einladung zur ordentlichen generalversammlung 2016

ZÜRICH, 26. FEBRUAR 2016 | AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
GENERALVERSAMMLUNG 2016
Datum
Donnerstag, 24. März 2016 | 10:00 Uhr (Türöffnung 09:30 Uhr)
OrtMetropol | Grosser Saal | Fraumünsterstrasse 12 | 8001 Zürich
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
INHALT
I.Traktanden
II. Organisatorische Hinweise
III. Informationen zu den Abstimmungen über die Vergütungen
5
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10 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 3
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Der Verwaltungsrat freut sich, Sie zur vierten Generalversammlung der Leonteq AG
als Publikumsgesellschaft einladen zu dürfen.
Vor einigen Monaten haben wir Sie darüber informiert, dass ich von meinem mit
Freude und Stolz ausgeübten Mandat als Präsident des Verwaltungsrates zurücktreten und aus dem Verwaltungsrat ausscheiden werde. (Ich kann Ihnen aber
versichern, dass ich Aktionär von Leonteq bleiben werde!).
Als Nachfolger schlägt Ihnen der Verwaltungsrat Herrn Dr. Pierin Vincenz vor.
Herr Dr. Vincenz gehört dem Verwaltungsrat der Leonteq AG seit 2012 an und ist
dessen Vizepräsident. Aufgrund seiner eindrücklichen beruflichen Laufbahn, seiner
umfassenden Kenntnisse und seiner grossen Erfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen bringt Herr Dr. Vincenz optimale Voraussetzungen für das
Präsidium mit.
Alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl.
Ich freue mich, Sie am 24. März 2016 begrüssen zu dürfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Peter Forstmoser
Präsident des Verwaltungsrates
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Leonteq AG
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016
Der Verwaltungsrat der Leonteq AG freut sich, Sie zur ordentlichen Generalversammlung
mit den nachfolgenden Traktanden einzuladen.
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 5
I. TRAKTANDEN
1.
Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für das
Geschäftsjahr 2015
2.
Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven
2.1 Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns
2.2 Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen
3.
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
4.
Wiederwahlen in den Verwaltungsrat, Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates
4.1 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und Wahl als Präsident des Verwaltungsrates
in der gleichen Abstimmung
4.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Jörg Behrens
4.3 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler
4.4 Wiederwahl von Herrn Patrick de Figueiredo
4.5 Wiederwahl von Herrn Dr. Patrik Gisel
4.6 Wiederwahl von Herrn Hans Isler
4.7 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin
5.
Wahl und Wiederwahlen in den Vergütungsausschuss
5.1 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler
5.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz
5.3 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin
5.4 Wahl von Herrn Hans Isler
6.
Wiederwahl der Revisionsstelle
7.
Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
8.
Abstimmungen über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates
und der Geschäftsleitung
8.1 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des
Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016
bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017
8.2 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung
für das Geschäftsjahr 2017
8.3 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
TRAKTANDEN
1. GENEHMIGUNG DES LAGEBERICHTS, DER JAHRESRECHNUNG UND
DER KONZERNRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und
Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015.
2. ZUWEISUNG UND VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS UND AUSSCHÜTTUNG
AUS DEN KAPITALEINLAGERESERVEN
Der Verwaltungsrat möchte wiederum die Möglichkeit nutzen, den Aktionären anstelle der
Ausschüttung einer Dividende aus dem Bilanzgewinn eine Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven vorzuschlagen, da diese insbesondere nicht der eidgenössischen Verrechnungssteuer in Höhe von 35% untersteht und für Privatanleger in der Schweiz steuerfrei ist.
2.1 Zuweisung und Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat beantragt die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
In CHF 1’000
Jahresgewinn
23’525
Gewinnvortrag
49’395
Bilanzgewinn
72’920
Gewinnverwendung
Zuweisung an die gesetzlichen Reserven
Zuweisung an übrige Reserven
Gewinnvortrag auf neue Rechnung
–
(522)
–
72’398
2.2 Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen
Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung von CHF 1.75 pro dividendenberechtigte Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven.
In CHF 1’000
Eröffnungsbestand
Erlös aus Kapitalerhöhung
Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven 2014 auf 9’292 neu ausgegebene Aktien
Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven 2014 auf eigene Aktien
207’105
3’077
(28)
57
Bestand vor Ausschüttung
210’211
Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
(27’903)
Bestand nach Ausschüttung
182’308
Bei Annahme dieses Antrags erfolgt die Ausschüttung am 1. April 2016. Der letzte Handelstag
für den Erhalt der Ausschüttung ist der 29. März 2016. Ab dem 30. März 2016 werden die Aktien
Ex-Dividende gehandelt.
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 7
3. ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
UND DER GESCHÄFTSLEITUNG
Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Geschäftsleitung
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.
4. WIEDERWAHLEN IN DEN VERWALTUNGSRAT,
WAHL DES PRÄSIDENTEN DES VERWALTUNGSRATES
Prof. Dr. Peter Forstmoser wird sich an der ordentlichen Generalversammlung 2016 nicht zur
Wiederwahl stellen. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Forstmoser für seine wertvollen Dienste,
seinen Enthusiasmus und sein Engagement für Leonteq.
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und dessen Wahl als
Präsident des Verwaltungsrates in der gleichen Abstimmung sowie die Wiederwahl der Herren
Dr. Jörg Behrens, Vince Chandler, Patrick de Figueiredo, Dr. Patrik Gisel, Hans Isler und Lukas
Ruflin je für eine Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung). Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden einzeln gewählt.
Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates finden Sie im Geschäftsbericht 2015 ab
Seite 26, elektronisch verfügbar unter https://ch.leonteq.com/investors/.
4.1 Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz und Wahl als Präsident des Verwaltungs
rates in der gleichen Abstimmung
4.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Jörg Behrens
4.3 Wiederwahl von Herrn Vince Chandler
4.4 Wiederwahl von Herrn Patrick de Figueiredo
4.5 Wiederwahl von Herrn Dr. Patrik Gisel
4.6 Wiederwahl von Herrn Hans Isler
4.7 Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin
5. WAHL UND WIEDERWAHLEN IN DEN VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Vince Chandler, Herrn Dr. Pierin Vincenz und Herrn Lukas Ruflin sowie die Wahl von Herrn Hans Isler je für eine Amtsdauer von
einem Jahr (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). Es ist vorgesehen, dass Herr Vince Chandler den Vorsitz des Vergütungsausschusses übernimmt. Die
Mitglieder des Vergütungsausschusses werden einzeln gewählt.
5.1
5.2
5.3
5.4
Wiederwahl von Herrn Vince Chandler
Wiederwahl von Herrn Dr. Pierin Vincenz
Wiederwahl von Herrn Lukas Ruflin
Wahl von Herrn Hans Isler
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
6. WIEDERWAHL DER REVISIONSSTELLE
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2016.
7. WIEDERWAHL DES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Proxy Voting Services GmbH, Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die Amtsdauer von einem Jahr
(bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung).
8. ABSTIMMUNGEN ÜBER DIE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
UND DER GESCHÄFTSLEITUNG
Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung der maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Die beigelegte Broschüre “Informationen zu den Abstimmungen über die Vergütungen“ enthält Details in Bezug auf die beantragten Abstimmungen. Der Vergütungsbericht 2015 ist Bestandteil des Geschäftsberichts 2015
und elektronisch verfügbar unter https://ch.leonteq.com/investors/.
Der Verwaltungsrat beantragt sodann die Genehmigung des Vergütungsberichts 2015 in einer
Kollektivabstimmung.
8.1
Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis
zur ordentlichen Generalversammlung 2017
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von
CHF 4’100’000 für die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne
von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung
2017 zu genehmigen.
8.2 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung
für das Geschäftsjahr 2017
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den maximalen Gesamtbetrag von
CHF 24’000’000 für die Vergütungen, die während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017
den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder zugeteilt werden, zu genehmigen.
8.3 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die Genehmigung des Vergütungsberichts
2015 in einer Konsultativabstimmung.
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 9
II. ORGANISATORISCHE HINWEISE
GESCHÄFTSBERICHT
Der Geschäftsbericht mit den Berichten der Revisionsstelle liegt zur Einsicht der Aktionäre am
Sitz der Gesellschaft, Brandschenkestrasse 90,
8002 Zürich, auf. Aktionäre können den
Geschäftsbericht mit den Berichten der Revisionsstelle auch unter https://ch.leonteq.com/investors/ auf unserer Website konsultieren oder
eine gedruckte Version via E-Mail an [email protected] unter Angabe der Zustelladresse bestellen. Bitte beachten Sie, dass der
umfassende Geschäftsbericht 2015 nur auf Englisch erhältlich ist.
VOLLMACHTSERTEILUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können sich
durch eine Drittperson oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin (Proxy Voting Services
GmbH, Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich) vertreten lassen.
ZUTRITTSKARTE
Aktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, bis am 22. März 2016 bei der SIX SAG AG
mit dem beigelegten Antwortschein eine Zutrittskarte mit Stimmmaterial anzufordern.
BENUTZUNG DER
ONLINEPLATTFORM SHERPANY
Aktionäre können an Abstimmungen und Wahlen
mittels Vollmachten sowie an die unabhängige
Stimmrechtsvertreterin erteilte Weisungen elektronisch unter www.sherpany.com/leonteq teilnehmen. Die dazu benötigten Login-Daten finden Sie in der Beilage. Die elektronische Vollmachtserteilung und Weisungen bzw. deren allfällige Änderungen sind bis zum Ablauf des
22. März 2016, 23:59 Uhr, möglich.
Zutrittskarten und Stimmmaterial werden am
11. und am 18. März 2016 auf Anmeldung hin
zugestellt. Mit der frühzeitigen Rücksendung des
beigelegten Anmeldeformulars erleichtern Sie
die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung. Stimmberechtigt sind die am 17. März 2016
um 17:00 Uhr im Aktienbuch mit Stimmrecht
eingetragenen Aktionäre der Leonteq AG.
Für die Vollmachtserteilung ist der Antwortschein
zu unterzeichnen und mit dem beigelegten Couvert – falls nicht der Weg der elektronischen Zustellung gewählt wird – bis am 22. März 2016,
17:00 Uhr, der SIX SAG AG, Postfach, 4609 Olten,
zu retournieren.
VORZEITIGES VERLASSEN
DER GENERALVERSAMMLUNG
Bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung ist das nicht benutzte Stimmmaterial
beim Ausgang abzugeben.
SPRACHE
Die Generalversammlung wird in deutscher
Sprache abgehalten.
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
III.INFORMATIONEN ZU DEN ABSTIMMUNGEN
ÜBER DIE VERGÜTUNGEN
1. EINLEITUNG
Seit der Generalversammlung 2014 wird – im Einklang mit der Verordnung gegen übermässige
Vergütungen (VegüV) – die Gesamtvergütung der
Geschäftsleitung einerseits und des Verwaltungsrates andererseits den Aktionären zur Genehmigung vorgelegt. Die statutarischen Anforderungen
an die Entscheidungen über die Vergütung wurden
durch die Generalversammlung 2014 genehmigt.
Gestützt auf die VegüV und die statutarischen
Bestimmungen werden die Aktionäre gebeten, an
der Generalversammlung 2016 über die nachstehend unterbreiteten Anträge abzustimmen.
Neben den Anträgen werden im Folgenden als
Entscheidungsgrundlage auch die für die Leonteq AG massgeblichen Kriterien für die Festlegung
der Vergütungen von Verwaltungsrat (siehe Traktandum 8.1) und Geschäftsleitung (siehe Traktandum 8.2) aufgezeigt. Neben den Vergütungsanträgen wird auch der Vergütungsbericht 2015 den
Aktionären zur Abstimmung vorgelegt; dies im
Sinne einer Konsultativabstimmung (siehe Traktandum 8.3).
2. TRAKTANDUM 8.1: VERGÜTUNG DER
MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
a) Antrag des Verwaltungsrates
Traktandum 8.1: Bindende Abstimmung über die
maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des
Verwaltungsrates für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017.
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den
maximalen Gesamtbetrag von CHF 4’100’000 für
die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne von der ordentlichen Gene-
ralversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 zu genehmigen.
b) Erfolgsunabhängige Vergütung
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, einschliesslich des Präsidenten, erhalten eine erfolgsunabhängige Vergütung in Form eines fixen Grundhonorars. Der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates bestimmt die Höhe des Grundhonorars für die unterschiedlichen Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates anhand von Funktion und persönlicher Verantwortung des jeweiligen Mitglieds.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten
keine zusätzliche Vergütung für die Teilnahme an
Sitzungen. Die Grundhonorare werden in bar und
in Leonteq-Aktien ausbezahlt, wobei mindestens
40% der Vergütung in Leonteq-Aktien zu beziehen
sind. Die Aktien bleiben für 3 Jahre gesperrt.
Beratungsleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden separat entschädigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten zusätzlich
Beiträge an die obligatorische Altersvorsorge.
Die nachstehende Tabelle zeigt den maximalen
Gesamtbetrag der an die Mitglieder des Verwaltungsrates zu zahlenden Vergütung. Diese Gesamtvergütung wird für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 vorgeschlagen. Er schliesst allfällige Entschädigungen für
Beratungsdienstleistungen von Verwaltungsratsmitgliedern ein. Für die Berechnung wird davon
ausgegangen, dass alle vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung gewählt werden.
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 11
Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne
von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017
Betrag in CHF 1‘000
Grundhonorare
Beiträge an die obligatorische Altersvorsorge
Beratungshonorare
Maximaler Gesamtbetrag
der Vergütung
2'300
200
1'600
4'100
c) Entwicklung der Gesamtvergütung
der Mitglieder des Verwaltungsrates
Der beantragte maximale Gesamtbetrag der
Vergütung von CHF 4’100’000 für die Zeitspanne
von der ordentlichen Generalversammlung 2016
bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017
wurde im Vergleich zum Betrag von CHF 3‘150‘000,
welcher von den Aktionären an der Generalversammlung 2015 für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016 genehmigt wurde, aus folgenden Gründen erhöht:
• Die Grundhonorare für den Präsidenten und
den Vizepräsidenten des Verwaltungsrates werden im Hinblick auf den zu erwartenden zeitlichen Einsatz erhöht:
Funktionen
Präsident des
Verwaltungsrates
Grundhonorare
GV 2015-2016
Grundhonorare
GV 2016-2017
(in CHF 1’000)
(in CHF 1’000)
400
750
Vizepräsident des
Verwaltungsrates
200
400
Vorsitzender des Vergütungsausschusses
250
250
Vorsitzender des
Risikoausschusses
250
250
Vorsitzender des
Auditausschusses
250
250
Mitglied des
Verwaltungsrates
200
200
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten
das Grundhonorar der höchstbezahltesten,
durch sie besetzten Funktion, unabhängig von
der Anzahl der ausgeübten Funktionen:
• Der Tagessatz für Beratungsdienstleistungen
von Mitgliedern des Verwaltungsrates wird von
CHF 3‘500 auf CHF 4’000 erhöht. Das Budget
für Beratungsdienstleistungen ist auf den maximalen Gesamtbetrag von CHF 1‘600‘000 (bisher CHF 1‘100‘000) erhöht worden.
Weitergehende Informationen zur Vergütung der
Mitglieder des Verwaltungsrates entnehmen Sie
dem Vergütungsbericht 2015 ab Seite 52 des Geschäftsberichts 2015, welcher auf Englisch unter
folgender Adresse elektronisch abgerufen werden
kann: https://ch.leonteq.com/investors/.
3. TRAKTANDUM 8.2: VERGÜTUNG DER
MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG
a) Antrag des Verwaltungsrates
Traktandum 8.2: Bindende Abstimmung über die
maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung
für das Geschäftsjahr 2017.
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, den
maximalen Gesamtbetrag von CHF 24’000’000
für die Vergütungen, die während oder in Bezug
auf das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern der
Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder
zugeteilt werden, zu genehmigen.
b) Leistungs- und erfolgsbezogene Vergütung
Die Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst eine fixe und eine variable Komponente. Die Basisvergütung wird jährlich vom Ver-
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
gütungsausschuss anhand von Verantwortungsbereich, Stellenprofil, Berufserfahrung und Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds festgesetzt und
vom Verwaltungsrat genehmigt.
Innerhalb des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung an die Geschäftsleitung kann der Verwaltungsrat die variable Komponente der Vergütung
der Geschäftsleitung nach eigenem Ermessen festsetzen.
Der maximale Gesamtbetrag der variablen Vergütung kann nur erreicht werden, wenn alle Ziele
deutlich übertroffen werden. Ungenügende Leistungen eines Mitglieds der Geschäftsleitung oder
unbefriedigende Ergebnisse der Unternehmung
können zu einer signifikanten Reduktion oder gänzlichen Streichung der variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung führen.
Die variable Vergütung ist in einen mittelfristigen
Leistungsplan (MFLP) und in einen langfristigen
Leistungsplan (LFLP) aufgeteilt.
Der MFLP honoriert die kurz- und mittelfristige Entwicklung. Dieser Teil der Vergütung bestimmt sich
nach dem Erfolg der Unternehmung und nach individuellen Zielen.
Die Ziele für die Unternehmung umfassen zum Beispiel den Bilanzgewinn, die Eigenkapitalrendite
und die Erfüllung von strategischen Zielen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens. Individuelle
Leistungsziele umfassen zum Beispiel die Erreichung von Zielen der Division, welche vom jeweiligen Mitglied der Geschäftsleitung geführt wird.
Der LFLP honoriert die langfristige strategische Entwicklung der Unternehmung. Der LFLP orientiert
sich an quantitativen, unternehmensrelevanten
Zielen, wie zum Beispiel der Marktkapitalisierung,
dem Bilanzgewinn, der Personalaufwandsquote
und weiteren Betriebskostenquoten.
Das Konzept der Vergütung der Mitglieder der
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 lässt
sich wie folgt zusammenfassen:
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 13
Vergütungssystem für die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017
Feste Vergütung
Jährliche
Basisvergütung
Variable Vergütung
Weitere Beiträge
Leistungsabhängige Zuteilung basierend auf
der Beurteilung der individuellen Zielerreichung
einerseits und des Erfolgs der Unternehmung
andererseits, gemessen an verschiedenen
quantitativen und qualitativen Kennzahlen
MFLP
Insbesondere für
die Altersvorsorge
LFLP
Zweck
Richtet sich nach
Verantwortungsbereichen,
Stellenprofil,
Berufserfahrung
und Fähigkeiten
des jeweiligen
Mitglieds
MFLP honoriert die kurzfristige und mittelfristige
Entwicklung und wird an
Zielen für die Unternehmung und an individuellen Zielen gemessen
Der LFLP honoriert die
langfristige strategische
Entwicklung der
Unternehmung
Dient der Absicherung der Mitglieder
und ihren Angehörigen, gestützt auf die
lokalen Marktpraktiken und Gesetze
Leistungsperiode
n/a
4 Jahre
(2018 – 2021)
3 Jahre
(2019 – 2021)
n/a
Leistungsmessung
n/a
Basierend auf:
• Zielen für die Unternehmung wie zum
Beispiel Bilanzgewinn,
Eigenkapitalrendite
und Erfüllung von
strategischen Zielen
innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens
Basierend auf der langfristigen strategischen
Entwicklung wie zum
Beispiel der Marktkapitalisierung, des Bilanzgewinns, der Personalaufwandsquote und anderen
Betriebskostenquoten
n/a
Ausschliesslich Aktien,
50% davon abgestuft
zugeteilt über 3 Jahre
und 50% zugeteilt nach
3 Jahren
Länderspezifisch
• individuellen Zielen
wie zum Beispiel Erreichung von Zielen
der Division, welche
vom jeweiligen Mitglied der Geschäftsleitung geführt wird
Auszahlung
bar
Grundsätzlich 62.5% in
bar und 37.5% in Aktien
AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER LEONTEQ AG
Die beantragte Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2017 beträgt CHF 24‘000‘000. In der
nachstehenden Tabelle werden die voraussichtlichen Mindest-, Ziel- und Höchstbeträge aufgezeigt:
CHF 1'000
Feste
Vergütung
Beiträge an die
Altersvorsorge
Variable Vergütung
MFLP
LFLP
Maximale
Gesamtvergütung
Minimum
6'030
617
0
0
6'647
Ziel
6'030
1'071
4'023
4'023
15'147
Maximum
6'030
1'880
8'045
8'045
24'000
c) Entwicklung der Gesamtvergütung
der Mitglieder der Geschäftsleitung
Der beantragte maximale Gesamtbetrag von
CHF 24‘000‘000 der Vergütung, der während oder
in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen
oder zugeteilt werden kann, wurde im Vergleich
zum Betrag von CHF 15‘600‘000, welcher von den
Aktionären an der Generalversammlung 2015 für
das Geschäftsjahr 2016 genehmigt wurde, aus folgenden Gründen erhöht:
• Ernennung eines zusätzlichen Mitglieds der Ge-
schäftsleitung (verantwortlich für den Vertrieb)
und
• Erhöhung der relativen und absoluten Band-
breite der variablen Vergütung (MFLP und LFLP)
für ausgewählte Mitglieder der Geschäftsleitung. Damit trägt das Vergütungssystem den
Aktionärsinteressen in dieser strategisch bedeutsamen Phase der Unternehmensentwicklung entsprechend Rechnung.
Weitergehende Informationen zur Vergütung der
Mitglieder der Geschäftsleitung entnehmen Sie
dem Vergütungsbericht 2015 ab Seite 52 des
Geschäftsberichts 2015, welcher auf Englisch unter folgender Adresse elektronisch abgerufen
werden kann: https://ch.leonteq.com/investors/.
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 | 15
4. TRAKTANDUM 8.3: KONSULTATIVABSTIMMUNG ÜBER DEN VERGÜTUNGSBERICHT 2015
Traktandum 8.3: Konsultativabstimmung über den
Vergütungsbericht 2015.
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die
Genehmigung des Vergütungsberichts 2015 in
einer Konsultativabstimmung.
Mit dem Vergütungsbericht möchten wir den Aktionären klare Informationen über unsere Vergütungssysteme, -richtlinien und -praktiken für den
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung geben
und Rechenschaft ablegen über die Verwendung
der von den Aktionären genehmigten Beträge.
Der Vergütungsbericht 2015 als Bestandteil des
Geschäftsberichts 2015 kann auf Englisch unter
folgender Adresse abgerufen werden: https://ch.
leonteq.com/investors/.
LEONTEQ AG
Brandschenkestrasse 90 | Postfach 1686 | 8027 Zürich | Telefon +41 58 800 1000 | Fax +41 58 800 1010
[email protected] | www.leonteq.com