Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Infoline: 0800 6050404
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dguv.de
Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung
Informationen in Leichter Sprache
XYZ-2013-01-001
Das steht in diesem Heft
1. Ein paar Worte zum Heft Seite 4
2. Was ist die gesetzliche Unfall-Versicherung ? Seite 6
3. Was sind die Aufgaben der
gesetzlichen Unfall-Versicherung ? Seite 9
4. Wer ist bei der gesetzlichen
Unfall-Versicherung versichert ? Seite 11
5. Wann hilft Ihnen die gesetzliche
Unfall-Versicherung ? Seite 14
6. Wer zahlt den Beitrag für die
gesetzliche Unfall-Versicherung? 7. Wer hat dieses Heft gemacht ? Seite 2
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Seite 17
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1. Ein paar Worte zum Heft
Liebe Leserinnen!
Mit diesem Heft möchten wir Ihnen
Liebe Leser!
viele Informationen über die
gesetzliche Unfall-Versicherung geben.
Ihre Gesundheit ist das Wertvollste im Leben.
Zum Beispiel:
Niemand möchte krank werden
•• Welche Personen sind bei der gesetzlichen
oder einen Unfall haben.
Unfall-Versicherung versichert?
Leider passiert es aber manchmal trotzdem.
•• Wann hilft die gesetzliche Unfall-Versicherung?
Zum Beispiel am Arbeits-Platz.
•• Wer bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung?
Oder auf dem Weg zur Schule.
In diesem Heft finden Sie auch Adressen
Dann sind wir von der
und Telefon-Nummern.
gesetzlichen Unfall-Versicherung für Sie da.
So können wir Ihre Fragen beantworten.
Fast alle Bürgerinnen und Bürger von Deutschland
sind bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Bei uns sind Sie in guten Händen.
Ihre Sicherheit und Ihre Gesundheit
liegen uns am Herzen.
Das ist uns sehr wichtig.
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2. Was ist die gesetzliche
Unfall-Versicherung ?
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in
Das bedeutet:
Deutschland.
Sie machen die Verwaltung
und sie bezahlen Geld.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
Sie kümmern sich um die Menschen,
•• Die Arbeitslosen-Versicherung.
wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
•• Die gesetzliche Kranken-Versicherung.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
•• Die Pflege-Versicherung.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
•• Und die Deutsche Renten-Versicherung.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Eine Berufs-Genossenschaft
Auch wenn er krank ist.
ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Oder arbeitslos.
Dort sind alle Arbeit-Nehmerinnen
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
und Arbeit-Nehmer versichert.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall
finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.
Eine Unfall-Kasse ist auch
eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem
kümmert sich um Menschen,
für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.
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3. Was sind die Aufgaben der
gesetzlichen Unfall-Versicherung ?
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Sichere und gesunde
Die Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer
Arbeits-Bedingungen ­schaffen
arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
•• In einer Schule.
sorgen für Prävention.
•• In einem Kranken-Haus.
Ein anderes Wort für Prävention ist: Vorbeugen.
•• Oder bei der Müll-Abfuhr.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung möchte
Arbeits-Unfällen und Berufs-Krankheiten vorbeugen.
Diese Personen sind ebenfalls
Das heißt:
bei einer Unfall-Kasse versichert:
Es soll gar nicht erst zu einem Unfall
•• Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen.
oder zu einer Krankheit kommen.
•• Schülerinnen und Schüler.
•• Studentinnen und Studenten.
Das sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen:
•• Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet.
•• Arbeitsschutz-Vorschriften.
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig
Zum Beispiel: Das Tragen von Arbeitsschutz-Kleidung.
•• Informationen über Gefahren und Schutz-Maßnahmen.
und bekommt kein Geld.
Zum Beispiel: Hände desinfizieren.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Desinfizieren bedeutet:
Die Hände werden von Keimen und Bakterien befreit.
•• Ausbildungen und Weiter-Bildungen.
Zum Beispiel: Zur Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit.
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
unterstützen die Unternehmen bei diesen Maßnahmen.
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4. Wer ist bei der gesetzlichen
Unfall-Versicherung versichert ?
Rehabilitation nach einem Arbeits-Unfall
Alle Betriebe müssen eine Unfall-Versicherung haben.
oder nach einer Berufs-Krankheit
Dafür gibt es ein Gesetz.
Deswegen heißt es: gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Zeit der Erholung nach einem Arbeits-Unfall oder einer
Berufs-Krankheit nennt man: Rehabilitation.
Wenn ein Betrieb oder ein Unternehmen gegründet wird,
In dieser Zeit werden die versicherten Personen
muss das der Berufs-Genossenschaft gemeldet werden.
finanziell unterstützt.
Denn jeder Betrieb hat Verantwortung
Das bedeutet: Sie bekommen Geld.
für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die versicherten Personen sollen nach einem
Dazu gehört auch:
Arbeits-Unfall oder nach einer Berufs-Krankheit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wieder ganz gesund werden.
sollen gesund bleiben.
So können sie wieder gute Arbeit leisten.
Unfälle sollen vermieden werden.
Das ist ein großes Ziel der gesetzlichen
Unfall-Versicherung.
Deswegen gibt es in Deutschland die
Versicherungs-Pflicht.
Das bedeutet:
Entschädigung von versicherten Personen
Die Personen sind gesetzlich versichert.
Manchmal bleiben Gesundheits-Schäden
nach einer Berufs-Krankheit oder einem Arbeits-Unfall.
Dann zahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung eine Rente.
Auch im Todes-Fall werden die Angehörigen
finanziell unterstützt.
Das nennt man: Entschädigung.
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Diese Personen sind bei der
Manche Personen arbeiten selbst-ständig.
gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert:
Sie haben deshalb keine Versicherungs-Pflicht.
•• Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer
Zum Beispiel:
von Betrieben in Deutschland.
•• Personen, die eine Ausbildung machen.
Ein anderes Wort dafür ist: Auszubildende.
•• Kinder im Kinder-Garten
und in der Betreuung.
•• Ärztinnen und Ärzte.
•• Rechts-Anwältinnen und Rechts-Anwälte.
•• Selbst-ständige Handwerkerinnen und Handwerker.
Sie können sich aber freiwillig selbst versichern.
Dafür zahlen sie Geld an die Berufs-Genossenschaft.
Zum Beispiel: Bei einer Tages-Mutter.
•• Schülerinnen und Schüler.
•• Studentinnen und Studenten.
Was müssen Sie tun,
•• Menschen, die Hilfe leisten.
wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten?
Zum Beispiel beim Blut-Spenden.
•• Menschen, die andere Personen
zu Hause pflegen.
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Melden Sie den Arbeits-Unfall immer sofort
bei Ihrem Vorgesetzten.
•• Personen im Ehren-Amt.
Wenn Sie eine Verletzung haben,
•• Land-Wirtinnen und Land-Wirte.
werden Sie zu einer Durchgangs-Ärztin
Für Land-Wirtinnen und Land-Wirte gibt es
oder zu einem Durchgangs-Arzt geschickt.
eine eigene Sozial-Versicherung.
Das sind spezielle Ärzte.
Sie heißt:
Sie kennen sich besonders gut mit Arbeits-Unfällen aus.
Sozial-Versicherung für Land-Wirtschaft,
Sie schreiben einen Bericht über den Unfall
Forsten und Gartenbau.
für die gesetzliche Unfall-Versicherung.
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5. Wann hilft Ihnen die
gesetzliche Unfall-Versicherung?
Bei einem Arbeits-Unfall
Bei einer Berufs-Krankheit
Das ist ein Unfall am Arbeits-Platz.
Eine Berufs-Krankheit bekommen Arbeit-Nehmerinnen
Ein Beispiel:
und Arbeit-Nehmer durch ihre Arbeit.
Herr Meier arbeitet mit einer großen Säge.
Zum Beispiel:
Bei seiner Arbeit hat er sich an der Hand verletzt.
•• Frau Jäger arbeitet als Reinigungs-Kraft.
Er muss zum Arzt.
Dabei arbeitet sie mit verschiedenen
Die Berufs-Genossenschaft bezahlt
Reinigungs-Mitteln und Wasser.
die Behandlung beim Arzt.
Von den Chemikalien in den Reinigungs-Mitteln hat
Frau Jäger Probleme mit ihrer Haut bekommen.
Sie hat rote Flecken an den Händen.
Bei einem Wege-Unfall
Die Flecken heißen: Ekzeme.
Sie brennen und jucken Frau Jäger.
Ein Wege-Unfall ist ein Unfall,
Ihre Haut ist krank.
der auf dem Weg zur Arbeit passiert.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung bezahlt
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
für Frau Jäger die Behandlung beim Haut-Arzt.
Und wenn eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer
•• Herr Müller hat viele Jahre
Sachen für die Arbeit erledigen muss.
an einer sehr lauten Maschine gearbeitet.
Ein Beispiel:
Er ist durch die Arbeit schwerhörig geworden.
Frau Schulze ist auf dem Weg zur Arbeit
Herr Müller kann nicht mehr richtig arbeiten.
mit dem Fuß umgeknickt.
Das nennt man: Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Frau Schulze kommt ins Kranken-Haus.
Deswegen bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung
Die Behandlung bezahlt die gesetzliche
eine Rente an Herrn Müller.
Unfall-Versicherung.
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6. Wer zahlt den Beitrag für die
gesetzliche Unfall-Versicherung ?
7. Wer hat dieses Heft gemacht ?
Die Mitgliedschaft kostet Geld.
Die Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung
Aber:
hat das Heft gemacht:
Für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer übernehmen
Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung e. V.
die Betriebe und die Unternehmen die Kosten.
Glinkastraße 40
Für die Schulen und Personen im Ehren-Amt
10117 Berlin
bezahlt der Staat die Beiträge.
www.dguv.de
(wird nicht berechnet)
Ehren-Amt bedeutet:
Man arbeitet freiwillig und ohne Bezahlung.
So können Sie uns erreichen:
Für die Versicherten ist die
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
gesetzliche Unfall-Versicherung kostenlos.
Telefon: 0800 - 60 50 40 4
Telefax: 0800 - 60 50 41 6
Insgesamt sind 76 Millionen Menschen
E-Mail: [email protected]
in Deutschland versichert.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung hat die Aufgabe
Gehörlosen-Service und
für Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.
Hörgeschädigten-Service:
Zum Beispiel:
Gebärden-Telefon:[email protected]
•• Bei der Arbeit in Betrieben und Unternehmen.
ISDN-Bildtelefon: 0800 - 60 50 41 5
•• In Kinder-Tages-Stätten.
•• In Schulen.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
•• Oder beim Studium.
Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt
•• Sowie beim Ehren-Amt.
Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt
Telefon: 0361- 65 88 66 87
www.büro-für-leichte-sprache.de
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Prüferinnen und Prüfer für Leichte Sprache:
Sabine Juppe
Steven Preuß
Leichte
Sprache!
Kathrin Lorenz
Heiko Schneider
Sabine Jahn
Simone Gebhardt
(wird nicht berechnet)
Gestaltung:
Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Und Katharina Magerl
vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt
(wird nicht berechnet)
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