Peter Reinders, Berater Grenzinfopunkt Aachen-Eurode GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKT 1 Warum ein Grenzinfopunkt? Bürger in Grenzregionen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, werden mit vielen Fragen konfrontiert, zum Beispiel hinsichtlich: Steuern Sozialversicherungen Krankenversicherung / Krankmeldung (AU-Bescheinigung) Kindergeld Renten und Pensionen Arbeitslosigkeit Umzugsformalitäten Aufgabe des Grenzinfopunktes ist es, die Bürger in all diesen Fragen vollständig zu informieren und zu beraten 2 Dienstleistung von Grenzinfopunkt Website mit nützlichen Links und Broschüren Dort können Sie direkt Anfragen an uns stellen Besuch der GIP-Büros am Katschhof (Aachen) oder Eurode Business Center (Kerkrade-Herzogenrath) Umfangreiches Informationsmaterial zu den verschiedensten grenzüberschreitenden Themen Sprechtage für Bürger und Unternehmen, Fachseminare und weitere Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen in unserer Region 3 Informationen Grenzarbeit (1) Grenzinfopunkt Aachen – Eurode www.grenzinfopunkt.eu Büro Aachen: T: +49 (0)241 568610 Büro Herzogenrath/Kerkrade: T: +49 (0)2406 9879292 (D) und +31(0)45 5456178 (NL) 4 Informationen Grenzarbeit (2) Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) www.svb.nl/bdz Das Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) der Sociale Verzekeringsbank gibt Auskünfte und berät Personen zur Sozialversicherung, die in Deutschland wohnen oder arbeiten. Diese Website konzentriert sich stärker auf niederländische Arbeitskräfte. 5 Informationen Grenzarbeit (3) Weitere Informationen auf niederländischen Websites findet man (mehrsprachig) unter: Grensinfopunt: www.grensinfopunt.eu Startpunt grensarbeid: www.startpuntgrensarbeid.nl Euregio Rijn-Waal: www.euregio.org 6 Gibt es einen Unterschied zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen? In den Niederlanden ist man versichert, wenn man entweder dort wohnt und/oder arbeitet. In Deutschland basieren die Sozialversicherungen grundsätzlich auf Arbeit und Einkommen. Es kann aber für Beschäftige (und auch deren Partner), die in die Niederlande ziehen, wichtig sein, sich bewusst zu werden, dass es in den Niederlanden Sozialversicherungen aufgrund des Wohnens gibt. Dabei ist wichtig, dass in Europa aufgrund der EG Verordnung 883/04 grundsätzlich gilt, dass die Versicherung in dem Land Vorrang hat, wo gearbeitet wird. 7 Zahlt man immer im selben Land Steuern und Sozialversicherung? Es kann so sein, dass die Steuerpflicht und die Beitragspflicht für Sozialversicherungen sich im selben Land befinden. Das muss aber nicht unbedingt so sein. Es gibt Beispiele, bei denen jemand in den Niederlanden versichert, aber (teilweise) in Deutschland steuerpflichtig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn jemand sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden arbeitet. 8 Sozialversicherung (1) Zahlt man immer nur in einem Land (Verordnung (EG) 883/2004) Grundsätzlich im Tätigkeitsland Ausnahmen, also sozialversichert im Wohnland bei: Entsendung (max. 24 Monate und bei fortbestehender arbeitsrechtlicher Bindung zwischen entsandter Person und Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Entsendung) Selbstständige Arbeiten in mehreren Staaten Erforderlich: A1-Formular der DVKA oder S.V.B. 9 Altersleistung NL (1) Mit jedem Jahr, in welchem Sie in den Niederlanden versichert sind, bauen Sie 2 % der niederländischen Altersleistung (AOW-Leistung) auf. Das Renteneintrittsalter ist ab dem 1. Januar 2015 65 Jahre und 3 Monate. Im Jahr 2019 liegt das AOW-Eintrittsalter bei 66 Jahren und 2023 bei 67 Jahren. 10 Altersleistung NL (2) Monatliche AOW-Leistung (100% Leistungsumfang): Alleinstehend: Brutto € 1.155,55 Verheiratet: Brutto: € 765,95 11 Betriebsrenten NL Die meisten Arbeitnehmer sind einem Betriebsrentenfonds angeschlossen. Dies wird überwiegend über Tarifverträge (CAO) geregelt. Sie sind zur Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet. Sie zahlen die Beiträge über ihren Arbeitgeber. In der Regel zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Häufig ist ein Betriebsrentenfonds für einen kompletten Gewerbezweig zuständig. So ist zum Beispiel das PGGM ein Betriebsrentenfonds für das Gesundheitswesen und das ABP für Mitarbeiter an Schulen und Behörden. Viele Betriebsrenten decken auch das Risiko bei Unfall, Tod oder Erwerbsminderung. 12 Steuerabkommen NL/D (1) Das Doppelbesteuerungsabkommen ist für beide Länder verbindlich. Daher hat es immer Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung. Das Abkommen vermeidet also die Doppelbesteuerung, aber auch die Doppelbefreiung. Sie versteuern Ihr Einkommen entweder in Deutschland oder in den Niederlanden. 13 Steuerabkommen NL/D (2) Am 1. Januar 2016 tritt erwartungsgemäß ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland in Kraft. Wird für Arbeitnehmer, wo man Steuern zahlt, keine Folgen haben. 14 Steuern (1) Grundsätzlich im Tätigkeitsland Geregelt in bilateralen Abkommen (DBA) Ausnahmen: Vorübergehend außerhalb NL tätig (SalarySplit) z.B. LKW-Fahrer, Handelsvertreter Entsendung (183-Tage-Regel) Tageweise zuhause arbeiten (Telearbeit) 15 Steuern (2) Ausnahmen: Beamte Hochschullehrer und Lehrer Flugpersonal Schifffahrtpersonal Selbstständige 16 Unbeschrankte Steuerpflichtig (NL) Bis 2015: Wahlrecht (unbeschränkt steuerpflichtig) Ab 2015: 90% Regelung 17 Steuern Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht Verheiratet: NL Einkommen: < € 16708.(EU-EWR Bescheinigung) Beschränkte Steuerpflicht 18 Mindestlohn in Deutschland Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. In der Zeit der Einführung wird es zunächst bis 2017 noch einige wenige Ausnahmen geben. Ausnahmen: Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren oder für bis zu dreimonatige Orientierungspraktika oder für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation Auszubildende und für ehrenamtlich Tätige Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung länger als ein Jahr arbeitslos waren während der ersten sechs Monate der Beschäftigung 19 Mindestlohn NL (2) Der niederländische Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag bestimmt wie hoch der Mindestlohn für Arbeitnehmer ist. (WML) Die Abkürzung WML steht im Gesetzbuch, so wie dessen Betrag. Von 15 bis 23 Jahren ist dieser Mindestlohn auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Außerdem ist es abhängig von den Arbeitsstunden pro Arbeitswoche. Unter 15 Jahren gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Der Betrag ab 1. Januar 2015: €1495,20 brutto für einen Arbeitnehmer ab 23 Jahren oder älter pro vollendete Arbeitswoche. Dazu kommt ein Urlaubsgeld von 8%, folglich €119,62, maximal €1614,82 pro Monat, d.h. €19.377,84 pro Jahr. 20 Krankenversicherung Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, sind Sie bei einer niederländischen Krankenversicherung pflichtversichert Der monatliche Beitrag beträgt in NL etwa 107 € (nominale premie) Sie erhalten von der NL Krankenkasse ein S1-Formular (früher E106), mit der Sie sich bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse „zu Lasten NL“ weiter einschreiben lassen, mit dem Sie dann in Deutschland ohne weitere Kosten das gesamte medizinische System in Anspruch nehmen können 21 Minijobs für Grenzgänger? Deutschlandweit sind 7,5 Mio. Menschen in Minijobs beschäftigt Minijobs eigentlich nur interessant für Einwohner Deutschlands Beispiel eines in Deutschland wohnenden Ehepaars: Mann arbeitet hauptberuflich in Deutschland, Frau hat Minijob und ist mitversichert (KV) beim Ehemann. Anders der Fall im Beispiel eines in den Niederlanden wohnenden Ehepaars. Mann arbeitet hauptberuflich in den Niederlanden. Frau hat Minijob in Deutschland. Dadurch entstehen folgende Nachteile für die Frau: nicht krankenversichert, daher freiwillig oder privat versichern in Deutschland (min. 155 € pro Monat!) Bei Krankheit nur 6 Wochen Lohnfortzahlung, kein Krankengeldanspruch! Nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert Kein Rentenaufbau (AOW) im Wohnland! In Deutschland auch nur minimaler Rentenaufbau (4,65 € Rente pro Monat für jedes Jahr, das man gearbeitet hat ALG-Bezieher (WW) in NL und Minijob Hauptberuf NL und Zusätzlich Minijob in Deutschland 22 Arbeitslosenleistung D Arbeitslosengeld muss ihm Wohnland beantragt werden! Bei Wohnsitz D also bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit! Anspruchsvoraussetzungen: Sie haben in den vergangenen 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage gearbeitet Sie haben sich: fristgerecht Arbeitsuchend gemeldet (bei Ihrer Agentur für Arbeit) spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auch arbeitslos gemeldet (bei Ihrer Agentur für Arbeit) Unter Vorlage der internationalen Arbeitsbescheinigung (PD U1) 23 Arbeitslosenleistung NL Als Arbeitnehmer haben Sie ganz oder teilweise ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Hierfür müssen Sie gewisse Anforderungen erfüllen. So müssen Sie in den 36 Wochen bevor Sie arbeitslos geworden sind, mindestens 26 Wochen gearbeitet haben (Arbeitswochen). Sie haben min. 3 Monate und max. 38 Monate (3 Jahre und 2 Monate) recht auf eine WW-Unterstützung. Wie lange Ihre WW-Unterstützung andauert, ist abhängig von Ihrer Arbeitsvergangenheit. Ihre totale WW-Unterstützung dauert in Monaten solange wie Ihre Arbeitsvergangenheit in Jahren, mit einem Maximum von 38 Monaten. 24 Lohnfortzahlung (NL) Ihr Arbeitgeber (NL) ist verpflichtet, Ihr Arbeitsentgelt bei Krankheit 104 Wochen lang weiterzuzahlen. In Deutschland 6 Wochen. Normalerweise handelt es sich in diesem Fall um 70% des zuletzt erzielten Bruttoentgelts. In vielen Tarifverträgen (CAO’s) ist festgelegt, dass im ersten Krankheitsjahr 100% des Arbeitsentgelts fortgezahlt werden. Bei einer Schwangerschaft haben Sie als Arbeitnehmerin mindestens 16 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% Ihres letzten Bruttoentgelts. 25 Brutto-Nettoberechnung NL www.loonwijzer.nl http://www.raet.nl/nl-nl/mediatheek/salarisberekenen/ 26 Brutto-Nettoberechnung D www.lohnspiegel.de www.abgabenrechner.de 27 FRAGEN? 28
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