Bestätigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung

Bestätigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung nach § 62 SächsBO
Name, Vorname
Telefon
Straße, Hausnummer
Fax
PLZ, Ort
E-Mail
Postanschrift des Empfängers
Angaben zum Empfänger (Dienststelle)
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Stadtplanungsamt
Annaberger Straße 89
09106 Chemnitz
09120 Chemnitz
Telefon
0371 488-6044
Fax
0371 488-6199
Weiter
E-Mail
[email protected]
Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz
(Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Str. 89)
Anlage 12
- vom Amt auszufüllen Eingangsdatum
Anschrift des Bauherrn
Bearbeiter/in
Telefon
Aktenzeichen
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Bestätigung der Gemeinde
über die gesicherte Erschließung und die ausreichende Löschwasserversorgung für Vorhaben
in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Datum
zur Vorlage vom:
1 Vorhaben
genaue Bezeichnung des Vorhabens
2 Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Haus-Nr.
Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer
- vom Amt auszufüllen -
3 Zufahrt
Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche:
ja
nein
ja
nein
Die öffentliche Verkehrsfläche ist nutzbar ab:
Das Grundstück ist über eine Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen:
Die Zufahrt ist rechtlich gesichert durch:
4 Trinkwasserversorgung
ist gesichert durch:
ist nicht gesichert
ab:
5 Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Internet-Formular
ist gesichert durch:
ist nicht gesichert
ab:
6 Löschwasserversorgung
ist gesichert durch:
ist nicht gesichert
ab:
7 Energieversorgung
ist gesichert durch:
ist nicht gesichert
ab:
8 Unterschrift
Datum, Unterschrift Bearbeiter/in
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