsinteressen in dieser strategisch bedeutsamen Phase der Unternehmensentwicklung entsprechend Rechnung. Weitergehende Informationen zur Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung entnehmen Sie dem Vergütungsbericht 2015 ab Seite 52 des Geschäftsberichts 2015, welcher auf Englisch unter folgender Adresse elektronisch abgerufen werden kann: https://ch.leonteq.com/investors/. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 15 4. TRAKTANDUM 8.3: KONSULTATIVABSTIMMUNG ÜBER DEN VERGÜTUNGSBERICHT 2015 Traktandum 8.3: Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die Genehmigung des Vergütungsberichts 2015 in einer Konsultativabstimmung. Mit dem Vergütungsbericht möchten wir den Aktionären klare Informationen über unsere Vergütungssysteme, -richtlinien und -praktiken für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung geben und Rechenschaft ablegen über die Verwendung der von den Aktionären genehmigten Beträge. Der Vergütungsbericht 2015 als Bestandteil des Geschäftsberichts 2015 kann auf Englisch unter folgender Adresse abgerufen werden: https://ch. leonteq.com/investors/. LEONTEQ AG Brandschenkestrasse 90 | Postfach 1686 | 8027 Zürich | Telefon +41 58 800 1000 | Fax +41 58 800 1010 [email protected] | www.leonteq.com
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