Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Glinkastraße 40 10117 Berlin Infoline: 0800 6050404 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung Informationen in Leichter Sprache XYZ-2013-01-001 Das steht in diesem Heft 1. Ein paar Worte zum Heft Seite 4 2. Was ist die gesetzliche Unfall-Versicherung ? Seite 6 3. Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfall-Versicherung ? Seite 9 4. Wer ist bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert ? Seite 11 5. Wann hilft Ihnen die gesetzliche Unfall-Versicherung ? Seite 14 6. Wer zahlt den Beitrag für die gesetzliche Unfall-Versicherung? 7. Wer hat dieses Heft gemacht ? Seite 2 Seite 16 Seite 17 Seite 3 1. Ein paar Worte zum Heft Liebe Leserinnen! Mit diesem Heft möchten wir Ihnen Liebe Leser! viele Informationen über die gesetzliche Unfall-Versicherung geben. Ihre Gesundheit ist das Wertvollste im Leben. Zum Beispiel: Niemand möchte krank werden •• Welche Personen sind bei der gesetzlichen oder einen Unfall haben. Unfall-Versicherung versichert? Leider passiert es aber manchmal trotzdem. •• Wann hilft die gesetzliche Unfall-Versicherung? Zum Beispiel am Arbeits-Platz. •• Wer bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung? Oder auf dem Weg zur Schule. In diesem Heft finden Sie auch Adressen Dann sind wir von der und Telefon-Nummern. gesetzlichen Unfall-Versicherung für Sie da. So können wir Ihre Fragen beantworten. Fast alle Bürgerinnen und Bürger von Deutschland sind bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Bei uns sind Sie in guten Händen. Ihre Sicherheit und Ihre Gesundheit liegen uns am Herzen. Das ist uns sehr wichtig. Seite 4 Seite 5 2. Was ist die gesetzliche Unfall-Versicherung ? Die gesetzliche Unfall-Versicherung Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen gehört zur deutschen Sozial-Versicherung. sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung. Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Das bedeutet: Deutschland. Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld. Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch: Sie kümmern sich um die Menschen, •• Die Arbeitslosen-Versicherung. wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben. •• Die gesetzliche Kranken-Versicherung. Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. •• Die Pflege-Versicherung. Oder in der Schule oder im Kindergarten. •• Und die Deutsche Renten-Versicherung. Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden. Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können. Eine Berufs-Genossenschaft Auch wenn er krank ist. ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung. Oder arbeitslos. Dort sind alle Arbeit-Nehmerinnen Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen. und Arbeit-Nehmer versichert. Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe. Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung. Die gesetzliche Unfall-Versicherung Die Unfall-Kasse ist aber vor allem kümmert sich um Menschen, für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer, die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben. die im öffentlichen Dienst arbeiten. Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben. Oder die eine Berufs-Krankheit haben. Seite 6 Seite 7 3. Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfall-Versicherung ? Öffentlicher Dienst bedeutet: Sichere und gesunde Die Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer Arbeits-Bedingungen schaffen arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land. Zum Beispiel: Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen •• In einer Schule. sorgen für Prävention. •• In einem Kranken-Haus. Ein anderes Wort für Prävention ist: Vorbeugen. •• Oder bei der Müll-Abfuhr. Die gesetzliche Unfall-Versicherung möchte Arbeits-Unfällen und Berufs-Krankheiten vorbeugen. Diese Personen sind ebenfalls Das heißt: bei einer Unfall-Kasse versichert: Es soll gar nicht erst zu einem Unfall •• Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen. oder zu einer Krankheit kommen. •• Schülerinnen und Schüler. •• Studentinnen und Studenten. Das sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen: •• Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet. •• Arbeitsschutz-Vorschriften. Ehren-Amt bedeutet: Jemand macht die Arbeit freiwillig Zum Beispiel: Das Tragen von Arbeitsschutz-Kleidung. •• Informationen über Gefahren und Schutz-Maßnahmen. und bekommt kein Geld. Zum Beispiel: Hände desinfizieren. Er arbeitet ehren-amtlich. Desinfizieren bedeutet: Die Hände werden von Keimen und Bakterien befreit. •• Ausbildungen und Weiter-Bildungen. Zum Beispiel: Zur Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit. Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen unterstützen die Unternehmen bei diesen Maßnahmen. Seite 8 Seite 9 4. Wer ist bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert ? Rehabilitation nach einem Arbeits-Unfall Alle Betriebe müssen eine Unfall-Versicherung haben. oder nach einer Berufs-Krankheit Dafür gibt es ein Gesetz. Deswegen heißt es: gesetzliche Unfall-Versicherung. Die Zeit der Erholung nach einem Arbeits-Unfall oder einer Berufs-Krankheit nennt man: Rehabilitation. Wenn ein Betrieb oder ein Unternehmen gegründet wird, In dieser Zeit werden die versicherten Personen muss das der Berufs-Genossenschaft gemeldet werden. finanziell unterstützt. Denn jeder Betrieb hat Verantwortung Das bedeutet: Sie bekommen Geld. für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die versicherten Personen sollen nach einem Dazu gehört auch: Arbeits-Unfall oder nach einer Berufs-Krankheit Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder ganz gesund werden. sollen gesund bleiben. So können sie wieder gute Arbeit leisten. Unfälle sollen vermieden werden. Das ist ein großes Ziel der gesetzlichen Unfall-Versicherung. Deswegen gibt es in Deutschland die Versicherungs-Pflicht. Das bedeutet: Entschädigung von versicherten Personen Die Personen sind gesetzlich versichert. Manchmal bleiben Gesundheits-Schäden nach einer Berufs-Krankheit oder einem Arbeits-Unfall. Dann zahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung eine Rente. Auch im Todes-Fall werden die Angehörigen finanziell unterstützt. Das nennt man: Entschädigung. Seite 10 Seite 11 Diese Personen sind bei der Manche Personen arbeiten selbst-ständig. gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert: Sie haben deshalb keine Versicherungs-Pflicht. •• Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer Zum Beispiel: von Betrieben in Deutschland. •• Personen, die eine Ausbildung machen. Ein anderes Wort dafür ist: Auszubildende. •• Kinder im Kinder-Garten und in der Betreuung. •• Ärztinnen und Ärzte. •• Rechts-Anwältinnen und Rechts-Anwälte. •• Selbst-ständige Handwerkerinnen und Handwerker. Sie können sich aber freiwillig selbst versichern. Dafür zahlen sie Geld an die Berufs-Genossenschaft. Zum Beispiel: Bei einer Tages-Mutter. •• Schülerinnen und Schüler. •• Studentinnen und Studenten. Was müssen Sie tun, •• Menschen, die Hilfe leisten. wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten? Zum Beispiel beim Blut-Spenden. •• Menschen, die andere Personen zu Hause pflegen. Seite 12 Melden Sie den Arbeits-Unfall immer sofort bei Ihrem Vorgesetzten. •• Personen im Ehren-Amt. Wenn Sie eine Verletzung haben, •• Land-Wirtinnen und Land-Wirte. werden Sie zu einer Durchgangs-Ärztin Für Land-Wirtinnen und Land-Wirte gibt es oder zu einem Durchgangs-Arzt geschickt. eine eigene Sozial-Versicherung. Das sind spezielle Ärzte. Sie heißt: Sie kennen sich besonders gut mit Arbeits-Unfällen aus. Sozial-Versicherung für Land-Wirtschaft, Sie schreiben einen Bericht über den Unfall Forsten und Gartenbau. für die gesetzliche Unfall-Versicherung. Seite 13 5. Wann hilft Ihnen die gesetzliche Unfall-Versicherung? Bei einem Arbeits-Unfall Bei einer Berufs-Krankheit Das ist ein Unfall am Arbeits-Platz. Eine Berufs-Krankheit bekommen Arbeit-Nehmerinnen Ein Beispiel: und Arbeit-Nehmer durch ihre Arbeit. Herr Meier arbeitet mit einer großen Säge. Zum Beispiel: Bei seiner Arbeit hat er sich an der Hand verletzt. •• Frau Jäger arbeitet als Reinigungs-Kraft. Er muss zum Arzt. Dabei arbeitet sie mit verschiedenen Die Berufs-Genossenschaft bezahlt Reinigungs-Mitteln und Wasser. die Behandlung beim Arzt. Von den Chemikalien in den Reinigungs-Mitteln hat Frau Jäger Probleme mit ihrer Haut bekommen. Sie hat rote Flecken an den Händen. Bei einem Wege-Unfall Die Flecken heißen: Ekzeme. Sie brennen und jucken Frau Jäger. Ein Wege-Unfall ist ein Unfall, Ihre Haut ist krank. der auf dem Weg zur Arbeit passiert. Die gesetzliche Unfall-Versicherung bezahlt Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. für Frau Jäger die Behandlung beim Haut-Arzt. Und wenn eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer •• Herr Müller hat viele Jahre Sachen für die Arbeit erledigen muss. an einer sehr lauten Maschine gearbeitet. Ein Beispiel: Er ist durch die Arbeit schwerhörig geworden. Frau Schulze ist auf dem Weg zur Arbeit Herr Müller kann nicht mehr richtig arbeiten. mit dem Fuß umgeknickt. Das nennt man: Minderung der Erwerbs-Fähigkeit. Frau Schulze kommt ins Kranken-Haus. Deswegen bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung Die Behandlung bezahlt die gesetzliche eine Rente an Herrn Müller. Unfall-Versicherung. Seite 14 Seite 15 6. Wer zahlt den Beitrag für die gesetzliche Unfall-Versicherung ? 7. Wer hat dieses Heft gemacht ? Die Mitgliedschaft kostet Geld. Die Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung Aber: hat das Heft gemacht: Für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer übernehmen Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung e. V. die Betriebe und die Unternehmen die Kosten. Glinkastraße 40 Für die Schulen und Personen im Ehren-Amt 10117 Berlin bezahlt der Staat die Beiträge. www.dguv.de (wird nicht berechnet) Ehren-Amt bedeutet: Man arbeitet freiwillig und ohne Bezahlung. So können Sie uns erreichen: Für die Versicherten ist die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gesetzliche Unfall-Versicherung kostenlos. Telefon: 0800 - 60 50 40 4 Telefax: 0800 - 60 50 41 6 Insgesamt sind 76 Millionen Menschen E-Mail: [email protected] in Deutschland versichert. Die gesetzliche Unfall-Versicherung hat die Aufgabe Gehörlosen-Service und für Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Hörgeschädigten-Service: Zum Beispiel: Gebärden-Telefon:[email protected] •• Bei der Arbeit in Betrieben und Unternehmen. ISDN-Bildtelefon: 0800 - 60 50 41 5 •• In Kinder-Tages-Stätten. •• In Schulen. Der Text in Leichter Sprache ist von: •• Oder beim Studium. Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt •• Sowie beim Ehren-Amt. Große Ackerhofsgasse 15 99084 Erfurt Telefon: 0361- 65 88 66 87 www.büro-für-leichte-sprache.de Seite 16 Seite 17 Prüferinnen und Prüfer für Leichte Sprache: Sabine Juppe Steven Preuß Leichte Sprache! Kathrin Lorenz Heiko Schneider Sabine Jahn Simone Gebhardt (wird nicht berechnet) Gestaltung: Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt Die Bilder sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Und Katharina Magerl vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt (wird nicht berechnet) Seite 18 Seite 19
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