Versicherung gegen Elementarschäden Hochwasserschutz in AKK

Versicherung gegen Elementarschäden
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
Mai 2015
Wer bin ich?
Sylvine Löhmann
Dipl.-Kffr. (FH)
Schadenexpertin bei der
Zuständig für Grundsatzfragen Sachschaden
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Was ist eine Hausratversicherung?
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Was ist eigentlich eine Elementarschadenversicherung?
R+V deckt auch
Rückstauschäden ab!
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Die Zürs-Zone gibt Aufschluss über die Risikosituation vor Ort.
Um die Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern risikogerecht kalkulieren zu
können, haben die deutschen Versicherer ein
Zonierungssystem für
Überschwemmung,
GK 1 - Sehr geringe Gefährdung
Statistische Wahrscheinlichkeit seltener
als einmal in 200 Jahren
200
GK 2 - Geringe Gefährdung
Statistische Wahrscheinlichkeit einmal
in 50-200 Jahren.
100
Rückstau und
Starkregen (ZÜRS)
entwickelt.
Nahezu jedes Gebäude in Deutschland
kann einer der insgesamt vier
Gefährdungsklassen zugeordnet werden:
Zürs
GK 3 - Mittlere Gefährdung
Statistische Wahrscheinlichkeit einmal
in 10-50 Jahren.
GK 4 - Hohe Gefährdung
Statistische Wahrscheinlichkeit einmal in
10 Jahren.
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
50
20
10
Sie können Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat gegen Elementarschäden
versichern!
Deutschland ist versicherbar!
1%
1%
9%
GK 1
GK 2
Verteilung der Zürs-Zonen
= Gefährdungsklasse (GK)
GK 3
GK 4
89%
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29.05.2015
Welche Schäden durch Hochwasser sind bei
Überschwemmung durch Oberflächenwasser
Oberflächenwasser
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29.05.2015
versichert?
Welche Schäden durch Hochwasser sind bei
An die Erdoberfläche gelangtes Grundwasser
Oberflächenwasser
Erdgebundenes Wasser/ Grundwasser
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29.05.2015
versichert?
Welche Schäden durch Hochwasser sind bei
Rückstau aus sanitären Einrichtungen und Bodenablauf
Grundstück Kunde
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29.05.2015
versichert?
Welche Schäden durch Hochwasser sind generell nicht versichert?
Grundstück nicht überschwemmt, eindringendes erdgebundenes Wasser
Grundstück Kunde

nicht versichert
Erdgebundenes
Wasser/
Grundwasser
Grundwasser *
* Für alle Grundwasserschäden gilt: Hat Grundwasser von unten die Bodenplatte
hochgedrückt oder beschädigt, sind diese Schäden abzugrenzen und nicht zu ersetzen.
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Welche Schäden durch Hochwasser sind generell nicht versichert?
Grundstück nicht überschwemmt, eindringendes Wasser nur in Form eines
„Sturzbachs“ über schmalen Weg/Kellertreppe durch Kellertür
Grundstück Kunde

nicht versichert
Hochwasserschutz in AKK – Alle sind gefordert!
29.05.2015
Was kostet die Absicherung gegen die Elementarschäden bei
 Einfamilienhaus
 Baujahr 1990
?
 Wohnfläche 200 qm
Wohngebäudeversicherung
ZÜRS Feuer, Leitungswasser,
-Zone Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser,
Sturm/Hagel und weitere
Elementarschäden
Differenz
1
560,74 EUR
666,78 EUR
106,04 EUR
2
560,74 EUR
682,92 EUR
122,18 EUR
3
560,74 EUR
789,25 EUR
228,51 EUR
 Ausgewiesen wird der Jahresbeitrag inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer abhängig von der

Risikoanschrift.
Die Selbstbeteiligung variiert nach ZÜRS-Zone und Anzahl der Vorschäden; mindestens 500 EUR.
Für die Gefahr Erdbeben gilt generell eine Selbstbeteiligung in Höhe von 3.000 EUR.
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29.05.2015
Was kostet die Absicherung gegen die Elementarschäden bei
 Wohnung im
Einfamilienhaus
 Baujahr 1990
?
 Wohnfläche 200 qm
Hausratversicherung
ZÜRS Feuer, Einbruchdieb-Zone stahl Leitungswasser, Sturm
/Hagel
Feuer, Einbruchdiebstahl
Leitungswasser, Sturm/Hagel
und weitere Elementarschäden
Differenz
1/2/3
266,54 EUR
33,26 EUR
233,28 EUR
 Ausgewiesen wird der Jahresbeitrag inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer abhängig von der

Risikoanschrift.
Die Selbstbeteiligung beträgt 200 EUR.
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29.05.2015
Hochwasserschäden
Klassisch ist Keller / EG von der Überschwemmung betroffen.
Es kann auch schlimmer kommen.
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29.05.2015
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Wir sind für Sie da. Wenden Sie sich
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29.05.2015