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Peter Reinders, Berater Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
GRENZÜBERSCHREITENDER
ARBEITSMARKT
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Warum ein Grenzinfopunkt?
Bürger in Grenzregionen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit
Gebrauch machen, werden mit vielen Fragen konfrontiert, zum
Beispiel hinsichtlich:
Steuern
Sozialversicherungen
Krankenversicherung / Krankmeldung (AU-Bescheinigung)
Kindergeld
Renten und Pensionen
Arbeitslosigkeit
Umzugsformalitäten
Aufgabe des Grenzinfopunktes ist es, die Bürger in all diesen
Fragen vollständig zu informieren und zu beraten
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Dienstleistung von Grenzinfopunkt
Website mit nützlichen Links und Broschüren
Dort können Sie direkt Anfragen an uns stellen
Besuch der GIP-Büros am Katschhof (Aachen) oder
Eurode Business Center (Kerkrade-Herzogenrath)
Umfangreiches Informationsmaterial zu den
verschiedensten grenzüberschreitenden Themen
Sprechtage für Bürger und Unternehmen, Fachseminare
und weitere Informationsveranstaltungen zu aktuellen
Themen in unserer Region
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Informationen Grenzarbeit (1)
Grenzinfopunkt Aachen – Eurode
www.grenzinfopunkt.eu
 Büro Aachen:
T: +49 (0)241 568610
 Büro Herzogenrath/Kerkrade:
T: +49 (0)2406 9879292 (D) und
+31(0)45 5456178 (NL)
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Informationen Grenzarbeit (2)
Bureau voor Duitse Zaken (BDZ)
www.svb.nl/bdz
Das Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) der Sociale
Verzekeringsbank gibt Auskünfte und berät Personen
zur Sozialversicherung, die in Deutschland wohnen
oder arbeiten.
Diese Website konzentriert sich stärker auf
niederländische Arbeitskräfte.
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Informationen Grenzarbeit (3)
Weitere Informationen auf niederländischen Websites
findet man (mehrsprachig) unter:
Grensinfopunt:
www.grensinfopunt.eu
Startpunt grensarbeid:
www.startpuntgrensarbeid.nl
Euregio Rijn-Waal:
www.euregio.org
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Gibt es einen Unterschied
zwischen den verschiedenen
Sozialversicherungen?
In den Niederlanden ist man versichert, wenn man entweder
dort wohnt und/oder arbeitet.
In Deutschland basieren die Sozialversicherungen grundsätzlich
auf Arbeit und Einkommen.
Es kann aber für Beschäftige (und auch deren Partner), die in
die Niederlande ziehen, wichtig sein, sich bewusst zu werden,
dass es in den Niederlanden Sozialversicherungen aufgrund des
Wohnens gibt.
Dabei ist wichtig, dass in Europa aufgrund der EG Verordnung
883/04 grundsätzlich gilt, dass die Versicherung in dem Land
Vorrang hat, wo gearbeitet wird.
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Zahlt man immer im selben Land
Steuern und Sozialversicherung?
Es kann so sein, dass die Steuerpflicht und die
Beitragspflicht für Sozialversicherungen sich im selben
Land befinden.
Das muss aber nicht unbedingt so sein.
Es gibt Beispiele, bei denen jemand in den Niederlanden
versichert, aber (teilweise) in Deutschland steuerpflichtig
ist.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn jemand sowohl in
Deutschland als auch in den Niederlanden arbeitet.
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Sozialversicherung (1)
Zahlt man immer nur in einem Land
(Verordnung (EG) 883/2004)
Grundsätzlich im Tätigkeitsland
Ausnahmen, also sozialversichert im Wohnland bei:
Entsendung (max. 24 Monate und bei fortbestehender
arbeitsrechtlicher Bindung zwischen entsandter Person und
Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Entsendung)
Selbstständige
Arbeiten in mehreren Staaten
Erforderlich: A1-Formular der DVKA oder S.V.B.
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Altersleistung NL (1)
Mit jedem Jahr, in welchem Sie in den Niederlanden
versichert sind, bauen Sie 2 % der niederländischen
Altersleistung (AOW-Leistung) auf.
Das Renteneintrittsalter ist ab dem 1. Januar 2015 65
Jahre und 3 Monate.
Im Jahr 2019 liegt das AOW-Eintrittsalter bei 66 Jahren
und 2023 bei 67 Jahren.
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Altersleistung NL (2)
Monatliche AOW-Leistung
(100% Leistungsumfang):
Alleinstehend:
Brutto
€ 1.155,55
Verheiratet:
Brutto:
€ 765,95
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Betriebsrenten NL
Die meisten Arbeitnehmer sind einem Betriebsrentenfonds
angeschlossen. Dies wird überwiegend über Tarifverträge
(CAO) geregelt. Sie sind zur Teilnahme an der betrieblichen
Altersversorgung verpflichtet. Sie zahlen die Beiträge über
ihren Arbeitgeber. In der Regel zahlen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber einen Teil des Beitrags.
Häufig ist ein Betriebsrentenfonds für einen kompletten
Gewerbezweig zuständig. So ist zum Beispiel das PGGM ein
Betriebsrentenfonds für das Gesundheitswesen und das ABP
für Mitarbeiter an Schulen und Behörden. Viele
Betriebsrenten decken auch das Risiko bei Unfall, Tod oder
Erwerbsminderung.
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Steuerabkommen NL/D (1)
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist für beide Länder
verbindlich.
Daher hat es immer Vorrang vor der nationalen
Gesetzgebung.
Das Abkommen vermeidet also die Doppelbesteuerung,
aber auch die Doppelbefreiung.
Sie versteuern Ihr Einkommen entweder in
Deutschland oder in den Niederlanden.
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Steuerabkommen NL/D (2)
Am 1. Januar 2016 tritt erwartungsgemäß ein
neues Doppelbesteuerungsabkommen mit
Deutschland in Kraft.
Wird für Arbeitnehmer, wo man Steuern zahlt,
keine Folgen haben.
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Steuern (1)
Grundsätzlich im Tätigkeitsland
Geregelt in bilateralen Abkommen (DBA)
Ausnahmen:
Vorübergehend außerhalb NL tätig (SalarySplit) z.B. LKW-Fahrer, Handelsvertreter
Entsendung (183-Tage-Regel)
Tageweise zuhause arbeiten (Telearbeit)
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Steuern (2)
Ausnahmen:
Beamte
Hochschullehrer und Lehrer
Flugpersonal
Schifffahrtpersonal
Selbstständige
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Unbeschrankte Steuerpflichtig (NL)
Bis 2015: Wahlrecht
(unbeschränkt steuerpflichtig)
Ab 2015: 90% Regelung
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Steuern Deutschland
Unbeschränkte Steuerpflicht
Verheiratet: NL Einkommen:
< € 16708.(EU-EWR Bescheinigung)
Beschränkte Steuerpflicht
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Mindestlohn in Deutschland
Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns –
Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein
flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und
für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. In der
Zeit der Einführung wird es zunächst bis 2017 noch einige wenige
Ausnahmen geben.
Ausnahmen:
Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer
Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren oder für bis zu
dreimonatige Orientierungspraktika oder für von der Arbeitsagentur
geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation
Auszubildende und für ehrenamtlich Tätige
Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung länger als ein
Jahr arbeitslos waren während der ersten sechs Monate der Beschäftigung
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Mindestlohn NL (2)
Der niederländische Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag
bestimmt wie hoch der Mindestlohn für Arbeitnehmer ist. (WML)
Die Abkürzung WML steht im Gesetzbuch, so wie dessen Betrag.
Von 15 bis 23 Jahren ist dieser Mindestlohn auch abhängig vom
Alter des Arbeitnehmers. Außerdem ist es abhängig von den
Arbeitsstunden pro Arbeitswoche. Unter 15 Jahren gibt es keinen
gesetzlichen Mindestlohn.
Der Betrag ab 1. Januar 2015:
€1495,20 brutto für einen Arbeitnehmer ab 23 Jahren oder älter
pro vollendete Arbeitswoche. Dazu kommt ein Urlaubsgeld von 8%,
folglich €119,62, maximal €1614,82 pro Monat, d.h. €19.377,84
pro Jahr.
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Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in den
Niederlanden arbeiten, sind Sie bei einer niederländischen
Krankenversicherung pflichtversichert
Der monatliche Beitrag beträgt in NL etwa 107 € (nominale
premie)
Sie erhalten von der NL Krankenkasse ein S1-Formular
(früher E106), mit der Sie sich bei einer gesetzlichen
deutschen Krankenkasse „zu Lasten NL“ weiter einschreiben
lassen, mit dem Sie dann in Deutschland ohne weitere
Kosten das gesamte medizinische System in Anspruch
nehmen können
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Minijobs für Grenzgänger?
Deutschlandweit sind 7,5 Mio. Menschen in Minijobs beschäftigt
Minijobs eigentlich nur interessant für Einwohner Deutschlands
Beispiel eines in Deutschland wohnenden Ehepaars: Mann arbeitet
hauptberuflich in Deutschland, Frau hat Minijob und ist mitversichert (KV)
beim Ehemann.
Anders der Fall im Beispiel eines in den Niederlanden wohnenden
Ehepaars. Mann arbeitet hauptberuflich in den Niederlanden. Frau hat
Minijob in Deutschland. Dadurch entstehen folgende Nachteile für die
Frau:
nicht krankenversichert, daher freiwillig oder privat versichern in Deutschland
(min. 155 € pro Monat!)
Bei Krankheit nur 6 Wochen Lohnfortzahlung, kein Krankengeldanspruch!
Nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert
Kein Rentenaufbau (AOW) im Wohnland!
In Deutschland auch nur minimaler Rentenaufbau (4,65 € Rente pro Monat für
jedes Jahr, das man gearbeitet hat
ALG-Bezieher (WW) in NL und Minijob
Hauptberuf NL und Zusätzlich Minijob in Deutschland
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Arbeitslosenleistung D
Arbeitslosengeld muss ihm Wohnland beantragt werden! Bei
Wohnsitz D also bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit!
Anspruchsvoraussetzungen:
Sie haben in den vergangenen 2 Jahren vor Eintritt der
Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage gearbeitet
Sie haben sich:
fristgerecht Arbeitsuchend gemeldet (bei Ihrer Agentur für
Arbeit)
spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auch
arbeitslos gemeldet (bei Ihrer Agentur für Arbeit)
Unter Vorlage der internationalen Arbeitsbescheinigung (PD
U1)
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Arbeitslosenleistung NL
Als Arbeitnehmer haben Sie ganz oder teilweise ein Anrecht
auf Arbeitslosengeld. Hierfür müssen Sie gewisse
Anforderungen erfüllen. So müssen Sie in den 36 Wochen
bevor Sie arbeitslos geworden sind, mindestens 26 Wochen
gearbeitet haben (Arbeitswochen).
Sie haben min. 3 Monate und max. 38 Monate (3 Jahre und
2 Monate) recht auf eine WW-Unterstützung. Wie lange Ihre
WW-Unterstützung andauert, ist abhängig von Ihrer
Arbeitsvergangenheit.
Ihre totale WW-Unterstützung dauert in Monaten solange wie
Ihre Arbeitsvergangenheit in Jahren, mit einem Maximum
von 38 Monaten.
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Lohnfortzahlung (NL)
Ihr Arbeitgeber (NL) ist verpflichtet, Ihr Arbeitsentgelt
bei Krankheit 104 Wochen lang weiterzuzahlen. In
Deutschland 6 Wochen.
Normalerweise handelt es sich in diesem Fall um 70%
des zuletzt erzielten Bruttoentgelts. In vielen
Tarifverträgen (CAO’s) ist festgelegt, dass im ersten
Krankheitsjahr 100% des Arbeitsentgelts fortgezahlt
werden.
Bei einer Schwangerschaft haben Sie als
Arbeitnehmerin mindestens 16 Wochen lang Anspruch
auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% Ihres letzten
Bruttoentgelts.
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Brutto-Nettoberechnung NL
www.loonwijzer.nl
http://www.raet.nl/nl-nl/mediatheek/salarisberekenen/
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Brutto-Nettoberechnung D
www.lohnspiegel.de
www.abgabenrechner.de
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FRAGEN?
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