30 Fragen fuer Arbeitgeber

Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland,
Informationen für deutsche Arbeitgeber
Übernommen aus die EURES Broschure „30 meist gestellte Fragen für deutsche Arbeitgeber, die in den Niederlanden
Personal rekrutieren wollen“
1. Ich will Arbeitnehmer aus den Niederlanden einstellen.
Wohin kann ich mich wenden, was muss ich beachten?
Wenn Sie Arbeitnehmer aus den Niederlanden suchen, können Sie sich an EURES (European Employment Services)
wenden. Das ist ein Netz von EURES-Mitarbeitern, die bei
der Bundesagentur für Arbeit oder auf der niederländischen
Seite bei dem UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) arbeiten. Auf der Website www.arbeitsagentur.de
kann man sich auch mit Stellenangeboten für niederländische Mitarbeiter melden. Die Mitarbeiter von EURES können
Ihnen weiterhelfen, um in Ihrer Gegend den richtigen Ansprechpartner zu finden. Was Sie beachten müssen, wird in
den folgenden Fragen beantwortet.
2. Darf ich Arbeitnehmer aus den Niederlanden einstellen
oder gibt es für Arbeitgeber bestimmte Bedingungen?
Sie dürfen ohne weiteres Arbeitnehmer aus den Niederlanden einstellen. Sie sollten aber darauf achten, ob für bestimmte Berufe eine Gleichstellung des Studiums/Diploms benötigt wird. (siehe Frage 3).
3. Wie kann ich einen niederländischen Berufsabschluss
mit einem deutschen vergleichen?
Es gibt eine Europäische Richtlinie (EG 2005/36) zur gegenseitigen Anerkennung von Berufen und Studien.
Einige niederländische Studienabschlüsse werden ohne weiteres anerkannt. Andere bedürfen einer Gleichstellung. Nähere Informationen dazu gibt es bei www.beruflicheanerkennung.de und www.anabin.de (Anerkennung und
Bewer-tung ausländischer Bildungsnachweise).
Seit dem 1. April 2012 ist in Deutschland das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft. Es schafft erstmals
für alle Personen mit staatlich anerkanntem, ausländischem
Berufsabschluss, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder
Aufenthaltsstatus, einen allgemeinen Rechtsanspruch auf
eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.
Zuständige Stelle für die Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Aus- und Weiterbildungsabschlüsse aus
den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), ein bundesweites Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und
Handelskammern mit Sitz in Nürnberg. www.ihk-fosa.de. Die
IHK FOSA nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und
prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen als gleichwertig mit entsprechenden deutschen Qualifikationen eingestuft werden können. Im EUREGIO-Gebiet können Sie sich
vor einer Antragstellung kostenfrei beraten lassen bei der
Industrie-und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster oder bei der Industrie- und Han-
delskammer in Osnabrück, Neuer Graben 38, 49074
Osnabrück. Sie ermittelt auch den passenden Referenzberuf und kann die zuständigen Anerkennungsstellen
nennen, falls die IHK FOSA nicht zuständig sein sollte.
Kontaktdaten:
IHK Osnabrück: Wolfgang Wilmar, 0049541353454 oder
[email protected]
IHK Münster: Heinrich Doth, 0049251707268 oder
[email protected]
4. Spielt die Nationalität des Arbeitnehmers eine Rolle?
Die Nationalität des Arbeitnehmers kann eine Rolle spielen. Aufgrund der europäischen Regelgebung darf ein
Arbeitnehmer mit einer Nationalität eines EU-Staates
(und Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz)
ohne nähere Bedingungen in Deutschland arbeiten.
Wenn ein Einwohner der Niederlande aber eine nicht-EU
Nationalität hat, werden weitere Formalitäten notwendig sein (Arbeitserlaubnis).
5. Wo finde ich (im Internet) einschlägige Informationen, wenn ich Personen aus den Niederlanden einstellen möchte?
Es gibt verschiedene Institutionen, die Ihnen mit Ihren
Fragen zu grenzüberschreitender Arbeit speziell zu den
Nieder-landen weiterhelfen können. Diese Instanzen
verfügen ebenfalls über Websites.
EUREGIO: (www.go-euregio.eu)
Die Mitarbeiter im Projekt Bürgerberatung, beraten
Grenzpendler und Arbeitgeber über die Folgen von
grenzüberschreitender Arbeit.
EURES: (http://EC.Europa.eu/eures)
Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) für Arbeitskräfte und Arbeitgeber
sowie generell alle Bürger anzubieten, die vom Recht auf
Freizügigkeit Gebrauch machen möchten. EURES-Berater
finden Sie bei der Arbeitsagentur in Deutschland und bei
UWV (niederländische Arbeitsagentur)
UWV: (www.uwv.nl/werkgevers)
Das UWV ist für die Arbeitnehmersozialversicherungen
(Arbeitslosen und Erwerbsunfähigkeit) und für die Arbeitsmarktdienstleistung zuständig. Auch grenzüberschreitend verfügt man über weitere Informationen,
meist im Verbund mit EURES.
Bundesagentur für Arbeit: (www.arbeitsagentur.de)
anzuwendende Recht im Arbeitsvertrag zu benennen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen
umfas-sende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeitsund Ausbildungsmarkt. Unter www.zav.de finden Sie Informationen über grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung.
8. Wo ist der Arbeitnehmer (sozial-)versichert, wenn er
in den Niederlanden wohnt und in Deutschland arbeitet?
Und wo muss ich als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Steueramt Team GWO: (keine eigene Website)
Das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (Team GWO) erteilt allgemeine Auskünfte über niederländische Steuerfragen in grenzüberschreitenden Angelegenheiten mit Deutschland und Belgien. Sie kön-nen sich außerdem in grenzüberschreitenden
Angelegenheiten mit den Niederlanden bei Fragen zum
belgischen und deutschen Steuersystem an das Team
GWO wenden. Im Team GWO arbeiten deutsche, belgische und niederländische Steuerbehörden zusammen.
Telefonnummer aus Deutschland: 0800 - 1011352
Telefonnummer aus den Niederlanden: 0800 - 0241212
Telefonnummer aus Belgien: 0800 - 90220
BDZ: (www.svb.nl/BDZ)
Das Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) gibt Auskünfte und
berät Personen zur Sozialversicherung, die in Deutschland
woh-nen oder arbeiten. Diese Website konzentriert sich
stärker auf niederländische Arbeitnehmer. Alle Informationen stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Weitere Information von der niederländischen Seite kann
man auch noch finden unter:
Grensinfopunt: www.grensinfopunt.nl
Startpunt grensarbeit: http://
www.startpuntgrensarbeid.nl/nlde/de
6. Worauf muss ich achten, wenn ich Personen aus den
Niederlanden einstellen möchte?
Die wichtigsten Sachverhalte werden in den unterschiedlichen Fragen beantwortet. Sie müssen sich vor allem der
Tat-sache bewusst sein, dass, sollte ihr Arbeitnehmer in
den Niederlanden wohnen, andere Regeln oder Gesetze
gelten können als die, die für deutsche Arbeitnehmer gelten. Sie können nicht einfach davon ausgehen, dass die
Regelungen, die für ihre in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer gelten, auch ohne weiteres für Ihre in den
Niederlanden woh-nenden Arbeitnehmer Anwendung
finden.
7. Was sind die arbeitsrechtlichen Folgen für meine Arbeitnehmer, wenn diese in den Niederlanden wohnen
oder dort hinziehen?
Wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt oder
dorthin zieht, werden sich für ihn aber auch für Sie Änderungen ergeben. Die Sozialversicherungsposition des Arbeitnehmers, aber möglicherweise auch die der dazugehörigen Familienmitglieder kann sich ändern, und möglicherweise auch das Land, wohin seine Steuern abgeführt werden müssen. Der Arbeitsvertrag an sich ändert sich nicht.
Es ist zu empfehlen, ausdrücklich deutsches Recht als das
Wenn der Arbeitnehmer nur (für Ihre Firma) in Deutschland arbeitet, wird er in Deutschland für die Sozialversicherungen versichert sein. Das heißt, dass Sie die Beiträge
für diese Versicherungen und andere Leistungen (wie Betriebsrenten) in Deutschland zahlen müssen. Wenn ihr
Arbeitnehmer nicht nur in Deutschland, sondern auch in
den Niederlanden arbeitet, kann das Folgen haben für die
Versicherungsposition. Auf diesen Fall wird in Frage 12
eingegangen.
9. Gibt es einen Unterschied zwischen den verschiedenen
Sozialversicherungen?
In den Niederlanden ist man versichert, wenn man entweder dort wohnt und/oder arbeitet. In Deutschland basieren die Sozialversicherungen alle auf Arbeit und Einkommen. Es gibt auch in Deutschland Fälle, wo aufgrund der
Wohnsituation Recht auf Leistungen bestehen, dies sind
Ausnahmen und werden hier nicht besprochen. Es kann
aber für einen Mitarbeiter (und auch dessen Partner), der
in die Niederlande zieht wichtig sein, sich bewusst zu werden, dass es in den Niederlanden Sozialversicherungen auf
Grund des Wohnens gibt. Wichtig dabei ist, dass in Europa
auf Grund der EG Verordnung 883/04 grundsätzlich gilt,
dass die Versicherung im dem Land, wo gearbeitet wird,
Vorrang hat.
10. Wo muss der Arbeitnehmer Steuern zahlen und wo
muss ich als Arbeitgeber Steuern zahlen?
Der Arbeitnehmer muss seine Steuer in dem Land, wo er
arbeitet, zahlen, also in Deutschland. Sie müssen die Steuer also ganz normal in Deutschland abführen. Es gibt einige Ausnahmen wie bei Beamten und Fernfahrern. Wenn
der Mitarbeiter auch in anderen Ländern tätig ist, kann
das Folgen für die Steuerpflicht haben. Darauf wird in Frage 12 geantwortet.
11. Zahlt man immer im gleichen Land Steuern und Sozialversicherung?
Meistens ist es der Fall, dass die Steuerpflicht und die Beitragspflicht für die Sozialversicherungen sich im gleichen
Land befinden. Das muss aber nicht unbedingt so sein. Es
gibt Beispiele, bei denen jemand in den Niederlanden
versichert, aber (teilweise) steuerpflichtig in Deutschland
ist. Das ist vor allem der Fall, wenn jemand sowohl in
Deutschland wie auch in den Niederlanden arbeitet. In
Frage 12 wird diese Situation näher besprochen
12. Hat es auch weitergehende Konsequenzen, wenn
mein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt,
dort auch z. B. im Bereich Heimarbeit tätig ist oder auch
für meine Firma in den Niederlanden arbeitet?
Das kann tatsächlich Konsequenzen haben. Wenn ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt und sowohl in
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Deutschland wie auch in den Niederlanden arbeitet, kann
es sein, dass er trotz seiner Tätigkeit in Deutschland in den
Niederlanden sozialversichert ist. Das gilt, wenn er 25%
oder mehr seiner Tätigkeiten in den Niederlanden (= Wohnland) ausübt. Der Mitarbeiter ist bezüglich der Sozialversicherung vollständig den Niederlanden unterworfen. Für die
Steuern hat es ebenfalls Folgen. Wie beschrieben, ist der
Arbeitnehmer steuerpflichtig in dem Land, in dem er seine
Tätigkeiten ausübt. Wenn also vollständig in Deutschland
gearbeitet wird, ist die Steuerpflicht vollständig in Deutschland. Wird aber teilweise in den Niederlanden gearbeitet,
geht für diesen Teil die Steuerpflicht in die Niederlande. In
diesem Fall müssen Sie die Beiträge der Sozialversicherungen vollständig in den Niederlanden zahlen. Die Steuer wird
für den Teil, der in Deutschland gearbeitet wird, in Deutschland gezahlt, und für den Teil, der in den Niederlanden gearbeitet wird, in die Niederlande abgeführt.
13. Welchen Folgen hat ein Nebenjob in den Niederlanden
wenn der Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt?
von etwa 100 €, dieser Beitrag wird nicht vom Gehalt
einbehalten.
Diese Tabellen gelten also, wenn Ihr Arbeitnehmer in
den Niederlanden sozialversichert und steuerpflichtig
ist oder wird. Arbeitet Ihr Mitarbeiter nur in Deutschland, sind nur die deutschen Steuern und Sozialversicherungen zu zahlen.
Das niederländische Finanzamt zieht sowohl die Steuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge ein. Dabei
werden die allgemeine Steuerermäßigung und Arbeitsermäßigung direkt berücksichtigt. Ist der Mitarbeiter nicht in den Niederlanden sozialversichert, aber
wohl steuerpflichtig, dann werden nur die Lohnsteuern eingezogen!
Ein Rechenprogramm für eine einfache niederländische Lohnberechnung finden Sie unter
www.loonwijzer.nl.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Nebenjob in den Niederlanden hat und dort für einen anderen Arbeitgeber arbeitet,
sind die Folgen zu vergleichen mit der Situation in Frage 12.
15. Kann ich einen Arbeitnehmer, der in Deutschland
sozialversichert ist, auch in den Niederlanden arbeiten lassen und dafür sorgen, dass er in Deutschland
versichert bleibt?
14. Wie staffeln sich die Steuer und die Sozialversicherung
in den Niederlanden (Stand 2016)?
Ein Arbeitgeber kann mit einer Entsendebescheinigung A1 (wird auch noch häufig E 101 genannt) einen
Arbeitnehmer ins Ausland entsenden und dafür sorgen, dass dieser Mitarbeiter trotzdem in Deutschland
sozialversichert bleibt. Der Arbeitgeber stellt einen
Antrag beim zuständigen Träger. Im Falle des gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers ist das die
jeweilige Krankenkasse.
Die Entsendung kann maximal 24 Monate dauern.
Unter Umständen kann diese Entsendung noch verlängert werden.
Einkommensstufen
Volksversicherungen*
Lohnsteuer
Lohnabgaben
€ 0 bis € 19.922
28,15 %
8,4%
36,55 %
€ 19.922 bis €
33.715
28,15 %
12,25 %
40,4 %
€ 33.715 bis €
66.421
keine
40,4 %
40,4 %
€ 66.422 und
mehr
keine
52 %
52%
* AOW (Altersrente) 17,9% – Anw (Hinterbliebenenrente)
0,6% – WLZ (Pflegeversicherung) 9,65%
Die Volksversicherungen werden gleichzeitig mit der Lohnsteuer eingezogen
Arbeitnehmerversicherungen:
Arbeitgeber
4,65 %
Arbeitnehmer
-
Über höchstens
WGA rekenpremie)
WW
0,54 %
-
52.763 pro Jahr
1,70 %
-
52.763 pro Jahr
ZVW einkommensabhängig
7,75 %
WAO/WIA-basis
52.763 pro Jahr
52.763 pro Jahr
*WAO/WIA und WGA (Erwerbsunfähigkeit) – WW
(Arbeitslosengeld) – ZVW (Krankenversicherung)
Der Arbeitnehmer zahlt selber einen festen Monatsbeitrag
an seine niederländische Krankenkasse (zorgverzekeraar)
Achtung: diese Bescheinigung bezieht sich nur auf die
Sozialversicherung und NICHT auf die Steuerpflicht!
Für weitere Informationen: http://www.dvka.de/
oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Und auch: http://www.krankenkassen.de/ausland/
16. Was passiert, wenn ich einen Arbeitnehmer, der
in Deutschland wohnt, in die Niederlande entsende,
und dieser Arbeitnehmer in Deutschland einen Nebenjob erhält?
An der Sozialversicherung kann sich eigentlich nichts
ändern. Da der Mitarbeiter schon in Deutschland versichert ist, wird sich daran durch eine Erwerbstätigkeit
in Deutschland nichts ändern. Es ist aber trotzdem
empfehlenswert, bei jeder Änderung Kontakt mit der
zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um nachzufragen, ob eine Änderung der Umstände auch eine
Änderung der Entsendebescheinigung mit sich bringt.
17. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer in die Niederlande entsendet wird und er dort auch einen Nebenjob ausübt?
In dem Fall kann es sein, dass dies Konsequenzen für
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die Versicherung des Mitarbeiters und der Entsendebescheinigung hat. Änderungen in den Tätigkeiten des Arbeitnehmers
können Folgen haben. Es ist also auch dann zu empfehlen, Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen. Man sollte mit dem Mitarbeiter verabreden, dass er eine Meldepflicht
gegenüber dem Arbeitgeber hat, wenn sich bezüglich der Arbeit
(auch Nebenjob) oder Adresse etwas ändert.
18. Kann ein Selbständiger auch entsendet werden?
Auch ein Selbständiger kann entsendet werden. Dieser muss
dann einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger
stellen. Für Selbständige gelten spezielle Bestimmungen. Insbesondere muss bereits vor der „Entsendung“ eine nennenswerte
Tätigkeit in Deutschland ausgeübt worden sein, und die Voraussetzungen für die Fortsetzung dieser Tätigkeit müssen erhalten
bleiben. Für weitere Informationen kann man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
19. Gelten in den Niederlanden spezielle Regeln, wenn meine
Arbeitnehmer zeitweise in den Niederlanden arbeiten?
23. Was passiert bei einer Krankmeldung von meinem Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt?
Wenn ein Arbeitnehmer in der Niederlanden wohnt und in
Deutschland arbeitet, gelten grundsätzlich die deutschen gesetzlichen Regeln. Die Kontrolle des Arbeitnehmers muss allerdings in den Niederlanden über UWV (Abteilung Bijzondere
Zaken in Heerlen oder Hengelo) stattfinden. Wenn der Mitarbeiter bereit und im Stande ist, nach Deutschland zur Untersuchung und zur Beurteilung seiner Krankheit zu kommen, gibt
es kein Problem. Ist er das nicht, muss diese Beurteilung in den
Niederlanden über UWV stattfinden.
24. Wie ist die Zahlung von Lohn- und Krankengeld geregelt,
wenn der Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt?
Wenn Ihr Arbeitnehmer krank ist, werden Sie die Lohn- und
Krankengeldzahlung in gleicher Weise regeln müssen wie für
einen in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer. Die gesetzliche Regelung der Lohn- und Krankengeldzahlung gilt für diesen
Mitarbeiter gleichermaßen.
So wie man in Deutschland das Arbeitnehmerentsendegesetz
kennt, hat die Niederlande auf Grund einer Europäischen Richtlinie das Gesetz ‚Wet Arbeidsvoorwaarden Grensoverschijdende
Arbeid (WAGA)‘ festgestellt. Darin wird vorgeschrieben, woran
sich jeder Arbeitgeber halten muss, wenn er seine Mitarbeiter in
den Niederlanden arbeiten lässt, auch wenn der Firmensitz in
Deutschland ist und die Mitarbeiter einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Man muss dabei auf grundsätzliche Bestimmungen
des niederländischen Arbeitsrechts achten und sich daran halten, z.B. Urlaubstage, Minimallohn, Sicherheitsbestimmungen
und so weiter.
25. Ist ein Firmenwagen möglich, wenn der Arbeitnehmer in
den Niederlanden wohnt?
20. Hat ein zeitweises Arbeiten in den Niederlanden auch Folgen für die Besteuerung?
Grundsätzlich gelten für die Entlassung eines Mitarbeiters die
gleichen Regeln unabhängig von der Frage, wo dieser Mitarbeiter wohnt. Aufgrund des Wohnsitzes im Ausland ist es möglich,
dass man spezielle Regeln bezüglich der Besteuerung einer
Abfindung oder des Arbeitslosengeldes beachten muss. (siehe
Frage 27 und 28)
Wenn Ihr Mitarbeiter zeitweise in den Niederlanden arbeitet,
heißt das nicht direkt, dass in den Niederlanden Steuern gezahlt
werden müssen. Im Allgemeinen gilt, dass man die Steuern in
dem Land zahlt, wo gearbeitet wird. Wenn Ihr Mitarbeiter aber
nicht in der Niederlassung Ihrer Firma oder für Ihre Firma in den
Niederlanden und auch nicht mehr als 183 Tage innerhalb von
12 Monaten arbeitet, bleibt die Steuerpflicht in Deutschland.
Achten Sie darauf, dass sich dies nur auf die Steuer bezieht. Für
die Sozialversicherung kann das anders sein!
21. Wie ist Krankenversicherung geregelt für meine Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen?
Ein Arbeitnehmer aus den Niederlanden, der nur in Deutschland
arbeitet, ist in der gleichen Weise krankenversichert wie Ihre in
Deutschland wohnenden Mitarbeiter. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses muss er sich bei der zuständigen Krankenkasse melden. Weil er in den Niederlanden wohnt, kann er über die EU
Verordnung auch in den Niederlanden von der niederländischen
Krankenversicherung Gebrauch machen auf Kosten der deutschen Krankenkasse.
22. Was hat es für Folgen für die Krankenversicherung, wenn
mein Arbeitnehmer (zeitweise) in den Niederlanden arbeitet?
Wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeitet, wird genauso verfahren wie bei der Sozialversicherung und Ihr Mitarbeiter muss in den Niederlanden krankenversichert sein. In dem
Fall, dass Sie Ihren Mitarbeiter über eine Entsendung in den
Niederlanden arbeiten lassen, bleibt Deutschland zuständig.
Sie können Ihrem Mitarbeiter, der in den Niederlanden wohnt,
einen Firmenwagen zur Verfügung stellen (Lease-Auto), und er
darf damit dann in den Niederlanden fahren. Dazu muss er
vorher eine Freistellung der BPM (Steuer) in den Niederlanden
beantragen. Er benötigt dazu vom Arbeitgeber eine Erklärung.
Für mehr Informationen kann man am besten mit dem Belastingdienst Kontakt aufnehmen (Tel. 0031555385385).
26. Gelten für eine Entlassung andere Regeln, wenn der Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt?
27. Hat es für eine eventuelle Abfindung folgen, wenn der
Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt?
Wenn eine Abfindung gezahlt wird, gelten spezielle Regeln für
den Fall, dass der Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt.
Dies bezieht sich vor allem auf die Besteuerung. Wenn eine
Abfindung als Entschädigung für das vorzeitige Beenden des
Arbeitsvertrages gezahlt wird, darf der Tätigkeitsstaat diese
Abfindung besteuern; also müssen dann in Deutschland die
Steuern gezahlt werden. Kann eine Abfindung als Versorgung
bezeichnet werden, hat der Ansässigkeitsstaat das Recht der
Besteuerung. In dem Fall müssen also die Steuern in den Niederlanden gezahlt werden. Kann man die Abfindung weder als
Entschädigung noch als Versorgung einstufen, gilt: die Besteuerung in den Niederlanden.
Wenn ein Arbeitnehmer nicht nur im Tätigkeitsstaat sondern
auch im Ansässigkeitsstaat gearbeitet hat, gilt, dass die Abfindung für die Besteuerung aufgeteilt werden muss. Das Besteuerungsrecht wird dann zeitanteilig zwischen den Staaten aufgeteilt.
Neben diesen steuerlichen Gegebenheiten ist es wichtig, sich
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bezüglich wichtiger Regelungen und Vorschriften des
niederländische Arbeitslosengesetzes
(Werkloosheidswet, WW) zu informieren, um die Rechte
des Mitarbeiters so weit wie möglich zu sichern (siehe
Frage 28).
Im Falle einer Abfindung empfiehlt es sich, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
28. Hat der Arbeitnehmer, der in den Niederlanden
wohnt, nach einer Entlassung ein Recht auf Arbeitslosengeld?
Der Arbeitnehmer ist aufgrund seines Arbeitsverhältnisses in Deutschland sozialversichert, also auch gegen Arbeitslosig-keit. Wohnt der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt
der Entlassung in den Niederlanden, werden die Niederlande für das eventuelle Recht auf Arbeitslosengeld zuständig. Es ist sehr wichtig, Arbeitnehmer darauf hinzuweisen und auch auf die gesetzlichen Vorschriften in den
Niederlanden zu achten.
29. Muss ich für meine Arbeitnehmer aus den Niederlanden auch eine Betriebsrente zahlen?
Mehrere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie auf der Websites der EUREGIO:
www.go-euregio.eu.
Das Grenzinfopunkt der EUREGIO organisiert
mehrere monatliche Sprechstunden im deutsch
-niederländischen Grenzgebiet. Auf der Website finden Sie eine Übersicht dieser Sprechstunden.
Bei den meisten Sprechstunden sind auch Mitarbeiter anderer Instanzen vertreten.
EUREGIO, Grenzinfopunkt
Enschederstrasse 362
48599 Gronau, Duitsland
Telefon
(NL) 053-4605151
(D) 02562-7020
Wenn der Arbeitnehmer in gleicher Weise bei Ihnen
beschäftigt ist wie der deutsche oder in Deutschland
wohnende Kollege, müssen Sie ihn genauso auch bezüglich einer eventuellen Betriebsrente behandeln. Wenn es
eine gesetzliche Verpflichtung ist, gilt diese ebenfalls für
die im Ausland wohnenden Mitarbeiter.
30. Wird sich in Kürze bezüglich der besprochenen Fragen etwas Wichtiges ändern?
Die wichtigste Änderung kann unter Umständen ab dem
1. Januar 2016 stattfinden. Dann könnte das neue Steuer
-abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Kraft treten. Grundsätzlich wird sich bezüglich der
hier besprochenen Situationen nicht so viel ändern. Es ist
aber ratsam, sich nach dem Inkrafttreten zu informieren.
Im Übrigen muss man immer darauf achten, dass sich
Gesetze und europäische Regelungen im Laufe der Zeit
ändern können
Januar 2016
Die EUREGIO übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr.
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